Beiträge von torsten

Werbepartner

Ohne_Titel_1

Kaninchen-Auktion

Jetzt mitmachen und helfen!

Zur Auktion >

    Also ich hätte ja irgendwie mit einem anderen Meldeergebnis gerechnet. Wenn man bedenkt, dass die Schau an einem Standort stattfindet, der für die mitgliederstärksten LVs nahezu ideal ist. Aber vielleicht sind die Zeiten der Megaschauen auch einfach vorbei, oder ist es der späte Zeitpunkt, oder die Kosten....???


    Gruß Torsten

    Mit diesem, von Franz beschriebenen! Anachronismus werden wir wohl leben müssen. Davon hängt m.E. auch nicht das wohl und Wehe der deutschen Rassekaninchenzucht ab. Es gibt bestimmt die Möglichkeit die Regelung sauberer zu formulieren. Aber bitte erst dann, wenn ohnehin eine neue Auflage der AAB ansteht.
    Gruß Torsten

    Ich weiss, ich weiss, der ist jetzt ganz flach aber mal angenommen:


    Ich lasse eine Häsin am 01.10. decken. Am 31.10. gehe ich dann abends in meinen Stall, füttere, sehe nach dem rechten usw.. Unter anderem sehe ich, dass die Häsin fleißig ihr Nest baut. Dann gehe ich lustig und beschwingt zu einer dieser neumodischen Halloweenparties. An nächsten Morgen (nach dem Kater) geht es wieder in den Stall und siehe da, es liegen die Jungen im Nest. Wenn diese nun in der Nacht um 23 Uhr geboren sind, wären sie im alten Zuchtjahr geboren, um 01 Uhr wären sie dem neuen Zuchtjahr zuzuordnen. Ich weiß die Geburtsstunde zwar nicht aber ich glaube zu wissen, welches Geburtsdatum ich auf der Zuchtmeldung eintragen würde. Und das wäre unter Umständen Betrug (ohne es zu wissen)


    Gruß Torsten

    Hallo Peter,


    wenn Du dir nochmal meine Beiträge in dem genannten Thread anschaust, wirst Du vielleicht davon abrücken mich zum Zeugen der Anklage zu machen ;)


    Gruß Torsten

    indem man in der AAB schreibt, dass das Zuchtjahr entweder am 1. Oktober oder 1. November mit der Geburt der Jungtiere beginnt.
    Dieser Passus, Geburt oder Deckakt, gehört einfach dazu.

    indem man in der AAB schreibt, dass das Zuchtjahr entweder am 1. Oktober oder 1. November mit der Geburt der Jungtiere beginnt.
    Dieser Passus, Geburt oder Deckakt, gehört einfach dazu.


    Hallo Florian,


    das ist deine Ansicht, es gibt aber halt auch die Ansicht, dass es so wie in der AAB erläutert eindeutig ist.


    Gruß Torsten

    Hallo Florian,


    man kann ja drüber diskutieren, ob etwas sinnvoll ist oder nicht - wobei da wahrscheinlich kein Einvernehmen hergestellt werden kann. Aber die AAB ist aus meiner Sicht da sehr eindeutig formuliert. Du hast deine Meinung, dass mit der Begrifflichkeit Zuchtjahr der Geburtstag für die Einordnung der Tiere in ein bestimmtes Zuchtjahr herangezogen werden sollte. Der ZDRK (und einige der hier "Anwesenden") haben die Sichtweise, dass die Aussage mit den November und Dezember Tieren ausreichend und eindeutig ist. Deiner Argumentation folgend, würde man das Problem ja auch ansonsten nur einen Monat vorverlagern. Wer am 01.09. eine Häsin decken lässt und diese wirft dann schon am 30.09. wäre dann genauso in den Allerwertesten gekniffen wenn das Zuchtjahr (nach deiner Definition)am 01.10. beginnt wie der Züchter dessen am 01.10. belegte Häsin bereits am 31.10. wirft wenn das Zuchtjahr nach ZDRK Definition am 01.10. beginnt. Es nur an einer Begrifflichkeit festzumachen löst ja nicht das Problem, dass ein Tier mal einen Tag früher werfen könnte.


    Gruß Torsten

    Hallo zusammen,


    man kann ja wirklich über vieles diskutieren, viele Formulierungen in Frage stellen und den Sinn vieler Regelungen in Zweifel ziehen, aber was hier im Moment passiert versteh ich nicht. Die Regelungen sind eindeutig. Tiere, die im Oktober geboren werden gehören ins "alte Zuchtjahr" (10.4.xx) und Tiere, die im November und Dezember geboren werden gehören ins neue Zuchtjahr (0.5.xx). Mit "das Zuchtjahr beginnt" ist somit gemeint, dass ab 01.10. die Häsinnen für das neue Zuchtjahr belegt werden (können). So schwer ist das eigentlich nicht. Und ich kann so ein wenig auch das Unverständnis eines Walter Hornung verstehen.


    Gruß Torsten

    Hallo zusammen,


    es ist nunmehr in kurzer Zeit bereits der zweite Artikel des Autors, der fachliche Punkte falsch darstellt (oder will der Autor nur auf missverständliche Formulierungen hinweisen ?). Im Bericht über die Hotot von knapp zwei Monaten fand sich der Hinweis, dass schwarze Flecken an den Ohren (von einigen PR) nicht gestraft werden, weil die Formulierung im Stadard unter den schweren Fehlern lauten würde: "Farbige Flecken am Körper" und die Ohren ja nicht Körper wären. Liest denn in der Redaktion keiner Korrektur ? - Es ist doch immerhin auch ein Fachorgan.


    Gruß Torsten

    Hallo Thomas,


    und genau darin liegt ja die Krux. Nach der Stellungnahme der Bundesregierung ist jeder, der mehr Tiere züchtet als für den Eigenbedarf erforderlich als gewerblich zu betrachten ist. Und da ist ja auch ziemlich genau aufgeführt was Eigenbedarf ist (=jede Woche ein Tier). Wer also mehr als 50 - 60 Jungitere aufzieht ist gewerblicher Züchter.


    Gruß Torsten

    Die Veterinäramter BN & SU legen diesbezüglich die Empfehlungen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) zugrunde.


    Hallo Thomas,


    ich denke dass diese Empfehlungen bald nicht mehr Grundlage sind, da das Gesetz doch wohl vorziehen dürfte.



    Zitat


    PS: Was kriegen Deine Tiere dieses Jahr für einen Adventskalender?


    :?:


    Gruß Torsten

    ich habe nun an entsprechender Stelle nachgefragt und als Antowort bekommen,
    dass die Richtlinien zur Zucht und Haltung auch weiterhin Gültigkeit haben!


    Hallo Kai,


    die Richtlinien sollten ja jedem bekannt sein. Aber sind sie auch gesetzeskonform? Da kann man mindestens geteilter Meinung sein. Es dürfte aber Änderungsbedarf geben.




    Zum einen wird kaum jemand von uns Rassekaninchenzucht zu Erwerbszwecken betreiben.
    Wir können wohl jederzeit beweisen, dass die Ausgaben wesentlich höher sind als die Einnahmen.


    Ich glaub das interessiert in dem Zusammenhang nicht. Es geht dabei ja auch nicht um den steuerlichen Aspekt. Es wird ja ziemlich unmissverständlich ausgeführt,dass alles was über den Eigenbedarf hinausgeht, als gewerblich im Sinne des Gesetzes zu betrachten ist. Richtig ist, dass der Veterinär einen Ermessensspielraum hat aber wenn jemand mehr als 60 Tiere im Jahr aufzieht, ist das mit dem Spielraum wohl recht schnell vorbei.


    Fazit: Einfacher wirds nicht... :(


    Gruß Torsten