Die Richtlinie soll keinem Züchter weh tun, dass ist hier wohl das größte Problem.
Ich gebe Torsten Recht, dass Formulierung und Inhalte nicht das non plus ultra sind.
So wird zwar z.B. auf Sichtkontakt und Ruhebrett eingegangen, aber das wörtchen 'sollte' läßt hier wieder nur einen Wunsch stehen, keine Anforderung...
Wenn es eine Richtlinie sein soll, die auch von Vertinärämter oder anderen Institutionen außerhalb des ZDRK angenommen werden soll, dann erwarte ich hier doch konkreter eine Forderung, denn einer 'Anregung'.
Sicherlich wird hier so mach einer dann schreien, wobei der Bestandsschutz ja doch für einige noch genug Freiraum läßt...
Hier wurde im Vorfeld ja vorwiegend an die geplanten neuen Bestimmungen für die gewerbliche Zucht angemerkt, dass den meisten schleierhaft ist, warum die Höhe der Ställe für Zuchttiere ein Mindestmaß von 80cm aufweisen soll.
Dieser Punkt wird hier in der ZDRK-Richtlinie gar nicht groß angeschnitten, eigentllch sogar unter den Teppich gekehrt, eine deutlichere Stellungnahme und Lösungsansätze hierzu fände ich angebracht und wäre sicher der wichtigste Punkt, der uns Züchtern unter den Nägeln brennt.
So wie mr bekannt ist, hat kein anderes Land eine Forderung, die eine solche Höhe für die Stallabteile fordern ?
Zitat
Über Stallbesuche der Tätowiermeister und Zuchtwarte sowie durch Stallschaukomissionen wird überprüft, ob die Bestimmungen des ZDRK in Einklang mit geltendem Tierschutzrecht eingehalten werden. So stellt eine Vielzahl von Modulen ein Gesamtpaket eines Eigenkontrollsystems dar, das durchaus den Anspruch an Qualitätssicherung (QS) in bestem Sinne erfüllt.
Dieses über Jahre gewachsene Sicherungssystem gewährleistet sowohl für den einzelnen Züchter wie auch für den Dachverband (ZDRK) die Einhaltung aller Rechtsbestimmungen für eine tiergerechte Rassekaninchenhaltung.
Und hier auf ein QS hinzuweisen, ist gelinde gesagt übertrieben, schließlich wird hier seitens der beiden erstgenannten nicht mal ein Besuchsprotokoll geführt... Das System hält keinem Auditor stand...
Hier stelt sich mir die Frage, ob wir dann auch eine Pflichtschulung für diese Gremien einführen ? Die Stallschaukommission der Herdbücher mag da noch eine Ausnahme sein, in Sachen Tätowart und Zuchtwart behaupte ich mal, dass dort in den miesten Fällen Schulungsbedarf besteht.
Ein weitreichender Puntk in den neuen Gesetztesentwüfen ist ja auch die Dokumentation von Sterblichkeitsraten und Reaktion auf diese, sobald ein bestimmt Prozentsatz überschritten wird.
Daher fehlt mir in der obigen Richtlinie auch neben dem zwar erwähnten Zuchtbuch auch ein Bestandsbuch. Eigentlich muss das jeder Stallbetreiber führen und dort Medikamentengaben listen. Das ist sicher auch etwas, worauf Veterinärämter mal schauen können.
Und danach können wir vielleicht mal das Wort QS in den Mund nehmen...
Viele Grüße,
Yvonne