Um mal ein Beispiel zu nennen, wie wichtig die -richtig ausgefüllten- Verkaufsquittungen für den Verkäufer wären:
Als ich am Sonntag gegen 14 Uhr meine Zwergwidder auf der Bundesschau ausstallen wollte, sprach mich ein Züchter an, ob ich einen Zwergwidder, chin-weiss gekauft hätte. Das verkaufte Tier - es war ein "verkauft" Aufkleber an der Bewertungsurkunde angebracht war immer noch in seinem Ausstellungskäfig. Normalerweise sollten ja alle gekauften Tiere bis 12.00Uhr ausgestallt worden sein. Der Züchter hatte sich bereits bei der Ausstellungsleitung diesbezüglich gemeldet. Die konnten ihm aber auch keine genaue Auskunft geben. Wie auch?? Ohne Name und Adresse des Käufers läßt es sich ja auch nicht nachverfolgen. Mehrere Wege kämen nun in Betracht.
1. Der Käufer hat das Tier beim Ausstallen vergessen.
2. Das Schild "verkauft" kann auch "illegal" an den Käfig angebracht sein, ohne das der Käufer dafür wirklich bezahlt hat. Schließlich kann man diese Aufkleber ja auch so kaufen.
3. Das Schild "verkauft" kann auch von einer anderen Ausstellung kommen. Hiermit meine ich, dass der Bewertungsurkundenhalter mit diesem Aufkleber noch versehen war, und nach Beendigung der Schau nicht wieder entfernt wurde.
Der Züchter fragte mich dann, was er denn nun tun solle. "Sein" Tier mit nach hause nehmen oder im Käfig sitzen lassen. Also ich möchte da nicht in seiner Haut stecken. Ich glaube, dass ich es wohl wieder mitgenommen hätte.
Und falls es wirklich eine Verkaufsquittung für dieses Tier gegeben hat, dann hat sie jetzt nur der Käufer und niemand anderes. Denn es gibt ja nur diesen einen Zettel. Das Personal vom Tierverkauf kann es jedenfalls nicht mehr zurückverfolgen!!!
Gruß
Michael