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  • Danke für die Info Anna!
    Also auf 150 JT kommen glaube ich die wenigsten von uns.
    Aber 52 JT im Jahr sind schon nicht mehr so selten?!?


    Wer trägt dafür sorge das ich den Sachkundenachweiß habe? Muss ich dann selbst zu den Amtsveterinär und sagen das ich eine solche Prüfung ablegen will?
    Ich selbst bin ja noch nicht lange dabei und die 52 JT werde ich vorraussichtlich nächstes Jahr "knacken"??


    Und wie verhält es sich, wenn ich dann 3 Jahre im Verein bin mit 20 Tieren und im vierten Jahr dann richtig los lege? Dann brauche ich keinen Nachweiß mehr? :D

  • Ich nehme das 150 Jungtiere zurück. Habe nochmal nach geschaut und war bei der falschen Tierart. Für Kaninchne gilt 100 Jungtiere im Jahr.


    Wenn du den Sachkundenachweis beim Vat.Amt freiwillig machen willst musst du dich selbst melden, ebenso wenn du es gewerblich machen willst, spätestens mit der Gewerbeanmeldung.
    Schwärzt dich jemand an, oder sie denken du züchtest gewerblich (z.B. durch viele Zuchttiere oder Verkaufsanzeigen), kommen sie auf dich zu und du musst ihn machen oder nachweisen, dass du nicht gewerblich bist, anhand von Zuchtbüchern und verbleib der Tiere. Das Vet.Amt kommt auch, wenn das Finanzamt denkt, du machst Geld mit der Zucht. Dann musst du dem Vat.Amt und Finanzamt nachweisen, dass dem nicht so ist.

  • :pinch:
    100 JT gilt schon als Gewerblich? Das sollte ja dann sicherlich doch schon ein paar mehr betreffen? :D


    kommen sie auf dich zu und du musst ihn machen oder nachweisen, dass du nicht gewerblich bist, anhand von Zuchtbüchern und verbleib der Tiere.

    Also sollte man aufpassen, das man nicht mehr wie 100JT im Jahr meldet bzw. ins Zuchtbuch einträgt?
    Also noch habe ich ja bei weiten nicht so viele JT. Aber wenn ich sehe das ich ende letzen Jahres angefangen habe und jetzt schon knapp 20JT habe :pinch:
    Das sind 15 verpaarungen. Die hat man doch schnell erreicht (gerade bei Schecken etc.)??


    Und betrifft es nur JT oder auch Zuchttiere? Und zählen dazu auch die eigen verwendeten (gegessenen) JT?


    Also was man nicht alles wissen muss und trotzdem nicht gesagt bekommt... :D

  • Hallo,
    Mit gewerblich hatten wir schon:
    1,2 reicht, da sie theoretisch mehr als 50 Jungtiere im Jahr bringen könnten.......
    War eine Anfrage von Politiker an das Ministerung, wenn ich mich nicht irre.
    Gruss Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Soviel ich gehört habe ist das auch wie vieles Auslegungssache und wir von Region und von Beamten zu Beamten anders ausgelegt.
    Das Finanzamt geht von einem bestimmten Betrag als Umsatz aus und wird dann aktiv.
    Also wenn dich einer nicht leiden kann, fangen die Probleme an.
    ( So war es mit meiner Krankheit und meinem Führerschein. Dies aber nur nebenbei.)

  • Guten Morgen,


    2 Dinge:


    1. In der neuen Fachzeitschrift steht ein guter Bericht des LV Württemberg mit dem Thema "Sachkundenachweis".


    2. In unserer Lokalzeitung RNZ stand ein interessanter Bericht zum Thema "Unterschiedliche Auslegung des TSchG" - genau das ist das Dilemma und gleichzeitig die Realität. 2 Unterschiedliche Vetämter haben einen Welpentransport von Polen nach Portugal einmal genehmigt und weiterfahren lassen, das andere Vetamt hat den Transport beschlagnahmt und die Tiere ins Tierheim/Tierklinik gebracht - unterschiedliche legale Interpretation eines Gesetzes.


    mfg Peter

  • Nachdem ich jetzt die Unterlagen des Fachkundenachweis bekommen habe, bin ich mir noch unschlüssiger über die ganze Sache...


    Vor einem VetAmt zählt der Fachkundenachweis wohl nichts.


    Jungzüchter sollten den Nachweis wohl schon in der Jugend ablegen und nicht erst bei Übertritt...


    Soviel Info hab ich jetzt.


    Gruss Florian

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


    *..jetzt auch mit Kameraüberwachung _haue_

  • Hallo,
    ich glaube bei dem Thema wird auch nicht alle so heiß gegessen wie es gekocht wird!


    Zu der Jugend: Mein Kenntnisstand ist, dass die Jugendlichen keine Prüfung ablegen müssen, sie werden über die Jahre durch den Jugendleiter "angelernt " (in den meisten Fällen wohl auch von Familienangehörigen und Zuchtfreunden) und brauchen auch nachher keine Prüfung ablegen. (Ich werde mir diese Aussage aber noch einmal bestätigen lassen).


    Zum Thema Vet-Amt:
    Wenn die erst einmal ein Formular haben, dass die Fachkenntnis von Seiten der Verbandes bestätigt, ist das schon einmal etwas!


    Wenn dies dem Veterinär nicht recht, stellt einmal folgende Fragen:
    - Auf welche Rechtgrundlage berufen Sie sich?
    - Welche Rechtfolgen hat dies ?


    Dies sollte man sich schriftlich geben lassen!


    Und wenn es wirklcih dann noch Probleme geben sollte, kann man sich an den zuständigen Tierschutzbeauftragten wenden.....
    Ich glaube aber nicht, dass dies in vielen Fällen soweit kommen wird.......


    Solange keine Beschwerden vorliegen, Tiere und Ställe OK sind, wird das Amt doch gar kein Interesse haben einen unnötigen Strei vom Zaun zu brechen.


    Gruß Kai _cappu_

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