Änderungen durch Tierschutzverordnung

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  • Also für den Sachkundenachweis wurde vom ZDRK eine Broschüre erstellt in der steht was jeder Züchter wissen muss. Wer dieses Wissen vermittelt oder ob es ausreicht diese Broschüre zu lesen weis ich nicht.


    Ich persönlich komme mit der Nutztierverordnung soweit eigentlich klar. Was aber nicht sein kann das es keinen Unterschied machen soll ob ich Zwerge oder Mittelgroße Tiere im Stall hab. Für einen Farbenzwerg eine Käfighöhe von 80cm zu fordern versteht wohl niemand.
    Wer die Stellungsname der Landesregierung BaWü liest, der wird sehen das wir dafür kämpfen müssen ein eigenes Gesetz zu bekommen. Denn die Nutztierschutzverordnung wir wohl nicht für uns abgeändert werden.
    BaWü

  • Sachkunde
    Kaninchen darf nach dem 10. Februar 2015 nur halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde über seine Sachkunde
    (Sachkundebescheinigung) ist.


    Da wir ja jetzt schon gleich Anfang April haben, würde es schon langsam mal Zeit dass man darüber eine klare Auskunft erhält.
    Gruß
    Franz

  • Hallo,


    ich war auch auf der Schulung in Sachsenheim und habe mir eine Broschüre ergattert. Mich hat auch das Auflagedatum 2013 stark irritiert.
    Meinen Kreiszuchtwart habe ich kontaktiert. Der hatte noch keine Ahnung davon, dass er das machen soll, und macht es entsprechend jetzt auch nicht. Er war nicht auf der Schulung.
    Gibt es vom Landesverband Württemberg denn keine offizielle Verlautbarung dazu?


    Danke! Claudia

  • Guten Morgen,


    die Verwirrung ist momentan verständlicher Weise groß, sind doch einige Aussagen widersprüchlich bzw. in ihrer Konsequenz different.


    Wer den Aufforderungen des ZDRK folgend kein gewerblicher Züchter ist braucht sich auch nicht um den sachkundenachweis zu kümmern - beides Formule des ZDRK, die für den Hausgebrauch gedacht sind.


    Kommt es aber irgendwie dazu, dass ein Züchter als "gewerblich" eingestuft wird - böse Nachbarn soll es überall geben - dann reicht der selbstgestrickte Nachweis nicht und es ist ein Nachweis nach §35a der TSNT-VO erforderlich, dann wird es für viele eng !!


    Auch wenn es in der Regel nicht meine Art ist, würde ich empfehlen, einfach mal abzuwarten und keinen Wind zu machen, im Hintergrund sollten aber die ZDRK - Verantwortlichen richtig arbeiten, ansonsten haben wir richtige Probs.


    In Ba-Wü von Frau Dr. Jäger eine Stellungnahme schriftlich einzufordern war sicher nicht sehr klug..., sie hat ein hervorragendes Gedächtnis.



    mfg Peter

  • Hallo zusammen,


    zu meinem besseren Verständnis - Der hier erwähnte Sach- oder Fachkunde-Nachweis ist ein Produkt des ZDRK oder einer Expertenkommission desselben, die versucht a) das Gröbste abzuwenden und b) die Überprüfung der Sachkunde in den eigenen Reihen, sprich im Verband zu halten.


    Der hier erwähnte Nachweis entspricht nicht dem Paragraphen 35a der Nutztierverordnung, sondern wurde in Übereinstimmung mit dem Paragraphen 2 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes erstellt. Das hier gezeigte Schreiben beschreibt ein Vorhaben, welches noch nicht in die Tat umgesetzt wurde. Die entsprechenden Absprachen bzw. Absicherungen fehlen und es wurde nicht geklärt bzw. steht nicht fest, ob dieser Nachweis von einem Veterinäramt oder wem auch immer anerkannt wird. Damit, zumindest meine Meinung, hätte sich jede weitere Diskussion erledigt, denn das hier gezeigte Papier ist ein Arbeitspapier. Das sollte es bleiben, darüber kann man diskutieren, aber bitte intern und nicht in aller Öffentlichkeit, wenn noch nichts in trockenen Tüchern ist.


    MfG Manfred

  • Hallo zusammen,


    ich hole das Thema mal aus der Versenkung.


    Aktueller Anlass ist für mich die Frage wie dieser Sachkundenachweis durchgeführt werden soll und wie dieser zu bewerten ist.


    Der Kreiszuchtwart soll die Sachkunde schriftlich prüfen. 25 von ich glaube 35 Fragen auswählen usw.


    Wer bestätigt in welcher Form das Ergebnis?
    Jeder KV macht seine eigene Bestätigung?


    Der Sachkundenachweis soll ja für Neumitglieder und Mitglieder unter 3 Jahren Vereinszugehörigkeit gelten.
    Was ist mit denen die schön länger dabei sind?


    Griegen die auf Wunsch eine Bestätigung der Sachkunde wegen langjähriger Züchterei?
    Oder bekommen die das nicht?



    Welchen Stand hat der Sachkundenachweis bei Behörden wie VetAmt bei einer Kontrolle/Beschwerde, etc.?



    Ich hoffe das weiß jemand.



    Gruss Florian

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


    *..jetzt auch mit Kameraüberwachung _haue_

  • Nabend.
    Ich versuche mich bei dem Thema zu mäßigen.
    Dieser ganze "Fragenkatalog" ist doch ein Witz und diese 35!!! Fragen sollen auch noch in einem halben Jahr verinnerlicht werden, bevor es an den Test/Prüfung geht. ?( Die Broschüre wurde uns am Fr. zum Vereinsabend vorgelegt und erntete nur Kopfschütteln und Lacher, was für eine Geldverschwendung!
    Zu dem kommt noch, dass Jugendzüchter, die bei entsprechendem Alter zu den Senioren wechsel, diesen Blödsinn auch machen müssen. D.h. z.b. in unserem Fall, dass einer unserer "Jugendzüchter" (17J.), der Jahre selbstständig züchtet und auf der letztet BS sogar Bundessieger geworden ist, nicht von diesem Schwachsinn verschont bleibt, für wie blöde halten die
    Großkopferten ihr Züchterfussvolk?

  • Hallo,


    ich glaube nicht, dass es für Jugendliche gilt, die zu den Senioren übertreten, da der Sachkundenachweis von Züchtern erbracht werden muss die zum 1.1.16 noch keine 3 Jahre züchten.


    Jugendliche ansich müssen ihn nicht machen weil sie ja vom Zuchtwart & Jugenwart betreut werden (sollen).


    Somit ist es nur eine Handlungssicherheit für neue Züchter.



    Für mich ist die Frage in wieweit es gegenüber Ämtern anerkannt wird, sollte diesen neuen Züchter jemand wegen irgendwas anschwärzen.



    Klar sind die Fragen ein Witz... aber ich finde den Weg nicht schlecht! Nachbessern kann man sicher immer noch!
    Nur erstmal was anfangen können die wenigsten!



    Es gibt nur eines was alle können: Ganz laut "Alles Scheisse" schreien...



    Gruss Florian

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


    *..jetzt auch mit Kameraüberwachung _haue_

  • Moin,


    hier diesem Beitrag wird die Situation ganz gut geschildert:



    http://www.kleintiernews.de/to…kaninchenhaltung-2015.php




    Die Gesetzesgrundlagen findet man hier:





    http://www.buzer.de/s1.htm?g=TierSchNutztV&a=31-37




    Man mag von den Sachkundenachweisen halten was man will, es ist in jedem Fall ein erster Schritt in Richtung der Kritiker der Kleintierzucht. Ohne das, wird es zukünftig nicht gehen. Weder bei Kaninchen, noch bei Vögeln, Geflügel oder Reptilien.



    Und... Papier ist geduldig. Was die konkrete Umsetzung vor Ort betrifft, ist sicher noch einiges an Arbeit zu leisten. Solange gilt m.E. , wo kein Kläger, kein Angeklagter.



    Gruß Thomas

  • ich glaube nicht, dass es für Jugendliche gilt, die zu den Senioren übertreten,


    Hallo Florian
    Ich habe es anders gehört. Die Jahre als Jungzüchter zählen nicht. Es wird bei den Senioren quasi bei Null angefangen.
    Gruß Franz

  • Hallo zusammen,
    nachdem ich mich jetzt ausführlich mit dem Fragebogen beschäftigt habe, komme ich zum Schluss diesen nicht anzuwenden (weder im Eigengebrauch noch zu Schulungs/Infozwecken als Zuchtwart).
    In einigen Punkten entspricht er meiner Meinung einfach nicht den Tatsachen und ist tendenziös ausgelegt.
    Ein paar Beispiele:
    Sinnesorgane: Zähne? (Vergleich Mensch "Haut, Auge, Ohr, Nase und Mund")
    Wie kann Abnutzung der Zähne erreicht werden? ("durch Aufnahme großer Mengen eines pelletiertes Mischfutters") Da graut es mir und die Futtermittelindustrie lässt grüßen (nicht, dass ich Pellets überhaupt nicht füttere, aber in diesem Zusammenhang als Lehrmeinung zu vertreten finde ich fragwürdig (als Punkt1).
    Blinddarmkot: Regulierung des Stoffwechsels (Um Eiweiße und Vitamine aufnehmen zu können, da das über den normalen Darm nicht möglich ist.) Begriff Regulierung?!
    usw.
    Also ich denke, man läßt das ganze einfach sein und spart sich die ganze Zeit, Geld und Nerven für wirklich wichtige Dinge in der Rassekaninchenzucht.

  • Ich habe mir jetzt das ganze Thema hier durchgelesen und muss sagen das ich immer noch nicht richtig durch blicke.


    Der Sachkundenachweiß ist nur für gewerbliche Züchter?? --> Wenn ja, wer Zählt nun als Gewerblich???? --> Mehr als 100Jungtiere?


    Die Fragen vom Fachkundenachweis halte ich für "problematisch". Sicherlich viel richtiges, aber auch viel veraltetes dabei....
    Aber ich will ja nicht weiter meckern, weil ich noch nicht einmal weiß für wem das nun zutrifft :D

  • @ Jan
    Der Sachkundenachweis ist für die gewerbliche Zucht Pflicht. Man kann ihn aber auch freiwillig machen.
    Nach dem TschG zählt man mit Kaninchen bei mehr als 150 Jungtieren in Jahr als gewerblich. Bei der Nutzierverordnung allerdings schon bei mehr als 52 im Jahr. Somit ist das schwierig zu definieren. Allerdings will man uns Rassezüchter eher in der Nutztierverordnung sehen.
    Der Sachkundenachweis wird beim Amtsveterinär abgelegt und die kommen auch und kontrollieren öfters Haltung, Gesundheit und Dokumentation.


    Im Verein ist dafür ja eigentlich der Zuchtwart für Kontrollen zuständig.
    Der Fachkundenachweis im ZDRK ist derzeit ein zweischneidiges Schwert. Klar zum einem reagiert der ZDRK auf das TschG und die Verordnung aber zum anderen bleibt die Frage ob der Fachkundenachweis von den Ämtern anerkannt wird (abgesehen davon ob der Inhalt der Fragen veraltet ist oder nicht). Ich gehe nämlich derzeit davon aus, dass er nicht anerkannt wird.
    Die meisten Vet.Ämter und Amts-TA wissen ja noch nichtmal von der Richtlinie des ZDRK über die Haltung von Rassetieren. Zumal es auch bei den Ämtern unterschiede gibt. Die einen richten sich bei Prüfungen an das Merkblatt des TVT und andere fordern die 2m² pro Tier, die der Tierschutz gerne hätte inkl. Gruppenhaltung von Zuchttieren. Da gibt es also schon intern größere Unstimmigkeiten.


    Zumal ja auch die älteren, langwierigen Züchter einen Nachweis brauchen. Ich muss mit 21 Jahren Vereinsmitgliedschaft, davon 11 Jahre als Altzüchter, keinen Nachweis mehr machen. Aber wer bestätigt mit das, wenn das Amt vor der Tür steht und einen Nachweis will. Schriftlich habe ich ja derzeit nichts. Ich habe keine Bedenken wegen meinem Wissen, aber da man hier für alles einen Zettel, Bescheinigung oder Bestätigung braucht, ist die Anfangsfrage vor ein paar Tagen schon berechtigt.


    Zumal ich schon erlebt habe, wie schnell man angeschwärzt werden kann. Du hast nur mal einen Tierschützer, der dich über eine Anzeige gefunden hat, bei dir stehen, der ein Tier kaufen will. Kein Grünfutter drin, Wasserflasche nicht voll genug, Futternapf leer oder für sein empfinden zu kleine Boxen und schon hast du das Amt vor der Tür stehen wegen schlechter Haltung.

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