Beiträge von widderzwerg

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    Ich bin da eigentlich auch gespaltener Meinung zu offenen Schauen mit der Möglichkeit den Kreismeister oder Landesmeister zu erringen.
    Interne Mitglieder werden so um die Chance einer Titelerringung gebracht wenn von außerhalb eine bessere Zuchtgruppe kommt. Auswärtige Züchter freuen sich natürlich um die Chance in fremden Revieren zuschlagen zu können.


    Aber mit der Begründung mehr Aussteller und mehr Tiere anzulocken öffnet man sich eben.


    Macht in Eurem Verein mal den Vorschlag die Vereinsmeistertitel auch an Gastaussteller zu vergeben und dafür keinen Gästemeister mehr. Ich glaube hier gebe es dann doch noch den meisten Widerstand unter den Vereinsmitgliedern obwohl es von der Sache dasselbe wär.


    Widderzwerg

    Hallo,
    ich finde es richtig, dass den Neuzüchtungsanträgen ein Riegel vorgeschoben wird.


    Wir haben mehr als genug Rassen/Farbenschläge. Hier kann jeder für sich etwas finden, die Fleischerzeuger mit den wirtschaftlichen Rassen oder die Liebhaber mit ihren Schmusetieren.


    Das unser Verband überaltert ist nicht aufzuhalten, auch nicht mit der Aufnahme von neuen Mitgliedern welche ein Schmusetier halten wollen.


    Wer züchtet denn eigentlich von den neuen Mitgliedern? Wer heute anfängt ruft doch nur noch bei erfolgreichen Zuchtfreunden an und fragt nach Tieren. Wenn er dann keine bekommt ist der Zuchtfreund noch der Böse. Bekommt er gut bewertete Tiere und es klappt nicht sg + sg = hv wird gleich gesagt er hat ,,Schrapel" verkauft bekommen hat. Sich durch Auslese in seiner Zucht hochzuarbeiten ist den meisten doch viel zu mühsam und dauert viel zu lange. Wenn ich dies aber durchhalte und mir den Erfolg erarbeite habe ich für ein paar Jahre oder auch länger bei blickierer Verpaarung und dem Händchen Glück etwas davon.


    Wenn ich in die TGRDEU unseres LV lese, dass bei meiner Rasse/Farbenschlag Zuchten aufgeführt sind mit ein oder zwei Jungtiere fürs ganze Jahr - da frage ich mich ob man dies als Zuchten bezeichnen darf.


    Wenn ich in der Satzung des ZDRK in §3 Zweck des Verbandes lese, kann ich nicht erkennen dass man auf immer neue Rassen aus ist, sondern das man den vorhandenen Rassenbestand erhalten will.


    Als Alternative zum ZDRK können sich Liebhaber doch dem BDK anschließen und helfen diesen aus der Bedeutungslosigkeit heraus zuholen.


    Vor einigen Jahren hatte sich unser Verband noch von ZDK in ZDRK umbenannt. In meinen Augen hat man sich da von den allgemeinen Kaninchenhaltern abgegrenzt.


    Widderzwerg

    Hallo,
    es liegt doch nur am Veranstalter wie er seine Landesschau definiert. Der LV Sachsen macht es schon ein paar Jahre so. Es ist eine offene LS und landesfremde Aussteller können auch den Titel ,,Sächsischer LM" erringen.
    Der LV Thüringen hat es zur letzten BRS mit seiner LS auch so gehalten.


    Widderzwerg

    Hallo Franz,
    auch Du solltest Dir Deine Worte gegenüber Mitgliedern etwas besser überlegen.


    .... und keine Angst, ich werde mit Dir nicht diskutieren, denn auf Dein Niveau möchte ich nicht sinken, habe Angst vor Deiner Erfahrung



    An alle anderen Mitglieder,
    wenn Ihr diese Beleidigung mit tragen tut, stellt Ihr Euch alle ins Abseits.

    Hallo Kai,



    habe heute die Antwort von IDT erhalten, dass die Produktion
    von Cunivac RHD nicht eingestellt wird und in den nächsten Wochen wieder in
    vollem Umfang verfügbar sein wird.



    Unterschrieben vom Produktmanager



    Ich halte sie für sehr vertrauenswürdig , sonst würde ich es
    hier nicht schreiben.





    Ich werde dann meine ausstellungswürdigen Tiere im Juli 2x
    impfen und nicht 3x und dann einen bis zum Ausstellungsende 92% Schutz
    haben.
    Einen 100% Schutz bietet Dir
    keiner.





    Widderzwerg







    Hallo Gunter,



    diese Probleme bekommst Du hier im Forum aber auch nicht
    gelöst.





    Widderzwerg

    Hallo,



    die AO zur BS in Leipzig werden wir erst Ende Juni als
    Züchterschaft zu sehen bekommen nach der großen ZDRK-Tagung.



    Persönlich glaube ich nicht, dass sich unser LV Sachsen vom
    Präsidium so unter Druck setzen lassen wird und eine RHDV-2 Impfpflicht
    verbindlich verlangen wird. Auch in Sachsen kalkuliert man mit einer bestimmten
    Tierzahl um die BS rentabel zu gestalten. Diese Rechnung wurde auch nicht erst
    gestern aufgestellt, sondern bereits im Vorfeld einer Bewerbung um die
    Durchführung der BS.





    Ganz anders wird es zur BRS in Halle 2019 aussehen. In Sachsen-Anhalt
    versucht der LV gerade eine RHDV-2 Impfpflicht für jede Ausstellung d.h. lt.
    AAB auch für jede Tischbewertung einzuführen. Hier soll ganz klar jeder Verein
    bevormundet werden.
    Das schlimme ist
    eigentlich, dass die Schauen schon genehmigt sind und die Ausstellungsgebühren
    bezahlt für 2017.



    http://kaninchen-lsa.de/aktuel…reshauptversammlung-2017/



    Im LV Sachsen-Anhalt musste Anfang April 2017 die Teilnahme
    auf der Tierwelt-Messe in Magdeburg sogar auf Grund der aktuellen RHDV-2
    Situation abgesagt werden. Sollte mit dieser Begründung die Züchterschaft
    verunsichert werden?



    Der Link dazu ist leider seit heute nicht mehr verfügbar,
    sonst hätte ich diesen mit eingestellt.





    Im LV Berlin-Brandenburg sieht es wieder ganz anders aus.
    Dort steht die AO zur LS am 25. – 26.11.17 schon online.



    http://www.kaninchen-berlin-br…iles/AO_2017/LVS_2017.pdf



    Hier wird die Impfung nur empfohlen gegen RHD, d.h. jeder
    Züchter kann selbst entscheiden.



    Man sieht, dass hier Welten zwischen den LV bestehen.







    Eine Verkaufspreiserhöhung für hochbewertete Tiere ist doch
    Unfug. Die Impfkosten stehen doch auch bei den sg-Tieren und selbst bei den nB-Tieren
    zu Buche. Diese Preise passen sich doch sowieso wieder an. Dies regelt der
    Markt doch allein.

    Hallo Kai,



    danke für Deine Antwort. Habe zwischenzeitlich auch bei IDT
    eine Anfrage gestellt.



    Ich persönlich überlasse es jedem Zuchtfreund wie er impfen möchte.
    Meine selektierten Tiere werde ich ab Juli schrittweise impfen mit Cunivac RHD einmal,
    dies ist bei den 10er Impfdosen auch zum Vorteil. Bis dahin habe ich einen
    Überblick wo ich ausstellen werde bzw. möchte und welche Impfvorschriften gelten.
    Sollte ich zur BS ausstellen wollen und es ist RHDV-2 Impfung vorgeschrieben
    werde ich incl. Ersatztiere 6 Tiere den Vorschriften entsprechend impfen. Viele
    Ortsschauen werden in Zukunft wohl verschwunden sein wenn wir uns selbst immer
    mehr Steine in den Weg legen (Impfvorschriften), vor allem jene, welche sowieso
    auf fremde Aussteller angewiesen sind, und davon gibt es immer mehr. Dies sollte
    man auch mal mit bedenken.



    Ich bin kein Impfmuffel, werde aber auch keiner Panikmache
    verfallen wie sie vielerorts losgetreten wurde. Nach meinen Nachfragen in meiner
    weiteren Umgebung wurden noch nicht mal Tiere eingeschickt, wo welche
    verstorben waren, somit kann es auch keine korrekte Aussage zur Todesursache
    geben. In meiner direkten Umgebung sind mir keine Fälle bekannt. Die Aussage –
    was soll es sonst gewesen sein – kann man so nicht hinnehmen. Wenn es jemanden
    trifft ist es immer bedauerlich, er muss dann aber selbst zu sich stehen ob er
    sich richtig verhalten hat mit seinem Impfrhythmus. Auch bin ich von
    Preisrichtern enttäuscht, welche RHDV-2 in ihren eigenen Beständen haben aber
    trotzdem zum Bewerten gehen. Dies nenne ich Leichtsinnigkeit und Gleichgültigkeit
    gegenüber den Zuchtfreunden, welche mir das Vertrauen für eine Bewertung
    aussprechen.



    Wie viele Tiere sterben denn jedes Jahr an Myxomathose oder
    Enterocolitis? Darüber redet im Moment kein Mensch mehr. Eine Impfflicht gegen
    Enterocolitis habe ich noch nirgends gelesen trotz teilweise erheblicher
    Verluste in manchen Zuchten.



    Züchter die ihre Tiere gegen RHDV-2 geimpft haben sind doch
    angeblich geschützt, warum regen gerade diese Züchter sich am meisten auf? Nur
    weil sie mehr Geld fürs Impfen ausgeben wie andere?



    Ich glaube auch nicht, dass wir den richtigen Weg gehen auf
    unseren Ausstellungen immer mehr Impfungen vorzuschreiben. Hierbei spielen wir
    nur den Veterinärämtern in die Hände – wenn diese unsere eigenen Impfvorschriften
    irgendwann aufgreifen und dann verbindlich vorschreiben geht das Geschrei erst
    richtig los. Dann kommt der Amtstierarzt vor der Eröffnung und kontrolliert die
    Impfausweise auf Fehler. Findet es dann etwas und ist schlecht drauf, sperrt er
    die ganze Ausstellung ersatzlos und kann noch sagen – Ich kontrolliere nur das,
    was sie selbst vorschreiben - .



    Ich hatte 2015 in Metz ausgestellt, wegen dieser Ausstellung
    in Frankreich – dem Ursprungsland von RHDV-2 -wurde vorher auch hier im Forum viel
    verrückt gespielt, und letzte Saison auch größere Ausstellungen bis zur BRS.
    Habe hinterher nichts Negatives gehört.



    Bis ca. 2015 hat sich auch niemand daran gestört, dass bei
    der RHD-Impfflicht immer stand längstens 12 Monate vor der Ausstellung. Der RHD
    Combi Impfstoff hat schon immer nur 6 Monate geschützt, wo waren da unsere
    kritischen Stimmen. Ganz einfach, die wenigsten haben es gewusst und noch
    weniger haben sich dafür interessiert und keine Ausstellungsleitung hat es
    kontrolliert.



    Betrachte, betrachtet diese Zeilen als meinen persönlichen
    Standpunkt.



    Mit freundlichen Grüßen



    Widderzwerg

    Der folgende Artikel ist von der IDT – Seite und klärt meine
    Frage an Thomas. Allerdings kein Wort auf dieser Seite, dass die Herstellung
    eingestellt sein soll wie Kai schreibt, warum auch.

    [color=rgb(0,0,0)]Die Seite ist frisch von 02/2017.[/color]



    Kai setzte bitte das Rundschreiben mal online, damit ich
    damit mal direkt nachfragen kann, denn dein KV muss die Info doch wo herhaben.

    [color=rgb(0,0,0)]
    [/color]



    RHD



    Schutzmaßnahmen: Impfung



    Rechtzeitige Impfungen gegen RHD bieten eine hohe Sicherheit
    vor der Erkrankung mit RHDV1. Gegen RHDV2 sind einige Impfstoffe nicht oder nur
    teilweise wirksam. Der Monoimpfstoff der IDT gegen RHD hat im Februar 2017 die
    Zulassung als Impfung gegen die RHDV-2 erhalten. Die Schutzrate beträgt eine
    Woche nach abgeschlossener Grundimmunisierung (2 Impfungen im Abstand von 3
    Wochen) 92% und ein halbes Jahr nach Grundimmunisierung noch 83%. Daher wird
    die regelmäßige Nachimpfung alle 6 Monate empfohlen.



    Wird ein geimpftes Kaninchen mit dem RHDV-2 konfrontiert,
    kann es vorübergehend Fieber entwickeln und ein bis zwei Tage Fressunlust
    zeigen. Danach erholt es sich wieder vollständig.



    IDT Biologika arbeitet ständig an der Weiter- und
    Neuentwicklung von Impfstoffe. Allerdings dauert eine solche Entwicklung in
    Deutschland zwischen 6 und 10 Jahren. Ein spezieller Impfstoff gegen RHDV2 ist
    daher noch nicht verfügbar.



    Immer den ganzen Bestand impfen



    In Kaninchenzuchtbeständen ist immer der gesamte Bestand in
    die RHD-Impfung einzubeziehen. Insbesondere bei Jungtieren sind Impflücken zu
    vermeiden. Dennoch ist es sehr wichtig, dass nur gesunde Tiere geimpft werden,
    da sie sonst u.U. nur einen ungenügenden Impfschutz ausbilden.

    Hier ein Auszug aus der neuen Kaninchenzeitung von dem hier geschätzten Zuchtfreund Henry Majaura




    Kennzeichnung von Schecken



    „Wie sind einfarbige Zwergwidder
    aus Scheckenwürfen zu kennzeichnen, wenn es eine weitere Zucht im Verein mit
    genau derselben Farbe in einfarbig gibt? Gehören alle Jungtiere aus dem
    Scheckenwurf zur einen (gescheckten) Farbe, und die einfarbigen zur anderen
    Farbe, oder sind diese als gemeinsames Zuchtbuch zu führen?“ Diese bereits vor
    einem Jahr diskutierte Frage ist in ihrer Umsetzung recht kompliziert. Zur
    Erläuterung: Mit Zuchtbuch ist im Folgenden das Blatt im Vereinszuchtbuch
    gemeint, auf dem die jeweiligen Farbenschläge gesondert geführt werden.



    Unstrittig ist zunächst: Für die Erfassung der
    Zuchten nach Rassen
    und Farbenschlägen
    zum Jahresende nach TGRDEU gehören die kompletten Scheckenwürfe, einschließlich
    die
    einfarbigen, in die Meldung der
    Schecken. Alle Würfe aus den parallel geführten Zuchten der einfarbigen Tiere
    gehören dem getrennt aufzuführenden Farbenschlag „einfarbig“ an. Kompliziert
    wird die Umsetzung in die Zuchtbuchführung. Zum Zeitpunkt der Diskussion Ende
    2015/Anfang 2016 bestand das Problem, dass in der Aufgabenstellung des ZDRK an
    die Softwarefirma dieser Sonderfall offenbar nicht berücksichtigt wurde und die
    digitale Zuchtbuchführung somit nicht in der Lage ist, die einfarbigen Tiere
    aus Scheckenwürfen zu erkennen. Das ist aber wichtig. Denn Sinn und Zweck der
    zuchtbuchgeführten Kennzeichnung ist es, jedes Rassekaninchen als Unikat
    auszuweisen und Verwechselungen von zwei Vertretern derselben Rasse und Farbe sind
    durch die Tätowierung auszuschließen. So kann man etwa das Zuchtbuch für
    schwarze Widderschecken nicht ohne Berücksichtigung des Zuchtbuches der
    schwarzen Widder führen. Es würde unweigerlich zu Zweifach-Tätowierungen
    kommen. In der Praxis gibt es zwei Wege aus dem Dilemma: Das Zuchtbuch der
    Widderschecken wird mit dem der einfarbigen Widder gleicher Farbe
    zusammengefasst. Dann würden alle Würfe der Schecken und einfarbigen Tiere
    nacheinander erfasst und jedes Jungtier – unabhängig von Scheckung oder Farbe –
    hätte seine eigene laufende Nummer. Wenn das Vereinszuchtbuch per Hand geführt
    wird, gibt es damit keine Probleme. Einige Software bietet die Möglichkeit,
    Tätonummern oder auch Farbenschläge in der Jungtiererfassung zu ändern, womit
    die Verfahrensweise „per Hand“ übernommen werden kann. Der Zuchtbuchführer muss
    zum Jahresende allerdings aufpassen, dass er für die Tierbestandsmeldung die
    Würfe der Schecken komplett von denen der einfarbigen trennt und einschließlich
    der Zuchttiere in einer gesonderten Zeile erfasst. Es werden für jeden
    Farbenschlag gesonderte Zuchtbücher (nach TGRDEU) geführt. Dort darf nicht
    jeder Farbenschlag isoliert für sich betrachtet und die Kennzeichnung
    unabhängig vom anderen erfolgen. Auch wenn das in der Facebook-Diskussion sogar
    von langjährigen, erfahrenen und auch qualifizierten Züchterfreunden so behauptet
    wurde. Zweifachvergaben von Tätonummern sind bei den einfarbigen aus
    Scheckenwürfen dann der Normalfall. Es gibt also nur einen Weg. Dabei kommt dem
    Zuchtbuchführer eine große Sorgfaltspflicht zu. Denn er muss bei jedem Eingang
    eines Deckscheins aus den Scheckenwürfen prüfen, ob dort einfarbige Tiere
    vorhanden sind und wenn ja, ob er bereits bei den einfarbigen dieses
    Farbenschlags einen Wurf eingetragen hat. Und umgekehrt. Geht ein Deckschein
    der einfarbigen Tiere ein, dann ist zu prüfen, ob bei den Schecken bereits ein
    einfarbiges Jungtier tätowiert wurde. Mit dessen Folgenummer beginnend sind
    alle weiteren einfarbigen Kaninchen zu kennzeichnen. Das geht dann über das
    Jahr so weiter und führt im Ergebnis dazu, dass die fortlaufende Nummerierung
    der einfarbigen Tiere durch die einfarbigen Nachkommen aus Scheckenwürfen
    unterbrochen ist. Bei den Scheckenwürfen folgen die Einfarbigen dann der einen
    Nummernfolge und die Schecken jeder farblichen Aufspaltungsvariante der
    anderen. Das ergibt auf den betreffenden Deckscheinen ein gewöhnungsbedürftiges
    Durcheinander, erfüllt aber den Sinn der Kennzeichnung und ist bei der Verfahrensweise
    leider nicht zu ändern. Diskutierte Verfahren, wonach ein
    Scheckenzüchter je Wurf zwei nach einfarbigen
    und Schecken getrennte Zuchtmeldungen zu führen hat, entsprechen nicht der
    Praxis und sind abzulehnen. Unterstützt Software die Arbeit des
    Zuchtbuchführers oder Züchters im gewohnten Ablauf, dann ist sie gut. Hat der
    Züchter seine jahrelange Arbeitsweise der Software anzupassen, dann ist diese
    weniger gut.



    HENRY MAJAURA

    Zitat

    Hallo Kleinwidder,

    Zitat

    wieder so eine provokante Frage von dir.

    Zitat

    Aber du hast Recht, wie soll ich meine Tiere anfangen zu impfen um nicht umsonst zu Impfen. Aber die offizielle Antwort eines offiziellen Mitglieds hier wird lauten, die AO wird erst im Juni zur ZDRK Tagung abgesegnet und dann veröffentlicht. Bis dahin wird es wohl ein Rätsel bleiben.

    Zitat

    Hallo Zuchtfreund Graf,


    gerne teile ich Ihnen meine Meinung in Bezug zur ZDRK-Satzung mit.


    Es handelt sich hier um die am 01.10.2009 ins Vereinsregister eingetragene Fassung, dass ist die, welche ich im Internet ausfindig machen konnte. Auf der ZDRK-Seite konnte ich leider keine finden.
    Konkret geht es mir hier im §3 um den Unterpunkt 4.


    - Förderung von in ihrem Bestand gefährdeten Kaninchenrassen durch nachhaltige Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Zuchtwesens, Erhalt und Entwicklung tiergenetischer Ressourcen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutztierzucht und deren landwirtschaftlichen Aspekte.


    Das Wort ,,Streichung“ deute ich mit ,,Abschaffung oder Beseitigung“.
    Das würde für mich bedeuten, dass die aufgeführten Rassen bzw. Farbenschläge nicht mehr anerkannt sind und damit nicht mehr offiziell gezüchtet werden dürfen.


    Wenn ich bedenke, wie lange es dauern kann bis eine Rasse bzw. Farbenschlag Anerkennung findet, dann kann ich nicht verstehen warum anerkannte Rassen / Farbenschläge, selbst wenn sie zur Zeit nicht gezüchtet werden, gestrichen werden müssen. Rassen unterliegen auch einem gewissen ,,Zeitgeschmack“.


    Kann man diese nicht einfach ruhen lassen? Wem tut es weh, wenn sie weitergeführt werden in der Statistik?


    Da es hier zum großen Teil um Englische Widder geht kopiere ich mal etwas hier her:


    Mit der Einführung 1920 der drei Standards von Bund Deutscher Kaninchenzüchter, des Preußischen und Sächsischen Standards (Reformstandard) wurde ein starker Aufwärtstrend wahrgenommen. Jeder Verband konnte nach eigenem Ermessen bestimmen und handeln. Erst 1938 kam es zur Verschmelzung durch die Reichsbewertungsbestimmungen, was mit dem Niedergang der Englischen Widder einherging.


    Während des zweiten Weltkrieges warb man in der Kaninchenzucht für Rassenbeschränkung und was damit auch der Zucht des Englischen Widders Abbruch getan hatte. Es war zu begrüßen, dass sich Friedrich Joppich nach 1945 auch aus geschichtlichen Gründen dafür einsetze, diese Rasse zu erhalten. Auf der DDR-Siegerschau 1971 in Leipzig war die Rasse mit 11 Tieren in Schwarz und Madagaskar vertreten.


    Anlässlich der Bundes-Kaninchenschau 1987 in Nürnberg und Stuttgart trafen sich die Züchter der Englischen Widder, um sich in einer Interessengemeinschaft zu organisieren. Es tat sich was. Ziel der Interessengemeinschaft war es, die Zucht der Englischen Widder wieder auf eine breite Basis zu stellen und so diese geschichtsträchtige Rasse für kommende Generationen zu erhalten.

    Damit möchte ich nur zeigen, dass sich immer wieder Zuchtfreunde finden.


    Ein Blick zum Nachbarn, in der Schweiz sieht der Standard von 2003 etwas anders aus, was sich ebenso von der Verbreitung sagen lässt. "Weniger kann mehr sein", scheint die Devise, denn eine im Vergleich zu Deutschland gute Verbreitung aller Farbenschläge spricht für den Standard und die Standardanforderungen der Schweizer. Der heutige deutsche Standard hat sich an dieser Musterbeschreibung orientiert.

    Die kopierten Texte entstammen der ,,Widder AG“ Homepage


    Also wie geschrieben, ich beziehe mich auf:


    Förderung von in ihrem Bestand gefährdeten Kaninchenrassen durch nachhaltige
    Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Zuchtwesens
    .


    Beste Grüße, Widderzwerg