Eintritt auf Ausstellungen

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  • Hallo,


    ich habe eine Frage an euch.


    Gibt es eine gesetzliche Regelung, bis zu welcher Zeit vor einem offiziellen Ausstellungsende Eintritt genommen werden darf?


    Wenn ich Eintritt bezahlen muß, muß mir der Ausrichter doch damit die Gelegenheit geben die Ausstellung in einem angemessenen Zeitrahmen zu besichtigen, alle Tiere zu sehen, die Versorgungseinrichtungen zu nutzen. Dafür bezahle ich doch Eintritt, oder täusche ich mich hier gewaltig.

  • Hallo,
    von einem gesetzlichen Anspruch ist mir nichts bekannt.


    Auf Plakaten ect. zu einer Schau stehen auch immer die Öffnungszeiten, dem Käufer steht es also frei, ob er noch in die Schau möchte oder nicht.


    Auf den meisten Schauen wird man vielleicht eine halbe Stunde vor Schauschluss die Kasse schließen, aber dies ist wohl es eine freiwillige Leistung und keine gesetzliche Bestimmung.
    Das bis zum Ausstallen die Kasse geöffnet ist, wäre mir kaum bekannt.


    Das Problem der AL sind öfter die Züchter die "endlich" nach Hause wollen und vorzeitig ausstallen.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Ich musste bisher bei keiner Austellung (hier im Rheinland) Eintritt bezahlen, höre ich zum ersten mal, dass man bei einer Kaninchenausstellung Eintritt verlangt. Die meisten Vereine sind doch froh, ein paar Nichtvereinsmitglieder zu sehen, damit sich doch wieder mehr für die Kaninchenzucht interessieren.

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