Bericht von der erweiterten ZDRK-Präsidiumssitzung und zu den Richtlinien zur Zucht und Haltung von Rassekanichen

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  • Hallo zusammen,


    und damit noch etwas "Futter" zum Diskutieren dazukommt. Hier der Link zum Entwurf des ZDRKs. Bin mir nicht sicher, wie lange der da zu lesen ist. Daher am besten abspeichern.


    Gruß Torsten


    Hallo,
    ich habe gerade bei Michael Berger nachgefragt.
    Der Entwurf ist mit kleinen grammatikalischen Änderungen am WE verabschiedet worden.
    Er soll nun auf der ZDRK-HP und den Seiten der LV´s veröffentlicht werden.
    Auf der Seite von Württemberg-Hohenzollen soll es mit einem sehr guten Vorwort erscheinen.


    Wahrscheinlich soll das Ganze dann auch in Druck gehen und allen Züchtern ect. zugänglich gemacht werden.


    Also wird er wohl nicht verschwinden.....


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Alex,


    Und wer wird denn wahrscheinlich kontrolliert ... wahrscheinlich am ehesten die aufgrund Vereinsmitgliedschaft bekannten Züchter.
    "Hinterhofzüchter" mit 6-12 Buchten im Schuppen oder hinterm Haus (ist auf den Dörfern mit Sicherheit die weit größte Zahl) sind garnicht bekannt.


    damit triffst Du den Nagel exakt auf den Kopf. Ich bin auch so ein "Hinterhofzüchter" und zunhemend froh, keinem Verein anzugehören. Das macht mir zwar das Impfen ungleich teurer, doch taucht in meinem "Hinterhof" weder von Amts wegen, noch aus einer Vereinsfunktion heraus, irgendeine Pappnase auf, die mich daran erinnert, dass meine Burgunder auf dem Ruhebrett keinen Handstand machen können, bzw. kund tut, dass die Einzelbuchten der DRexe nach der Bemaßung des Entwurfes fünf Zentimeter zu schmal sind. Insofern bin ich deutlich freier, als organisierte Züchter.


    Was mir an dem Entwurf in Bezug auf die Buchtengröße aber tatsächlich den Kamm schwellen lässt, ist, dass ein Bestandsschutz für bestehende und bis gestern noch als "tiergerecht" erachtete Buchten völlig fehlt bzw. ich diesen nicht entdecken kann. Eine bestehende Stallanlage kann eben nicht einfach mal so den neuen Forderungen in Höhe und Tiefe angepasst werden, da beginnt für mich die Unverhältnismäßigkeit.
    EIne Anwendung dieser Vorschrift auf Neuanlagen wäre möglicherweise nicht zu verhindern, doch über die Probleme von Züchtern großer Rassen möchte ich mich in diesem Zusammenhang erst gar nicht auslassen. Wenn die nicht gerade Basketballspieler sind/waren, dann sind diese, mit allen Konsequenzen, nur noch zweistöckig unterwegs. Das kann eigentlich niemand - gleich gar nicht der Verband - wollen?!


    Gruß


    Thomas

  • Doch Thomas dann lies noch mal richtig, im Verlauf des Dokuments wird auch im unteren Teil auf die Übergangsfristen und den Stichtag eingegangen...


    vorletzte Seite vor den Quellenangaben Anhang 2


    Vilele Grüße,


    Yvonne

  • Wie ist das gemeint?


    Zitat

    Inhaltliche Gleichstellung der Bundes-Kaninchenschauen und der Bundes-Rammlerschauen


    Weiterhin wurde mehrheitlich dem Antrag des LV Württemberg und Hohenzollern auf inhaltliche Gleichstellung der Bundes-Kaninchenschauen und der Bundes-Rammlerschauen zugestimmt. Diese Regelung hat bereits ab der 31. Bundes-Kaninchenschau 2013 Gültigkeit.



    Gruß,
    Hubert

  • Hallo zusammen!


    Prinzipiell finde ich es ja gut, dass die Haltung von Mast-Kaninchen (in den großen, gewerblichen Anlagen) nun einmal fix geregelt wird.


    Aus Sicht des Rassekaninchenzüchters bereitet mir v.a. die geforderte Buchtenhöhe Magenschmerzen (wurde ja auch schon von jemanden weiter oben erwähnt)....


    Die Fläche von "zu kleinen" Buchten kann man ja relativ einfach vergrößern, indem man zwei Buchten zusammenfasst... Aber erhöhen kann man die Buchten definitiv nicht so einfach!


    Und wie stelle ich mit Sichtkontakt bei Einzelställen (also wo pro Etage eben nur ein Kaninchen lebt) vor? Ich kann ja schwer Löcher in den Boden machen 8| ...


    Ich denke es gibt hier wirklich noch einige Ungereimtheiten :!:

  • Hallo zusammen,


    habe erst jetzt zeit, das "Gesamtwerk mit Vorwort "zu lesen....- welch eine Qual.....


    ...die Antwort auf das "Verhaltensrepertoire" ist das "Ruhebrett".....so geht es nicht !!!


    ...mir fehlen die Worte...


    mfg Peter

  • Hallo Peter,


    wenn es um solche Themen geht haben wir ja nicht immer die gleiche Meinung und ich glaube, dass wir hier auch die Sache aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. In der Gesamtbeurteilung sehen wir das aber sicherlich ziemlich ähnlich. Ich war im Vorfeld in gespannter Erwartung was kommt. Wenn man mit dieser Richtlinie nun den Argumenten der "Tierschützer" und Behörden begegnen will gibts allerdings bestimmt ein böses Erwachen.


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten,



    mir wäre ehrlich jeder Blickwinkel recht, wäre er auch nur im entferntesten zielführend...


    Hoffentlich irren wir mit unserer Einschätzung, ich befürchte jedoch wir haben beide mal wieder Recht - wobei ich gerne darauf verzichten wollte.


    mfg Peter

  • Das würde mich auch interessieren :?:



    Der andere Beschluß über die Richtlinie (inklusive derer Vor- und Nachteile) wurde ja bereits an anderer Stelle diskutiert...über solche Aussagen kann ich jedoch nur schmunzeln:

    wenn es um solche Themen geht haben wir ja nicht immer die gleiche Meinung und ich glaube, dass wir hier auch die Sache aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. In der Gesamtbeurteilung sehen wir das aber sicherlich ziemlich ähnlich. Ich war im Vorfeld in gespannter Erwartung was kommt. Wenn man mit dieser Richtlinie nun den Argumenten der "Tierschützer" und Behörden begegnen will gibts allerdings bestimmt ein böses Erwachen.

    habe erst jetzt zeit, das "Gesamtwerk mit Vorwort "zu lesen....- welch eine Qual.....

    ...die Antwort auf das "Verhaltensrepertoire" ist das "Ruhebrett".....so geht es nicht !!!

    Ich möchte auf gar keinen Fall irgendjemanden auf irgendeine Art und Weise angreifen, aber ich finde es immer recht verwunderlich, wenn man solche Kommentare ließt.
    Die Ausarbeitung die von ehrenamtlichen Vertretern gemacht wurde (wenn es auch etwas gedauert hat... ) hat bei genauerer Durchsicht vielleicht die eine oder andere Stelle, die man je nach Ansichtssache auch anders formuliert. Trotzdem ist dann eine unkonstruktive Kritik, für die Arbeit von Leuten die Ihre Freizeit dafür opfern, meiner Meinung nach ziemlich unangebracht.
    Der Moral-Apostel würde ergänzen: Jeder hat die Möglichkeit mitzuwirken und es besser zu machen ;)


    Ich möchte damit nicht sagen dass ich die Richtlinie als vollkommen perfekt ansehe, auch Kritik ist nicht schlecht kann sie doch zur Verbesserung der einen oder anderen Klausel herangezogen werden.
    Ich stelle es mir aber auch extrem schwierig vor, sämtliche Interessen unserer Gleichgesinnten auf einen Nenner zu bringen, nebenher noch seinem Job nachzugehen, um danach noch primitive Kommentare zu ernten.



    Viel mehr interessiert mich eigentlich was es mit der Inhaltliche Gleichstellung der Bundes-Kaninchenschauen und der Bundes-Rammlerschauen auf sich hat, wer kann mir dass erklären?

  • Hallo Lohkaninchen,


    über solche Aussagen kann ich jedoch nur schmunzeln:


    ich denke das Schmunzeln wird uns allen in absehbarer Zeit vergehen.


    Die Ausarbeitung die von ehrenamtlichen Vertretern gemacht wurde (wenn es auch etwas gedauert hat... ) hat bei genauerer Durchsicht vielleicht die eine oder andere Stelle, die man je nach Ansichtssache auch anders formuliert. Trotzdem ist dann eine unkonstruktive Kritik, für die Arbeit von Leuten die Ihre Freizeit dafür opfern, meiner Meinung nach ziemlich unangebracht.


    Ich gebe zu, dass meine Aussage vielleicht etwas pauschal war, jedoch habe ich weder Zeit noch Lust diese "Richtlinie" hier genau zu analysieren und damit auseinander zu nehmen. Damit die Kritik jedoch etwas konstuktiver wird, hier mal anhand von einigen wenigen Beispielen aufgezählt, was mich u.a. stört.
    "Sie dient der organisierten Kaninchenzucht als Selbstverpflichtung und Eigenkontrolle und soll den Behörden die Entscheidung über vorgefundene Sachverhalte erleichtern, da für Rassekaninchen keine gesetzlichen Vorgaben formuliert sind."
    Dieser Satz ist aus meiner Sicht Augenwischerei, da damit suggeriert wird, dass ein Züchter der sich an die Richtlinie hält gegenüber dem Veterinär "safe" ist. Das ist schlicht nicht der Fall, weil keine Behörde diese Empfehlung des Verbandes als Maßstab heranziehen muss. Es ist lediglich eine unverbindliche Empfehlung und das sollte man den Züchtern gegenüber auch offen kommunizieren. Wenn ein Veterinär diese Richtlinie dann annimmt ist es gut - er muss es aber nicht. Da könnte man in der Kommunikation nach innen offener sein.


    "Da die Rassekaninchenzucht in Deutschland seit über 130 Jahren planmäßig praktiziert wird, haben sich das ursprüngliche Verhalten und damit die Ansprüche der Tiere partiell durch die Domestikation und Züchtung verändert."
    Den Satz hab ich auch nach mehrfachem Lesen nicht verstanden. Das sich die Verhaltensweise der Tiere im Laufe der jahrhunderte langen Domestikation verändert hat, ist sicherlich unstrittig. Ob jedoch die in Deutschland praktizierte Rassekaninchenzucht eine andere Auswirkung auf das Verhalten der Tiere hat, als z.B. die in Österreich oder den Niederlanden wage ich zumindest mal anzuzweifeln.


    "Eine Besonderheit der Kaninchen ist die sogenannte „Caecotrophie“, das ist die direkte Aufnahme des Blinddarmkotes vom After. Sie dient der Versorgung mit den Vitaminen des B-Komplexes und dem Vitamin K (6)."
    Dieser Satz steht da so quasi im Nichts. Ja das ist so mit dem Blinddamkot aber welche Konsequenz entsteht dadurch für die Richtlinie. Glaubt man die Adressaten der Richtlinie wissen das nicht oder was ist der Sinn.


    Das sind nur einige wenige Beispiele.
    Ich habe Respekt vor der Arbeit, die sich hier der Verfasser ehrenamtlich gemacht hat. Doch meiner Meinung nach hätte man so ein weitreichendes Werk nicht in die Hand eines einzelnen geben dürfen. Da hätte man sicherlich mehrere dransetzen müssen - schon allein wenn man bedenkt, dass die Zukunft der Rassekaninchenzucht in D zumindest davon beeinflusst wird, wenn nicht sogar davon abhängig ist. Zumindest hätte ich aber erwartet, dass man vor Veröffentlichung mal Korrektur lesen lässt.


    Gruß Torsten

  • Mir persönlich geht diese Richtlinie nicht weit genug! Ich bin enttäuscht.
    Durch die zurückhaltende "aber wir sind doch nur Rassekaninchenzüchter"-Haltung und "uns betrifft das alles nicht"-Zielsetzung machen wir uns weiterhin angreifbar, seitens Tierschützern, Amtsveterinären und auch im Blick der allgemeinen Öffentlichkeit. Aus dieser Öffentlichkeit wollen wir neue Mitglieder und Zuchtinteressierte rekrutieren. Das geht so nicht!


    Ernstgenommener Tierschutz und artgerechte Haltung ist nicht 85% von 60x60 für eine Häsin mit 5 Jungen, ob mit oder ohne "Ruhebrett".


    Wir als Rassekaninchenzüchter sollten mit gutem Beispiel vorangehen und aufhören uns zu winden und zu verstecken.

  • Guten Morgen Lohkaninchen,


    "unkonsttruktive Kritik" kann man nur dann feststellen, wenn man vom Inhalt und der Entwicklung eine Ahnung hat - da fehlt es aber noch ein wenig...


    Seit Jahren versuche ich neue Wege aufzuzeigen und erkläre, wie es besser gehen kann, auch hinter den Kulissen dieses Forums - nur wird dies eben von den "Ewiggestrigen" nicht gehört und aufgenommen.


    Tipp von mir: lies dich in die Problematik erst mal ein, bevor Du urteilst und konstruktive Kritik abwürgst.


    Vielleicht machst Du dich auch mal kundig über die Beweggründe der "Tierschützer", da wird dir recht schnell klar, dass die nur sehr schwer hinters Licht zu führen sind...


    Über Inhalte diskutiere ich gerne mit Dir, sobald du das notwendige Hintergrundswissen zu diesen fragestellungen hast.



    mfg Peter

  • Die Richtlinie soll keinem Züchter weh tun, dass ist hier wohl das größte Problem.


    Ich gebe Torsten Recht, dass Formulierung und Inhalte nicht das non plus ultra sind.


    So wird zwar z.B. auf Sichtkontakt und Ruhebrett eingegangen, aber das wörtchen 'sollte' läßt hier wieder nur einen Wunsch stehen, keine Anforderung...
    Wenn es eine Richtlinie sein soll, die auch von Vertinärämter oder anderen Institutionen außerhalb des ZDRK angenommen werden soll, dann erwarte ich hier doch konkreter eine Forderung, denn einer 'Anregung'.
    Sicherlich wird hier so mach einer dann schreien, wobei der Bestandsschutz ja doch für einige noch genug Freiraum läßt...


    Hier wurde im Vorfeld ja vorwiegend an die geplanten neuen Bestimmungen für die gewerbliche Zucht angemerkt, dass den meisten schleierhaft ist, warum die Höhe der Ställe für Zuchttiere ein Mindestmaß von 80cm aufweisen soll.


    Dieser Punkt wird hier in der ZDRK-Richtlinie gar nicht groß angeschnitten, eigentllch sogar unter den Teppich gekehrt, eine deutlichere Stellungnahme und Lösungsansätze hierzu fände ich angebracht und wäre sicher der wichtigste Punkt, der uns Züchtern unter den Nägeln brennt.
    So wie mr bekannt ist, hat kein anderes Land eine Forderung, die eine solche Höhe für die Stallabteile fordern ?








    Zitat

    Über Stallbesuche der Tätowiermeister und Zuchtwarte sowie durch Stallschaukomissionen wird überprüft, ob die Bestimmungen des ZDRK in Einklang mit geltendem Tierschutzrecht eingehalten werden. So stellt eine Vielzahl von Modulen ein Gesamtpaket eines Eigenkontrollsystems dar, das durchaus den Anspruch an Qualitätssicherung (QS) in bestem Sinne erfüllt.


    Dieses über Jahre gewachsene Sicherungssystem gewährleistet sowohl für den einzelnen Züchter wie auch für den Dachverband (ZDRK) die Einhaltung aller Rechtsbestimmungen für eine tiergerechte Rassekaninchenhaltung.


    Und hier auf ein QS hinzuweisen, ist gelinde gesagt übertrieben, schließlich wird hier seitens der beiden erstgenannten nicht mal ein Besuchsprotokoll geführt... Das System hält keinem Auditor stand...
    Hier stelt sich mir die Frage, ob wir dann auch eine Pflichtschulung für diese Gremien einführen ? Die Stallschaukommission der Herdbücher mag da noch eine Ausnahme sein, in Sachen Tätowart und Zuchtwart behaupte ich mal, dass dort in den miesten Fällen Schulungsbedarf besteht.


    Ein weitreichender Puntk in den neuen Gesetztesentwüfen ist ja auch die Dokumentation von Sterblichkeitsraten und Reaktion auf diese, sobald ein bestimmt Prozentsatz überschritten wird.
    Daher fehlt mir in der obigen Richtlinie auch neben dem zwar erwähnten Zuchtbuch auch ein Bestandsbuch. Eigentlich muss das jeder Stallbetreiber führen und dort Medikamentengaben listen. Das ist sicher auch etwas, worauf Veterinärämter mal schauen können.


    Und danach können wir vielleicht mal das Wort QS in den Mund nehmen...


    Viele Grüße,


    Yvonne

  • hallo,



    .....und ich stelle auch hier nochmals die Frage, wo liegt die deutliche Haltungsverbesserung bei dieser Vorlage gegenüber der zu erwartenden gesetzl. Formulierung für Erwerbszuchten !!!


    Das wird die entscheidende Frage sein.


    mfg Peter

  • Peter: das ist nicht Ziel des ZDRK , so wie ich diese Richtinie lese.
    Hier soll doch eigentlich mehr der Bestandsschutz im Vordergrund stehen und möglichst wenig Veränderung für die Züchter garantieren.
    Allerdings stellt sich mir auch die Frage, ob die neuen Gesetzesentwürfe für uns ad hoc wirklich lückenlos zu toppen wären, oder ob eine schrittweise und schwerpunktmäßige Verbesserung mit entsprechenden Übergangsfristen zur Umsetzung nicht für alle zielführender wäre.


    Hierzu müßte der ZDRK aber diese eigene Richtlinie dringend noch mal nacharbeiten und klare Maßstäbe in zumindensten ein paar Punkten setzen und mit guten Argumenten untermauern. Nur Stichworte wie Agrobiodiversität oder Qulalitätssicherung in einen Satz zu bauen reichen einfach nicht, um rechtskundigen eine gute Argumentation für seinen Standpunkt zu liefern.
    Abgehakt ist das Thema mit dieser Veröffentlichung nicht und ich hoffe, dass die Anregungen, die hier schon zusammen gekommen sind, auch ankommen...


    Viele Grüße,


    Yvonne

  • Und wer wird kontrollieren, wer ist zuständig. Wie ist zu verfahren bei Verstößen?
    Gewerbe ist klar und in der Hobbyzucht?
    Wir haben doch schon im Forum deutlich gemacht, wie schwer es ist, Zugang zu einer Hobbyzuchtanlage zu bekommen.
    Hier ist wohl wenig zu erwarten, das eine ist Theorie, das andere Realität.

  • Es geht sicher dem ZDRK nicht primär darum, dass der ZDRK hier in die Pflicht genommen wird, alle Zuchten auf Einhaltung der Richtlinien zu kontrollieren, sondern sehe es schon so, dass der Züchter eigenverantwortlich ist, was die Umsetzung der Richtlinien angeht. In den Satzungen der Vereine steht aber meist etwas davon drin, dass der Züchter entsprechende Verpflichtungen bezüglich artgerechter Haltung und Pflege seiner Schützlinge hat.
    Im Falle eines Verstoßes gegen Richtlinien und Aufdeckung durch das VET-Amt wäre hier sicher auch der ein oder andere Fall, indem ein Ausschluss aus dem Verein möglich wäre.
    Daher ja auch mein Hinweis darauf, dass hier mit QS seitens Besuchen der Täto udn Zuchtwarte geworben wird, aber sind diese beiden Gremien dazzu überhaupt in der Lage QS zu betreiben ?


    Wer ganz sicher kontrolliert: z.B. das Vetamt, wenn es einem Hinweis aus der Bevölkerung nach gehen muss. Und die kriegen ihren Zugang.
    In der Regel erfolgen auch seitens dieser dann Auflagen, wenn etwas nicht paßt. Und genau da ist die Frage: an welche Vorgaben sie sich halten sollen...


    Viele Grüße,


    Yvonne

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