neue ZDRK-Richtlinie

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  • Hallo Peter.


    Auch wenn Thomas Punkt 1 schon beantwortet hat, hier noch eine Kopie daraus aus der Seite des LV Württemberg-Hohenzollern als Beweis:


    (Seite 7)


    Anlage 2


    Geltungsbereich der Richtlinie


    Die Richtlinie für die Haltung und Zucht von Rassekaninchen im ZDRK tritt am 01.10. 2013 in Kraft. Alle Stallneubauten, die nach diesem Termin erstellt werden, müssen die Anforderungen der Richtlinie umfassend erfüllen.
    Nicht angepasst werden müssen Kaninchenställe, die nach dem 01.10.1993 gebaut wurden, wenn die Bodenfläche ihrer Einzelbuchten mehr als 85 Prozent des in der Richtlinie vorgeschriebenen Mindestmaßes aufweist.

  • @Karl ... und wie genau erfolgt der Nachweis des Baujahrs für die "alten" Stallanlagen ??? Dazu steht nämlich nüscht drin und genau, das ist das Problem an der ganzen Sache. Wer will/kann in 5 oder in 10 Jahren nachweisen, dass der Stall bereits 2012 und nicht erst 2014 gebaut wurde ...

  • Hallo Jens,


    nichts einfacher als das. Einfach vor dem 1.10.2013 einen Notar bestellen und beurkunden lassen. ;)


    Als Otto-Normalbürger stehst Du doch jedes Jahr mit ähnlichem Problem da bei der Steuererklärung. Außer Du bist Landtags- oder Bundestagsabgeordneter, die müssen vieles nicht im Einzelnen nachweisen, was für andere obligatorisch ist.



    Spaß beiseite, meinst Du, das ist nötig? Es sollte auch im ureigensten Interesse des Züchters liegen, den Tieren möglichst viel Platz anzubieten. Ich habe anfangs mal die Rasse gewechselt, weil mir die Betonställe für eine mittlere Rasse zu klein waren (allerdings nicht ausschließlich aus diesem Grund, die neue kleine Rasse gefiel allen in der Familie noch besser). Außerdem, wenn Du an einen rabiaten Prüfer kommst, dann nützen Dir die Einhaltung dieser Bestimmungen des ZDRK auch nicht viel, sie haben keine rechtsnorm.


    Gruß
    Karl

  • Hallo,


    erst mal danke für eure Antworten.


    Ich darf also festhalten:


    1. Die Richtlinie tritt am 1.10.2013 in Kraft und hat somit umfassend Gültigkeit für alle ZüchterInnen im ZDRK.


    2. Die Vereine bestimmen Personen(gruppen), die dies im Auftrag des ZDRK überprüfen.


    3. Treten Verstöße auf, werden diese direkt an die öffentlichen Behörden weitergegeben, diese entscheiden dann ob Verstoß oder Straftat.


    damit könnte ich leben, denke jedoch da gibt es doch sicher noch einen Zwischenschritt, der direkt den ZDRK betrifft, oder ?


    Ich denke hier bei Zuwiderhandlungen ( nicht nur der Stallgröße) an direkte Meldungen an den ZDRK, dieser sanktioniert z.B. mit Ausstellungsaverbot bis Verbandsausschluß, oder liege ich hier falsch ?


    Soll nur über die Behörden gemeldet und sanktioniert werden ?


    Noch eine Präzisierung ( speziell der Stallflächen): in der Regel gelten Altregelungen noch eine bestimmte Zeit als Übergangsphase weiter, bis dann die Vorschrift mit 100 % umzusetzten ist - diese Zeitspanne habe ich nicht gefunden/überlesen ? - damit wäre auch der nachweis des Stallbaues erst mal zeitlich nicht so problematisch.


    mfg Peter

  • Hallo,


    jetzt hab ich, glaube ich zumindest, etwas nicht mitbekommen. Wo steht, dass der Verein oder das ZDRK die Stallungen überprüft und geg. Sanktionen erteilt? Ich will damit jetzt aber nicht sagen, dass ich ein Problem damit habe, ich schaue auch, dass die Ställe so gross wir möglich sind und die Richtlinien eingehalten werden. Ich will nur auf Nummer sicher gehen und geg. meine Vereinkollegen darauf aufmerksam machen.


    Einen Satz noch: Nicht zu vergessen ist, dass es sich hier um eine Richtlinie und keine Bestimmung/Gesetz handelt (Worte von unserem LV-Vorsitzenden). Er geht hier davon aus, dass wir als Tierleibhaber uns natürlich an diese Richtlinie halten. Es gibt aber genügend Züchter die belächeln solche nur und sagen solange es kein Gesetz gibt interessiert es micht nicht (Zitat von Zuchtkollegen).


    Und noch eins: Wenn ich so manche Stallanlagen anschaue, wäre es mir lieber wenn diese geschlossen werden. Es kann doch nicht sein, dass die Tiere in Ställe gehalten werden wo die Tiere einmal am Tag vom Züchter umgedreht werden müssen damit sie mal was anderes sehen :cursing: :thumbdown:


    Grüsse Micha (_B1

  • Hallo Micha,

    Einen Satz noch: Nicht zu vergessen ist, dass es sich hier um eine Richtlinie und keine Bestimmung/Gesetz handelt (Worte von unserem LV-Vorsitzenden). Er geht hier davon aus, dass wir als Tierleibhaber uns natürlich an diese Richtlinie halten. Es gibt aber genügend Züchter die belächeln solche nur und sagen solange es kein Gesetz gibt interessiert es micht nicht (Zitat von Zuchtkollegen).

    ...ich denke, Dein LV-Vorsitzender und auch die zitierten Zuchtkollegen sind gut beraten, nicht allzu läpsch mit dieser Thematik umzugehen.
    Soweit ich aus Studienzeiten weiß, ist eine Richtlinie eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter und ja, diese ist kein Gesetz. Eine Richtlinie wird, wie vorliegend, einer Organisation für einen definierten Geltungsbereich ausgegeben. Wenn Du so willst ist es eine Ausgestalltung des Gesetzesvollzuges, eine Art Handlungsanweisung.Voraussetzung ist die gesetzliche Ermächtigung. Verstöße sind sanktionierbar, soweit ich mich erinnere.
    Bedeutet, abgeleitet aus der Tierschutzgesetzgebung beschließt der ZDRK für seinen Geltungsbereich bekannte RIchtlinie und vollzieht diese mit allen Konsequenzen. Das darf dieser und das wird er aus Gründen der "Verbandshygiene" und seiner Außenwirkung ganz sicher auch tun. Verhielte sich der ZDRK anders, würde sich dieser als Gesprächspartner gegenüber Politik und Gesellschaft diskreditieren, sprich er macht sich selbst überflüssig.


    Nebenbei, ich persönlich hätte die Erwatung, dass ein LV- Vorsitzender etwas mehr geistiges Engagement zeigt und vor allem die Richtlinien seines eigenen Verbandes achtet und vollzieht, zumindest sollte er das, wenn ihm Verband und Funktion wichtig sind!



    Was die Überprüfung Deiner Stallungen anbelangt, so nimm Dir doch mal die Satzung Deines Vereines vor, ich vermute, Du hast mit Anerkennung dieser der Inaugenscheinnahme Deiner Stallanlage durch Vereinsfunktionäre schon längst zu gestimmt.


    Nur meine Meinung!


    Thomas

  • Guten Morgen,


    ich habe erstmal keine Probleme mit dieser Richtlinie und versuche lediglich Klarheit in die Sache zu bekommen, denn die ZDRK-Mitglieder, die diese ja mittragen sollen bzw. einhalten müssen wollen richtig informiert sein.


    bedauerlicherweise haben sich bis jetzt noch keine Offiziellen zu Wort gemeldet, von denen es hier im Forum etliche gibt, kann ich eigentlich nicht verstehen.


    Ich werde jetzt noch etwas zuwarten und dann meine Fragen wohl in einem offenen Brief an den ZDRK-Vorstand richten.


    Nochmals, trotz aller Skepsis der Akzeptanz durch die Tierschutzverbände finde ich den Schritt einer verbandseigenen Richtlinie erst mal sinnvoll, diese muss aber auch ernst gemeint sein und umzusetzten bzw zu kontrollieren sein - und das ist/wäre sie, dazu bedarf es aber noch erklärender Worte und Präzisierungen, die bisher ( zumindest mir und etlichen vereinskollegen) fehlen.



    mfg Peter

  • Hallo,
    Soviel ich weis hat Dr Michael Berger sich angeboten zu dem Thema in den LVs Vortraege zu machen!
    Im KV Lippe wird er dies anlaesslich der KV Schulungstagung am 29.5. tun.
    Auf der LV Schulungstagung Westfalen Anfang August wird er auch dazu referieren.


    An deren LVs koennen doch auch auf ihn zugehen!


    Gruss Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Thomas,


    mein LV-Vorsitzender geht ganz bestimmt nicht läppisch mit diesem Thema um, im Gegenteil es sagt auch, dass er zu 100% hinter der Richtlinie steht und er auch erwartet, dass sich jeder daran hält. Er hat einen Satz benutzt den ich nicht mehr zusammen bringe :( . Mit seiner anmerkung bzgl. des Gesetzes hat er ganz geschickt aufflammende sinnlose Diskussionen gleich im Keim erstickt. Ich findes es aber gut, dass er diesen Hinweis gemacht hat.


    Bei Deiner Bemerkung zu den Kollegen muss ich Dir voll und ganz recht geben. Aber mehr als diese darauf hinzuweisen kann ich auch nicht. Manchmal denke ich: Wer nicht hören will muss fühlen


    Und zum Thema Stallkontrollen: ja, in der Satzung ist dieses niedergeschrieben. Papier ist aber geduldig, mehr möchte ich nicht sagen.


    Grüsse Micha

  • Servus Micha,

    Und zum Thema Stallkontrollen: ja, in der Satzung ist dieses niedergeschrieben. Papier ist aber geduldig, mehr möchte ich nicht sagen.

    Keine Frage, es bedarf dann schon Funktionsträger im Verein, die nicht nur ihren Platz an der Theke sondern auch die obere Rückseite Ihres Beinkleides ausfüllen. Ungeachtet dessen erklärt sich aber jeder mit seiner Mitgliedschaft im Verein auch mit der Satzung einverstanden, in der Folge stimmt er damit grundsätzlich Stallkontrollen zu.


    Gruß


    Thomas

  • Servus Micha,

    Und zum Thema Stallkontrollen: ja, in der Satzung ist dieses niedergeschrieben. Papier ist aber geduldig, mehr möchte ich nicht sagen.

    Keine Frage, es bedarf dann schon Funktionsträger im Verein, die nicht nur ihren Platz an der Theke sondern auch die obere Rückseite Ihres Beinkleides ausfüllen. Ungeachtet dessen erklärt sich aber jeder mit seiner Mitgliedschaft im Verein auch mit der Satzung einverstanden, in der Folge stimmt er damit grundsätzlich Stallkontrollen zu.


    Es leben die Großbuchten!


    Thomas

  • Hallo,
    bei aller Befürwortung und Unterstützung meinerseits unseren Tieren moglichst große und gute Unterbringungsmöglichkeiten zu bieten, freue ich mich nicht auf die Diskusionen im Verein und Kreisverband usw. Wie viele werden sagen jetzt reichts mit Reglementierung und Bevormundung. Ab sofort habe ich halt keine Rassekaninchen mehr und der Verein kann mir dann auch gestohlen bleiben, meine paar Hasen zum Eigenverzehr kann ich mir auch so halten!


    Was bleibt dann übrig außer wenigen Entusiasten, haben wir dann auch das Ausstellungswesen kaputt gemacht?
    Ich denke wir bewegen uns in eine richtige Zwickmühle aus der es keinen Ausgang nach einer Seite geben wird.


    Thomas

  • Hallo zusammen,


    ich verstehe die sache immer weniger, vielleicht kann mir jemand helfen.


    Wenn Richtlinien egal welcher Art erlassen werden, gibt es dafür in der Regel Umsetzungsanweisungen, die Fehlinterpretationen ausschließen bzw. ein einheitliches Umgehen mit den Richtlinien möglich macht.


    Entscheidend dabei ist, dass die Umsetzungshinweise möglichst vielen , die damit umgehen sollen, auch bekannt ist - von daher verstehe ich kai`s bemerkung nicht, Dr. Berger zu den LVs einzuladen, wo wieder nur ein kleiner rahmen informiert wird.


    Wo bitte liegt das Problem, die Umsetzungshinweise schriftlich an möglichst alle über Fachzeitschrift, Foren usw. bekannt zu geben ?????


    Es muss doch im Interesse aller sein, dass diese Richtlinie auch gegenüber möglichen "Gegnern " bekannt ist, da haben wir doch was in der hand, um ein VetAmt von der Ernsthaftigkeit des Tierschutzes im ZDRK zu überzeugen !!!!!


    Wo bitte bleiben hier im Forum die "Offiziellen! " ,warum sagt ihr nicht klipp und klar, wie damit umzugehen ist ???


    Ich habe für nächste Woche eine Einladung im Tierschutzverein, darf ich denen nicht sagen, dass der ZDRK eine sinnvolle Richtlinie erlassen hat ??? Ich kann sie als sinnvoll aber nur argumentieren, wenn auch die Umsetzungsvorgaben vorhanden sind !!!!!



    mfg Peter


    PS: Wenn die Widerstände in den eigenen reihen so groß wären wie von manchen vermutet müsste die Umsetzung doch erst recht schnellstmöglich bekanntgegeben werden !!!!!

  • Hallo Peter,

    Wenn Richtlinien egal welcher Art erlassen werden, gibt es dafür in der Regel Umsetzungsanweisungen, die Fehlinterpretationen ausschließen bzw. ein einheitliches Umgehen mit den Richtlinien möglich macht.

    Du hast recht. Es ist am Verband, zeitnah der Richtlinie entsprechende Ausführungsbestimmungen zu erlassen und bekannt zu machen.
    Nun kennen wir's aber bereits aus der Politik, dass Gesetze in Kraft treten, zum Stichtag aber keine Ausführungsbestimmungen vorliegen, sodass nur erahnt werden kann, welches Verhalten vom Bürger erwartet wird.
    Unterm Strich ist's aber auch unschädlich, solange niemand weiß was zu tun ist, kann die Richtlinie zwar ohne umgesetzt zu werden, allerdings wird die Glaubwürdigkeit des Verbandes darunter leiden.


    Abwarten und Beliebiges trinken!


    Thomas

  • Hallo Peter,


    also ich geb Dir voll und ganz recht. Wenn unser LV-Vorsitzende nicht ein paar Worte darüber verloren hätte würde ich das Ganze nur von der Homepage und aus dem Forum kennen ;(


    Ich glaube, dass die "Oberen" davon ausgehen, dass wir alle lesen können und alles Gelesene in deren Sinne interpretieren und umsetzen. Wie wir aber aus dem Forum sehen, sind doch nicht alle gleicher Meinung und darum ist es wirklich an der Zeit, dass die Damen und Herren entweder hier im Forum oder in der Kaninchenzeitung mal ein genaues Statement dazu abgeben.


    Mich würde vor allem interessieren was wir machen können wenn das Vetamt bei uns ist, geben die sich wirklich damit zufrieden wenn wir sagen, dass wir die ZDRK-Richtlienie umgesetzt haben?


    Ich hatte schon einmal das Vetamt zu Besuch und das war kein Spass. Deshalb sage ich auch zu meinen Kollegen immer wieder, dass sie doch die Richtlinien einhalten sollten. Deren Kommentare schreibe ich lieber nicht nieder.


    Grüsse Micha

  • Hallo,
    an Peters Verständnis:
    Ich spreche von LV-Schulungstagungen, nicht von LV-Versammlungen.
    Bei uns gibt es so etwas in den meisten KV´s und auch im LV.


    Jeder Kreiszuchtwart, sollte daran teilnehmen oder einen Vertreter schicken (ich bekomme es meisten auch nicht hin und meine KV-Vorsitzende springt ein).
    Es wird wohl nicht jemand der diesen Posten nicht inne hat des Raumes verwiesen, wenn ihn das Thema interessiert.


    Die Frage ist, brauchen die Vereine wirklich eine Anleitung, wie es umgesetzt werden muss? Eigentlich sollte man dies mit etwas gesundem Menschenverstand und Fingerspitzengefühl auch so regeln können.
    Bei uns in der Versammlung wurde das Thema auch beredet. Nur ein Züchter brachten den Spruch, dass er dann aufhören würde.
    Wir haben verschiedene Varianten durchgesprochen, erhöhte Ebenen, Doppelbuchten ect.
    Auch war das größere Platzangebot in ME Zeiten als sinnvoll angesehen worden.


    Ich glaube, man muss die Sache nun einfach sachlich und besonnen angehen.
    Erst wenn man es mit total uneinsichtigen Leuten zu tun hat, sollte man zu Mitteln wie Ausstellungssperre und Vereinsausschluss greifen müssen.
    Ich glaube aber dies wird eibne sehr kleine Minderheit sein.


    Auch ich werde mit erhöhten Ebenen bei einigen Ställen arbeiten müssen.
    Viele meiner Vereinskollegen, werden aber wenig Probleme mit den Anforderungen haben.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Kai,


    bei uns in Württemberg ist die LV-Züchterschulung schon ein paar Wochen her und da war die ZDRK-Richtlinie noch nicht veröffentlicht. Damals wurde nur gesagt, dass die Regelung noch nicht klar ist. Ich war übrigens die einzige Teilnehmerin aus meinem KV, bekleide aber keinerlei Ämter.
    Ich habe für meine mittlere Rassen letztes Jahr Buchten mit 80x70 cm + Sitzbretter gebaut. Nach der neuen Regelung ist die Bodenfläche mit 80x90 cm vorgeschrieben, damit bin ich in der Bodenfläche auch unter den 85 %. Meine Ställe kann ich unmöglich nun alle wieder neu bauen. Ganz davon abgesehen habe ich auch noch keinen Hersteller gefunden, der Kunststoffwannen mit 80x90 cm anbietet. Da ja viele Mittelrassen gezüchtet werden, bin ich bestimmt nicht die Einzige mit diesem Problem.
    Ich biete meinen Tieren so irgend möglich Doppelbuchten an. Das Vetamt war erst letzten Herbst da und hat alles für OK befunden, ich denke da kommen keine Schwierigkeiten auf mich zu. Wenn die Regelung aber zu 100% eingefordert wird, habe ich ein Problem.


    Viele Grüsse, Claudia

  • Um das Thema mal etwas aufzulockern hätte ich mal eine "dumme" Frage. (_flag
    Nachdem ich (Deutsche Widder und Mecklenburger Schecken) demnächst für neue Stallanlagen eine eigene Hausnummer beantragen muss :D ändern sich doch sicher künftig auch die Größe der Ausstellungskäfige?
    Da die Tiere mehrere Tagen in diesen engen Buchten verbringen müssen ist dies doch sicher ebenfalls nicht Tierschutzkonform.
    Gibt es hierzu bereits Vorgaben Seitens des ZDRK?


    Gruß
    Alex

  • Guten Morgen,


    immer noch keine offizielle Antwort, ich bin mehr als enttäuscht,


    ist das ganze nur ein Flop vom ZDRK ????


    Kai, wenn das ganze so einfach ohne Erklärung zu verstehen wäre, würd ich nicht nachfragen - und mit gesundem Menschenverstand haben Richtlinien meist eh nichts zu tun !!! Aber ok, ich werde dann mal mit dem Tätomeister Stallbegehunge machen und alle ZüchterInnen, deren Stallflächen und Haltungsbedingungen und Fütterung und Hygiene und.... nicht der Richtlinie entsprechen dem vet Amt melden......da kommt Freude auf !!!!!


    Claudia, die Richtlinie besteht aus mehreren Themen, eines davon ist die Stallfläche - für mich der einfachste Punkt, der mit unterschiedlichen Massnahmen einfach zu regeln ist, es gibt schwierigere Themen, die eben nicht so leicht zu erklären sind.


    Alex, man kann sich über alles lustig machen ( womit ich nicht sagen will, dass Du dies tust )und Richtlinien ignorieren bis man eben mal vor einem Problem mit z.B. dem VetAmt steht - dann wird es eng . deine Frage bzgl. Ausstellungskäfigen habe ich bereits letzte Woche versucht zu beantworten, mir fiel dazu aber nur noch Ironie ein, ernsthaft betrachtet ist dies ein erhebliches problem, da Ausstellungen in der Öffentlichkeit stattfinden und alle BürgerInnen dazu Zutritt haben - soviel zum Thema Öffentlichkeitsarbeit im ZDRK !!!


    Liebe ZuchtfreundInnen,


    uns allen ist doch klar, dass die Inhalte der Richtlinie so was von labil sind, dass sie jede/r, die/der sich mit dem Thema mehr als durchschnittlich beschäftigt, zerpflücken kann .


    Ich möchte deshalb nicht über die Inhalte diskutieren müssen sondern mich an der Umsetzungsanweisung ausrichten, da gibt es ganz andere Spielräume !!!!


    Ich weiß wirklich nicht, wie deutlich ich noch werden muss..........


    mfg Peter

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