Bräuchte das wirklich rechtlich (ZDRK mäßig) schriftlich dokumentiert.
Hallo,
die Regelungen findest du in den AAB. Drei Monate nach Erwerb darf man gekaufte Tiere ausstellen. Jedoch wird ein gekauftes Tier -logischerweise- niemals als "eigene Zucht" ausgestellt werden können. Ferner gilt wie von Klemens oben beschrieben die Regelung, dass Züchter der Jungtiere derjenige ist, der zum Zeitpunkt des Deckaktes Besitzer der Häsin war. Um es ganz sauber zu machen müssten also beim Kauf einer gedeckten Häsin die Tätonummern noch vom Zuchtbuchführer des Vereins des Verkäufers vergeben werden. Diese Regelung fand/findet man in dem Jungtierlistenbuch (aus dem Drucksachenverteiler des ZDRK), ich glaube im Tätowierbuch ist die Bestimmung auch nachzulesen, bin mir aber nicht sicher.
Gruß Torsten