Hallo Leute,
wir haben hier in unserem Kreisverband schon die erste veterinäramtliche Anordnung zwecks Buchtengröße und Stalleinrichtung! Der besagte Züchter züchtete auf Rosten seine Mittelrasse, Buchtengröße:80*70*60! Inzwischen hat er es aufgegeben! Ich finde, jeder Züchter muß/sollte seinen Tieren ein gewisses Optimum bieten! Im übrigen kann ich als Aquarianer/Terrarianer nur sagen, das es da auch genügend sogenannte Haltungsrichtlinien gibt.Nur wenn wir so anfangen, dann muß in z.B.: München ein jeder Pudel,Mittelschnauzer etc. aus seiner Stadtwohnung ausziehen. Oder Wellensittiche, Zwergkaninchen als Streicheltiere in der Wohnung und andere sogenannte Haustiere! Wer soll das den kontrollieren? In dem angesprochenen Fall haben übrigens Fußgänger die Behörden informiert! Also, jeder von uns holt sein Optimum in der Pflege unserer Kaninchen heraus und dann werdwen wir sehen! Wenn das nicht reichen sollte, werd ich das Veterinäramt einladen und mit Ihnen ein Schlacht- und Grillfest veranstalten! Aber so weit wird es hoffentlicht nicht kommen!
Lg, Danilo