Alles anzeigenAlle einfarbig gefallenen Tiere aus Würfen von Mantelschecken können als Einfarbige ausgestellt werden, sofern es die Rasse als selbständige gibt.
Wurde es jetzt schon offiziell bestätigt? Wenn ja, wo steht es, mit welchem Wortlaut?
Gruß,
Hubert
Wortlaut aus dem Standard 2004:
Bei den spalterbigen Rasseb sind die einfarbigen ebenfalls zu kennzeichnen; sie sind in der Bemerkungsspalte der Zuchtmeldung und im Vereinzuchtbuch mit der entsprechenden Farbangabe zu vermerken. Diese Tiere können bzw. - bei den Scheckenrassen- sollen zur Zucht eingesetzt werden, können aber im laufenden Zuchtjahr nicht ausgestellt werden; im folgenden Zuchtjahr können sie ausgestellt und bewertet werden, sofern sie im Standard als Rasse bzw. als Farbschlag anerkannt sind.
Diese Regelung für die Kennzeichnung, der Bemerkung zur Farbangabe, den Zuchteinsatz, das Ausstellen und Bewerten gilt analog auch für Rassen bei denen andersfarbige Tiere im Wurf fallen. Im laufenden Zuchtjahr können nur Tiere ausgestellt werden, die als Rasse und Farbe auf der Zuchtmeldung angegeben sind.
Beispiel:
Wenn aus einen Wurf Farbenzwerge schwarz ein blaues Tier fällt, wird der blaue auf Farbenzwerge schwarz tätowiert, bei Bemerkung steht dann Farbe blau. Ich darf ihn nicht ausstellen, aber im darauf folgenden Zuchtjahr als Farbenzwerg blau ausstellen und theorethisch auch in die FbZw blau Zucht nehmen.