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    Hallo zusammen,
    lasse seit Jahren die Balge gerben und habe auch dieses Jahr wieder einige zum Trocknen aufgehängt.
    Nun habe ich erfahren, dass es wohl Probleme mit dem Gerben gäbe (Es gibt eine Sammlung aus 2 KVs und da kommen normalerweise so 200 bis 300 Felle zusammen).
    Es sei wieder teurer geworden und die Gerbqualität habe sich vermindert. So sei nicht sicher, ob es dieses Jahr wieder eine Aktion gäbe.
    Habt ihr Empfehlungen für einen guten Gerber? Habe auch mal was über einen in der Kleintiernews gelesen als Redaktionsbeitrag, kann aber den Artikel nicht mehr finden.
    Weiß jemand wer das ist?
    Herzliche Grüße und Danke!

    Hallo Andreas udn Co,
    zu den Impfkosten kann ich noch nichts Neues beitragen. Da müsst Ihr noch bis Anfang März warten, vielleicht kann ich dann mehr sagen/wissen.
    Es sind einige Versammlungen Ende Februar und Anfang März, und das RHD Thema ist auch oben dabei.
    Was ich allerdings leider sagen muss: Es gibt einen aktuellen Fall (14 Tage alt) im Kreis Sigmaringen. Habe den Bescheid und Nachweis gesehen (beide Varianten 1 + 2)
    Noch einen weiteren soll es in Villingen-Schwenningen (mir nicht persönlich bekannt).
    Also somit sind wir schon wieder voll mit dabei.

    Da muss ich Dir zustimmen Anna, an diese speziellen Fälle habe ich jetzt nicht gleich gedacht und mir geht es ja auch hauptsächlich nicht um Strafe,Strafe, Strafe sondern darum das Wohlergehen der Tiere wieder ins Bewusstsein zu rücken.
    Und ich denke, das wurde/wird durch diese Debatte schon recht gut erreicht. Wenigstens wäre dann bei Deinem geschilderten Fall eine angemessene Zeit zwischen den Schauen verstrichen gewesen, wenn die denn bei der nächsten Schau wo sie ausgestellt werden/wurden, gerade ihre Jungen zur Welt gebracht hätten/haben.

    Hallo Michael,
    klar könnte man das auch nochmals explizit in die AAbs aufnehmen, denke aber dass das gar nicht notwendig um eine Handhabe zu bekommen. Vielleicht wäre es dann nochmal eindeutiger und der ein oder andere würde nochmals zum Nachdenken kommen - vielleicht. Die AAB ist eine Bestimmung für die Schau xy. Über den Bestimmungen - egal welchen - steht das Tierschutzgesetz und ist somit "höherwertig" davon gehe ich jetzt mal aus.
    Thomas Du hast es "schön" formuliert. Der Beweis ist fast unmöglich zu führen, dass der "Unfall" (Trächtigkeit) in unredlicher Absicht gemacht wurde. Jedoch möchte ich auch hier darauf verweisen, dass es einfach eine Tatsache ist "ein Wurf Junge ist da".
    Und ich weiß - der Vergleich hinkt - der (Verkehrs) Unfall ist da und da spielt es auch keine Rolle ob absichtlich oder zufällig und es kommt zu einer Ahndung egal welcher Art auch immer.
    Da da Thema sich jetzt etwas anders entwickelt, vielleicht kann man ja Teile davon verschieben in ein neues Thema z. B. Sanktionsmöglichkeiten bei tierschutzrechtlichen Vergehen innerhalb des Verbandes.
    Danke!

    Hallo Bine,
    wie Du nun feststellen musstest ist es gar nicht so selten, dass das den Züchtern "zufällig" passiert, dass eine Häsin trächtig ist. Bin nicht ganz unglücklich, dass solche "erfinderischen" Ausstellungsmethoden thematisiert werden.
    Allerdings ist es jetzt endlich auch notwendig die nötigen Schritte einzuleiten.
    Dazu schlage ich folgende Maßnahmen vor, die auch bei anderen "Auffälligkeiten" angewandt gehören.
    1) Aberkennung aller Preise/Titel, welche auf der Schau gewonnen wurden, wo die Täuschung/tierquälerische Maßnahme festgestellt wurde.
    2) Sperre für das nächste Ausstellungsjahr/Schau ebenfalls automatisch für die Schauebene wo ausgestellt wurde (Lokal/Kreis/Land / Bund).und zwar in allen !!! LVs
    3) bei einem zweiten Vorfall komplette Sperre für mind. 3 Jahre
    4) Noch einen Vorfall, dann Sperre ohne Begrenzung im allen Verbänden (auch Ausland und EE)
    Diese Maßnahmen könnten sofort bei den nächsten HV-Versammlungen (Lokal/Kreis/Land ... ) als Antrag gestellt und beschlossen werden soweit ich persönlich die rechtliche Lage einschätze.
    Bin gespannt auf die Reaktionen in der Praxis. Erwarte heftigen Gegenwind, obwohl wir ja alles ganz brave Züchter sind und so was nie machen würden?! Gehe davon aus, dass (m)ein Antrag abgelehnt wird?!

    Danke Kevin!!!!
    Genau diesen Passus habe ich gesucht.
    Wobei ich jetzt sagen muss man könnte / sollte ihn ersatzlos streichen, denn in § 29 d ist ja meiner Meinung nach wie bereits gesagt Ausstellen und bezeichnen erworbener Tiere als "eigene Zucht" nicht möglich.
    Eine noch eindeutigere Formulierung wäre dringend notwendig.
    Danke an alle und nun ran an die Änderung der AAB!?

    Danke für Eure vielen Antworten,
    finde es interessant, was da wohl in der Realität alles praktiziert wird. Aber genau da liegt das Problem, wo ich ansetzen möchte.
    Dazu bräuchte ich aber die genauen Texte der Regelungen dazu. Die Tätovorgaben habe ich alle beisammen. Was mir noch fehlt ist was mit einer Stichtagsregelung.
    Ab wieviel Tagen/Monaten gehen die Jungtiere dann in den Eigentum/Besitz über, dass der neue Eigentümer/Besitzer diese dann unter seinem Namen ausstellen kann/darf.
    Mir ist zu Ohren gekommen genau 4 Monate und keinen Tag weiniger. Es soll dazu bereits Entscheidungen von Ausstellungsleitungen und / oder Ehrengerichten gegeben haben.
    Kann jemand dazu was berichten? Bräuchte das wirklich rechtlich (ZDRK mäßig) schriftlich dokumentiert.
    Vielleicht hat ja noch jemand was für mich. Danke!

    Halo zusammen,
    leider muss ich auch sagen, dass es vor allem die Züchter sind, die die größte Anzahl an Tieren haben und sich dem Impfen entgegenstellen bzw. nur noch die Aussteller impfen.
    Die Mehrzahl der Vereine insbesondere deren Vorsitzende geben offen in den Monatsversammlungen die "Empfehlung" nur das allernötigste was vorgeschrieben ist zu impfen oder halten das Ganze eh für Schwachsinn da "die Kaninchen bei richtiger Haltung ja genügend Immunität entwickeln". Man wehrt sich gegen jegliche wissenschaftliche medizinische Erkenntnisse.
    Als Kreiszuchtwart und Mitglied in mehreren Vereinen und Landesverbänden erlebe ich das täglich. Zum Glück war dieses Jahr auf der LS Baden Pflicht beide RHD Varianten zu impfen. Leider kann man das schlecht kontrollieren und ich vermute mal, dass genügend "gefakte" Impfbestätigungen drunter waren.
    Jetzt zu meiner eigenen "Lösung". Kaufe den Impfstoff Filavac über einen Tierarzt meines Vertrauens (zwischen 50 und 400 Dosen). Versuche dann immer Sammelimpfungen mit Züchtern zu managen 1 bis 2mal /Jahr.
    Dazu lade ich dann alle Halter ein, die bei mir Tiere gekauft haben. Lasse mir immer die Adressen/e-mails geben beim Verkauf und frage nach ob Interesse bestehen würde und kläre auf in Wort und Schrift.
    Dann stelle ich auch mal "Tierpässe" aus sprich netze die Impfbücher des Kaninhops. So finden auch neue Teilnehmer für Kaninhop zu uns, weil sie das dann mitbekommen.
    Nach dem Rundmail und den Zusagen der Halter erstelle ich dann eine Sammel-Impfliste unter meinem Namen für die Bestätigungen. Manchmal auch ohne Täto nur mit Beschreibung.
    Das heißt die ganze Büroarbeit und Organisation bleibt an mir hängen, aber das nehme ich gerne in Kauf. Denn durch die Menge an Impfungen habe ich (bisher) immer noch geschafft unter 5,00 Euro zu bleiben.
    Oft gaben mir die Halter sogar noch ein bis 2 Euro mehr pro Tier, was dann den Vereinszüchtern zugute kommt, in dem ich das wieder vom Gesamtbetrag abziehen konnte.
    Was mich aber am meisten an der ganzen Aktion freut ist mit vielen Leuten über unser Hobby positiv ins Gespräch zu kommen und neue Kontakte zu knüpfen.
    Gebe zu schwierig, aufwendig und manchmal auch nur Verständnislosigkeit erntend. Dennoch nicht fruchtlos!

    Hallo Anna,
    das kann aber meiner Meinung nach auch nicht funktionieren.
    Angenommen ich kaufe heute auf der Ausstellung eine Häsin und decke die dann mit dem eigenen bereits vorhandenen Rammler gleich zu Hause.
    Dann müssten/könnten ja in gut 4 Wochen die Jungen bereits im Nest liegen. Ausser ich habe eine Spezialhäsin, die 3 Monate trägt. Was dann? Wem gehört die Nachzucht?
    Für mich ohne Frage dem Eigentümer der Häsin und des Rammlers und natürlich kann man die auch ausstellen auf seinen Namen.

    Habe eigentlich lange Zeit gedacht, dass der Begriff "Eigene Zucht" ganz klar definiert ist.
    Für mich ist die Definition so, dass man von beiden Elterntieren Eigentümer (nicht nur Besitzer) sein muss.
    Denkbar ist für mich auch nur Eigentümer der Häsin zu sein, da der Rammlereigentümer und Besitzer ja auf dem Deckschein unterschreibt.
    Dem scheint aber wohl nicht ganz so zu sein.
    Mir wurde jetzt gesagt, dass man nur Besitzer der Tiere sein müsste für mindestens 3 Monate (Stichtagsregelung). Dann könne man zum Beispiel auch zugekaufte und dann tätowierte Tiere auf seinen Namen ausstellen.
    Habe zu diesem Thema nun viel herumgesucht , aber nichts "handfestes" schriftliches gefunden.
    In den AAB Seite 23 § 29 "Unerlaubte Handlungen" steht unter d) das Ausstellen fremder Tiere bzw. Exponate als eigene sowie das Bezeichnen fremder oder erworbener Tiere als eigene Zucht.
    Dies war die einzige Stelle, die ich gefunden habe.
    Danach gäbe es überhaupt keine Möglichkeit gekaufte oder irgendwie erworbene (Jung)tiere unter seinem Namen auszustellen. Ausser natürlich Alttiere in einer ZG 1.
    Richtig?!
    Falls ihr dazu was weitere schriftliches (durch das ZDRK) findet bitte mir durchgeben. Danke!

    Hallo Daniel,
    so wie Euer Landesverband das gemacht hat, das wollten andere Landesverbände ebenfalls machen.
    Allerdings haben da zu einem Teil die Landesbehörden nicht ganz mitgespielt zum anderen steht die Bundesarzneimittelverordnung dem gegenüber.
    Und diese schreibt vor, dass auch wenn die Mittel EU weit zu gelassen sind, diese nochmals durch den Bund und deren Prüfbehörden freigegeben werden müssen.
    Ebenso ist eine Umverpackung mit einem Beipackzettel für Deutschland zu erstellen. Diese Informationen habe ich direkt von Filavie in Frankreich vom zuständigen oberen Management im Sommer 2017 erhalten.
    Das treibe ebenfalls die Kosten nach oben (natürlich auch zusätzlich weil die Alleinstellungsstatus haben)
    Im Frühjahr 2017 konnte noch direkt mit Sondererlaubnis dort bestellt werden. Danach nur noch über Ecuphar, der für Deutschland zuständigen Vertriebsfirma.
    Deshalb gebe ich denen recht, die eine Änderung im Bundes-Arzneimittelverordnungs-Bereich wollen.

    Entschuldigung, aber ich glaube mich an das gleiche Thema erinnern zu können während der RHD Misere im April/mai 2017.
    Hatte dazu auch schon einige praktikable Vorschläge unterbreitet. Kann das Thema aber im Archiv auf die Schnelle nicht finden.
    Herzliche Grüße!

    Wollte mal in die Runde fragen, ob jemand weiß wie der neue Standard aussieht?
    Wird das bisherige Format beibehalten? Papierart- und Stärke? Verarbeitung kaschiert oder lackiert?
    Ordnerform? 2fache oder 4fache Lochung?
    Ich frage das jetzt, weil ich bisher dazu keine Auskunft erhalten habe.
    Hatte dazu meine fachliche Meinung auf verschiedenen Treffen angebracht, aber keinen Kommentar dazu bekommen.
    Dazu folgende Anmerkungen:
    Format A4 wäre eventuell günstiger, da Standardformat und auch die Ordner dazu sind standardisiert.
    Spezialpapiere sind haltbarer bei Dauerverwendung oder stärkeres Papier.
    Möglich wäre auch eine Kaschierung oder Lackierung
    4fach Lochung hält besser im Ordner.
    Satzaufteilung immer ohne Übersatz (immer nur 1 oder 2 Blätter für nur eine Rasse allein, dann könnte man später immer einzelne Blätter allein austauschen ohne den bisherigen Klebe etc. Murks)
    In der Hoffnung, dass es vielleicht doch noch jemand überhaupt interessiert.

    Hallo Kai,
    der File bzw. pdf ist mir bekannt. Jedoch steht auch da drin "redaktionelle Bearbeitung 1 HJ 2018". Das bedeutet für mich, dass da noch daran gearbeitet wird/werden soll.
    Es ist ja erfreulich, dass das jetzt wohl super gelaufen ist. Und genau deshalb hätte man jetzt den Anwendungstermin gelassener angehen lassen können /sollen.
    Noch einmal: alles andere top und ich stelle gar nichts dazu in Frage, sondern wie gesagt Riesenlob an alle Beteiligten allen voran Bernd Graf.

    Guten Morgen Falko,
    ich weiß, dass das bei den MSch-AGs und Clubs wohl gut funktioniert und Vorbildfunktion hat.
    Jedoch ist dies nicht bei allen so und vor allem nicht jeder Züchter ist Clubzüchter. Und die gucken wieder in die Röhre bzw. müssen schauen woher sie die Infos kriegen.
    Und dazu noch etwas. Nicht alle Clubzüchter sind so offen und fair und geben die Infos auch an "Nicht-Clubmitglieder" weiter. Klar das wären alles Gründe in einen Club einzutreten, aber nicht jeder möchte oder kann aus welchen Gründen auch immer, nicht in einen Club eintreten. Auch ich sehe dem neuen Standard sehr positiv gegenüber, jedoch nicht dem Einführungstermin.
    Meine nächste Schulung als Kreiszuchtwart erhalte ich zum Beispiel im Oktober 2018. Da sind bereits 2 Lokalschauen in der Gegend gelaufen. Nur so als Gedanke und Anmerkung.
    Kannst Dir ja denken was manche Züchter über einen dann denken, wenn sie (vorher und zwar jetzt zu Beginn der Zuchtsaison) Fragen haben.

    Hallo Michael,
    da stimme ich voll mit Dir überein. Natürlich wurden wir Züchter immer wieder gut in den neuen Standard eingebunden vor allem in den Clubs.
    Allerdings bin ich jetzt auch überrascht über das Tempo was den Anwendungsbeginn betrifft. Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass er erst mit der Zuchtsaison 2019 Anwendung finden soll.
    Bin jetzt auch irgendwie von den Socken und not amused. Aus den bekannten Gründen, die Du schon aufgeführt hast.
    Habe schon jetzt keinen Bock auf die "Diskussionen" mit den Preisrichtern. In 3 bis 4 Monaten kann man diese und vor allem schon gar nicht alle Zuchtwarte und Züchter auf den neuen Standard unterweisen.
    Ich betone: außser dem Anwendungstermin eine Top-Leistung aller Beteiligten, die mehr als Respekt verdient hat. Hut ab an alle.

    Kurz und fündig. Es ist nicht vererbbar im Sinne von der genetischen Anlage her.
    Allerdings kann es in manchen Zuchten vermehrt auftreten, dass ein Hoden nicht aus der Bauchhöhle "austritt".
    Dazu tragen möglicherweise andere externe Umgebungs-Faktoren bei.

    Hätte nichts dagegen, wenn dann auch im Seuchenfall es zu (Teil)-Entschädigungen kommen würde.
    Und da liegt einer der Knackpunkte. So ist zum Beispiel RHD noch nicht als Seuche deklariert.
    Aber grundsätzlich ja. Denn so muss ich ja jedes Jahr eh schon die Tierzahlen von Hühnern und Enten, Anzahl meiner Bienenvölker an das Landratsamt und auch (indirekt) an die Tierseuchenkasse melden.
    Natürlich auch die entsprechenden Beiträge abführen. Außerdem wurde mir auch als Nichtlandwirt eine Betriebsnummer (wegen Bienenvölker) erteilt.
    Also einfach auch noch mit rein und dann passt das. Und als Nebeneffekt müssten natürlich auch alle Halter ihre Kaninchen melden und hätten vielleicht Grund aus Beratungsgründen in einen Verein einzutreten.

    Hallo Christian,
    es ist für mich ganz einfach erklärbar, warum das (noch) nicht drin steht explizit mit RHD 2.
    Die Planungen für die Bundesschau begannen ja nicht erst vor 1 Jahr, sondern schon viel länger.
    Auch bei der Erstellung und Bekanntgabe der endgültigen Ausstellungsbestimmung gab es noch keinen Beschluss, dass RHD 1 und 2 geimpft werden MUSS.
    Somit ist die bisherige allgemeine Formulierung maßgebend.
    Jetzt nachträglich eine RHD 2 Impfung zu verlangen funktioniert einfach nicht mehr.
    Meine Impfplanung zum Beispiel ist was den Impfstoff und die Termine betrifft auf die Ausstellungen ausgerichtet.
    Aber dabei habe ich seit letztes Jahr immer schon auf beide Varianten geachtet.
    Damit muss man es eben dabei belassen, dass einfach nur RHD drin steht und jeder, der in Leipzig ausstellen will / wird kennt die Situation und muss selber einschätzen, ob er damit austellen wird / kann.