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  • Hallo zusammen,


    ich merke das es einigen (genau so wie mir) weiter grosse Probleme bereitet sicher mit den Dingen umzu gehen. Deshalb meine Bitte: Ist jemand in der Lage die notwendigen Papiere für Kaninchen und auch Geflügel unter Downlod abzulegen? Dann ist es recht leicht für Ausstellungen mit Tierverkauf oder privat sich schnell etwas auszudrucken!


    Mir würde das sehr helfen! :thumbsup: _thanks_


    Thomas

  • Guten Morgen ,ZuchtfreudInen,


    ich bin schon etwas überrascht, dass das Thema nicht heftiger und ausführlicher diskutiert wird, bringt es doch zumindest theoretisch einen massiven Einschnitt in die Rassekaninchenzucht.


    In der Fachzeitschrift 13/14 2014 erklärt Frau Dr. Hack auf Seite 49 sehr präzise den Umgang mit den neuen regeln beim Tierverkauf - wobei das downloaden der Merkblätter wohl das geringste Problem darstellen dürfte .
    Viel bedeutsamer ist jeder ihre Bemerkung zur "gewerblichen Zucht" - erste Spalte letzte 2 Sätze - in der sie klar aussagt, dass durch die Neudefinition auch die HobbyzüchterInen betroffen sind !!!
    Diese Aussage wird nochmals aus dem Protokoll der Ausgabe 15/16 2014 auf Seite 9 von Dr. Berger bestätigt, dass "jeder, der mit mindestens 3 Häsinnen züchtet, als gewerblicher Züchter betrachtet " wird.


    Auf Anfragen meinerseits bei einem Vetamt bzw. bei TÄ erhielt ich die Antwort, dass diese Regelung selbstverständlich für alle gilt und bei Beanstandung auch überprüft wird.
    Gehen wir davon aus, dass alle, die mehr als 2 Zuchthäsinnen im Einsatz haben, nun ein Gewerbe anmelden - grundsätzlich ist dies ja erst mal das Einhalten der gesetzlichen Forderung ohne irgendwelcher Konsequenz (??) -, heißt dies aber auch, das das Gewerbeaufsichtsamt bei gemeldeten Verstößen kontrollieren muss.
    Das wird ne spannende Sache.......


    Gibt es eigentlich dazu offizielle Stellungsnahmen der praktischen Umsetzung vom ZDRK ?


    .......oder wird wie in anderen Bereichen des TSchG einfach so gesagt, wir sind die eigentlichen Tierschützer und uns kann niemand...


    Kennt jemand schon praktische Konsequenzen, wurden schon Gewerbe angemeldet ?


    mfg Peter

  • Hallo,
    Bitte nicht alles durcheinander schmeißen.


    Gewerblich im Sinne der TSchG ist wieder was anderes als im Steuerrecht!
    Wir brauchen nun nicht alle ein Gewerbe anmelden!


    Und ja es ist was in Planung, es gibt eine Übergangsfrist bis Februar, bis dahin nehme ich an sollte das geklärt und veröffentlicht sein.


    Also erst mal ganz ruhig bleiben und nicht die Pferde scheu machen!


    Gruss Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Kai,


    schön, dass Du dich meldest, ich gehe davon aus, dass die Problematik euch allen bekannt ist.


    Ich möchte wahrlich keine Pferde scheu machen, gleichzeitig sehe ich jedoch schon Handlungsbedarf, Aussitzen geht hier vermutlich nicht, da muss man reagieren bzw. hätte schon viel früher reagieren müssen, diese "Geweberegelung" ist nicht harmlos.


    Zumal von fachlicher Seite ja sehr klar scheint, dass es eben keine Unterschiede in der Definition gibt, jede/jeder ist davon betroffen, die/der mit mehr als 2 Tieren züchtet - das muss man sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen, mit 2 Häsinnen züchten !!!!


    Oder gibt es unterschiedliche Auffassung ??? Die sind mir zumindest aus der Fachzeitschrift nicht bekannt, oder gibt es noch andere Quellen, die es Dir ermöglichen zu sagen, dass nicht alle - wir ist nicht alle? - Gewerbe anmelden müssten ?


    Halten wir doch mal fest:
    Neue Regelung beim Tierverkauf, neue Gewerberegelung, Sachkundenachweis,....- da kommt auf den ZDRK eine ganze Menge zu, was es zu koordinieren gilt.
    ...und dies zu regeln gelingt nicht nur in persönlichen Kontakten, wie es Herr Leowsky so gerne hätte, da muss man schon in die "Niederungen" der neuen Medien einsteigen !!!


    Übrigens, stimmt es tatsächlich, dass bei der Bundesschau 2015 nur noch über Internet die Tiere gemeldet werden können ??? ( 15/16 2014 Seite 10, mittlere Spalte vorletzter Abschnitt)


    mfg Peter

  • Hallo Peter,
    Tierhaltung und Zucht ist erst mal Landwirtschaft für die kein Gewerbe angemeldet werden muss. Was gemeint ist ist die Gewerbsmäßigkeit, wo es um das Geld verdienen geht. Maßstäbe für die Gewerblichkeit im steuerlichen Sinne sind neben der Anzahl der Tiere (so viele hat kein Rassekaninchenzüchter) die eigene Futtergrundlage, also landwirtschaftliche Fläche auf der das Futter produziert wird und wo dann auch der Mist ausgebracht wird. Wenn Informationsbedarf zur Gewerblichkeit besteht kann ich mal einen Finanzbeamten aus unserem Verein fragen.


    Gruß Klemens

  • Hallo Klemens,


    wen ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, wird gewerbliche Tierzucht neu definiert anhand der Haltung einer bestimmten Anzahl von fortpflanzungsfähigen Tieren ....., egal ob damit Gewinne erzielt werden oder nicht!!! Letzteres scheint der Unterschied zur alten Regelung zu sein.


    Gleichzeitig wissen wir doch auch, dass "Garagenzuchten" ohne landwirtschaftlicher Bindung - wie viel % der RassekaninchenzüchterInnen produzieren ihre Tiernahrung noch selbst ?- nicht gerade selten sind, wo gehören die dazu; doch wohl eher zum Bereich "Gewerbe"....mit entsprechender Zuchttierzahl. Da wird übrigens auch "Geld verdient", ich denke hier an Produzenten, die ihre "Seltenheiten" für "gutes Geld" wegschlagen - gerade heute morgen wurden in der Lokalpresse "seltene wildfarbige Zwergwidder" mit 6 Wochen für 50,-€ pro Tier angeboten.


    Nochmals, wir brauchen glaubhafte nachprüfbare Regelungen für Züchterinnen im ZDRK, bevor die Tierschutzorganisationen dies tun. Für alle Nichtorganisierten wird es zunehmend schwieriger, vielleicht gar nicht sooo schlecht...


    mfg Peter

  • Hallo,


    die "Nichtorganisierten" sind zum Teil besser organisiert als so mancher Rassekaninchenzüchter. Das betrifft zum einen den Besitz des Sachkundenachweis und zum anderen die Unterbringung der Tiere bzw. die Stallgröße. Schwarze Schafe gibt es hier und dort.


    Ich habe eben von einer nichtorganisierten Züchterin 12 Rosenthal-Ställe mit den Maßen 100 x 80 x 65 cm übernommen; gehalten wurden darin Zwergwidder. Hut ab! Die "Organisierten" hinken hier - so leid es mir tut - hinterher, da besteht Aufholbedarf!


    Ein Rassekaninchenzüchter ist mit Name, Anschrift und Telefonnummer in fast jedem Ausstellungskatalog zu finden und damit fass- bzw. kontrollierbar; die nichtorganisierten sind es ebenfalls, zumindest die mit Sachkundenachweis.


    MfG Manfred

  • Hallo,


    bitte nicht alles mischen.


    Ich bin Steuerfachwirtin und es gibt schon unterschiede in der Gewerbesteuer und Gewerbeanmeldung.


    Für die Frage ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist bin ich leider nicht die richtige.


    Aber ich hatte heute erst den fall wo Gewerbesteuer angefallen ist und steuerlich ein Gewerbebetrieb vorlag, allerdings keine Gewerbeanmeldung notwendig war.


    Also nicht alles war Gewerbe ist oder heißt, benötigt eine Gewerbeanmeldung.


    Hier mal was aus dem Internet



    keine Gewähr auf richtigkeit


    LG Jenni

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