Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt (01-2024)

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    Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 15.Dezember 2023 anlässlich der Bundesschau in Leipzig folgende Beschlüsse gefasst:




    1. Beurkundung der Bewertung A-9



    Hier wird in Anlehnung an die gängige Praxis folgender Halbsatz nach dem 1 Absatz „Die „Bewertungsurkunde erhält der Aussteller“ ergänzt:

    „ …, bei Verkauf des Tieres der Käufer.“



    2. Thüringer R 72ff

    Gemäß einer Eingabe der AG Thüringer wurde in Zusammenarbeit die Rassebeschreibung der Thüringer überarbeitet. Zielsetzung war eine detaillierte Beschreibung der Rassepositionen mit einer angepassten Fehlerbeschreibung. Folgender neuer Text wurde erarbeitet:


    1. Gewicht

    3,00 – 3,24 kg




    3,25 – 3,49 kg




    3,50 – 4,25 kg




    8 Punkte




    9 Punkte




    10 Punkte






    2. Körperform, Typ und Bau

    Der Körper ist gedrungen, Brust und Hinterpartie sind breit, die Rückenlinie ist ebenmäßig und hinten gut abgerundet, der Kopf ist kurz, breit und dicht am Körper angesetzt. Die Läufe sind kräftig, mittellang und bewirken eine ausreichende Bodenfreiheit. Die Ohren sind fest im Gewebe und entsprechen in ihrer idealen Länge von 10,0 bis 12,0 cm dem Körper. Die Häsin ist insgesamt etwas feiner und möglichst wammenfrei. Bei älteren Häsinnen ist eine kleine, gut geformte Wamme zulässig.

    Leichte Fehler: Siehe »Allgemeines«.

    Schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«. Ohrenlänge unter 9,0 und über 13,0 cm.


    3. Fellhaar

    Das Fellhaar ist mittellang, das Unterhaar äußerst dicht, die Begrannung gleichmäßig, jedoch nicht zu grob. Die Ohren sind gut behaart.

    Leichte und schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«.


    4. Deckfarbe

    Als ideale Farbausprägung gilt die harmonische Verbindung der gelbrötlich braunen Deckfarbe mit dem dunkel gespitzten Grannenhaar, das als rußfarbiger Schleier gleichmäßig auf der Decke liegt. Ein mittlerer Rußanflug, der möglichst bis zur hochgelegten Blumenspitze reicht, ist vorzuziehen. Die Stirnpartie sollte mit der Deckfarbe am Rücken übereinstimmen. Die gleichmäßige Deckfarbe ist überall dort gefordert, wo sie nicht durch die Abzeichen überlagert wird. Die Bauchdeckfarbe ist dunkel (rußfarbig). Die Augen sind mittel- bis dunkelbraun, die Krallen dunkelhornfarbig.

    Leichte Fehler: Hellgelbe, fahlgelbe, rote oder nicht der angegebenen Farbbezeichnung entsprechende Deck- bzw. Bauchdeckfarbe. Schwacher, flockiger oder etwas viel Rußanflug, insbesondere im Bereich der Hüftbeine, etwas dunkle Stirnpartie, leichte Durchsetzung der Deckfarbe und Abzeichen mit weißen Haaren. Etwas helle Augen- oder Krallenfarbe.

    Schwere Fehler: Stark mit weißen Haaren durchsetzte Deckfarbe und Abzeichen, sichtbar weiße Flecken. Gänzliches Fehlen des Rußanflugs, völlig dunkler Kopf, andere als braune Augenfarbe, zweierlei oder pigmentlose Krallen.


    5. Abzeichen

    Als Abzeichen gelten Maske, Ohren, Augenumgrenzungen, Kinnbackeneinfassung, Seitenstreifen, Hinterschenkelstreifen, Läufe und Blume. Die Farbe der Abzeichen ist rußfarbig und auf der Maske und den Ohren am dunkelsten. Die Maske, die nicht über den unteren Augenansatz reichen soll, ist sichtbar abgegrenzt. Die Vorderläufe sind rußfarbig, wobei der Vorderfußbereich etwas dunkler abgegrenzt sein darf. Die Augen sind dunkel umgrenzt, die Kinnbacken rußfarbig eingefasst. Die Blume darf in helle Spitzen übergehen. An den Seiten und Hinterschenkeln zieht sich ein breiter, rußfarbiger Streifen hin. Die Abzeichen sollten sich deutlich von der Deckfarbe abheben, ohne jedoch scharf abzugrenzen.

    Leichte Fehler: Schwache, unklare oder farblich unreine Abzeichen, schwacher Rußanflug an den Vorderläufen, über den unteren Augenansatz reichende Maske. Größere Zacken oder Einläufer in der Maske.

    Schwere Fehler: Gänzliches Fehlen eines Abzeichens oder mehrerer Abzeichen.


    6. Unterfarbe

    Die Unterfarbe ist gelbrötlich und reicht tief bis zum Haarboden. An den Abzeichen sollte die Unterfarbe möglichst cremefarbig und darf ansatzweise in Richtung Haarboden graublau sein.

    Leichte Fehler: Schwache, schmale unreine, durchsetzte oder zum Haarboden hin aufgehellte Unterfarbe.

    Schwere Fehler: Stark andersfarbig durchsetzte Unterfarbe, blaue Unterfarbe auf dem Rücken.


    7. Pflegezustand

    Siehe »Allgemeines«.



    Analog wird der Text bei Satin thüringerfarbig R194 und den Thüringer Rexen R229a anpasst. Sofern Textpassagen die Sallander R86 ff bzw. die Satin sallanderfarbig 194a betreffen, werden diese entsprechend geändert.



    3. Zulassung neuer Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen


    Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen:

    1. Hasenkaninchen schwarz
    2. Englische Zwerg-Schecken thüringerfarbig-weiß
    3. Zwerg-Satin kalifornier schwarz-weiß


    Jungtiere können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung mit dem Zusatz „N“ nach dem Vereinskennzeichen gekennzeichnet werden. Die Musterbeschreibungen werden demnächst auf der Internetseite der Standardfachkommission (www.standardfachkommssion.de) zur Verfügung stehen.

    Betroffene Landesverbände, denen entsprechende Züchtungsanträge vorliegen, können nun eine Zuchtgenehmigung erteilen und erhalten in Kürze von der Standardfachkommission des ZDRK eine passende Registrierungsbestätigung.


    Hinweis zur Kennzeichnung:

    Ab dem Zuchtjahr 2024 ist das N oder K nach dem Vereinskennzeichen (z.B. B248N) zu kennzeichnen. Erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.


    Hinweis zur Präsentation von Neuzüchtungen und Nachzuchten (gemäß §12 AAB)

    Neuzüchtungen und Nachzuchten dürfen auf Ausstellungen ohne Bewertung vorgestellt werden, wenn der Landesverband hierfür eine Genehmigung erteilt hat.


    4. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen

    Aufgrund der auf der Bundeskaninchenschau in Leipzig festgestellten Qualitätsentwicklung und der nachgewiesenen Breitenentwicklung werden folgende Rassen bzw. Farbenschläge bestehender Rassen anerkannt:

    • Kleine Wiener weiß BlA
    • Kleine Wiener wildfarben, dunkel- und eisengrau
    • Zwerg-Satin sallanderfarbig
    • Klein-Rexe blau
    • Klein-Rexe lohfarbig schwarz

    Die Anerkennung der vorgenannten Farbenschläge erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres 2024 (01.10.2024).


    Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis zum 30. September 2024 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.


    Für folgende Rassen bzw. Farbenschläge muss der Nachweis der geforderten Zuchtzahlen abgewartet werden, ob eine Anerkennung erfolgen kann:

    • Klein-Rexe gelb
    • Farbenzwerge gelb
    • Zwergwidder Angora weiß BlA

    5. Schulungsmaterial

    Nachdem die Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften und Clubs zur Erstellung des Standards hervorragend geklappt hat, rufen wir diese nochmalig auf, uns Schulungsmaterial in Form von positiven oder negativen Bildern zu übermitteln. Nach entsprechender Auswahl werden wir diese auf der Internetseite veröffentlichen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, entsprechendes Schulungsmaterial zur Verfügung zu stellen.



    Diese Festlegungen sind mit der heutigen Veröffentlichung gültig.

    Für vorgenommene Änderungen werden Einlegeblätter erstellt und ab der nächsten ZDRK-Tagung über die üblichen Wege vertrieben.


    Leipzig, im Dezember 2023 Markus Eber, Redaktion der Standard-Fachkommission

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

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