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  • Wer als Kaninchen nicht geschlachtet wird, kann gut und gerne 10-15 Jahre alt werden.


    Wir können uns aber darauf einigen, dass bei 99% der Rassekaninchenzüchter überjährige Rammler zur Zucht eingesetzt werden oder geschlachtet werden?
    Da ist die Kastration eigentlich wenig sinnvoll.


    Ich hatte ja schon öfter Rammler die eine WG gegründet haben.....abgesehen von verklebten Fellen ging das auch gut.
    Wie dehen denn die Kastraten aus?


    Übrigens nicht bei allen Kastraten herrscht "Liebe,Friede, Eierkuchen".... leider musste ich das schon bei Abgabetieren öfter beobachten.


    Als Rassekaninchenzüchter selektiert man doch wohl auf Vitalität und Schönheit, da müsste die Geselligkeit weiter hinten kommen.
    Kaum ein Züchter wird ein vitales Top-Tier nicht schlachten, weil es nicht Gesellschaftsfähig ist ?!


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Die kleine OP zur Kastration eines Rammlers ist eine Lappalie und binnen einer Woche vergessen. Demgegenüber steht eine lebenslange Einzelhaft, ohne die Möglichkeit sein Bedürfnis zur sozialen Interaktion auszuleben. Wer als Kaninchen nicht geschlachtet wird, kann gut und gerne 10-15 Jahre alt werden. 10 Jahre schiere Tristesse gegen 1 Woche leichtes Zwicken zwischen den Hinterbeinen? Leichte Entscheidung!


    Es ist ja nicht nur die OP (die für Kaninchen übrigens keine Lapalie ist, da sie eine Narkose schlechter ertragen als zB Katzen). Es fehlt den Tieren anschliessend ein wichtiger Teil des Verhaltens.....

  • Hallo,

    Was die Kastration angeht, so wird hier schwerst vermenschlicht. Die kleine OP zur Kastration eines Rammlers ist eine Lappalie und binnen einer Woche vergessen. Demgegenüber steht eine lebenslange Einzelhaft, ohne die Möglichkeit sein Bedürfnis zur sozialen Interaktion auszuleben. Wer als Kaninchen nicht geschlachtet wird, kann gut und gerne 10-15 Jahre alt werden. 10 Jahre schiere Tristesse gegen 1 Woche leichtes Zwicken zwischen den Hinterbeinen? Leichte Entscheidung!

    Wie Ursula auch schon erwähnte, ist eine OP für ein Kaninchen nie eine Lapalie.
    Die meisten Tierärzte legen Kaninchen noch ganz traditionell über eine Injektion in Narkose. Diese wird von den Tieren sehr schlecht vertragen und die Chance, dass das Tier zwar die OP, aber die Narkose nicht überlebt, stehen bei dieser Methode bei 50:50.
    Besagter Rammler, den ich damals habe kastrieren lassen, entwickelte anschließend eine Entzündung, auch nicht unbedingt selten.


    Hinzu kommen Wesensveränderungen, wie Ursula auch erwähnte.


    Wenn eine Kastration die einzige vertretbare Lösung ist, ja OK. Aber einfach so und als Lapalie abtun, ganz klar Nein.


    Gruß
    Claudia

    Ich rede nicht schlecht hinter dem Rücken anderer Menschen. Von vorn kann man ihre Reaktionen viel besser erkennen.

  • Ich habe schon etliche Rammler kastrieren lassen, die als Wollerzeuger an Halter gehen sollten. Keiner hatte je Probleme. Dass Rammler, die nachzüchten sollen, nicht kastriert werden, bedarf keiner Erwähnung, so dämlich bin ich nun auch wieder nicht ;) Und auch ich lasse überzählige Jungrammler nicht kastrieren, sondern schlachten, wenn sie keine Interessenten finden, sobald sie in das Alter kommen, in dem sie sich nicht mehr vertragen. Potente Rammler zusammen geht nur in Ausnahmefällen und auch da gibts keine Garantie, dass es nicht noch zerfällt. Das ist mir klar und bewusst.


    Richtig, die Kastration löst keine grundlegenden Verhaltens- bzw. Charakterprobleme. Einen habe ich wiederbekommen, weil er seinen Bruder von heute auf morgen zerfetzt hat, der lebt jetzt in glücklicher, harmonischer "Ehe" mit einer meiner Häsinnen und soll dereinst, wenn mein Außengehege fertig ist, einen eigenen "Harem" bekommen. Dafür ist, wie gesagt, ein selbstbewusster Kastrat nötig. Und ich habe, wie schon erwähnt, durchaus einen vitalen, schönen und ansonsten wunderbaren Rammler schlachten lassen, weil er ein A...loch war. Sozialverhalten IST ein Merkmal auf das zu achten ist! Mir nützt ein Schönling nichts, wenn er ständig Unruhe im Stall stiftet, in Nachbarboxen einbricht und die Insassen auseinandernimmt. Dieser Fakt wird mMn in der Zucht viel zu sehr vernachlässigt, und das führt eben genau zu den beschriebenen Problemen in der Gruppenhaltung, unter denen dann auch die "einfachen" Liebhaberhalter zu leiden haben. Die pfeifen auf Ausstellungserfolge und Bilderbuchtiere, die wollen einfach nur in Ruhe und Frieden ihre Tiere pflegen und nicht ständig mit Rangordnungskämpfen und Beißereien konfrontiert sein. Würde es sich herumsprechen, dass man von Rassezüchter ausgeglichene, friedfertige und soziale Tiere ohne Zahnfehlstellungen oder dergleichen bekommen kann, würden weniger (informierte) Leute in die Zoohandlungen rennen oder sich Tiere aus ähnlich dubiosen Quellen holen. Und vielleicht könnten "die Züchter" ihren Ruf doch noch etwas aufpolieren und sich auch etwas mehr vom Hinterhofvermehrer abgrenzen. Diese Unterscheidung fällt den meisten Leuten leider ziemlich schwer, weil jeder, der "niedliches Kaninchen A auf putziges Kaninchen B" setzt und den Nachwuchs meistbietend verscherbelt, sich Züchter schimpfen darf...


    Meine kleinen Kastraten sind im Übrigen munter und gesund. Die verklebten Rückenfelle sind der Grund, warum die Gesellschaft der Rammler nicht durch Angorakastraten gebildet wird, die Wolle wäre ohnehin ruiniert. Kurzhaarkaninchen haben da kein Problem damit. Ich beobachte auch nicht, dass die Rammler permanent notgeil auf den Kleinen draufhängen...

  • Ich denke man sollte sich auch eingestehen, dass Revier- und Rangordnungskämpfe zum natürlichen, arttypischen Verhalten gehört, was natürlich keinem gefällt. Aber es ist normaler als Rammler zu kastrieren um eine heile Welt zu erhalten. In der freien Natur rennen sicher wenig kastrierte Rammler rum, wenn sie nicht gerade eine Begegnung der besonderen Art hatten.


    Gruß Klemens

  • Hi,


    die Kastration als Lappalie abzutun, na ja, mittlerweile sind's bei mir drei Rammler, die bei verschiedenen Tierärzten die Kastration nicht überlebt haben. In meinem Bekanntenkreis gibt es zurzeit ein sehr nettes, wohlerzogenes, keineswegs aggressives rhönfarbenes Zwerg-Löwenkopfmännchen, welches durch die Kastration und die Suche nach dem Ei - nö, nicht das des Osterhasen - einen doch größeren Schnitt "ertragen" musste. Leider war der Knabe nicht allzu schlau, denn er hat sich die Fäden selber gezogen. Das Resultat war ein "Loch" im Bauch mit anschließender Infektion. Mittlerweile ist er auf dem Weg der Besserung. Beim Ausziehen der vom TA verpassten Zwangsjacke zum Schutz der Wunde hat ihm übrigens sein Kollege und Mitbewohner geholfen.

    Zitat

    Würde es sich herumsprechen, dass man von Rassezüchter ausgeglichene, friedfertige und soziale Tiere ohne Zahnfehlstellungen oder dergleichen bekommen kann, würden weniger (informierte) Leute in die Zoohandlungen rennen oder sich Tiere aus ähnlich dubiosen Quellen holen.

    Zumindest die Kaninchen, die hier in der Gegend in den Zoohandlungen angeboten werden, sind zum Teil Rassekaninchen und vom Züchter bzw. von Rassekaninchenzüchtern einzig und allein für diesen Zweck vermehrt bzw. gezogen. Als Hinterhofvermehrer würde ich sie nicht bezeichnen, denn wer's gewerbsmässig durchführt, braucht einen Befähigungsnachweis. Ansonsten sorgt schon ein nicht allzu friedfertiger Zeitgenosse dafür. Der Nachweis würde übrigens manchem Rassekaninchenzüchter auch gut stehen, aber das ist eine andere Geschichte. Der Hinweis die Tiere vom Rassekaninchenzüchter zu kaufen, hat einen Haken. Zum Großteil können diese, da spreche ich unter anderem aus eigener Erfahrung, die Wünsche der Kunden nicht befriedigen. Einmal ist's die Farbe bzw. der Typ, das andere Mal ist es das Geschlecht, beim nächsten Mal ist es das Alter, manchmal ist man sich einig, aber die Zeit vergeht und der mögliche Kunde meldet sich nicht mehr.


    Mir sind mittlerweile eine Reihe von Kastraten bekannt, zum Großteil sind es Rassekaninchen, hier vor allem Zwergwidder bzw. NHDs, Löwenköpfe, Hermeline, Farbenzwerge, z.B. in rot, schwarz, chinchilla, thüringerfarbig und Zwergfüchse. Die meisten von denen leben in Gruppen, zum Teil zu zweit, zum Teil zu dritt, die Charaktäre könnten unterschiedlich nicht sein, die "Stinkstiefel", die bei der Vergesellschaftung Probleme bereiteten, kamen nicht nur von den Rassekaninchenzüchter, sondern auch aus den Hobbyzuchten. Die Zwergfüchse sind zwei meiner ehemaligen Zuchtrammler, die sich sehr gut vertragen und sich eines tollen Lebens erfreuen; eines, das ich ihnen nicht bieten hätte können. Ich konnte beide nicht mehr zur Zucht einsetzen, wollte sie aber auch nicht bis zu ihrem Lebensende einzeln halten. Die beiden haben sich letztlich gefunden, denn bis dahin haben sie bei den verschiedenen Vergesellschaftsversuchen immer einen auf dicke Hose gemacht.


    MfG Manfred


  • Ich denke man sollte sich auch eingestehen, dass Revier- und Rangordnungskämpfe zum natürlichen, arttypischen Verhalten gehört, was natürlich keinem gefällt. Aber es ist normaler als Rammler zu kastrieren um eine heile Welt zu erhalten. In der freien Natur rennen sicher wenig kastrierte Rammler rum, wenn sie nicht gerade eine Begegnung der besonderen Art hatten.


    Gruß Klemens


    In der Natur werden überzählige Rammler an den Rand des Sippenreviers abgedrängt und wandern entweder ab in eine ungewisse Zukunft oder werden gleich von Räubern weggeputzt. Die Natur produziert im Überfluss und ernährt damit andere (auch Kaninchenzüchter....).


    Ich versuche immer wieder kleine Grüppchen zu bilden (Mutter/Tochter). Das klappt oft, aber längst nicht immer. Und ich habe mit Satinangoras und Bartkaninchen ruhige und recht verträgliche Rassen. Da aber beide wenig verbreitet sind, halte ich bewusst viele Rammler, da auch diese zur genetischen Breite beitragen. Ich will nur so viele Häsinnen im zuchtfähigen Alter halten, wie ich Würfe brauchen kann. So sind die Häsinnen über Monate beschäftigt und nicht allein (bei diesen Rassen kann ich die Jungzibben sehr lange bei der Mutter belassen).
    Mein Rezept für die Rammler (und natürlich auch Zibben): ein gedeckter trockener Auslauf mit befestigtem Kiesboden, rund 20 m2 gross, in der Mitte durch ein grobes Gitter in 2 Hälften unterteilt. Die einzeln sitzenden Tiere kommen mind. 1x pro Woche in den Auslauf, wo sie durchs Gitter Kontakt haben mit einem Kollegen. Und der Auslauf hat die Funktion eines Dorfplatzes, wo Klatsch ausgetauscht wird: Jedes Kaninchen markiert dort (Kinn und Köttel), die anderen "lesen" seine Nachrichten. Das bringt den Tieren meiner Meinung nach sehr viel. Und im Sommer stehen ja dann noch all die Grünausläufe zur Verfügung zur Unterhaltung. Ich bin mir aber bewusst, dass ich privilegiert bin, da ich zu Hause arbeite und die Tiere nach Belieben raussetzen und wieder zurück in den Stall setzen kann.

  • Ein Kastrat ist nichts anderes als ein misshandeltes, verkrüppeltes Tier. Ich habe auch schon gehört das kommerzielle Vermehrer ohne Betäubung kastrieren sollen. Wie bei Ferkeln gang und gebe. Wenn jetzt die Kleintierzüchter die Maßstäbe der kommerziellen Mäster / Vermehrer annehmen sollen, führt das meiner Meinung nach zu einer Verschlechterung der Haltungsbedingungen.
    Ich sehe auch keine alternative zur Einzelhaltung ab ca. 3 Monaten. Ich habe auch noch kein Kaninchen gesehen welches daraus eine Störung erlitten hat.

  • Hi,


    man kann's ja noch mal anführen:


    Nutztierverordnung - Wer Zuchtkaninchen hält, hat sicherzustellen, dass für jedes Tier mit einem Durchschnittsgewicht bis 5,5 kg eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von 6.000 cm2 zur Verfügung steht. Tieren über 5,5 kg sind 7.400 cm2 anzubieten, wobei die lichte Höhe der Haltungseinrichtung a) über mindestens 70 Prozent der Grundfläche mindestens 80 Zentimeter und b) an keiner Stelle weniger als 60 Zentimeter beträgt.


    Mindestmaße laut ZDRK-Richtlinie - Breite, Tiefe, Höhe


    Große Rassen - 110 cm x 80 x 70 cm
    Mittelgroße Rassen - 85 cm x 80 cm x 60 cm
    Kleine Rassen - 70 cm x 75 cm x 60 cm
    Zwergrassen über 1,5 kg - 65 cm x 70 cm x 50 cm
    Zwergrassen unter 1,5 kg - 60 cm x 60 cm x 50 cm


    Die Diskrepanz ist bei den großen Rassen am geringsten, und bei den Zwergrassen am größten. Den Zwergen müsste man mindestens 100 cm x 60 cm x 70 cm (90 cm x 70 cm x 70 cm) zur Verfügung stellen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich die Tiere in derartigen Ställen nicht verlieren und es schlicht und einfach geil finden, wenn sie sich entsprechend bewegen können. Und, ich habe kein Problem damit, ich will jedoch Klarheit. Was gilt?


    Die ZDRK-Richtlinie hat meines Erachtens ein "Gschmäckle", weil sie zu einem Zeitpunkt erarbeitet wurde, an dem man bereits wusste, wie die Nutztierverordnung aussieht. Warum man sich nicht daran gehalten hat, kann ich irgendwie verstehen (Mitgliederschwund etc.), denke aber, dass man auf Zeit spielt, denn irgendwann wird eine Entscheidung getroffen. Und die kann alleine aufgrund des legalen Charakters nur die Nutztierverordnung sein.


    MfG Manfred


    PS: Die einzigen, die in Gruppen gehalten werden müssen, sind die Mastkaninchen!

  • Manfred, da hast du wohl nicht ganz Unrecht :whistling:


    Aber allein die Größe ist es ja nun auch nicht..... erhöhte Sitzflächen, Rückzugsmöglichkeiten, keine Bodenroste, ständig Futter und Wasser, Wurfkisten, ...

  • Mal ne frage dazu.


    Ich habe im letzten Jahr neue Ställe der Firma Kirschstein gekauft für meine kleine Rasse 80x80 so die Grundfläche habe ich somit locker aber die Höhe nicht die Einzel buchten haben eine Höhe von 60cm aber laut nutztierhaltungsverordnung muss die Höhe auf 70% 80cm betragen das heißt doch ich kann diese Ställe entsorgen oder aufwendig umbauen oder?


    @ Anja
    Wo in der Verordnung steht was das keine bodenroste vorhanden sein dürfen?


    Gruß Christian

  • Hi,


    na ja, ich hatte darauf gehofft, dass sich der eine oder andere die Verordnung mal durchliest. Außerdem, mit irgendetwas muss man anfangen.


    Bezüglich der Roste sind wir uns vermutlich nicht ganz einig, möglicherweise ist es auch bloß eine Frage der Definition.


    Höchstens zwei Drittel der Fläche, die sich aus der Gesamtfläche der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche nach Satz 1 Nummer 1 und der uneingeschränkt nutzbaren erhöhten Bodenfläche nach § 32 Absatz 4 ergibt, dürfen einen Perforationsgrad von mehr als 15 Prozent aufweisen.


    Das letzte Drittel muss wohl 15 % oder weniger haben, wobei es je nach Interpretation nicht verboden ist, einen Perforationsgrad von 15% oder weniger über 100 % der Fläche zu haben.


    MfG Manfred

  • Ich hänge mich gerade an dem Wort "Perforationsgrad" auf.
    Für mich ist das jetzt die Zahl der Fläche, die Roste haben darf. Google hilft mir da grad auch nicht weiter. Ich hätte spontan gesagt die Lochgröße bei Perforationgrad aber dazu steht weiter oben in der Verordnung:


    "(3) Der Boden der Haltungseinrichtung muss 1. im ganzen Aufenthaltsbereich der Kaninchen rutschfest und trittsicher sein und2. soweit
    perforierter Boden verwendet wird, im Aufenthaltsbereich der Kaninchen Auftrittsbreiten, die mindestens den Spalten- oder Lochweiten entsprechen, und höchstens Spalten- oder Lochweiten nach folgender Tabelle aufweisen:


    Zuchtkaninchen 14mm"


    Somit bleibt nur die Fläche, die perforiert oder mit Rosten ausgelegt sein dard. Oder hab ich das komplett falsch Verstanden?


    Für mich wird es langsam besonders knifflig, da Ende Mai ein Umzug ansteht und ich entsprechende Ställe brauche/neu baue. Die "alten" (3 Jahre) passen von der Höhe nicht in den Anbau, deswegen neu. Bei den "Grundmaßen" kein Problem, da ich mit 80x80 oder 90x80 für die Zwerge in der Verordnung sowie Richtlinie über den geforderten Maßen bin. Allerdings war in der Höhe nur 70cm geplant. Laut Verordnung ja zu wenig, für den ZDRK aber ausreichend. Jetzt ist die Frage was zählt. Entsprechend muss ich die ganze Stallanlage umplanen oder eben nicht.


    Zumal die Maße der Schweizer interessant sind. Es ist ja teils nur ein kleiner Unterschied zu denen des ZDRK. Aber genau durchgelesen hat es sich keiner.
    Hat mal einer bemerkt, dass es eigentlich viel kleinere Maße sind, wenn man diesen Satz beachtet:
    Aus Link 1:
    "Auf dieser Fläche dürfen 1-2 verträgliche ausgewachsene Tiere ohne Junge gehalten werden"


    Aus Link 2:
    "Die angegebenen Masse reichen für:
    Zwei sich vertragende nicht züchtende ausgewachsene Tiere.
    "

  • Hy,


    Und genau da verstehe ich was anders und zwar zuerst steht das die lochgröße bei zuchtkaninchen 14mm sein darf ja?!


    So nun steht in dem weiteren Abschnitt das die Perforation auf 2/3 der Fläche nicht mehr als 15% betragen darf.


    Ich würde das so interpretieren das auf 2/3 der Fläche die Loch Größe nun diese 15% mehr also 16mm betragen darf.



    Ich verstehe unter Perforation eigentlich eine angeraute Oberfläche und keine Löcher vielleicht liegt ich auch falsch damit.



    Gruß Christian

  • Hallo zusammen,
    der Perforationsgrad heißt eigentlich nichts anderes als die Fläche der Löcher ins Verhältnis gesetzt zu Gesamtfläche.
    Beispiel: Löcher mit 1,4 cm Durchmesser haben eine Fläche von ca 1,5 cm² das bedeutet dass eine Fläche von 10x10 cm = 100cm ² mit 10 Löchern einen Perforationsgrad von 15 % aufweißt.


    bezüglich der schweizer Maße ist es so wie bei den Hühnern, umfallen können sie nicht, aber theoretisch 100 m bis ans andere Ende des Stalles gehen :D


    Gruß Klemens

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