Werter Zuchtfreund 'Widderzwerg' (ich finde es ein wenig schade, sich nicht mit Namen zu benennen und es ist ein wenig unangenehm, sich nur mit einem Synonym zu unterhalten),
Sie haben zwar durchaus einen der wohl wichtigsten Absätze der Satzung des ZDRK zitiert, leider kann ich jedoch Ihrer Argumentation zur Auslegung dieses §3 Abs. 4 nicht folgen. Hier heißt es:
Förderung von in ihrem Bestand gefährdeten Kaninchenrassen durch nachhaltige Schutz- und Sicherungsmaßnahmen ...
Es ist doch wohl unstreitig, dass ich nur etwas fördern und schützen kann, das auch existent ist (Bestand heißt sie bestehen noch). Hier handelt es sich aber um Farbenschläge, die schlicht nicht existent sind und somit auch nicht geschützt werden können, da es sie ja gar nicht gibt und teilweise vielleicht sogar noch nie gab. Da hilft dann auch keine Fördermaßnahme mehr. Viele Farbenschläge gibt oder gab es ja bei den EW auch nur auf dem Papier, da zu Position 6 nur folgender Text steht:
Für die Farbe und Zeichnung der Englischen Widder gelten die gleichen Anforderungen wie für die Deutschen Widder.
Unbenommen bleibt dann aber ja immer noch, durch entsprechende Kreuzungen/Neuzüchtungen oder Nachzuchten über die zugelassenen Verfahren einen Farbenschlag erneut wieder aufleben zu lassen. Dies muss auch entgegen Ihrer Aussage nicht lange dauern, wenn sich mindestens 10 Züchter aus mind. 5 Landesverbänden finden, die 200 Nachzuchttiere züchten und davon mindestens 20 den Anforderungen entsprechende Nachwuchstiere auf der Bundesschau oder BRS zeigen, sind sie wieder drin.
Viele Grüße
Bernd Graf