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  • Hallo zusammen,


    ich will am Donnerstag einen Farbenzwerg als Liebhabertier abgegeben und wenn ich richtig informiert bin muss ich dem Käufer ein Merkblatt zur Haltung von Kaninchen mitgeben,oder ?


    Gibt es ein Aktuelles irgendwo zum Download ?


    Gruß Timmy

  • Der neue Gesetzestext lautet übrigens:


    dass derjenige, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, handelt, ab dem 1. August 2014 sicherzustellen hat, dass bei der erstmaligen Abgabe eines Wirbeltieres einer bestimmten Art an den jeweiligen künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, insbesondere im Hinblick auf seine angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung, übergeben werden; ...


    Beachte: GEWERBSMÄßIG !! Der Gesetzestext betrifft eigentlich Zoogeschäfte und keine Hobbytierhalter !!

  • Ich habe die letzte Kaninchenzeitung nicht gelesen, aber ich habe bei gewerblicher Zucht was anderes im Kopf:


    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
    Vom 9. Februar 2000


    Zu § 11 (Erlaubnis für das Züchten und das Halten von Tieren sowie den Handel mit Tieren)


    12.2.1.5.1


    Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel
    erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende
    Absatzmengen erreicht:


    - Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr,
    - Katzen: 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr,
    - Kaninchen, Chinchillas: mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr,
    - Meerschweinchen: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr,
    - Mäuse, Hamster, Ratten, Gerbils: Mehr als 300 Jungtiere pro Jahr,
    - Reptilien: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr, bei Schildkröten: mehr als 50 Jungtiere pro Jahr.

  • Die letzte Kaninchenzeitung schreibt:


    "Anfang Februar wurde die Tierschutznutztierverordnung um umfangreiche Vorgaben ergänzt, die am 11.8.2014 in Kraft treten:
    Es wird gesagt, dass derjenige, der mehr als 50 Jungtiere im Jahr produziert, über seinen Eigenbedarf produziert...... und für diesen dann die neue Verordnung gilt."


    Im Übrigen steht im unten aufgeführten Merkblatt alles über alle Rassen(größe)
    TVT
    Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
    Kaninchenhaltung (herkömmlich, intensiv)
    Merkblatt Nr. 78


    Gruß Rudolf

  • Vielleicht bin ich ja blind aber ich habe in der Nutztierverordnung dazu nichts gefunden. Allerdings wird hier der Begriff Nutztier definiert als "landwirtschaftliche Nutztiere sowie andere warmblütige Wirbeltiere, die
    zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu
    anderen landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden oder deren
    Nachzucht zu diesen Zwecken gehalten werden soll"


    Da passen Rassekaninchen nur bedingt rein. Man hat neu dazu genommen "Zuchtkaninchen", wobei hier nicht genau definiert sind ob es sich im Zuchttiere für Ausstellungen oder Mastkaninchen handelt. Aufgrund der in der Verordnung gegebenen definition würde ich von Mastkaninchen ausgehen.


    Wobei ich mich bei (Rasse-)Kaninchen eher an die Verördnung zur Durchführung des Tierschutzgesetzes halten würde als an die Nutztierverordnung. Meine Zwerge sind nunmal nicht im Zwecke eines Nutztieres gezüchtet.

  • Die ursprüngliche Frage von Timmy ist ja eigentlich noch nicht beantwortet. Muss man jetzt ein Merkblatt mitgeben oder nicht? Es muss doch irgendwo klipp und klar festgeschrieben sein: Ja oder nein. Wenn ja, welches Merkblatt?
    Gruß
    Franz

  • Hallo Timmy, hallo Franz,


    ich habe davon in den ganzen Jahren noch nichts gehört und beantworte somit die Frage mit "Nein".


    In einem Zoofachgeschäft bekamen Käufer eines Kaninchens auch kein Merkblatt ausgehändigt.


    Wobei ich in solchen Situationen dem Käufer im Wesentlichen mündlich aufgeklärt habe.




    Gruß,
    Hubert

  • Hallo,


    Hubert Nur weil du in den letzten Jahren noch nichts davon gehört hast muss es nicht sein, dass es auch in Zukunft keine Pflicht ist.


    Nach Gesetz ist der Zoohandel verpflichtet für alle Wirbeltiere ab dem 01.08.2014 ein Merkblatt zur Haltung, Pflege, Unterbringung und Fütterung der Tiere mitzugeben.


    Nach Auskunft ein Bekannten die ein Zoofachgeschäft betreibt, betrifft das nicht den "Hobbyzüchter".


    Es ist aber auch für den Hobbyzüchter empfehlenswert sich ein dementsprechendes Merkblatt zuzulegen, und es den "Erstkäufern" mitzugeben.


    MfG
    Siegfried Wück

  • Hallo!


    Tierschutzgesetz, Paragraph 21, Absatz 5), unter 2.


    (5) Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 11 Absatz 2 oder 6 Satz 2 ist § 11 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2, 2a, 5 und 6 in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden mit der Maßgabe, dass


    1. auch derjenige, der Tierbörsen durchführt, ab dem 1. August 2014 die Anforderungen des § 11 Absatz 2 Nummer 1 in der vorstehend bezeichneten Fassung erfüllen muss und
    2. derjenige, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, handelt, ab dem 1. August 2014 sicherzustellen hat, dass bei der erstmaligen Abgabe eines Wirbeltieres einer bestimmten Art an den jeweiligen künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, insbesondere im Hinblick auf seine angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung, übergeben werden; dies gilt nicht bei der Abgabe an den Inhaber einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b in der vorstehend bezeichneten Fassung.


    Kaninchen sind meines Erachtens nach wie vor landwirtschaftliche Nutztiere. Ich habe zumindest nichts Gegenteiliges gehört. Gewerbsmässig wird wohl auch nicht jeder züchten; der eine oder andere verfügt noch dazu über einen Sachkundenachweis. Bezüglich der Definition scheiden sich die Geister; bei mehr als 50 Nachzuchttieren kann man scheinbar nicht mehr von einer "Deckung des Eigenbedarfs" sprechen. Nichtsdestotrotz halte ich die Informationspflicht für sinnvoll.


    MfG Manfred

  • Hallo Fred,


    Ich teile mit dir die Meinung, dass Kaninchen landwirtschaftliche Nutztiere sind, allerdings werden sie hierunter Heimtiere geführt.
    Unter der TierSchNutztV ist das Kaninchen allerdings auch zu finden.


    Ich selbst sehe Kaninchen als Nutztiere, auch wenn andere das vielleicht anders sehen.


    Und ich muss Fred auch zustimmen, dass die Informationspflicht sinnvoll ist.


    MfG
    Tim

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