Hallo zusammen,
ich oute mich hiermit mal als etwas verwirrt. In den vergangenen Jahren habe ich in den unterschiedlichsten Veröffentlichungen diverse Mindestmaße als Anforderung an die Stallgröße für Kaninchen zur Kenntnis genommen. Erst im August gab es ja wieder eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Gibt es eigentlich irgendwo im Netz eine Veröffentlichung des ZDRK welche Stallgröße für die Rassekaninchenzucht gesetzeskonform ist? Ich meine hierbei jetzt nicht die Empfehlungen von vor zwei Jahren, sodern tatsächlich mit dem Gesetzgeber abgestimmte Maße. Und bevor die Diskusion in diese Richtung geht: Ja ich weiß auch, je größer, desto besser und Gruppenhaltung und überhaupt....
Es geht mir nur um eine verbindliche Aussage unserer Dachorganisation.
Gruß Torsten