Welche Stallgrößen?

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  • Hallo zusammen,


    ich oute mich hiermit mal als etwas verwirrt. In den vergangenen Jahren habe ich in den unterschiedlichsten Veröffentlichungen diverse Mindestmaße als Anforderung an die Stallgröße für Kaninchen zur Kenntnis genommen. Erst im August gab es ja wieder eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Gibt es eigentlich irgendwo im Netz eine Veröffentlichung des ZDRK welche Stallgröße für die Rassekaninchenzucht gesetzeskonform ist? Ich meine hierbei jetzt nicht die Empfehlungen von vor zwei Jahren, sodern tatsächlich mit dem Gesetzgeber abgestimmte Maße. Und bevor die Diskusion in diese Richtung geht: Ja ich weiß auch, je größer, desto besser und Gruppenhaltung und überhaupt....


    Es geht mir nur um eine verbindliche Aussage unserer Dachorganisation.


    Gruß Torsten

  • Hallo,
    ich habe nun an entsprechender Stelle nachgefragt und als Antowort bekommen,
    dass die Richtlinien zur Zucht und Haltung auch weiterhin Gültigkeit haben!


    Hier zu noch meine persönliche Meinung:
    Wir können uns immer auf diese Richtlinie berufen!
    In diesem Zusammenhang sehe ich dies als wichtig an:

    Zitat

    Von dieser Regelung betroffen sind hierbei diejenigen Rasse- und
    Hobbykaninchenzüchter, die ihre Tiere vorwiegend zu Erwerbszwecken halten.

    Zitat

    Ob dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalles und von der vor Ort
    zuständigen Behörde zu prüfen.
    Ob dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalles und von der vor Ort
    zuständigen

    Zum einen wird kaum jemand von uns Rassekaninchenzucht zu Erwerbszwecken betreiben.
    Wir können wohl jederzeit beweisen, dass die Ausgaben wesentlich höher sind als die Einnahmen.


    Die dort aufgeführten Zahlen (20 Nachkommen je Häsin) werden wohl durch die TrgDeu deutlich wiederlegt, wenn man es entsprechend auswerten würde.


    Solange sich die einzelnen Züchter nicht zuschulden kommen lassen, wird wohl die Mehrheit der Veterinärämter wichtigeres zu tun haben....
    Wenn es in Einzelfällen Probleme geben sollte, würde ich mich erst einmal auf unsere Richtlinie berufen und bei Problemen Hilfe bei den Tierschutzbeauftragten der LVs und der ZDRK suchen.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Guten Morgen,


    Habe am WE mit einem Veterinär auf einer Ausstellung so ganz allgemein über neue Verordnungen gesprochen, habe ihn schon etwas "ausgefragt".


    Ergebnis:


    Die Vetämter wissen (meist) nichts von den Richtlinien des ZDRK und müssen sich daran auch nicht halten, da es keine Richtlinie im Sinne des Gesetzgebers ist. Sie entscheiden bei Hinzuziehen direkt vor Ort an Hand von Empfehlungen von Tierärzten und Tierschutzverbänden, Interessenvertretungen ( hier wird anscheinend automatisch von Wirtschaftsinteressen ausgegangen) haben keinen Einfluss auf ihre Entscheidungen.


    Um Kaninchen kümmern sie sich eher wenig, da hier noch kein großer Bedarf zu sein scheint, Kaninchenzucht spielt sich ja eher in den "Hinterhöfen" ab, da ist das Interesse meist geringer. Seiner Meinung nach ist aber 1 qm pro Tier wohl die Mindestanforderung für Hobbyhalter/Züchterinnen.


    Ich muss ehrlich gestehen, es ist mir gar nicht so unrecht, dass Kaninchen (noch) nicht im Fokus stehen.


    Meine direkte Frage dazu:


    Wie sind denn die Richtlinien des ZDRK an die Vetämter herangetragen worden, gab es da ein Rundschreiben, wurde flächendeckend informiert oder.......???


    mfg Peter

  • ich habe nun an entsprechender Stelle nachgefragt und als Antowort bekommen,
    dass die Richtlinien zur Zucht und Haltung auch weiterhin Gültigkeit haben!


    Hallo Kai,


    die Richtlinien sollten ja jedem bekannt sein. Aber sind sie auch gesetzeskonform? Da kann man mindestens geteilter Meinung sein. Es dürfte aber Änderungsbedarf geben.




    Zum einen wird kaum jemand von uns Rassekaninchenzucht zu Erwerbszwecken betreiben.
    Wir können wohl jederzeit beweisen, dass die Ausgaben wesentlich höher sind als die Einnahmen.


    Ich glaub das interessiert in dem Zusammenhang nicht. Es geht dabei ja auch nicht um den steuerlichen Aspekt. Es wird ja ziemlich unmissverständlich ausgeführt,dass alles was über den Eigenbedarf hinausgeht, als gewerblich im Sinne des Gesetzes zu betrachten ist. Richtig ist, dass der Veterinär einen Ermessensspielraum hat aber wenn jemand mehr als 60 Tiere im Jahr aufzieht, ist das mit dem Spielraum wohl recht schnell vorbei.


    Fazit: Einfacher wirds nicht... :(


    Gruß Torsten

  • Moin Torsten,


    Ich meine hierbei jetzt nicht die Empfehlungen von vor zwei Jahren, sodern tatsächlich mit dem Gesetzgeber abgestimmte Maße.

    ...dergleichen gibt es nicht! Die Veterinäramter BN & SU legen diesbezüglich die Empfehlungen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) zugrunde. "Hinzukommt natürlich noch der Gesamteindruck der Haltung bei Inaugenscheinnahme", sagte mir mal eine Amtstierärztin aus Bonn. Wer hätte's gedacht?! 8|


    Und bevor die Diskusion in diese Richtung geht: Ja ich weiß auch, je größer, desto besser und Gruppenhaltung und überhaupt....

    ..........das ist aber wichtig, würge so etwas nicht einfach ab! :whistling:


    Gruß


    Thomas


    PS: Was kriegen Deine Tiere dieses Jahr für einen Adventskalender? :D

  • Hallo Torsten,


    ich denke dass diese Empfehlungen bald nicht mehr Grundlage sind, da das Gesetz doch wohl vorziehen dürfte.

    .....Vorrang des Gesetzes, klar! Allein da scheint es keine entsprechende Vorschrift zu geben, die die Behörden ggw. zur Anwendung bringen könnten! ?(


    Die Frage nach dem Adventskalender, ist Deiner abwiegelnden Haltung zur Gruppenhaltungsromantik und dem zeitgeistgemäßen Wunsch nach tagesmarschgroßen Kaninchenbuchten geschuldet.



    Gruß


    Thomas

  • Ja und nein Torsten,


    ja, insoweit, als das die analoge Anwedung für Hobbyzüchter - dort wo nötig - sicherlich wünschenswert wäre. Nein, weil deren Tiere keine landwirtschaftlichen Nutztiere sind. Achte auf den Anwendungsbereich in Abschnitt 1, § 1, S.1 der VO, dort steht : Diese Verordnung gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken. Ich denke, gemeinhin trifft diese Anwendungsvoraussetzungen für Rassekaninchenzüchter zu.


    Gruß


    Thomas

  • Hallo Thomas,


    und genau darin liegt ja die Krux. Nach der Stellungnahme der Bundesregierung ist jeder, der mehr Tiere züchtet als für den Eigenbedarf erforderlich als gewerblich zu betrachten ist. Und da ist ja auch ziemlich genau aufgeführt was Eigenbedarf ist (=jede Woche ein Tier). Wer also mehr als 50 - 60 Jungitere aufzieht ist gewerblicher Züchter.


    Gruß Torsten

  • Nach der Stellungnahme der Bundesregierung ist jeder, der mehr Tiere züchtet als für den Eigenbedarf erforderlich als gewerblich zu betrachten ist. Und da ist ja auch ziemlich genau aufgeführt was Eigenbedarf ist (=jede Woche ein Tier). Wer also mehr als 50 - 60 Jungitere aufzieht ist gewerblicher Züchter.

    ......wenn das zutrifft, Torsten, dann wird ein mächtiger Keil in die Züchterschaft getrieben, insbeondere wer mehrere Rassen oder so kompliziertes Hochreck wie Du züchtest, würde dann künftig mächtig gekniffen sein.
    Das Vertrauen auf die Untätigkeit der Behörden mag da nur bedingt trösten. Allerdings würden eitle Massenvermehrer theoretisch gehemmt, so sich diese nicht in die Nestselektion flüchten. Unterm Strich ist den Tieren aber wieder mal kein Gefallen getan.


    nachdenklich bis grummelnd


    Thomas

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