Die Standardfachkommission informiert -Herbst 2013

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    Die Standard-Fachkommission des ZDRK informiert

    Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 12. Juni 2013 anlässlich der Bundestagung des ZDRK in Niefern-Öschelbronn u.a. folgende Beschlüsse gefasst bzw. folgende Klarstellungen beraten:

    1° Bewertungsbestimmungen Abteilung X

    Die Neufassung der Bewertungsbestimmungen für die Exponate der Handarbeits- und Kreativgruppen geht in Druck. Der Satz an Einlegeblättern zum Standard 2004 kann separat ab etwa Mitte August bei den Drucksachenverteilerstellen angefordert werden, ebenfalls die neue Bewertungsurkunde. Die Hersteller von EDV-Zuchtprogrammen werden vom zuständigen Referenten informiert.

    2° AAB 2012 – zweite Ausgabe

    Da der erste Andruck der AAB 2012 ausverkauft ist, geht eine zweite Ausgabe in Druck. Diese enthält als Änderung den auf der Sitzung des Erweiterten Präsidiums in Meinhard-Grebendorf am 16. 03. 2013 gefassten Beschluss zum Fortfall der Preisgeldvergabe auf Bundes-Rammlerschauen. Ebenfalls werden in § 8 die Maße der Transportbehältnisse für Zwergrassen an die der Richtlinie für die Haltung und Zucht von Rassekaninchen im ZDRK angeglichen.

    3° AAB – Bewertung auf Werbeschauen (§ 2)

    Wenn im Rahmen von Werbeschauen Bewertungen durchgeführt werden, dann sind i.d.R. die in der AAB dargestellten Bewertungsformen anzuwenden. Eventuelle Sonderregelungen z.B. zur Demonstration abweichender Bewertungsformen anderer Mitgliedsverbände der EE können nur in Kooperation zwischen dem zuständigen LV und dem DPV abgesprochen werden.

    4° AAB – Clubschauen, Werbeschauen, Sonderschauen

    Die Regelung von § 2 AAB: „Bei Clubschauen, Gemeinschafts-Clubschauen und Club-Jungtierschauen können grundsätzlich nur Clubmitglieder ausstellen.“ ist absolut verbindlich. Jedoch können Clubs in Absprache mit dem zuständigen LV laut AAB § 1 in Verbindung mit §§ 2b und 2h Werbeschauen oder Sonderschauen durchführen bzw. abhalten und in deren Ausstellungsordnungen mit Genehmigung des LV andere Zulassungsmodalitäten regeln.

    5° Förderung von in Ihrem Bestand bedrohten Rassen

    Die Fachkommission hat den Vorschlag einer Förderungsmaßnahme für folgende im Bestand bedrohte Rassen: EW – MW – DGrS – Jap – Lux – Marder – Angora und RSch beschlossen und dem Erweiterten Präsidium vorgestellt. Dieses stimmte zu. Auf der nächsten Bundes-Kaninchenschau in Karlsruhe soll eine Sonderabteilung ohne Meldebeschränkung eingerichtet werden und eine besondere Medaille zur Vergabe an die Züchter gelangen. Näheres wird in der Ausstellungsordnung geregelt.

    6. Verschärfung der Zulassungsbedingungen für Neuzüchtungen/Nachzuchten und der Bedingungen für die Anerkennung als Farbenschlag bzw. neue Rasse

    Angesichts der neuerlichen Flut von Zulassungsanträgen hat die Kommission eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die der Übersicht halber der beigefügten Tabelle zu entnehmen sind. Diese Beschlüsse treten mit dem Beginn des Zuchtjahres 2014 am 1. Oktober 2013 in Kraft. Nachzuchten von Rassen bzw. Farbenschlägen, die bereits im Europastandard oder in Standards anderer Mitgliedsverbände der EE verzeichnet sind, müssen die gleichen Bedingungen erfüllen wie Neuzüchtungen. Eine neue Sperrzeit für die Zulassung von Neuzüchtungen bzw. Nachzuchten ist nicht vorgesehen, da die positive Wirkung einer solchen Maßnahme für die Erhaltung der bestehenden Rassenpopulationen nicht nachgewiesen werden konnte.

    Tabelle: Zulassung von Neuzüchtungen/Nachzuchten - Anerkennung als Farbenschlag bzw. Rasse

    (Inkrafttreten: 1. Oktober 2013)

    VORGANG

    BEDEUTUNG FÜR DEN BESTAND

    MINDESTBEDINGUNG

    ERLÄUTERUNG

    Zulassung zum Anerkennungsverfahren:

    Farbenschlag

    Neuer Farbenschlag einer bereits anerkannten Rasse bzw. weiterer Farbenschlag einer bereits zugelassenen Neuzüchtung

    5 Zuchten

    3 Landesverbände

    wie bisher

    Zulassung zum Anerkennungsverfahren:

    Rasse

    Neue Rasse oder Nachzüchtung nach AAB § 13

    10 Zuchten

    5 Landesverbände

    erhöhte Bedingung der Antragszahlen

    Begrenzung auf einen Farbenschlag entfällt, sofern jeweils Bedingung erfüllt wird

    unverändert è Entscheidung durch

    Fachkommission des ZDRK

    Voraussetzung:

    Sinnvolle Ergänzung des Spektrums

    Keine erkennbare Gefährdung

    Anerkennung als Farbenschlag

    Farbenschlag als Stützung der Population einer bereits anerkannten Rasse

    10 Zuchten

    5 Landesverbände

    200 Nachzuchttiere

    Zahl der Zuchten und LVs wie bisher

    Zahl der Nachzuchttiere gesenkt, aber

    Bedingung: 

    è Nachweis per Zuchttierbestandserfassung

    è Nachweis der Anerkennungsreife:

    mehrfache Vorstellung bei BKS, BRS, (LVS)

    mindestens 20 den Anforderungen entsprechende Tiere aus mindestens 5 Zuchten im Rahmen einer BKS/BRS (wie bisher)

    Anerkennung als Rasse

    Rasse als Bereicherung des Bestandes und der genetischen Diversität

    20 Zuchten

    8 Landesverbände

    200 Zuchttiere (Eltern)

    500 Nachzuchttiere

    Zahl der Zuchten und LVs erhöht

    Nachweis eines gesicherten Zuchttierbestands

    Zahl der Nachzuchttiere leicht erhöht

    Bedingung: 

    è Nachweis per Zuchttierbestandserfassung

    è Qualitätsnachweis zur Anerkennungsreife

    unverändert

    © ZDRK W. Hornung

    7° Zulassung von Neuzüchtungen

    Da die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, werden folgende neue Neuzüchtungen zugelassen und ab dem Zuchtjahr 2014 – Beginn 1. Oktober 2013 - in das Anerkennungsverfahren aufgenommen:

    Löwenköpfchen, weiß Blauaugen und Zwergwidder-Satin, castorfarbig.

    Die entsprechenden Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigungen können unter Berücksichtigung der o.g. Frist durch die Landesverbände erteilt werden. Die von den Antragstellern vorgelegten Musterbeschreibungen werden von der Redaktion bearbeitet und können nach Beginn des Zuchtjahres als offizielle Musterbeschreibung angefordert werden.

    Nicht zugelassen wurden wegen fehlender Erfüllung der Mindestbedingungen Klein-Rexe, russenfarbig, schwarz und dalmatinerfarbig schwarz-weiß sowie Zwergwidder-Satin gelb und thüringerfarbig; nicht zugelassen wurden wegen fehlender Eignung als sinnvolle Ergänzung zu den bereits bestehenden Kaninchenrassen Zwergwidder-Rexe, blausiamesenfarbig und blau. Eine detaillierte Begründung wurde dem Erweiterten Präsidium erläutert und wird den LVs schriftlich zugestellt.

    Tabelle: Neuzüchtungen im ZDRK - ab 1. Oktober 2013

    (Stand 13.06.2013)

    Lfd. Nr.

    Rasse/

    Farbenschlag

    zugel.

    seit ZJ

    Anz. der reg. Zuchten, LV

    Reg. seit

    Oldenbg

    Erläuterungen

    (NEU = nach dem 01.01.2011 zugelassen)*

    01

    Champagne-Silber

    2005

    16 09

    3

    Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

    02

    Mecklenburger Schecken, thüringerf.-weiß

    1997

    16 09

    1

    Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

    03

    Kleinschecken,

    wildfarben-weiß

    2011

    12 05

    0

    NEU

    04

    Deutsche Kleinwidder,

    wg- schwarz

    2012

    07 05

    2

    NEU

    05

    Blaue Holicer

    2011

    17 09

    3

    NEU

    06

    Zwergschecken,

    thüringerfarbig-weiß

    2004

    12 07

    1

    Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

    07

    Farbenzwerge, (MZ)

    wildfarben-weiß

    2004

    15 09

    0

    Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

    08

    Farbenzwerge, (MZ)

    havannafarbig-weiß

    2011

    12 08

    2

    NEU

    09

    Farbenzwerge, (MZ)

    rot-weiß

    2012

    13 06

    4

    NEU

    10

    Zwergwidder-Satin,

    castorfarbig

    2014

    NEU

    Zwerg-Satin,

    thüringerfarbig

    2012

    09 06

    0

    NEU

    12

    Hotot-Rexe

    2012

    06 03

    0

    NEU

    13

    Thüringer-Rexe

    2011

    16 06

    5

    NEU

    14

    Schwarzgrannen-Rexe

    2003

    25 08

    1

    Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

    15

    Klein-Rexe,

    luxfarbig

    2013

    10 05

    10

    NEU

    16

    Zwerg-Rexe,

    japanerfarbig

    2011

    20 08

    0

    NEU

    17

    Genter Bartkaninchen,

    wildfarben

    2011

    44 16

    2

    NEU

    18

    Löwenköpfchen,

    rhönfarbig

    2011

    52 14

    14

    NEU

    19

    Löwenköpfchen,

    weiß Blauaugen

    2014

    NEU

    Summe Zuchten

    302

    48

    *Anmerkung: NEU = Nach Ablauf der Zulassungssperre zugelassen.

    Erwin Leowsky, Vorsitzender der ZDRK-Standardkommission,

    Walter Hornung, Redaktion

    Wir bedanken uns bei dem ZDRK-Präsidium und bei Wolfgang Elias für die Genehmigung zur Veröffentlichung. Das Copyright für den Text liegt bei dem ZDRK. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, das die Bilder, Texte und Grafiken bestimmten Rechten unterliegen, und das wir Copyrightverletzungen strafrechtlich verfolgen lassen werden.

    (C) 2013 Rassekaninchenzuchtforum e.V.

  • Hi,


    in Anbetracht des Satzes "Angesichts der neuerlichen Flut von Zulassungsanträgen ..." komme ich schon ins Grübeln. Eigentlich müsste man(n) ja froh sein, dass es nach wie vor Züchter und Züchterinnen gibt, die einen Antrag stellen und damit ihr Interesse an der Rassekaninchenzucht und im speziellen an einer Rasse oder einen Farbenschlag bekundend bzw. das "Fähnlein" hochhalten. Viel mehr als ein laues Lüftchen wird es in den nächsten Jahren auch nicht mehr sein. Eine Verschärfung der Neuzuchtbestimmungen ist eine Lösung, bloß wird diese keine einzige Rasse oder einen Farbenschlag vor dem Untergang retten.


    MfG Manfred

  • Hallo
    Die Förderung der seltenen Rassen ist das eine, und die Flut der Neuanträge als Negativbild zu sehen das andere. Ich kann nicht erkennen, das zweite vom ZDRK so gesehen wird. Das festhalten von alten Zöpfen hingegen schon. Auch und gerade bei Züchter keine Seltenheit.
    MfG Efi

  • Hi,


    seltene Rassen wurden bereits vor Jahren, beim Englischen Widder vor Jahrzehnten gefördert (IG), bloß ging die Initiative nicht vom ZDRK, sondern von engagierten Züchtern aus. Letztlich setzt man bloß das um, dass andere bereits angeleiert haben. Trotzdem ist's natürlich eine tolle Sache. Über die Formulierung "Seltene Rassen" und die Auswahlkriterien lässt sich diskutieren. Mir ist zum Beispiel nicht klar, wie die Rheinischen Schecken auf dieser Liste landen konnten, während bei den Langhaarrassen die Fuchskaninchen gänzlich außer acht gelassen wurden. Gleiches gilt für die Zwergfuchskanichen. Da scheint es möglicherweise laut TGRDEU zwar eine entsprechende Anzahl von Zuchten zu geben (?), zur Schau gestellt werden neben weiß RA und BA kaum andere Farbenschläge. Der Unterschied liegt wohl darin begründet, dass es sich bei der ersteren um eine ältere Kaninchenrasse handelt, die beiden anderen sind doch jüngeren Datums, meines Erachtens jedoch genauso schützenswert.


    Eine Verschärfung der Neuzuchtbestimmungen kann kein positives Bild vermitteln, vor allem, wenn es sich bei den betroffenen Rassen und Farbenschlägen um bereits in der EE anerkannten Rassen bzw. Farbenschläge handelt. Weitere Worte erspar' ich mir!" ;)


    MfG Manfred

  • [font='&quot']Nachzuchten von Rassen bzw.
    Farbenschlägen, die bereits im Europastandard oder in Standards anderer
    Mitgliedsverbände der EE verzeichnet sind, müssen die gleichen Bedingungen
    erfüllen wie Neuzüchtungen.
    [/font]
    [font='&quot']Warum muß das Rad in Deutschland immer neu erfunden werden?
    Kommen sich einige Herren nicht etwas albern vor? Irgendwann müssen doch auch in den oberen Kreisen mal einige überlegen wie es mit dem EE Verband Kaninchen laufen soll wenn hier nur extra Würste gepraten werden.
    Warum können woanders anerkannte Rassen und Farbenschläge nicht übernommen werden?
    Sind wir etwas Besseres?
    [/font]

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