neue ZDRK-Richtlinie

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  • Hallo zusammen,


    mhh gültig ab sofort ist ja immer nett. Hoffe das die Zuständigen Ämter hier auch eine Übergangs zeit bieten weil wenn man ehrlich ist gibt es sehr viele Züchter wo diese Anforderung nicht erfüllen. Die Stall Größen sind so gewählt das wir wirklich froh sein können aber ist trotzdem für sehr viele ein Problem mir fehlen zb auch auf länge und breite 5cm werde ich nun alle buchten abbrechen sicher nicht. Es wird für die Züchter wo die Höhen mindest Maße einhalten die Möglichkeit geben aus 2 mach eins also in der Mitte einfach durch gang schaffen aber bedeutet halt nur noch halb so viel Tiere. Hier werden wir nun sicher auf dauer einen Rückgang der Tierzahlen haben und auch der Züchter.


    Soviel erstmal von mir.


    Gruß


    Marius

  • Huhu,


    ich bin gestern auch darauf 'reingefallen aber da steht u.a.:


    [b][size=12]Die Richtlinie für die Haltung und Zucht von Rassekaninchen im ZDRK tritt am 01.10.
    2013 in Kraft.
    Alle Stallneubauten, die nach diesem Termin erstellt werden, müssen die
    Anforderungen der Richtlinie umfassend erfüllen.
    Nicht angepasst werden müssen Kaninchenställe, die nach dem 01.10.1993 gebaut
    wurden, wenn die Bodenfläche ihrer Einzelbuchten mehr als 85 Prozent des in der
    Richtlinie vorgeschriebenen Mindestmaßes aufweist.


    Also nur die Ruhe!


    Gruß


    Thomas

  • Hy
    An sich finde ich es nicht schlecht.
    Habe da nur ein Problem.
    Was mache ich jetzt bei einem Kaninchen, das als idealgewicht 1,4Kilo hat aber eben etwas kräftig daher kommt mit fast 2 Kilo? :whistling:
    Anbauen??? oder doch schlachten??? :P8):D


    Ich bin der Meinung:
    Jeder von uns sollte selber wissen, was er seinen Tieren zumutet. Daher denke ich es ist immer besser ein bissel Größer zu denken.
    Ich habe auch zwei Häsinen zusammen im Doppelstall sitzen. Sie vertragen sich und eine von ihnen hatte einen schönen Wurf.


    Zwei andere haben nach wenigen Wochen angefangen sich zu ärgern.
    Genauer gesagt meinte die eine aufeinmal sie wäre die Cheffin und die andere hat sich net gewehrt. Also Einzelhaft.


    LG Anna

  • Wenn wir im Eigenheim mal einen neuen Stall bauen, wollte ich sowieso einiges anders bauen, als es jetzt ist! Nur solange wir hier sind, muss ich mit dem auskommen, das ich hab. Von daher kann ich gut mit den Neuerungen leben! (GsD!!!) Was die Vergesellschaftung anbelangt... Mmh, das finde ich bei Boxenhaltung schwierig!!! Was ich schon mal mache ist, eine Tochter bei der Mutter lassen. Das geht ganz gut, zumindestens bis eine von beiden eingedeckt wird. Und Jungtiere bis zu dem Zeitpunkt in Gruppen zu halten, hat auch schon gut geklappt, bis zur Schlachtung oder eben auch zur Eindeckung. Wie stellt man sich das denn nach den neuen Richtlinien vor?

  • Auffällig und verwirrend ist für mich, der sich der Rasse Kaninchenzucht nur beleiht ,sind die unterschiedlichsten Meinungen was die ZDRK -Richtlinien betrifft.
    Der Verband will sich doch nur schützend vor seine Mitglieder stellen um den dringenden Veränderungen etwas das Tempo zu nehmen was jedem einzelnen Züchter zu gute kommt.
    John

  • John, ichverstehe Dich nicht!

    Der Verband will sich doch nur schützend vor seine Mitglieder stellen um den dringenden Veränderungen etwas das Tempo zu nehmen was jedem einzelnen Züchter zu gute kommt.

    Worin liegt das Gute für die Verbandsmitglieder, wenn dieser dringenden Veränderungen das Tempo (in der Umsetzung) nimmt?


    Thomas

  • Hallo Anna,

    Kann mir da bitte nochmal jemand auf die Sprünge helfen.

    ich weiß nicht, ob das mit der Formatierung klappt, falls nicht, folge einfach http://www.rassekaninchen-wuer…edete_ZDRK-Richtlinie.pdf und siehe dort unter Punkt 5, da steht Folgendes:


    Anforderungen für Transportbehältnisse:
    Fläche (qcm) Tiefe (cm) Breite (cm) Höhe (cm)
    Große Rassen 1925 55 35 40
    Mittelgroße Rassen 1350 45 30 35
    Kleine Rassen 875 35 25 30
    Zwergrassen 750 30 25 25


    Diese Maße gehen zum Teil über die Anforderungen an Transportbehältnisse für
    Kaninchen hinaus, die in der Tierschutztransport-Verordnung vom 11.06.1999 vom
    Gesetzgeber fixiert wurden.
    Besonders wichtig sind eine ausreichende Höhe sowie genügend Lüftungsflächen,
    die nicht verstellt werden können. Bei Transporten in der Obhut Dritter muss die
    aufrechte Stellung der Transportmittel erkennbar sein, und ein Hinweis auf lebende
    Tiere sollte nicht fehlen.


    Gruß


    Thomas

  • Guten Morgen,


    nur eine kleine Frage : Wer soll denn bitte diese "hausgemachten" Maße des ZDRK anerkennen z.b. für Riesen ?


    Die Tiere sollen eine Mindestlänge von 72 cm haben, die Käfige sollen 70x70x70cm sein,


    gleichzeitig sollen sich die Tiere ausstrecken können in alle Richtungen ?- Wahrscheinlich muss ich noch einen Mathekurs nachbelegen.


    Kopfschüttelnd


    Peter


    PS: Ein aufgerichteter Riese im Freilauf reicht locker 1 m hoch, und die Länge ist beim ausgestreckt liegenden Tier im gleichen Maß - aber ok, unsere Rassekaninchen im ZDRK tun dies ja nicht, die legen sich "natürlich" nur in Halbmondstellung.

  • Hallo


    Vielen Dank für die Antworten.


    Um meine Transportboxen muss ich mir keine Sorgen machen.
    Ich hatte Deutsche Widder und bin inzwichen bei Zwergen angelangt. Da sollten sie doch in die Boxen noch passen.


    Ich habe mich nur letzt mit unserem Vorsitzenden im Verein unterhalten. er selber hat nur Tauben in der Zucht aber sein Vater hat schon seit Anno irgendwas Kaninchen und bei uns auf dem Vereinsgelände ist auch 1* im Jahr die Gruppenschau der Gruppe Main Gold. Daher die Frage ob sich an den Ausstellungskäfigen etwas getahn hat.


    Lieben Gruß Anna

  • Guten Morgen,


    bei unserer letzten Monatsversammlung tauchten einige Fragen auf, vielleicht kann die jemand beantworten:


    1. Tritt die Richtlinie tätsächlich am 1.10.2013 in Kraft ( einige Funktionäre bestreiten dies !) ?


    2. Wie wird die Richtlinie kontrolliert und überprüft, wohin gehen die Ergebnisse bei Verstößen ?


    3. welche Sanktionen sind bei Verstößen vorgesehen ?


    Danke.


    mfg Peter

  • Moin Peter,


    Die Richtlinie tritt am 01.10.2013 in Kraft.



    Über Stallbesuche der Tätowiermeister und Zuchtwarte sowie durch Stallschaukomissionen wird überprüft, ob die Bestimmungen des ZDRK in Einklang mit dem geltenden Tierschutzrecht eingehalten werden.


    So der Originaltext der Richtlinie, den Du bestimmt schon kennst, aber viele vielleicht noch nicht.


    Nach meiner Auffassung ergeben sich dann Sanktionen, z. B. Ordnungswidrigkeiten, Straftaten bis hin zum Haltungsverbot aus dem Tierschutzrecht, welches bei Verstößen, die dann auch zur Anzeige kommen, automatisch greift.

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