Beiträge von torsten

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    Hallo zusammen,


    ich oute mich hiermit mal als etwas verwirrt. In den vergangenen Jahren habe ich in den unterschiedlichsten Veröffentlichungen diverse Mindestmaße als Anforderung an die Stallgröße für Kaninchen zur Kenntnis genommen. Erst im August gab es ja wieder eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Gibt es eigentlich irgendwo im Netz eine Veröffentlichung des ZDRK welche Stallgröße für die Rassekaninchenzucht gesetzeskonform ist? Ich meine hierbei jetzt nicht die Empfehlungen von vor zwei Jahren, sodern tatsächlich mit dem Gesetzgeber abgestimmte Maße. Und bevor die Diskusion in diese Richtung geht: Ja ich weiß auch, je größer, desto besser und Gruppenhaltung und überhaupt....


    Es geht mir nur um eine verbindliche Aussage unserer Dachorganisation.


    Gruß Torsten

    Hallo zusammen,


    nur um es klar zu stellen. Es gibt keine Pflicht zur Impfung - auch nicht für Ausstellungen und auch nicht gegen RHD. Es liegt ganz allein in der Verantwortung der jeweiligen Ausstellungsleitung, welche Regelungen für die jeweilige Schau gelten. In der Regel (aber nicht in allen Fällen) wird die Schauleitung die RHD Impfung als Voraussetzung in die Ausstellungsbestimmungen aufnehmen. Die Myxo-Impfung macht je nach Vorkommen der Myxomatose Sinn. Bislang habe ich darauf verzichtet - kann sich aber bei einer entsprechenden Gefährdungslage ändern. In unserer Gegend habe ich noch keine Schau gesehen, bei der eine Myxko-Impfung Pflicht gewesen wäre.


    Gruß Torsten

    Hallo Gerro,


    gerade bei den weiter verbreiteten Farbenschlägen und da gehören für mich auch die "grauen" dazu, dürfte doch das Gewicht keine Probleme machen. Wir haben bei uns im Verein so einige Zwergwidderzüchter und da sind mir Probleme mit der Aufzuchtleistung noch nicht bekannt geworden. Bei den "exotischen" Farbenschlägen (ich denke dabei an z.B. loh, wg oder gelb) ist sicher die Größe und damit das Gewicht immer wieder mal ein Thema. Aber lang sollten Zwergwidder nun wirklich nicht sein, wüßte spontan auch nicht, dass "leicht lang gestreckt" mal Zuchtziel war. Und ganz nebenbei, bei meinen Farbenzwergen sind auch sechser oder siebener Würfe (auch einen neuner hatte ich in diesem Jahr), die auch hochgezogen werden, keine Seltenheit. Bei Zwergwiddern sollte das also erst recht möglich sein.


    Gruß Torsten

    Ich halte die Gewichtstabelle -so wie sie jetzt ist- eigentlich für i.O. Einerseits kommt man den Züchtern, deren Tiere leicht drüber liegen, noch entgegen und die Tiere bleiben in der Bewertung, andererseits behält man so auch das Zuchtziel im Auge, dass die Tiere nicht länger und großrahmiger werden. Ein wenig auf die Fütterung achten, dann klappt das auch mit den Gewichten (zumindest bei den meisten Farbenschlägen... :) )


    Gruß Torsten

    Hallo zusammen,


    um mal hier mit ein paar Ammenmärchen aufzuräumen. Selbstverständlich kann ich auch Kaninchen(-teile) ohne Kopf verkaufen - macht jeder Supermarkt (Keule für EUR 6,90 /kg). Und nur weil Millowitsch im Etappenhasen eine Katze an den Mann bringen wollte, hat sich in den fünfzigern (und auch schon vorher) die Praxis durchgesetzt die Tiere mit Kopf zu verkaufen. Und da geb ich einigen Schreibern hier recht: Heutzutage würd auch der Kopf vielen Leuten nicht dabei helfen, Katze von Kaninchen zu unterscheiden. _hasi4_


    Zum Thema Schlachten/Betäubung: Schaut mal auf das Merkblatt 79 der TVT. Da ist eigentlich alles erläutert. Und ergänzend: Der Genickschlag ist erlaubt.


    Gruß Torsten

    Fred, ich geb dir in nahezu allem, was du schreibst Recht. Ein Punkt ist aber so nicht korrekt:


    Der Sinn einer Bundesrammlerschau ist nicht der Austausch von Zuchtrammlern.


    Das ist sehr wohl so. Es ist schließlich die "offizielle" und "ursprüngliche" Begründung dafür, dass diese Schau überhaupt stattfindet. Sicherlich auch wieder nachzulesen in den Grußworten im Ausstellungskataolg.


    Gruß Torsten

    Hallo zusammen,


    gerade (Bundes-)Rammlerschauen haben von Ihrem Ursprung her eigentlich nur den Zweck den Austausch (Verkauf) von Zuchtmaterial zu fördern. Daher ist die Verkaufspflicht eigentlich logisch. Auch wenn ich persönlich nicht viel davon halte, dass jemand mich dazu zwingt mein Eigentum zu veräußern und auch noch einen Höchstpreis festsetzt (erinnert schon fast an den Titel eines alten Beatles Klassikers).


    Gruß Torsten

    Hallo zusammen,


    es ist tatsächlich so, wie Marius schreibt. Die Formulierung wurde von ein paar Jahren angepaast, weil es halt ein paar Schlaue gab, die genau so gehandelt haben: 8 Tiere gemeldet, 4 Tiere verkäuflich und die 4 verkäuflichen blieben dann zu Hause. Um genau das zu verhindern, wurden die Ausstellungsbestimmungen umformuliert und eine Unterscheidung zwischen "gemeldeten" und "ausgestellten" Tieren gemacht. Ob und wie sich das in der Hektik einer laufenden Ausstellung dann immer kontrollieren lässt steht m.E. aber noch auf einem anderen Blatt.


    Gruß Torsten

    Hallo zusammen,


    wir schlachten zwar auch nicht in der von Thomas beschriebenen Art, jedoch ist das bei Metzgern durchaus ein gängiges Verfahren. Effizienz hat ja auch nichts mit mangelndem Respekt gegenüber dem Tier/Schlachtkörper zu tun.


    Gruß Torsten

    Zitat

    Ich bin Deutscher und lebe seit 8 Jahren in Griechenland


    Neid, Neid, auch mich zieht es jedes Jahr nach Greece. Bestimmt nicht immer einfach dort komplett zu leben, aber das Land ist einfach traumhaft.


    Herzlich willkommen.


    Gruß Torsten

    Hallo Jens,


    ich kopiere jetzt mal den entsprechenden Passus hier rein:


    "Für jeden erfolgreichen Deckakt einer gekennzeichneten Häsin muss der Rammlerbesitzer einen Deckschein ausfüllen. Der Deckschein muss als Vordruck vom ZDRK zugelassen sein. Eingetragen wird, für jeden Wurf separat, Vater- und Muttertier, Deckdatum, Wurfdatum, Anzahl der Jungtiere und deren Geschlecht. Bei den Jungtieren sind Rammler vor Häsinnen zu erfassen. Beide Elterntiere müssen der gleichen Rasse angehören. So wird auch später im Zuchtbuch eingetragen. Auf dem Deckschein sind handschriftlich die Unterschriften von Rammlerbesitzer und Häsinnenbesitzer zu leisten. Der Deckschein ist eine Urkunde. Der Deckschein ist spätestens sechs Wochen nach Wurfdatum beim Zuchtbuchführer des Vereines abzugeben."


    Ich les das schon so (das Entscheidende hab ich mal fett markiert), dass die Geschlechter bei der Meldung auf den Deckschein gehören. Ist mir persönlich aber letztendlich egal, wenn einzelne Vereine das anders regeln. Bei uns wird das aber schon sehr streng gelebt. Und wenn dann sich ein Züchter bei der Angabe des Geschlechts mal vertan hat, wird dies rot auf dem Deckschein markiert und durch den Zuchtbuchführer im Zuchtbuch angepasst. Macht für diesen auf jeden Fall auch weniger Arbeit, als wenn er bei jedem Deckschein nach Rücklauf noch die Geschlechter eintragen müsste.


    Gruß Torsten

    Das waren 1,0 I64 3.3.42 und 1,0 I64 4.3.39 Jetzt meine Frage: Wie kann es sein, dass aus der selben Zucht, ein Tier vom März die Nummer 42 hat, und ein Tier vom April die Nummer 39 ?


    Hallo Franz


    Eigentlich ganz einfach: Mal ein kleines Beispiel konstruiert. Eine Häsin wirft am 30.03. zwölf Jungtiere und eine andere am 01.04. drei Jungtiere. Wo steht geschrieben, dass ich den Deckschein für den Märzwurf vor dem Aprilwurf abgeben muss? Gründe kann es viele geben. In dem konstruierten Beispiel wäre es möglich, dass die drei Jungtiere aufgrund der kleinen Wurfgröße schneller entwickelt sind und sich bereits nach vier Wochen das Geschlecht feststellen lässt und der Wurf gemeldet werden kann. Beim großen Wurf dauert das eventuell länger und der Wurf wird erst mit fünf oder sechs Wochen gemeldet. Nur ein mögliches Beispiel... Ein anderes hast du ja selbst genannt.


    Ich erkenne aber auch nicht die Problematik in solch einer Nummernvergabe. Ganz davon abgesehen finde ich die Nebenkriegsschauplätze, die dann direkt wieder aufgemacht werden auch unsäglich.


    Gruß Torsten