Änderungen durch Tierschutzverordnung

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  • Hallo,


    ich weiß nicht wie man ein neues Thema eröffnet, deshalb schreibe ich mal hier und wollte euch fragen, ob ihr euch schon mal
    mit der
    Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltung


    beschäftigt habt.


    Wir hatten letzten Freitagabend Hauptversammlung des Kreisverbandes Balingen-Hohenzollern, da kam es zur Sprache, wenn das alles so von der Behörde durchgesetzt wird,
    gibt es bald keine Kaninchenzüchter mehr.


    Im Bundesgestzblatt Nr. 6 vom 10. Februar ist sie veröffentlich worden.


    Dort heißt es unteranderem :


    Sachkunde
    Kaninchen darf nach dem 10. Februar 2015 nur halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde über seine Sachkunde
    (Sachkundebescheinigung) ist.
    Die Sachkundbescheinigung wird von der zuständigen Behörde auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung
    nach Maßgabe der Absätze 3 und 4 nachgewiesen worden ist oder wenn die zuständige Behörde von der Prüfung absieht.


    Was meint ihr zu der Verordnung ?


    Grüße aus Balingen
    Volker

  • Hallo,


    also als Hundehalter muss man auch einen Sachkundenachweis erbringen. Ich denke bei der Haltung von Kaninchen und anderen Tieren wird das dann wohl ähnlich laufen. Es war da allerdings damals als die Verordnungen raus kamen, so, dass man, wenn man 3 Jahre lang in Besitz eines Hundes war, den Test nicht machen musste. Ich denke wenn sowas kommt, dann wird es ähnlich laufen. Wobei ich den Test für organisierte Züchter für einen Witz halte.


    Den Nachweis für Hunde kann man übrigens beim TA ablegen und wenn man das mal googelt, kann man im Netz auch Probetests machen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass der Test für die Vermehrerfraktion gar nicht mal so übel wäre.


    LG
    Kathi

  • Hallo,
    wenn ich es richtig weiß, gilt diese Verordnung für landwirtschaftliche, Gewerblich Haltung.


    http://www.bgbl.de/Xaver/media…r=0&messages=0&navpanes=0


    Ich habe so in Erinnerung, dass als gewerblich angesehen wird, mehr als 100 Tiere im Jahr züchtet.......


    Wer also in "hobbymäßiger Größe" Kaninchen züchtet sollte die Bestimmungen des ZDRK als bindend anzusehen sein.


    Bestimmt werden von Kreis zu Kreis die Amtsveterinäre dies anders sehen. Bei Problemen empfehle ich, sich an den Tierschutzbeauftragten des ZDRK, Dr. Michael Berger zu wenden.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • also als Hundehalter muss man auch einen Sachkundenachweis erbringen.

    Sorry... soweit ich weiß muss man nur als Halter von sog. "Kampfhunden" einen Sachkundenachweis erbringen.
    Schon das ist Schwachsinn weil 1. der Idiot immer am hinteren Ende der Leine hängt und 2. es nur Die trifft welche so und so verantwortungsvoll mit Ihren Hunden umgehen.
    Der überwiegende Teil hat nur einen "Mischling",diesen garantiert nicht bei der Hundesteuer gemeldet und "entgeht" somit dem "Kontrollsystem".


    Oder man wohnt in der Schweiz... hier ist seit einigen Jahren ein sog. "Hundeführerschein erforderlich.
    Die Regulierungs- bzw. Reglementierungswut von uns Deutschen ist zwar unbestritten aber irgendwo sollten auch Grenzen bestehen. :devil:
    Woher bitte wollen die Behörden denn wissen, dass ich Kaninchen züchte?
    Sobald ich keinem Verein mehr angehöre, keine Austellung mehr besuche oder keine Tiere mehr bei irgendwelchen Osteraktionen u.ä. zur Verfügung stelle wissen dies nur noch die Leute welche geschlachtete Tiere von mir kaufen können.


    Gruß
    Alex

  • Hallo,


    Sorry... soweit ich weiß muss man nur als Halter von sog. "Kampfhunden" einen Sachkundenachweis erbringen.


    Das ist so nicht ganz richtig.
    Ein Sachkundenachweis ist (zumindest in NRW) notwendig, wenn du einen Hund hast, der größer als 40cm (Schultermaß) und/oder schwerer als 20kg ist.
    Hier gilt aber auch nach wie vor diese 3-Jahre-Regel.
    Für einen sog. Kampfhund braucht es darüber hinaus noch ein paar andere Voraussetzungen.


    Zitat

    Woher bitte wollen die Behörden denn wissen, dass ich Kaninchen züchte?


    Das ist dann genauso wie beim Hund. Wenn du das nicht selbst angibst und nicht von irgendwem angezeigt wirst, erfahren das die Behörden auch nicht.


    Gruß
    Claudia

    Ich rede nicht schlecht hinter dem Rücken anderer Menschen. Von vorn kann man ihre Reaktionen viel besser erkennen.

  • Der überwiegende Teil hat nur einen "Mischling",diesen garantiert nicht bei der Hundesteuer gemeldet und "entgeht" somit dem "Kontrollsystem".


    Bei uns ist es sogar so, dass Hunde die bei der Gemeinde steuerpflichtig gemeldet werden, trotzdem dem Kontrollsystem sprich Niedersächsischem Hunderegister entgehen, da die Gemeinden die Daten des Hundehalters dorthin nicht weiterleiten. Bestes Beispiel unsere "Nachbarn" (Mietshaus): Beide (Frau u. Mann) arbeitslos, dem Alkohol nicht abgeneigt, haben seit einigen Monaten eine Dt. Dogge die steuerpflichtig gemeldet ist, jedoch nicht im Hunderegister vermerkt wurde. Somit wurde von ihnen auch noch kein Sachkundenachweis (Hundeführerschein -Pflicht lt. Gesetz!) abverlangt. Wir durften bei unserem Beagle, den wir seit letzter Woche haben, das komplette Programm durchlaufen. Nur der Hundeführerschein blieb uns erspart, da wir von 1992 bis 2006 schon Halter eines Cockerspaniels waren. Angst macht mir nur der Gedanke wenn die Dt. Dogge von nebenan noch nicht einmal versichert ist, evtl. bei uns mal auftaucht und unsere Tochter mit ihren Kaninchen überrascht. ?(

  • können wir mal wieder auf das Thema zurück kommen?!


    Wo ich mir dann Gedanken mache ist wenn mache Züchter im www posten, dass sie mehr als 100 Tiere ziehen.....
    damitkann man sich auch selbst ein Bein stellen....
    Die fallen dann unter die Verordnung!
    Gruss Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo,


    ich stecke nicht so richtig drin in dem Thema, deshalb stellt sich mir die grosse Frage:


    Wie sicher ist es, dass es wirklich "nur" die erwerbsmässigen Züchter und die Züchter mit mehr als 100 Tieren angeht? und dass nicht jeder Züchter betroffen sein wird?


    Grüsse Micha

  • Gewerbe ist bei Kaninchen nicht die Zucht von 100 Jungtieren.
    Es geht alleine um den Verkauf. Gewerbe kommt in Frage bei einem Verkauf von 100 Jungtieren oder mehr, ODER 2000€ Umsatz im Jahr. Es geht nur um lebende Tiere.
    Bei Schlachttieren ist es anders, damit habe ich mich aber nie beschäftigt.


    Wenn ich also 150 Jungtiere ziehe, davon aber nur 50 Verkaufe und den Rest als Eigenbedarf schlachte, bin ich noch nicht gewerblich.

  • Gewerbe ist bei Kaninchen nicht die Zucht von 100 Jungtieren.
    Es geht alleine um den Verkauf. Gewerbe kommt in Frage bei einem Verkauf von 100 Jungtieren oder mehr, ODER 2000€ Umsatz im Jahr. Es geht nur um lebende Tiere.
    Bei Schlachttieren ist es anders, damit habe ich mich aber nie beschäftigt.


    Wenn ich also 150 Jungtiere ziehe, davon aber nur 50 Verkaufe und den Rest als Eigenbedarf schlachte, bin ich noch nicht gewerblich.


    Anna, zu der Aussage würde mich eine Quellenangabe brennend interessieren....
    Meins war einem Vortrag von Michael Berger enrnommen.
    Gruss Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hi MIcha,

    Wie sicher ist es, dass es wirklich "nur" die erwerbsmässigen Züchter und die Züchter mit mehr als 100 Tieren angeht? und dass nicht jeder Züchter betroffen sein wird?

    Gar nicht! § 3 regelt hinsichtlich des Anwendungsbereiches, dass Kaninchen ausschließlich wie in der Tieschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschrieben gehalten werden dürfen. Einzige Ausnahme ist die Haltung von Kaninchen zu Tierversuchen. Andererseits kann sich die Vorschrift eigentlich nur auf die gewerbliche Nutzunges beziehen, sonst müsste sich ja auch jeder Kuschelkaninchenhalter an die Vorschrift halten (was im EInzelfall auch besser für die Tiere sein mag). Natürlich könnte man sich jetzt munter über die Frage kloppen, ob unsere Kaninchen Nutztiere sind?!


    Den Sachkundenachweis für die Haltung von Schlacht- und Zuchtkaninchen muss u.a. nicht haben, wer Land- oder Tierwirt , Agraringeneur oder Tiermediziner ist oder nachweisen kann, dass er mindestens drei Jahre eigenverantwortlich ohne Beanstandungen Kaninchen gehalten hat. Wer das nicht kann, braucht den Sachkundenachweis (§35 Abs. 5).


    Und nun kommt Alex, der da vollkommen richtig argumentiert, dass wer nicht als Züchter oder Halter bekannt ist, auch nicht mit Kontrollen zu rechnen hat, sprich, organisierte Züchter sind u.U. gekniffen. Andereseits kann man/frau/kind auch wieder darauf vertrauen, dass die Veterinärbehörde zu keinem Zeitpunkt über das nötige Personal verfügen wird, die Einhaltung dieser Vorschrift zu überwachen.


    Kurz, nichts Genaues weiß man nicht.


    Gruß


    Thomas

  • Hallo Thomas,


    so etwas habe ich mir auch gedacht (nichts genaues weiss man).


    Was mich stutzig macht ist, dass in dem Bundesgesetzblatt die Zuchtkaninchen extra aufgeführt sind. Erwerbsmässige Züchter züchten doch Mastkaninchen, oder etwa nicht? Wir Züchter sind doch die die Zuchtkaninchen halten und züchten.


    Was ist gar nicht so schlecht finde ist die Sache mit dem Sachkundenachweis. Ich glaube, dass da doch sehr viel Wissen vermittelt wird und, dass dadurch (evtl. durch Kommunikation untereinander) auch den älteren eingefleischten Züchtern mal wieder die Augen geöffnet werden. Ich kenne mittlerweile so viele Züchter die so eingefahren sind, dass diese sogar die neuen Richtlinien des ZDRK ignorieren/belächeln (darunter auch Zuchtwarte).


    Mehr möchte ich dazu nicht sagen.


    Micha

  • Was mich stutzig macht ist, dass in dem Bundesgesetzblatt die Zuchtkaninchen extra aufgeführt sind.

    Ich denke mir mittlerweile, damit sind die Zuchtkaninchen für die Mastbetriebe gemeint, nicht aber die Rassekaninchenzucht, denn deren Tiere sind durch die Bank "unwirtschaftlich" im Sinne der Fleischindustrie.


    Gruß


    Thomas

  • Meine Quelle ist :


    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes


    "Zu § 11 (Erlaubnis für das Züchten und das Halten von Tieren sowie den Handel mit Tieren)


    12.2.1.5.1
    Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
    - Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr,
    - Katzen: 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr,
    - Kaninchen, Chinchillas: mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr,
    - Meerschweinchen: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr,
    - Mäuse, Hamster, Ratten, Gerbils: Mehr als 300 Jungtiere pro Jahr,
    - Reptilien: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr, bei Schildkröten: mehr als 50 Jungtiere pro Jahr.


    Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt in der Regel vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
    - mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße,
    - mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche (Ausnahme: Kakadu und Ara: 5 züchtende Paare)
    gehalten werden oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM jährlich zu erwarten ist.


    Als Haltungseinheit gelten alle Tiere eines Halters, auch wenn diese in unterschiedlichen Einrichtungen gehalten werden, aber auch die Haltung von Tieren mehrerer Halter, wenn Räumlichkeiten, Ausläufe und ähnliches gemeinsam genutzt werden.


    Als landwirtschaftliche Nutztiere im Sinne der Nummer 3 Buchstabe a gelten Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen und Geflügel, soweit sie domestiziert sind und zur Gewinnung tierischer Produkte gezüchtet oder gehalten werden, domestizierte Einhufer, zur Schlachtung oder zum Besatz bestimmte Fische und deren Elterntiere sowie deren Farbmutanten, soweit diese in Betrieben der Teichwirtschaft und Fischzucht gehalten werden.
    Straußenvögel gehören nicht zum Geflügel. Pelztiere, insbesondere Nerze, Füchse, Nutrias und Chinchillas, sind keine landwirtschaftlichen Nutztiere im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a. "



    Laut Vet.Amt noch gültig, außer dass die 4000 DM nun 2000€ sind

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