Hallo,
ich weiß nicht wie man ein neues Thema eröffnet, deshalb schreibe ich mal hier und wollte euch fragen, ob ihr euch schon mal
mit der
Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltung
beschäftigt habt.
Wir hatten letzten Freitagabend Hauptversammlung des Kreisverbandes Balingen-Hohenzollern, da kam es zur Sprache, wenn das alles so von der Behörde durchgesetzt wird,
gibt es bald keine Kaninchenzüchter mehr.
Im Bundesgestzblatt Nr. 6 vom 10. Februar ist sie veröffentlich worden.
Dort heißt es unteranderem :
Sachkunde
Kaninchen darf nach dem 10. Februar 2015 nur halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde über seine Sachkunde
(Sachkundebescheinigung) ist.
Die Sachkundbescheinigung wird von der zuständigen Behörde auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung
nach Maßgabe der Absätze 3 und 4 nachgewiesen worden ist oder wenn die zuständige Behörde von der Prüfung absieht.
Was meint ihr zu der Verordnung ?
Grüße aus Balingen
Volker