Hallo,
ich hätte mal eine Frage, ich bin hier im Forum schon ein oder zweimal darüber gestoßen, das eine Neuzüchtung/Nachzucht Genehmigt wurde und die Genehmigung rückwirkend für das ganze Jahr gilt.
Wie ist es dann mit jungtieren vom Januar, wenn man zum Beispiel im Januar einen Antrag stellt, hat im Januar oder Februar jungtiere aus einem "Probewurf" die einem für das Vorhaben recht gut gefallen. Kann man die Jungtiere dann bereits auf N tätowieren? Oder geht das dann erst wenn die Genehmigung vorliegt. Dann verstehe ich aber das rückwirdend für das ganze Jahr nicht. Da ich ja ein Tier vom Januar nicht im Dezember erst tätowieren kann.
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen, der evlt. selbst schon mal mit einer Neuzüchtung zu tun hatte.
Lg Jenni