Bericht von der erweiterten ZDRK-Präsidiumssitzung und zu den Richtlinien zur Zucht und Haltung von Rassekanichen

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  • Nein, das ist zum Glück nicht immer so. Es gibt durchaus genug Fälle, wo Vetämter auch vorher Stress machen können und agieren.


    Und im Falle Kaninchenzüchter haben wir im Nachbarkreis schon so ein paar Fälle gehabt, wo die Veterinärin ziemlich akribisch die Anlagen einiger Züchter geprüft hat.
    Ich kann mich an letztes Jahr erinnern, als wir die Seuchenfreiheitsbescheinigung für eine Schau in Österreich besorgen mußten... Da haben vorab ein paar Züchter schwitzen müssen, weil der Veterinär auf eine Vor-Ort Kontrolle bestand und sich auch einiges ganz genau angeschaut hat...
    Da können Dir hier mindestens zwei Züchter hier im Forum berichten, was da so alles angeschaut wurde und wie unterschiedlich Vorschriften ausgelegt werden können.

  • Hallo Kai,




    könntest Du die beiden gleichnamigen Threads zusammenbringen, man muss ansonsten so viel wiederholen...DANKE


    Yvonne,


    für mich kann das Ziel einer "Voraberklärung" des ZDRK nur die Funktion haben, die bestehende Gesetzeslücke zwischen zu erwartendm Gesetz und der "Nichtnennung" der Rassekaninchenzucht zu schließen - und dies so, dass es von allen Seiten akzeptiert wird.


    Selbstkontrolle ist in BRD zwar sehr beliebt - man denke nur an die Preise nach Euroeinführung; im gegensatz dazu wird in Frankreich heute noch der alte Francpreis ausgedruckt - und absolut unglaubwürdig - also für uns nogo.


    Desweiteren muss eine Haltungsverordnung in allen Belangen besser sein als die Gesetzesvorgabe - wir sind doch besser als die Erwerbszüchter, oder???- und vor allem meßbar !!!! ( auch wenn ich diese quadratzentimeterzählerei für absolut unsinnig halte). Nur dann wird sie für die Vetämter auch glaubhaft.


    Von QS-Richtlinien kann ich nur warnen, da stehen dann wirklich Schließungen an - da wäre ich mehr als vorsichtig.


    Die Einzelpunkte, an denen sich manche festhängen ( Stallhöhe usw) sehe ich nicht problematisch, das Gesamtkonzept ist das Problem - und das ist viel zu sehr an den momentanen Gegenheiten fixiert ( die ja von den Tierschützern abgelehnt werden) und zeigt zu wenig "Reformwillen" - das wird nicht akzeptiert werden.




    mfg Peter

  • Doch meiner Meinung nach hätte man so ein weitreichendes Werk nicht in die Hand eines einzelnen geben dürfen. Da hätte man sicherlich mehrere dransetzen müssen -


    Hallo,
    wie ich es gehört hat, hat dies zwar eine Person maßgeblich entwickelt, aber nicht allein abschließend beschlossen.


    Wenn man sich die Vita des Tierschutzbeauftragten durchliest, glaube ich nicht, dass man jemand Besseres in unseren Reihen für die Aufgabe finden konnte.
    Er kennt sowohl die Seite der Züchter, als auch die Seite der Veterinäre und Gerichte.


    Seine Vorgaben, sind sowohl vom Präsidium besprochen, den LV-Vorständen vorgelegt und vom erweiterten Präsidium beschlossen worden.
    Ob alle LV´s es auch den KV´s weiter geleitet haben, weiß ich nicht (bei uns war es so).


    Zum zum Inhalt:
    Eine Sache fehlt mir auch: die Aussage, wie groß die Ställe zur Zucht und Aufzucht sein sollten.


    Viele Züchter werden mit diesen Bestimmungen auch ein Aufatmen verbinden, die die Größenanforderungen für sie noch realistisch sind.
    Wäre dies anders, würden vielleicht viele ältere Züchter die Zucht aufgeben, weil " sie nicht noch für die verbliebenen Jahre neue Ställe bauen wollen".


    Die Tiere haben auch wesentlich mehr Platz, als in der 4. Verordnung je Tier gefordert werden.
    Gehen
    wir davon aus, dass unsere Zuchthäsinnen einen Doppelstall in den
    Meisten fällen bekommen, sonst auch wohl die Anforderungen von
    Zuchtkaninchen übertroffen.


    Natürlich, größer ist immer besser, dies wird aber diese Regelung nicht verbieten.


    Ich bitte jene, die diese Richtlinie nicht weit genug geht, an die anderen Züchter in ihrem Verein denken.
    Fragt euch einmal wie viele nicht einmal diese Richtlinien erfüllen und wie viele wir verlieren würden, wenn diese noch strikter wären ?!


    Dies sollte wohl auch nicht unser Ziel sein, oder?


    Genau in diesem Zwiespalt werden wohl auch unsere "Entscheidungsträger" gesteckt haben......


    Ich finde es ist eine weitgehend realistische Lösung gefunden worden.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Kai,

    Fragt euch einmal wie viele nicht einmal diese Richtlinien erfüllen und wie viele wir verlieren würden, wenn diese noch strikter wären ?!

    nochmal: diese Richtlinie sieht eine Größe von 60x60 cm vor. 85% davon sind tolerabel. Das macht 50x60cm! Es gibt keinen Hinweis auf Doppelbuchten oder die Forderung nach Vergößerung der Fläche für Häsinnen mit Wurf!
    ergo: Zwerghäsin mit 5 Jungen auf 50x60 :thumbdown:
    Das ist Schuhkartonklasse :thumbdown:
    Entschuldige, aber wer selbst dies noch nicht mal einhalten kann, den möchte -zumindest ich- nicht als Rassekaninchenzüchter ansprechen müssen!

  • Hallo Anja,
    einmal sind deine Maße für Zwergrasse unter 1,5 kg (Zww brauchen schon 65 x 70),
    die 85% Regelung, würde ich nur für Ausnahmen ansehen, Beispiel: es sollte nicht wegen 2cm fehlender Breite Ärger geben (hat es schon gegeben)
    und ich habe eingeräumt, dass ein Satz zur Größe von Zucht und Aufzuchtställe eine gute Ergänzung wäre.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Kai,

    Wenn man sich die Vita des Tierschutzbeauftragten durchliest, glaube ich nicht, dass man jemand Besseres in unseren Reihen für die Aufgabe finden konnte.


    Seine Vorgaben, sind sowohl vom Präsidium besprochen, den LV-Vorständen vorgelegt und vom erweiterten Präsidium beschlossen worden.


    Natürlich ist der Tierschutzbeauftragte prädestiniert für diese Aufgabe. Jedoch wäre die Einbindung weiterer Kompetenz (die man ja nicht unbedingt im Präsidium suchen muss, sondern meist eher mit einer Reihe anderer Namen in Verbindung bringt) sicherlich kein Fehler gewesen. Damit hätten sich sicherlich manche inhaltlichen Schwächen, die hier ja schon teilweise thematisiert wurden verhindern lassen.


    Viele Züchter werden mit diesen Bestimmungen auch ein Aufatmen verbinden, die die Größenanforderungen für sie noch realistisch sind.
    Wäre dies anders, würden vielleicht viele ältere Züchter die Zucht aufgeben, weil " sie nicht noch für die verbliebenen Jahre neue Ställe bauen wollen".


    Das ist ein Punkt der sicherlich zu diskutieren ist. Ich bin da voll und ganz deiner Meinung, dass wir auch die Kaninchenzüchter der alten Garde weiterhin brauchen und diesen unbedingt die Möglichkeit geben müssen, weiterhin ihr Hobby auszuüben - schon allein um dem sozialen Aspekt der Kaninchenzuchtvereine gerecht zu werden. Fraglich erscheint mir jedoch, ob diese Ausarbeitung dazu einen Beitrag leisten kann.


    Gruß Torsten

  • die 85% Regelung, würde ich nur für Ausnahmen ansehen, Beispiel: es sollte nicht wegen 2cm fehlender Breite Ärger geben (hat es schon gegeben)


    Hallo


    Wenn ich z.B. ZwW. in 65x70 cm. Buchten sitzen habe und die Tiere sitzen in den 10cm. hohen Kotwannen (Lehnertversion), dann habe ich zwar die vorgeschriebene Buchtengröße aber trotzdem gehen da links und rechts, vorne und hinten jeweils zwei-drei cm. weg, weil die Kotwannen an den Seiten ja nicht senkrecht verlaufen. Also ist nicht die Buchtengröße entscheidend sondern das Innenmaß der Kotwanne? Da kann es also Ärger geben?


    Gruß Franz

  • Wie ist das gemeint?



    Gruß,
    Hubert

    Hallo,
    würde mich auch interessieren.Statt Bundessieger bin Ich dann Deutscher Meister ? Nur noch Einzeltiere ? Muss Ich dann auch dort die Hälfte zum Verkauf melden? Ist eh großer Unfug,das man zum Verkauf gezwungen wird.Eigentlich stellt man seine 4 besten Tiere zur Bundesschau,die man aber auch gerne behalten würde.Ich bin gezwungen 250 Euro einzusetzen, obwohl Ich gar nicht verkaufen möchte.Am Ende gewinnen wieder mal nur die,die am meisten Geld haben und Ich bin mein Tier los. Ich züchte nicht fürs Portmanai,und sollte man doch mal den Sieger haben,dann möchte man Ihn auch gerne selbst einsetzen.Es ist schlimm, wenn man im Katalog nur noch Preise von 250 Euro sieht.

  • Hallo,


    bin im Forum hier ein absoluter Neuling... ;-)


    Ich verfolge schon seit einiger Zeit die Entwicklung des BMELV bzgl. der (gewerblichen) Kaninchenhaltung, bzw. die Auswirkungen auf Züchter - sei es im Verein oder als Hobby-züchter - und die Heimtierhaltung.


    Wie Einige hier vermutlich wissen, läßt auch das neue TSchG, das wir eigentlich zum 1. Januar 2013 schon haben müßten noch auf sich warten...
    Ob wir es noch vor der Wahl bekommen oder ob es weiter ausgestellt wird ist noch fraglich...


    ... Ich kann mir daher momentan nicht vorstellen, daß dieser Entwurf des BMELV so schnell abgesegnet werden wird...
    ... Und ja, auch ich teile die Bedenken, daß die VetÄmter sich nur bedingt an die ZDRK-Richtlinie halten werden... Warum sollten sie auch...
    Und einige Angaben fehlen sicher auch (noch) in der Richtlinie...


    Ist sicher eine nette Idee vom ZDRK einen Tierschutzbeauftragten zu stellen und ein ehemaliger AmtsVet ist sicher ein guter Schachzug, aber was und wem nützt das letztendlich ???
    Gibt es nicht eher den Tierschützern noch mehr Munition ? Immerhin gehen diese von min. 2qm pro Tier aus... Und Gruppenhaltung ist natürlich für diese Personen ein Muß...


    Aber klar, gut ist natürlich, daß der ZDRK versucht eine Vorreiterrolle zu übernehmen um seine Mitglieder aus der Schußlinie zu holen... Aber wird dies auch diesen Effekt habe... ???


    ... Ich bin sehr gespannt wie sich noch alles entwickeln wird und warte wohl erst einmal ab...
    ... Und wer vergrößern will, der hat ja noch ein paar Monate Zeit dies zu tun - und genießt dann Bestandsschutz... müßte ich direkt mal drüber nachdenken ;-))


    LG,


    Alexandra

  • Ich muss noch einmal in diese Thematik einsteigen.
    Die neuen Richtlinien beinhalten doch Mindesgrößen für Ställe, Wurfkisten und Transportbehälter.
    Man will ja keine schlafenden Hunde wecken, aber was ist mit unseren Ausstellungskäfigen. Sind die Größen noch zeitgemäß?
    Hat man Richtlinien erlassen, die nur der Züchter umsetzen muss, aber hat man das Ausstellungswesen bewusst ausgeklammert, weil man massive Gegenwehr der Verbände fürchtet?
    Es ist doch so, dass gerade von der Allgemeinheit, also die Nichtzüchter, welche unsere Kaninchenschauen besuchen, immer wieder zuerst bemerken, dass die Kaninchen in viel zu kleinen Käfigen sitzen.

  • Hallo,
    würde mich auch interessieren.Statt Bundessieger bin Ich dann Deutscher Meister ? Nur noch Einzeltiere ? Muss Ich dann auch dort die Hälfte zum Verkauf melden? Ist eh großer Unfug,das man zum Verkauf gezwungen wird.Eigentlich stellt man seine 4 besten Tiere zur Bundesschau,die man aber auch gerne behalten würde.Ich bin gezwungen 250 Euro einzusetzen, obwohl Ich gar nicht verkaufen möchte.Am Ende gewinnen wieder mal nur die,die am meisten Geld haben und Ich bin mein Tier los. Ich züchte nicht fürs Portmanai,und sollte man doch mal den Sieger haben,dann möchte man Ihn auch gerne selbst einsetzen.Es ist schlimm, wenn man im Katalog nur noch Preise von 250 Euro sieht.


    Gibt es keinen,der sich hierzu auskennt? ?(

  • Inhaltliche Gleichstellung von Bundeskaninchenschau und Bundesrammlerschau


    Hallo zusammen,


    wir hatten gestern JHV der vereinigten Spezialclubs und dort war unter anderem auch unsere LV-Vorsitzender. Der hat zu diesem Thema gesagt, dass es dabei lediglich um die Ausschüttung der Preisgelder geht. Zur Zeit es es wohl so, dass auf der Bundeskaninchenschau Preisgelder gezahlt werden und auf der Bundesrammlerschau nicht (oder andersrum, weiss nicht mehr genau). Ab der Bundeskaninchenschau 2013 werden auf keiner der beiden Schauen mehr Preisgelder ausbezahlt.


    Andere Änderungen gibt es meines Wissens nicht.


    Grüsse Micha

  • Hi,


    Preisgelder gab's wohl auf der Bundesrammlerschau. Zumindest habe ich von "meinem" Obmann die Mitteilung bekommen, dass das Geld auf dem Vereinskonto eingelangt wäre.


    MfG Manfred

  • Hallo.


    Auszug aus der Ausstellungsordnung der 24. Bundesrammlerschau:
    "10. An Preisen kommen Sieger und Klassensieger nach den Bestimmungen des ZDRK (AAB), sowie Ehrenpreise des Bundesministeriums und der Landesminis- terien, des ZDRK und der Landesverbände zur Vergabe. Ebenso kommen Geld- und Sachehrenpreisspenden zur Vergabe. Die zusätzliche Vergabe der hohen Preise erfolgt klassenweise auf vier Tiere eines Ausstellers. Werden mehr als vier Tiere von einem Aussteller gemeldet, so zählen die nachfolgenden Vierer-Grup- pen in der gleichen Rasse und Farbenschlag, ebenfalls als Züchterleistung. Vom Kostenbeitrag werden € 3,00 als Preisgeld ausgeschüttet.
    E-Preis € 10,00, I. Preis € 5,00, II. Preis € 4,00, III. Preis € 3,00"


    Damit dürfte nun klar sein, wie die Änderung sich gestaltet.


    Gruß
    Karl

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