Verordnung für alle Kaninchenhalter

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  • Hallo zusammen,


    Gerade etwas auf der Homepage meiner Gemeinde gefunden:



    Neue Tierschutzanforderungen bei Kaninchenhaltung
    - Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts informiert über Gesetzesänderung

    Die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung tritt am 11. August 2014 in Kraft. Dadurch werden erstmals gesetzlich konkrete Anforderung an das Halten von Kaninchen gestellt. Insbesondere werden Mindestflächen pro Tier vorgegeben, Mindestgröße und Höhe der Käfige und die Forderung nach einer erhöhten Sitzfläche (Plattform). Formal gilt die Verordnung für die Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken. Die darin festgelegten Werte werden von den Veterinärbehörden jedoch auch als Grundlage für die Beurteilung von Hobbyhaltungen von Kaninchen (z. B. Kleintierzuchtvereine) herangezogen. Ein Merkblatt zur Haltung von Kaninchen finden Sie im Internet unter http://www.verbraucherschutz.ostalbkreis.de
    Ergänzend wird aus aktuellem Anlass auch darauf hingewiesen, dass Kaninchen nur mit vernünftigem Grund (z. B. Schlachtung) getötet werden dürfen (nicht aufgrund Fehlfarbe o. ä.). Nur Personen mit ausreichenden Fähigkeiten und Kenntnissen dürfen die Tötung durchführen. Die Tötung muss tierschutzgerecht erfolgen, d. h. mit Betäubung und ohne den Tieren vermeidbare Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Erlaubt ist beim Kaninchen, neben der Elektrobetäubung und der Betäubung mittels Bolzenschuss, als einfaches Betäubungsverfahren auch der stumpfe Schlag auf den Kopf. Er ist mit einem geeigneten Gegenstand und ausreichend kräftig auszuführen. Ein den Tod herbeiführendes Verfahren muss unmittelbar danach durchgeführt werden.
    Eine Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund ist strafbar.


    Landratsamt Ostalbkreis
    Geschäftsbereich
    Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
    Tel. 07361 503-1830



    http://Www.jagstzell.eu



    Bin mal gespannt wie und wer das kontrollieren will?!



    Gruß Flo

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


    *..jetzt auch mit Kameraüberwachung _haue_

  • Na die brauchen doch nur beiffacebook schauen wenn mal wieder jemand seinen Riesen in einem verdrecken 60x70 Stall zeigt .....
    gibt es leider öfter.
    Wenn du was sagst bist du gleich ein böser Tierschützer....
    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Traurig aber du hast wohl recht!


    Und wenn ich übern Zaun zum Nachbarn schau, in welch kleinem Verschlag die 2 Zwergkaninchen sitzen... hmmm



    Zur Schlachtung... das vertrete ich absolut was gefordert wird. Ist nur die Frage wie die "Fähigkeiten und Kenntnisse" zur Schlachtung nachgewiesen werden kann...



    Gruß Flo

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


    *..jetzt auch mit Kameraüberwachung _haue_

  • Zur Schlachtung... das vertrete ich absolut was gefordert wird. Ist nur die Frage wie die "Fähigkeiten und Kenntnisse" zur Schlachtung nachgewiesen werden kann...

    ...das Thema hatten wir unlängst, damals wurde kontrovers angeregt, die Zuchtwarte der ortsansässigen Vereine eine Art Schulung durchführen zu lassen. Macht's eine Behörde, wird es teuer und mitunter komplizierter, allerdings gäb's ach keine Gefälligkeitsbescheinigungen.


    Für die Kaninchen eigentlich nur gut!


    Gruß



    Thomas

  • Die Zuchtwarte und Vereine haben mit der Verordnung ja nichts am Hut.
    Und kein Zuchtwart, welcher ja nur Ehrenamtlich für den Verein arbeitet, wird für das Landratsamt kontrollieren wer Fähigkeiten zur Schlachtung besitzt.


    Vereins,- bzw Verbandsintern kann man sowas natürlich anregen und beschließen. Aber für alle 0815-Kaninchenhalter, Bauern und sonstige Schlächter muss die Kontrolle seitens des Landratsamtes erfolgen.


    Und da is für mich die Frage, wie ich nachweisen soll, dass ich Fähigkeiten und Kenntnis zum schlachten hab.


    Klar hab ichs mir extra von nem Metzger zeigen lassen ums so schonend und schnell wie möglich zu machen. Aber schriftlich hab ich nix!



    Ich werd mal ne Anfrage ans Landratsamt schreiben, mit Verweis auf die Forderung im Gemeindeblatt.



    Gruß Flo

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


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  • Hallo zusammen,


    Habe gerade mit dem Landratsamt telefoniert.
    Sehr nette Dame am Telefon!


    Sie meint, dass es nur zu einer Überprüfung kommt, wenn Gründe gegeben sind.
    Sprich wenn jemand in seinem Hof/Garten/etc. Kaninchen schlachtet, die beim abstechen schreien und man einfach merkt, dass jegliche Fehler gemacht werden die man machen kann. Oder der Nachbar sieht dass Kaninchen auf 40 x 40 gehalten werden.


    Dann stellt sich die Frage nach dem "wo haben sie das Schlachten gelernt?!"


    Ein Nachweis, schriftlich oder in anderer Form, ist nicht gefordert.


    Wenn man sich das schlachten, wie ich, vom Metzger gelernt bekommen hat oder jemand seit 20 Jahren schon Kaninchen schlachtet, hat wohl die nötige Fachkunde und Kenntnis.


    Interessant war, dass die Dame von der Verordnung der Buchtengrössen vom ZDRK noch nie etwas gehört hat.
    Da wird sie sich jetzt aber erkundigen. Wenigstens das ist ein Schritt in die richtige Richtung.


    Was die Dame auch ausdrücklich gesagt hat, dass es nicht auf die organisierten Rassekaninchenzüchter abzielt, sondern auf die ganzen Hinterhofvermehrer.


    Nur leider erreicht man die nicht.


    Somit ist der Beitrag im Gemeindeblatt eher ein Appell an die Freizeithobbyzwergkaninchenhalter und Hinterhofschlachtkaninchenvermehrer.



    Wird zwar mMn nicht viel bringen, denn die die es falsch machen meist in der Überzeugung sind dass alles passt.
    Aber es ist ein Schritt in die Richtige Richtung.


    Gruß Flo

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


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