Amtsmissbrauch?

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  • Hallo Thomas,


    eins vorweg: Ich will diese Handlungen weder schönreden noch gutheißen. Es geht mir nur um die Klarstellung. Dein Beispiel geht von einem Verkauf auf einer Schau aus. Wenn ich bisher alles richtig gelesen habe kann davon wohl keine Rede sein. Insofern geht auch die daraus resultierende Schlussfolgerung hier ins Leere. Ich habe die Konstellation so verstanden, dass er seine Tiere tätowiert aber nicht ins Zuchbuch eintragen lässt und auch nicht ausstellt. Da ein Täto eben nicht geschützt ist, kann ein Käufer bei einem Privatverkauf daraus auch keine Qualitätsmerkmale und -ansprüche herleiten. Dafür müsste der Verkäufer schon (ggf. schriftlich) entsprechende Zusagen machen.

    Unterm Strich ist das Täto nichts anderes als eine fleischgewordene Urkunde, auf die sich Züchterkollegen, Käufer und der Verband verlassen können müssen.


    Und genau das ist ein Täto nicht.


    Ganz nebenbei: Ich habe solche Konstellationen bislang immer nur als theoretisch möglich angesehen. Man sieht an diesem Fall jedoch mal wieder, dass manche tatsächlich auf die abstrusesten Ideen kommen und sowas in die Tat umzusetzen - Sachen gibts...
    Gruß Torsten

  • Hallo.


    Ich finde, es hat langsam System, daß die Vereine, KVs, LVs und der ZDRK bei Kinkerlitzchen scharf durchgreifen und bei, nach meinem Empfinden, schwerwiegenden Dingen sehr lässig damit umgehen.


    Ach übrigens, wer hat bei dem Fehlverhalten des deutschen Ausstellers in Nitra die Sanktionen vorgenommen? Der ZDRK oder der entsprechende LV?


    Ich empfinde es auch als Betrug, was Zwergloh eingangs schildert und ich denke, es ist nicht nur meine und Thomas' Meinung, sondern dürfte es auch im juristischen Sinne sein.


    Weil ich bemerkt habe, daß Links meist nicht beachtet werden, nachfolgend ein Zitat aus dem Strafgesetzbuch:


    Zitatanfang (aus StGB)


    § 263 Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1.
    gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2.
    einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3.
    eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4.
    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5.
    einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
    (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.


    Zitatende
    Zitiert aus juris ("Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz) http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html


    Gruß
    Karl

  • Hallo Karl

    Ich empfinde es auch als Betrug,


    Ich auch, nur leider reichen Empfindungen nicht...


    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Ich gehe davon aus, dass du dich im wesentlichen auf diesen Absatz beziehst, der greift hier allerdings nicht- zumindest würde im Strafprozess hier nichts mit erreicht werden können nur weil jemand seinen Tieren ein Täto verpasst hat.


    Zum Thema Nitra: Wenn ich mich recht entsinne hat letzlich der zuständige LV die Sanktion ausgesprochen. Das war ja auch rechtlich alles sehr umstritten.
    Gruß Torsten

  • Darauf wollte ich mit meiner Nachfrage in Beitrag 36 hinaus...


    Aber das greift halt eben erst wenn er die Tiere tatsächlich verkaufen würde ohne darüber aufzuklären, dass es sich nicht um Rassekaninchen im verbreiteten Sinn (auf den das Täto sonst schließen lassen würde) handelt. Ob er das tut und ob das beweisbar wäre steht auf einem ganz anderen Blatt. Bisher unterhalten wir uns ja "nur" übers Tätowieren...


    Aber Strafrecht hin oder her, Verein bzw. Verband sollte in solchen Fällen dringend etwas unternehmen. Als wir unsere ersten Tiere gekauft haben, wäre uns nicht im Traum eingefallen, ein Täto und damit unter anderem auch die Reinrassigkeit anzuzweifeln. Grade wenn man an Züchter mit "Ämtern" gerät neigt man noch mehr zu Vertrauen. Es ist wirklich schade, dass man innerhalb eines Jahres in der Rassekaninchenzucht derart desillusioniert werden kann wie bei uns inzwischen geschehen. Irgendwie bleibt da sehr schnell nur noch die Frage, wer eigentlich nicht besch... äh betrügt. Und das ist einfach schade, weil es dem Hobby, selbst wenn man selber nicht betroffen ist doch einen komischen Beigeschmack gibt.

  • Servus Torsten,


    Ich habe mich mit ihm auf der Europaschau sehr gut unterhalten. Er ist Tätomeister in seinem Verein. Nachdem ich hörte was er alles in seine reinrassigen Tiere kreuzt ist mir wohl alles aus dem Gesicht gefallen. Kreuzungsgenehmigungen hatte er noch nie gestellt. Es ist ja nicht unbekannt, dass mehrere Züchter solche „Hinterhofexperimente“ machen und diese als reinrassig verkaufen. Ich habe das Kapitel Tiere bei ihm oder aus seiner Linie zu kaufen abgeschlossen.


    Vorausgesetzt, die Ausführungen der Kollegin sind zutreffend, wenn das kein Betrug ist, dann weiß ich es auch nicht! Da verstößt jemand gegen Anstand, Sitte und sämtliche Regularien und das Produkt daraus wäscht er mit einem Täto rein und der nächste Doof ersteht ein Tier in gutem Glauben, es sei reinrassig.


    Nett ist anders, ehrlich und regelkonform wohl auch, oder?


    Thomas

  • Vorausgesetzt, die Ausführungen der Kollegin sind zutreffend, wenn das kein Betrug ist, dann weiß ich es auch nicht! Da verstößt jemand gegen Anstand, Sitte und sämtliche Regularien und das Produkt daraus wäscht er mit einem Täto rein und der nächste Doof ersteht ein Tier in gutem Glauben, es sei reinrassig.


    wenn ich Geld für nicht nach den Bestimmungen korrekt tätowierte Tiere ausgebe, die ich mit dem Wissen darum nie gekauft hätte, dann bin ich betrogen worden.


    Hallo zusammen,


    ihr habt ja von der moralischen Seite beide recht. Mit meinen Ausführungen wollte ich eigentlich nur deutlich machen, dass es nicht allzu leicht wäre einem solchen Zeitgenossen das Handwerk zu legen. Und strafrechtlich wäre ihm definitiv nicht beizukommen.


    Wie wird dieser Züchter seine Tiere an den Mann bringen? Seine "Neuzüchtungen" wird er kaum auf Ausstellungen verkaufen und am Stall kann er (platt gesagt)machen was er will. Seine Kreuzungstiere erfüllen ggf. beim Verkauf auf Ausstellungen den Tatbestand des Betruges zumindest aber handelt er gegen die Bestimmungen des ZDRK und seiner Untergliederungen, deren Anerkennung er sich mit dem Vereinsbeitritt unterworfen hat. Hier kommt allerdings das Problem der Beweisführung - wie von Fred schon angesprochen- auf den "Kläger" zu. Wenn der gute Mann sich hinstellt und sagt: "Ich hab doch nichts gemacht" wird dem kaum einer was können.


    Und auch wenn´s 5 Euro in Phrasenschwein kostet: "Recht haben und Recht bekommen ist halt immer zweierlei"


    Gruß Torsten

  • ich will es nicht direkt Hobby nennen - eher berufsbedingtes Interesse


    Du redest vom organisierten Verbechen, nicht wahr? :wacko:


    Herrje, o.k., was ich dir schon immer mal sagen wollte, Deine Hotot sind wirklich die Spitze der Zuchtkunst, ist mir schon letztes Jahr in Hersel aufgefallen, ehrlich jetzt. Und könnten wir nicht einfach so tun, als hätte ich mich zum o.a. Thema nie mitgeteilt? :whistling:


    Shalömchen


    Thomas

  • Ich finde es grad sehr interessant was alles so ohne Nachverfolgung vom ZDRK geduldet wird. Da Tätowiert jemand irgendwelche Mischlinge mit Vereinstäto und ihr diskutiert ob hier ne Straftat vorliegt oder nicht? :wacko: ?( Ich persönlich finde das ne Sauerei, wenn irgendwann jemand schwarzloh weiß Mantelgescheckt weißohr mit blauen augen mit Vereinstäto tätowiert ist das dann auch noch okay? Ich weiß nicht, ich finde schon das man hier mal eingreifen sollte, zumal jener welcher "züchter" immer damit prahlt wie dumm doch die vom ZDRK sind... aber hey hülle sich jeder in schweigen und keiner fühlt sich verantwortlich... traurig und irgendwie fehlt es mir da auch an Gemeinschaftssinn und an fairness sowie an Souveränität - also muss man sich nicht an Regeln halten sanktionen gibt es eh nicht... (_C

  • Ich finde es grad sehr interessant was alles so ohne Nachverfolgung vom ZDRK geduldet wird.


    Hallo,
    das möchte ich nicht so stehen lassen!
    Obwohl wohl niemand den ZDRK wohl offiziell verständigt hat,Es lesen hier oft mehr Leute mit, als man vielleicht weißt.....
    Nun muss dann erst einmal der betreffende LV-Vorsitzende verständigt werden, der die Sachlage überprüfen muss und dann wohl mit seinem LV-Vorstand entsprechende Schritte einleiten muss.
    Sinnig wäre ja auch erst einmal der betreffenden Person anzuhören und anschließend sein Urteil zu fällen.


    Also dieser Dienstweg, dauert ein wenig. Aber dies ist wohl der Unterschied zwischen einer Diktatur und einem demokratischen Vorgehen.
    Vorschnelle Urteile sind hier bestimmt der falsche Weg.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Sylvana,

    Ich persönlich finde das ne Sauerei, wenn irgendwann jemand schwarzloh weiß Mantelgescheckt weißohr mit blauen augen mit Vereinstäto tätowiert


    ich auch. Aber erläuter doch mal, mit welcher Begründung da Santionen verhangen werden sollen. Mir fällt da nichts ein, was Bestand haben könnte.


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten.


    Für den Straßenverkehr gibt es den berühmt-berüchtigten Paragraphen 1, mit dem fast alles und jedes mit Sanktionen belegt werden kann.


    In so gut wie allen Satzungen von Vereinen und Verbänden gibt es unter den mehr oder weniger Paragraphen etwas ähnliches.


    Seit gestern habe ich die neue geplante Vereinssatzung unseres KlTZVs zur Überprüfung vorliegen. Schon in § 2 Absatz 2 steht unter der fetten Überschrift
    "Die Mitgliedschaft erlischt ...
    b) bei einem groben Verstoß gegen die Satzung oder wegen eines Verhaltens, das geeignet ist, den Verein oder seine Mitglieder oder die Rassegeflügel- und Kaninchenzucht überhaupt in ihrem Ansehen oder irgend einer anderen Weise zu schädigen oder
    c) wegen eines unehrenhaften oder der Gesamtheit schädigenden Verhaltens."


    Sicher sollte man ein gewisses Fingerspitzengefühl haben, aber auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Und mir geht die laxe Haltung vieler in unserer Organisation bei eigentlich schwerwiegenden Verstößen gegen Satzungen und Richtlinien so langsam auf den Senkel. Je mehr man weiß und je länger man dabei ist mit offenen Augen und Ohren, desto krasser wird es.


    Gruß
    Karl

  • Torsten ich bitte Dich,


    was ist denn das für ein Kommentar? Und das bei Deiner Vita.


    Alles was Du brauchst ist eine Speißbütt, schnellhärtenden Zement, diesen Kondesnsationskern des Forumzornes und den Honnefer Yachthafen! 8)



    Ernsthaft und ungeachtet einer wie auch immer gearteten Unschuldsvermutung, Du hast recht, es gibt lediglich Vermutungen und nicht mal den Ansatz einer Beweisführung, somit auch kein "Packan" für Sanktionen jedweder Art. Ausgesprochen unbefriedigend aber das ist mein Steuerbescheid auch. Es gibt Dinge, die muss man/frau einfach ertragen. ;(


    Was niemanden daran hindern sollte, persönliche Konsequenzen zu ziehen.


    meint


    Thomas

  • Thomas
    Danke für die Blumen.


    @Karl
    Sollte ein Vereinsvorstand bei einer solchen "Tat", die ja zunächst überhaupt erst als eine solche bewiesen werden müsste, mit dieser satzungsmäßigen Begründung vor Gericht bezüglich eines Vereinsauschlusses o.ä. ankommen, würde dies dem gegnerischen Anwalt -sofern er auch nur ein wenig Geschick hat- wahrscheinlich nur ein mitleidvolles Lächel auf die Lippen zaubern. Leichter kann der kein Geld verdienen. Und der Vereinsvorstand hätte noch eine Anzeige verdient. Da der Verein dann noch die Prozesskosten abbekommt, wäre das auch noch Vergeudung von Vereinsvermögen - da steht was im BGB zu.


    Gruß Torsten

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