Neuzüchtung/Nachzucht Tätowierung

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  • Hallo,


    ich hätte mal eine Frage, ich bin hier im Forum schon ein oder zweimal darüber gestoßen, das eine Neuzüchtung/Nachzucht Genehmigt wurde und die Genehmigung rückwirkend für das ganze Jahr gilt.


    Wie ist es dann mit jungtieren vom Januar, wenn man zum Beispiel im Januar einen Antrag stellt, hat im Januar oder Februar jungtiere aus einem "Probewurf" die einem für das Vorhaben recht gut gefallen. Kann man die Jungtiere dann bereits auf N tätowieren? Oder geht das dann erst wenn die Genehmigung vorliegt. Dann verstehe ich aber das rückwirdend für das ganze Jahr nicht. Da ich ja ein Tier vom Januar nicht im Dezember erst tätowieren kann.


    Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen, der evlt. selbst schon mal mit einer Neuzüchtung zu tun hatte.


    Lg Jenni

  • Hi,


    ich habe die Genehmigung für die Neuzucht "Zwerg-Rex japanerfarbig" am 01. Juli 2011 erhalten (Datum des Schreibens des Verbands Bayerischer Rasse-Kaninchenzüchter e.V.). Ich hatte da bereits ein paar Jungtiere im Stall, die beim späteren Tätowieren im Geburtsmonat mit einer "4" versehen wurden. Eines davon wurde in Erfurt zur Schau gestellt. Der Hinweis, dass die Tätowierung rückwirkend für das ganze Jahr erfolgen kann, ist der Genehmigung nicht zu entnehmen. Diese Information gab's extra. Ich denke, dass dies von Fall zu Fall verschieden bzw. nicht in jedem Fall zu erwarten ist.


    MfG Manfred



  • Wenn ich jetzt zum Beispiel Junge im Januar habe und die Genehmigung erst im Dezember bekomme, dann kann ich ja keine fast ein Jahr alten Tiere mehr nach tätowieren, wie ist das dann gemeint mit dem rückwirkend für das lfd. Zuchtjahr?

  • Hi,


    Bad Lauterberg war im Juni; die ersten Genehmigungen im LV Westfalen wurden Ende Juni erteilt, meine kam Anfang Juli. Der Antrag wurde im März eingereicht, da gab's bereits entsprechende Tiere, die ersten Vorbereitungen liefen und zumindest in meiner Zucht gab's auch japanerfarbige Tiere, da diese ein Nebenprodukt meiner Zwergrexe dalmatiner dreifarbig sind. Wenn die Genehmigung nicht rückwirkend erteilt worden wäre, wären in Erfurt vermutlich keine Zwergrexe japanerfarbig gestanden. Das hätte sich mit August-Tieren, oder später, nicht bewerkstelligen lassen. Mein Juni-Rammler war bereits zu leicht und wog in Erfurt bloß 1,10 kg. Am sinnvollsten war es daher die Genehmigung rückwirkend für das Zuchtjahr zu erteilen, da man damit als Züchter eine Beteiligung an der Bundesschau in Erfurt zumindest in Betracht ziehen konnte. Das galt auch für die anderen Rassen wie z.B. die Bartkaninchen.


    Bei dem von dir genannten Beispiel kann ich dir eine Lösung anbieten. ;)


    MfG Manfred

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