RKZ-Quiz Nr. 300 - für was ein Führungszeugnis?

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  • Ich bin mir da nicht so ganz sicher, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, heisst es da: muss auf Verlangen ein PFZ vorlegen! Also keine "Muss-Vorschrift". Bei der Jugendarbeit war das PFZ mal als Auflage für Jugendleiter im Gespräch, wurde vom Gesetzgeber aber nicht umgesetzt. Warum ein Verbandsvorstandsmitglied darüber verfügen soll, läßt sich am Vereinsrecht und der ZDRK-Satzung nicht festmachen, also verbleibt nach meiner unmassgeblichen Überzeugung: Man braucht keins, solange es für die Preisrichterausbildung nicht ausdrücklich vom Prüfungsausschuss abgefordert wird.

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