Werbepartner

Ohne_Titel_1

Kaninchen-Auktion

Jetzt mitmachen und helfen!

Zur Auktion >

  • Ich hab Mal 3 Fragen ? Bis wann muss der Mitgliederbestand dem ZDRK gemeldet werden ? Und wie wird das gehandhabt,wenn ein Mitglied wegen Unstimmigkeiten usw. aus dem Verein Austritt am Anfang des Jahres , muss da der volle Beitrag bezahlt werden ? Und wieviel müsste vom Beitrag an Kreisverband bezahlt werden?

  • Hallo,

    das kann in jedem Verein,KV und LV etwas anders sein!


    Bei uns muss die Meldung um den Jahreswechsel an den KV weitergegeben werden.

    Für jedes Mitglied muss die Abgabe für das ganze Jahr an den KV bezahlt werden. Wir geben ja Altzüchter 7,50€ und je Jungzüchter 2€ an den KV ab.


    Wie es mit der Kündigung zu handhaben ist, steht meist in der Vereinssatzung, oft ist die nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 1-3 Monaten möglich.



    Und zum Schluß meine Persönliche Meinung:

    Wenn ich mich so über meinen Verein geärgert habe, dass ich ihn umgehend verlassen will, würde ich mir nicht die Blöße geben, wegen ein paar Euronen zu schachern.

    Ich würde "den Anderen" nicht gönnen denen weiteren Gesprächstoff zu bieten.

    Schreibe deine Kündigung, zahle den Beitrag für das ganze Jahr und gehe deiner Wege.


    LG Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!