Ausstellungsordnung BRS in Oldenburg

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  • Hallo.


    Einige Tausend Kaninchenzüchter haben inzwischen ihre Tiere für die BRS in Oldenburg gemeldet. Ich hoffe, zumindest ein paar HUNDERT haben auch die Ausstellungsordnung durchgelesen. Und alle sind mit diesen Bedingungen und deren Ausformulierungen einverstanden?


    Zitat
    02. Die Ausstellung umfasst Rammler aller Rassen und Farbenschläge, sowie Neu- züchtungen. Bei Neuzüchtungen sind Häsinnen zugelassen. Alle Tiere müssen Ei- gentum des Ausstellers sein. Kranke Tiere und solche, an denen eine Täuschung wahrzunehmen ist, werden von der Preisverteilung gemäß AAB ausgeschlossen. Eine separate Jugendabteilung ist der Schau angeschlossen. Die Jugendlichen bezahlen als ermäßigten Kostenbeitrag € 10,00. Der Eintritt für sie ist frei. Der freie Eintritt erfolgt jedoch nur nach Vorlage des gültigen ZDRK-Jugendausweises. Eine Abnahmeverpflichtung für einen Katalog (Jugend) besteht nicht.
    Zitatende


    Auszug aus diesem Text:
    Kranke Tiere und solche, an denen eine Täuschung wahrzunehmen ist, werden von der Preisverteilung gemäß AAB ausgeschlossen.


    Kann mir jemand zum Verständnis verhelfen?
    Kranke Tiere werden doch sofort von der Ausstellungsleitung bzw. deren Beauftragten oder während der Beurteilung durch den Richter in die Quarantäneabteilung "geschickt", oder nicht?
    Tiere, an denen Manipulationen oder Täuschungen bei der Beurteilung durch den Preisrichter festgestellt wurden, erhalten ein nb. Können also logischerweise nicht an der Preisverteilung teilnehmen, oder nicht?


    Tiere, die nach der Beurteilung erkranken, werden ebenfalls von der Preisverteilung ausgeschlossen?
    Werden die nachträglich zurückgestuft oder auf nb gesetzt oder die Preise einfach einbehalten?



    Vergleiche bitte § 5 und § 12!
    Ja, auch diese beiden Punkte sind für mich für die Ausstellungsordnung der zweithöchsten Ausstellung des ZDRK sehr grenzwertig mit dem Doppelgemoppelten. Einmal klar formuliert sollte doch ausreichen.


    Wer will, kann unter Punkt 14 auch noch eine Querverbindung zum gerade aktuellen Quiz finden. Wenn das schon erwähnt wird, dann sollten doch auch die Konsequenzen mit aufgeführt werden. Meine ich.


    Besinnliche Grüße
    Karl

  • Hallo Karl,


    ich war und bin vom folgenden Satz fasziniert!


    Zitat

    Bei Neuzüchtungen sind Häsinnen zugelassen.


    Entweder war ich zu blöd und hab' das Formular, mit dem man die Neuzüchtungen melden kann, nicht gefunden, auf jeden Fall hab' ich in Ermangelung eines entsprechenden jenes der Allgmeinen Klasse verwendet. Tja, jetzt frag' ich mich bloß, ob ich für meine eine Häsin Ummeldegebühr zahlen muss, wenn im Forumular nur 1.0 vorgesehen sind. ?(


    Als klar würde ich die Formulierungen nicht bezeichnen.


    MfG Manfred

  • Hallo.


    Wie heißt es in verfilmten amerikanischen Gerichtsverhandlungen oft so schön? "Bitte diesen Satz im Protokoll streichen!."


    Auch folgender Satz sollte in meinem obigen Beitrag gestrichen werden: Tiere, an denen Manipulationen oder Täuschungen bei der Beurteilung durch den Preisrichter festgestellt wurden, erhalten ein nb.

    Damit hier keine fehlerhaften Aussagen haften bleiben, möchte ich auf die originale Fassung in den neuen Allg. Ausstellungsbestimmungen verweisen.
    In § 29, Absatz 4 der AAB von 2012 heißt es wörtlich:
    Werden Täuschungen oder Veränderungen vorstehender Art festgestellt, so sind außer dem beanstandeten Tier auch alle anderen Tiere sowie weitere Ausstellungsgegenstände des betreffenden Ausstellers von der Bewertung und Preisverteilung auszuschließen. Etwa schon vorgenommene Bewertungen und Preiszuteilungen sind rückgängig zu machen und für ungültig zu erklären.


    Ich bitte um geflissentliche Beachtung dieser Richtigstellung.


    Gruß
    Karl

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