Hallo Manne,
bevor du jemanden dafür "zur Rechenschaft" ziehen willst, der tragende Häsinen ausgestellt hat, muss erstmal geklärt werden, was darüber in den Ausstellungsbestimmungen für die betreffende Schau steht. Wenn da etwas drin steht, dass tragende Häsinen nicht ausgestellt werden dürfen, kannst du es versuchen. Aber in den meisten Ausstellungsbestimmungen wirst du darüber wohl nichts finden. Auch ist es wohl nur schwer nachzuweisen, ob die Häsin wirklich tragend ist, wenn sie ausgestellt wurde. Ok, manch ein erfahrener Züchter wird jetzt sagen, das kann man durch das Abtasten des Bauches feststellen. Aber selbst dann, wenn dann derjenige es behauptet, ist es wohl auch nicht zu 100 Prozent sicher. Sicher ist es wohl erst dann, wenn die Häsin auf der Schau, oder dann ein paar Tage später im Stall Junge bekommt.
Ist also immer so eine Sache.....
Generell wäre ich dafür, dass so etwas verboten wird, tragende Häsinen auszustellen. Aber dann sollte so etwas auch in den Ausstellungsbestimmungen mit aufgeführt sein. Ansonsten wäre es wohl erlaubt. Und somit kann dann auch keiner dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Gruß
Michael