1. Anpassungen der Allgemeinen Ausstellungs-Bestimmungen (AAB)
Die Standard-Fachkommission des ZDRK gibt folgende Änderungen der AAB bekannt. Die Überarbeitung der relevanten Paragraphen der AAB wurde in der Standard-Fachkommission des ZDRK anlässlich der Sitzung in Kassel beraten und in der erweiterten Präsidiums-Sitzung des ZDRK am 11.März 2023 beschlossen. Dies betrifft im Einzelnen:
§ 8 Transport, Unterbringung und Versorgung der Tiere
In diesem Paragraphen werden auf Grund der Erfahrungen mit der Reihenuntersuchung bei den Widder-Kaninchen folgende Abschnitte ergänzt:
„Mit der Meldung willigt die/der Aussteller*in einer ggf. erforderlichen Notbehandlung sowie einer unvermeidbaren Tötung seiner ausgestellten Tiere ein“
„Gesundheitsdaten der Tiere dürfen ausschließlich durch zugelassene Tierärzte in stichprobenartigen Untersuchungen anonym erfasst und dokumentiert werden. Die Ergebnisse hieraus dienen ausschließlich zum Ausschluss und zur Erkennung eventueller ansteckender Erkrankungen während der Schau sowie zu Studien und wissenschaftliche Zwecken, die der Allgemeinheit dienen und vom zuständigen Verbandsorgan genehmigt sind.“
§ 12 Neuzüchtungen, Nachzuchten und Kreuzungen bzw. AAB § 13 Ausländische Rassen (AAB-16ff)
Nachdem es bei der Kennzeichnung mit N oder K zu „unerwünschten“ Kombinationen mit dem Vereinskennzeichen kommen kann, wird der Zusatz „N“ oder „K“ nach dem Vereinskennzeichen tätowiert. Beispielhaft lautet die Kennzeichnung zukünftig nicht mehr „NB248“ sondern „B248N“. Die Änderung tritt ab dem neuen Zuchtjahr in Kraft.
2. Anerkennung neuer Rassen und Farbenschläge
Nachdem die Voraussetzungen für eine Anerkennung nachgewiesen werden konnten, werden nachfolgend aufgelistete Rassen bzw. Farbenschläge anerkannt:
- Satin sallanderfarbig
Die Anerkennung der vorgenannten Farbenschläge erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres 2024 (01.10.2023).
Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis zum 30. September 2023 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.
Für die weiteren in der Veröffentlichung 2023/1 genannten Rassen bzw. Farbenschläge konnten die geforderten Zuchtzahlen leider nicht erreichen.
3. Zulassung neuer Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen
Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen:
Mecklenburger Schecken havanna-weiß
Betroffene Landesverbände, denen entsprechende Züchtungsanträge vorliegen, können nun eine Zuchtgenehmigung erteilen und erhalten in Kürze von der Standardfachkommission des ZDRK eine passende Registrierungsbestätigung.
4. Streichung von zugelassenen Rassen
Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat anlässlich der Sitzung in Kassel beraten und in der erweiterten Präsidiums-Sitzung des ZDRK am 11. März 2023 wurde Folgendes beschlossen:
Reduziert sich bei einer neu anerkannten Rasse (nicht Farbenschlag) nach 5 Jahren nach deren Anerkennung die Nachzuchttiere auf unter 250 Tiere, erfolgt die Streichung dieser Rasse.
Diese Änderung wird auf dem Merkblatt der Standard-Fachkommission zu Neuzüchtungen entsprechend ergänzt. Dieses steht auf der Internetseite der Standard-Fachkommission bereit.
Diese Regelung gilt für alle neuen Rassen, die nach dieser Veröffentlichung anerkannt werden.
Für vorgenommenen Änderungen werden Einlegeblätter erstellt und ab der ZDRK Bundestagung in Speyer über die üblichen Wege vertrieben.
Kulmbach, im April 2023 Markus Eber, Redaktion der Standard-Fachkommission