Deckverbot auf Ausstellungen entsprechend der AAB

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  • Danke für die Unterstützung!! :)


    Gleich mal eine Frage?? ?(


    Meine Tochter möchte Zwergwidder schwarzgranden züchten, hat sich jetzt auch auf der Landesaustellung in Hamm eine Häsin gekauft! Der Sieger Rammler durfte dann auch direkt einmal zum Zuge kommen (war schon interessant) 3X gesprungen und danach jedes mal die Häsin gedreht und leicht massiert. So haben wir das noch nie gemacht! Bei uns darf die Häsin immer für 2 bis 3Tage zum Rammler, hat bis jetzt auch immer gut geklappt - zu mindestens bei den Blauen Wienern. Ist das bei den Zwergen anders? Ich meine 2/3 Tage hätten wir ja jetzt nicht gehabt, aber sah schon etwas ruppig aus.


    Gruß Cornelia (Elora ist meine Tochter von 2000, die züchtet allerdings nicht) :thumbsup:

  • Hallo!


    Allgemeine Ausstellungsbestimmungen (AAB), § 16, Belegen von Häsinnen - "Auf Ausstellungen ist das Belegen von Häsinnen nicht gestattet. "


    Soeben im Internet gefunden; der Satz wird in dieser Form oder einer ähnlichen auch in der aktuellen Version der AAB nicht fehlen. Da könnte ich ja am Abend nachsehen.


    MfG Manfred

  • Allgemeine Ausstellungsbestimmungen (AAB), § 16, Belegen von Häsinnen - "Auf Ausstellungen ist das Belegen von Häsinnen nicht gestattet. "

    ....seid so freundlich und erklärt einem Ausstellungslaien, warum das Decken nciht gestattet ist? Wo sonst kommen denn so viele "hochwertige" Tiere zusammen? Gibt's eine günstigere Gelegenheit? Gut, die Tiere haben Ausstellungsstress, doch kommt es da noch auf einen Deckakt an?


    fragt sich


    Thomas


    PS: Was Conelia anbelangt, so ist es doch so, dass zum Belegen zwei Züchter gehören. Der der ausstellt (dieser sollte dann auch die Bestimmungen kennen) und der, welcher arglos die Gunst der Stunde nutzt.


  • Hallo Thomas,


    steht so in den AAB drin und damit braucht´s auch keiner weiteren Begründung. Den Rest deines Beitrages verstehe ich mal als ironischen Beitrag zu den AAB.


    Gut Zucht


    Jens
    P.S.: Passiert ja immer mal wieder, dass jemand gegen Regeln verstößt, die er eigentlich kennen müßte ... so hat mich erst letztens ein Scheckenzüchter mit Schimpf und Schande belegt, nachdem ich ihm erklärt habe, dass bei der Scheckenzucht eigentlich gar keine Schaplins mehr auftreten dürften ... nachzulesen ist dies übrigens in der Abhandlung über Qualzucht (Tierschutzgesetz).

  • Hallo Thomas, danke für das Verständnis!


    Und Ihr könnt sicher sein, dass passiert uns bestimmt nicht nochmal!


    Aber es war wirklich so, meine Tochter Liriel (11) hat zum Geburtstag ein Pärchen von den ZW schwarzg. bekommen für die Zucht. (Ausgesucht von Leuten die von so etwas Ahnung haben und auch bei uns im Verein sind) Sie ist nämlich auch im Verein als Aktives Mitglied angemeldet und möchte dort mitmachen. Wir wollen diese Interesse unterstützen, da wir es gut finden. Besser als Shoppen - Disco - keine Ahnung was da noch so alles kommt!


    Wir waren zum ersten mal mit unseren Wienern auf der Ausstellung. Und am Sonntag beim abholen entdeckte meine Tochter besagte Häsin! Als der Halter ihr dann noch sagte die kommt jetzt in den Topf - war für sie klar die rette ich für meine Zucht!! Also gesagt getan. Da sie ja züchten möchte - und sie nicht wirklich blöd ist - erkannte sie auch die Möglichkeit gleich dort tätig zu werden. Sie sprach mit anderen Züchter und schließlich hatten wir das Ergebnis - Super nett übrigens mit Bilder verschicken und Hilfe bei Fragen jeglicher Art! Da wir ja mit dieser Rasse so gar keine Erfahrungen haben - unsere Blauen sind da ziemlich unkompliziert und Pflegeleicht. Bei uns darf man ja auch miteinander schmusen um Nachwuchs zu bekommen - Habe aber da auch schon von erfahrenen Züchtern gehört das so etwas mal daneben gehen kann - das ein Tier das andere verletzt! Bei uns zum Glück noch nie vorgekommen.


    Also, da es zwar die Reglung gesetzlich gibt bleibt vielleicht trotzdem die Frage nach dem Sinn! Stress?


    LG an alle die gerne LG`s bekommen möchten und bis bald Cornelia

  • Hallo Jens,

    steht so in den AAB drin und damit braucht´s auch keiner weiteren Begründung.

    ..möglicherweise habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. Hinter jeder Vorschrift stecht ein Sinn, ein Sachzwang, eine Notwendigkeit zur Regelung. Sonst wäre die Vorschrift zweck- und sinnlos, somit Selbstzweck, mit der Folge einer möglichen Rechtswidrigkeit.


    Daher, was ist der sachliche Hintergrund dafür, das Belegen auf Ausstellungen grundsätzlich untersagt ist? Ich würde das gerne nachvollziehn können. ?(


    Gruß


    Thomas

  • Hallo.


    Schade eigentlich, daß man hier den Sinn dafür erklären muß; denn nur hinter einem Paragraphen sollte man sich nicht verstecken müssen.


    Eine Kaninchenausstellung ist sehr oft eine Familienangelegenheit, Kinder sind sogar meist erwünscht. Es handelt sich bei einer Kleintierausstellung also nicht um eine bordellähnliche Lokalität oder eine öffentliche Bedürfnisanstalt. Es soll Eltern geben, die ihre Kinder selber aufklären wollen oder auch übermäßig behüten. Soll man die am Eingang einer Ausstellung durch Warnhinweise abschrecken?


    Wenn ich einer Ausstellungsleitung meine Tiere in Obhut gebe, dann möchte ich nicht, daß mein Rammler als Samenspender mißbraucht wird oder sich jemand am Deckakt mit meiner Häsin aufgeilt.


    Gäbe es diese Regelung nicht, dann wurde bestimmt der eine oder andere Siegerrammler wegen Überlastung und Erschöpfung nicht mehr lebend die Heimreise antreten. Wer will, sollte oder könnte denn hier kontrollieren, ob dafür die Einwilligung der Besitzer vorliegt oder durch Ausweiskontrolle feststellen, ob der jeweilige Besitzer dabei ist.


    Ich hoffe, dies reicht als Anregung, um sich über die Sinnhaftigkeit dieser Vorschrift Gedanken zu machen.


    Gruß
    Karl

  • Hallo Karl,

    Eine Kaninchenausstellung ist sehr oft eine Familienangelegenheit, Kinder sind sogar meist erwünscht. Es handelt sich bei einer Kleintierausstellung also nicht um eine bordellähnliche Lokalität oder eine öffentliche Bedürfnisanstalt. Es soll Eltern geben, die ihre Kinder selber aufklären wollen oder auch übermäßig behüten.

    herrje, da wäre ich imTraum nicht drauf gekommen, nun bin ich aber auch kein Kind der Moralvorstellungen des Nachkriegsdeutschland der 50iger Jahre. Aber gut, es gibt diese "historische" Vorschrift und so lange diese gilt, ist sie selbstredend auch zu beachten. Doch, wieso ist es schade, mir Etwas zu erklären, dessen Sinn sich mir nicht auf Anhieb erschließt? ?(


    Gäbe es diese Regelung nicht, dann wurde bestimmt der eine oder andere Siegerrammler wegen Überlastung und Erschöpfung nicht mehr lebend die Heimreise antreten.

    Mit allem Respekt, das ist doch Stuss! Schlußendlich entscheided doch der Züchter, ob und wenn ja, wie oft sein Rammler zum Einsatz gelangt. Das Gegenteil von einem Deckungsverbot ist doch keine Deckungspflicht!


    Gruß


    Thomas

  • Hallo,


    es gibt mit Sicherheit Perverslinge die das toll finden. Allerdings denke ich, dürfte der Deckakt nicht auf einer Bühne dargestellt worden sein.
    In meiner grenzenlosen Naivität denke ich dass das zwischen dem Rammlerbesitzer und Cornelias Tochter passiert sein, die sich nicht an dem Deckakt aufgegeilt haben.


    Was mich an der Sache stört ist auch nicht unbedingt der Rammler. Der wird vllt nach drei Tagen Häsinnengeruch froh gewesen sein, endlich Druck abgelassen zu haben.


    Mit wem ich Mitleid habe ist die Häsin!


    Je nach Einlieferungstag, Nachbartier, Futterumstellung, Bewertung, Besucherandrang, Luftqualität etc dürfte die gute Dame wohl unter einer maximalen Stresssituation gestanden haben.


    Und dann noch der Rammler, dem sie sich nich erwehren konnte... dann der Heimtransport und dann ungewohnte Umgebung und wieder anderes Futter...


    Für mich ein No go!


    Wenn ich den Rammler passend finde, tausch ich Nummern mit dem Besitzer aus und mache nen kurzen! Deckausflug mit der Häsin.


    Ich möchte nichtnur spitzen Jungtiere sondern auch gesunde Elterntiere!
    Und Gesundheit ist nichtnur das was man offensichtlich sehen kann, sondern auch das was man nicht sehen kann! Die Seele!


    Wenn ich NZ will und die evtl Hitze der Häsin ausnutzen will, tu ich das ein, zwei Tage nach der Ausstellung... nachdem die Dame wieder in gewohnter Umgebung ist und auch ihr Futter wieder hat(te).


    Somit kann ich die AAB verstehen, nachvollziehen und vollkommen vertreten!



    Gruß Flo

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


    *..jetzt auch mit Kameraüberwachung _haue_


  • Thomas,


    kann es sein, dass Du eine Beamtenseele bist ?( ;) ... oder anders gefragt wieviele Vorschriften existieren ohne Sachzwang, quasi als Selbstzweck ... ein Schreibstubenbeamter wird sagen natürlich keine, aber einem normalen Bürger fallen da schon einige ein ;) . Ich merke allerdings gerade, dass wir völlig vom eigentlichen Thema abschweifen.


    Gut Zucht


    Jens

  • Servus beianand,

    es gibt mit Sicherheit Perverslinge die das toll finden. Allerdings denke ich, dürfte der Deckakt nicht auf einer Bühne dargestellt worden sein.
    In meiner grenzenlosen Naivität denke ich dass das zwischen dem Rammlerbesitzer und Cornelias Tochter passiert sein, die sich nicht an dem Deckakt aufgegeilt haben.

    ....FLo, Du bist am BTM-Schrank gewesen, gelle?!


    kann es sein, dass Du eine Beamtenseele bist ...

    ...Jens, hast Du nicht eingangs argumentiert, dass, "steht so in den AAB drin und damit braucht´s auch keiner weiteren Begründung" . Mit allem Respekt, diese Begründung entbehrt nicht einer gewissen "Komiss-Qualität" längstvergangener Zeiten. Gleichzeitig attestierst Du mir eine Beamtenseele, weil ich eine Vorschrift hinterfrage, deren Sinn sich mir nicht auf Anhieb erschlossen hat. Irgendwie komisch?!


    Gruß


    Thomas

  • Mit allem Respekt, das ist doch Stuss! Schlußendlich entscheided doch der Züchter, ob und wenn ja, wie oft sein Rammler zum Einsatz gelangt. Das Gegenteil von einem Deckungsverbot ist doch keine Deckungspflicht!


    Hallo,
    ich denke das genau dieser Satz der Schlüssel der Diskussion sein kann! Ich als Eigentümer eines Tieres 1.0 entscheide wer bei meinem Tier zum Decken kommen darf. Wenn jetzt auf einer Ausstellung jemand ohne mein Einverständnis mit meinem Tier decken lässt dann ist dies schlicht und einfach Diebstahl in meinen Augen! Sollte ein ZF unbedingt Nachwuchs von einem meiner Tiere haben wollen besteht die Möglichkeit das er ein/das Tier kauft, das bedarf aber auch meines Einverständnisses.
    Wie kann jemand auf einer Ausstellung nachweisen das er das Einverständnis zum decken hat- ist schwer möglich! Deshalb gibt es halt ein generelles Verbot auf Ausstellungen und das wird von der Ausstellungsleitung auch zu Recht durchgesetzt.
    Und zusätzlich noch folgender Punkt: wie bereits weiter oben beschrieben kann es schon zu Verletzungen beim Deckakt kommen- das Tier soll aber nochmals ausgestellt werden- ist aber nun leider nicht mehr möglich- Sauerrei oder?


    Im Übrigen finde ich die Diskussion über "das zur Schau stellen" des Deckaktes einfach lächerlich! Das kann niemals der Grund für das Verbot in der AAB sein- ist wirklich Quatsch.


    Thomas

  • Holla an ALLE :thumbsup:


    Seit Ihr immer so motiviert :?: Und strebsam bei Diskussionen :?:


    Aber ganz im ernst: Für Flo bei genauerem Nachdenken absolut korrekt, Stress für ein Tier (muss ich als Halter (Erziehungsberechtigter) auf dem Schirm haben :!:


    - jetzt geht es der jungen Dame dafür aber wirklich Top, Liriel kümmert sich sehr liebevoll. Petersilie (Liebe geht ja bekanntlich durch den Magen) - Streicheleinheiten - viel Ruhe und leckeres Futter (konnte man dort nämlich auch in vielen verschiedenen Varianten käuflich erwerben, haben wir natürlich nach fachmännischer Beratung dem Tier entsprechend - bei uns also tragender Häsin - getan).


    Bei den Diskussionen über Regeln und Paragraphen, denke ich sollte man eins nicht vergessen, die die solche im Vorfeld in die Wege geleitet haben taten dies bestimmt nach Bestem Wissen und Gewissen, nichts desto Trotz sollte auch eine freundlich, wertvolle und offenen Anfrage zur jeweiligen Regelung jederzeit möglich sein! :!:


    Und nur weil etwas schon immer so war ist es nicht verkehrt es bei Zeiten zu hinterfragen um es eventuell zu verbessern. ^^


    Aber jetzt an Alle


    Sonnige Grüße aus dem wunderschönen Nordkirchen 8) und hier scheint wirklich die Sonne :!: :!:


    Cornelia


    P.S.: Bei allem was ich hier so von mir gebe - :!: ganz wichtig :!: Ich möchte Niemanden verärgern :!: Nerven vielleicht manchmal ein wenig - aber ärgern auf gar keinen Fall :!: :!:

  • Hi,


    erwähnen sollte man, dass der Aussteller zum Zeitpunkt zwar der Eigentümer, aber nicht der Besitzer des Tieres ist. Das Verbot des Verschließens der Ausstellungskäfige mit Kabelbindern oder Ähnlichem kommt ja nicht von ungefähr, abgesehen davon, dass die Ausstellungsleitung ihren Pflichten - Verpflegung der Tiere - bei geschlossenen Käfigen nur schwerlich nachkommen kann.


    MfG Manfred

  • Wie kann jemand auf einer Ausstellung nachweisen das er das Einverständnis zum decken hat- ist schwer möglich! Deshalb gibt es halt ein generelles Verbot auf Ausstellungen und das wird von der Ausstellungsleitung auch zu Recht durchgesetzt.

    Erstklassig, Thomas, das Argument kann ich nachvollziehen, ebenso, dass ein Tier beim Decken die Ausstellungsfähigkeit verliert, sehr schön! I Tatsächlich konnte ich nicht glauben, dass eine Form von Prüderie sinnstiftend für diese Regelung sein sollte.


    Geistig total befriedigt, :bigsmile:


    Thomas

  • Beiträger hierhin verschoben...



    Also zum einen weiß ich auch nicht, ob kopulierende Kaninchen auf Ausstellungen für zur Zuschauer so schön wären....


    Und wenn es erlaubt wäre, würde es bestimmt ausarten.


    Und es soll ja (zumindest in der Vergangenheit) Schwarze Schafe geben die währen ihrer Schaudienste (z.B. Nachtwache) ihr Häsinnen von Spitzentieren belegen lassen. :thumbdown:
    Ich glaube da gibt es weniger sinnvolle Regeln und Gesetze.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

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