Gruppenhaltungspflich in Österreich? ??

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  • Hallo,
    in einem Disput in einem Kanin-Hop Forum behauptet eine Tierschützerin dass ähnlich wie in der Schweiz auch in Österreich eine Pflicht zur Gruppenhaltung besteht. ...
    Da ich noch nicht davon gehört habe, frage ich mal hier, was da dran ist? !
    Gruss Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Kai,


    Dies ist mir nur bekannt bei gewerblicher Mastkaninchenhaltung.


    Bei Hobbyhaltern/Hobbyzüchtern wäre mir dies bis jetzt nicht bekannt.



    Gruß Flo

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


    *..jetzt auch mit Kameraüberwachung _haue_

  • Hallo Kai!


    aus "Gesamte Rechtsvorschrift für Tierschutzgesetz, Fassung vom 26.03.2014 (Österreich):http://www.ris.bka.gv.at/Gelte…n&Gesetzesnummer=20003541


    Bauliche Ausstattung und Haltungsvorrichtungen, siehe § 18, Abschnitt 3.a:



    Zitat

    (3a) Für die Haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung gilt:



    1. Der Betrieb von Käfigen ist ab 1. Jänner 2012 verboten.

    2. Die Anforderungen an verbesserte Buchtensysteme betreffend erhöhte Flächen und Nestkammern sowie die Bodenbeschaffenheit sind in der Verordnung gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 festzulegen.


    MfG Manfred

  • Hallo,
    danke für die schnellen Antworten.


    Manfred gilt es nun auch für die Rassenkaninchenzüchter, mit Nebenprodukt Fleischgewinnung?
    Oder eben nur für Betriebe ?


    Weil die besagte Person meint, dass Züchter die Einzelhaltung betrieben nun angezeigt würden.
    Gruss Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hi,


    ich denke, dass es sich dabei um gewerbliche Betriebe handelt. Ich habe zumindest von Seiten des Verbandes in letzter Zeit nichts Derartiges gehört. Am Wochenende ergibt sich dazu die Gelegenheit.


    Die Mindestanforderungen an die Haltung von Kaninchen sind in der 1. Tierhaltungsverordnung dargelegt und geregelt. Diese findet man hier http://www.ris.bka.gv.at/Dokum…COO_2026_100_2_155149.pdf unter Anhang 9. Die Verordnung ist aus dem Jahr 2004; meines Erachtens sind es jene, die von Rassekaninchenzüchtern derzeit zumindest erfüllt werden müssen.


    MfG Manfred

  • Ich habe einfach einen Züchter aus Össterreich gefragt, ob es wie in der Schweiz mit Gruppenhaltungspflicht ist


    Antwort:

    Zitat

    Nein, auch in der Schweiz
    ist es kein Gesetz..auch dort gilt es NUR für MASTKANINCHEN. Das ist bei uns auch so. Mast-und Schlachtkaninchen müssen in "Bodenhaltung" in Gruppen gehalten werden (jetzt sterben 25% durch den Gruppenstress..) die privaten Halter in der Schweiz haben die Verpflichtung Großraumboxen (bei Zwergen sind es 60ß x 60 plus Sitzbrett und Spielmöglichkeit) anbieten. In Österreich ist Käfighaltung im Zuchtbereich udn Hobbybereich und keine Gruppenhaltung aufgezwungen. Die erforderliche Gruppenhaltung gilt nur für die MAST.

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