Amtsmissbrauch?

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  • Hallo zusammen,


    ich kenne zwar weder den Züchter persönlich, noch den genauen Sachverhalt.
    Eine Kennzeichnung im linken Ohr, um eine Verwechslung der Tiere im eigenen Bestand auszuschließen, stellt ja auch für die meisten kein Problem da, wie ich beim durchlesen der Beiträge feststellen konnte.
    Wenn man davon ausgeht dass die Tiere nur tätowiert wurden um sie auseinander zu halten bzw. um im eigenen Bestand einen möglichst genauen Überblick zu behalten,
    dann sehe ich auch in der Tätowierung im rechten Ohr kein schweres Vergehen. (Natürlich nur wenn die Tiere nicht in ein offizielle Vereinszuchtbuch eingetragen wurden)


    Meiner Meinung nach sind Initialien im rechten Ohr, bei diesen außerhalb des ZDRK gezüchteten Kaninchen kein Grund zum Vorwuf.
    Besteht in Deutschland (außerhalb des ZDRK) ein "Copyrigth" für bestimmte Zahlen-/Buchstabenabfolgen in Kaninchenohren...??? Ich denke nicht.
    Möchte ich meine Kaninchen einfach nur kennzeichnen um sie nicht zu verwechseln, ohne die Absicht die Tiere irgendwo auf ZDRK-Ebene einzutragen oder auszustellen, kann ich doch tätowieren was ich will, egal ob rechtes oder linkes Ohr! :!:


    Dass das Täto im rechten Ohr, welches dann ein privates "Wunschtäto" des Züchters ist (z.B. Initialien), sich mit der Vereinsnummer eines offiziellen im ZDRK organisierten Vereins identisch ist kann dann ja reiner Zufall sein :whistling::D


    Solange diese Tiere nicht in ein dem Verband untergeordnetem Zuchtbuch eingetragen werden macht sich der Züchter doch nicht strafbar, auch wenn er zusätzlich eine offizielle Rasse nach ZDRK-Regularien züchtet und ausstellt.

  • Nun was mich eigentlich ärgert sind seine Zwergwidder und Satinzwergwidder. Diese tragen nämlich ALLE ein Vereinstäto. Nämlich das seines Vereins. Ich war erstaunt zu lesen, dass die Satinzwergwidder ab 2009 von ihm oder teilweise auch aus Fremdzuchten alle sein Vereinstäto tragen. Die Nachzuchten aus 2012 sogar alle ein N davor haben.


    Hallo LvB


    Da kann man von Zufall wohl nicht mehr sprechen.


    Gruß Franz

  • Mit DNA Stichproben,unangemeldet durchgeführt seitens des ZDRK,man könne so einen Großteil der "Falschetiketierer" überführen.Zumindest würde es sich sofort herumsprechen und hätte abschreckende Wirkung.Die Stichproben müsste bei Erhärtung des Vorwurfs/der positiven Testung der beprobte Züchter aus eigener Tasche zahlen.
    So könnte man dieser Problematik Herr werden und man hätte zusätzlich eine gegenwärtige Genanalyse der verschiedensten Rassen vorliegen.

  • Hi,


    bei der Maus sind sicherlich mehr als 130 Gene bekannt, die direkt oder indirekt mit der Farbbildung in Zusammenhang stehen. Viele davon findet man in den einschlägigen Datenbanken. Bei Pferd, Hund, möglicherweise auch bei der Katze dürfte es ähnlich sein. Beim Kaninchen ist das nicht der Fall. Wissenschaftliche Veröffentlichungen zu diesem Thema sind rar, daher sind nur wenige Gene und deren Wirkung bereits beschrieben bzw. deren Sequenz bekannt. Folglich fällt ein "Fingerprinting" zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt weg, es ist nicht unmöglich, aber zu zeit- und kostenintensiv und für diagnostische Zwecke nicht geeignet.


    MfG Manfred

  • Jetzt lass aber mal die Kirche im Dorf, hier geht es nur um ein Hobby. Außer der Polizei kommt bei mir unangemeldet bzw. ungewollt niemad ins Haus und dann auch nur mit einem richterlichen Beschluss.
    Wo leben wir denn, dass ein Karnickelverband auch wenn er ZDRK heißt einfach bei mir rein spazieren kann.
    Unser Zuchtwart meinte einmal er habe das Recht jeden Stall im Verein zu kontrollieren. Er bekam von mir die Antwort das er das Recht hat bei mir zu klingen, aber mehr nicht.
    Ich weis in den Richtlinien unseres Vereins steht das mit der Kontrolle so drin, aber wenn ich es nicht zulasse wer will das denn wie und wo einklagen.


    Für mich gelten die Gesetzte unseres Staates, dann kommt lang, lang nix, dann erst denke ich darüber nach wie ich die Vorgaben des ZDRK umsetze.
    Wie manche die Vorgaben des ZDRK zelebrieren ist manchmal lächerlich, wie wird es den in den Vereinen gehandhabt?



    Gruß


    Ranie

  • Hallo Bernhard,


    Rani hat recht, es kann nicht sein, dass Vereinsfunktionäre Verfassungsrecht außer Kraft setzen. Wenn dergleichen in Satzungen stehen sollte, dann kann das nicht bedeuten, dass ich den grundgesetzliche Schutz meiner Wohnung/meines Hauses mit meinem Vereinsbeitritt aufgebe.
    Wir brauchen keine Langohrstasi sondern Vereinsvorstände, die ihrer Funktionen gerecht werden und nicht einfach wegschauen, - hören oder gar mit Zuchtanarchisten paktieren, bzw. solche decken!


    Nur meine Meinung!


    Thomas

  • Hallo an alle Aufgeregten,
    hat schon mal jemand den Beschuldigten um Stellungnahme hier gebeten? Damit haben wir ja in der letzten Woche mit den Tierschutzmädels gute Erfahrungen gemacht!


    Für Vereine und auch deren Vorstände ist es oft sehr schwer mit solchen "Züchtern" umzugehen, da selbst Vorstände oft selbst nicht verstehen um was es geht. Wichtig für sie ist auch die organisatorische Führung und Verwaltung des Vereins. in diesem Fall nehme ich jedoch Zuchtwart, Zuchtbuchführer und Tätomeister in die Pflicht!


    Was geschieht jedoch wenn ganze Vereine am Tropf von einzelnen Persohnen hängen und so erpressbar werden. Diese bilden dann die Meinung und tun was sie wollen. Wenn dann jemand etwas dagegen sagt drohen sie mit Austritt und schon haben sie wieder Ruhe!


    Einfach ist diese Situation wirklich nicht.


    Aber nur Mut zur Veränderung


    Thomas

  • Hallo,


    ich habe lange überlegt ob ich mich dazu mal äußere. Doch irgendwie ließ mir das alles keine Ruhe.


    Soweit ich hier gelesen habe hat die "Beschuldigten" wohl noch keiner gefragt bzw. diese nicht Stellung bezogen.


    An "leotrulli" und "Rani" gerichtet folgendes. Ich bin über eure Auffassungen und die Wortwahl einigermaßen enttäuscht. Wer sich etwas näher mit der Materie befasst wird nämlich ganz schnell erkennen, dass da noch einiges mehr zu beachten und zu wissen. Richtig, da stimme ich zu, wir brauchen Vorstände die ihrer Funktion gerecht werden. Doch schon mal angeschaut was diese Funktionen beinhalten? Unter anderem hat der Zuchtwart die Aufgabe, dem Züchter beratend zur Seite zu stehen und sich auch mal die Zucht anzuschauen. Wenn man natürlich niemanden reinlassen will (und das Recht nimmt sich ja auch der "sich falsch verhaltende" heraus) frage ich mich, wie man dann solchen Dingen einen Riegel vorschieben will. Übrigens gibt es in der bundesdeutschen Gesetzgebung jede Menge Sachen, die man sich vielleicht doch mal durchlesen sollte. Erinnert sei da mal nur ans Vereinsrecht und diverse andere netten Texte. Da wird man schnell merken, das eine ganze Menge Leute was zu sagen haben und durchaus auch mal auf dem Hofe stehen (z. B. Ordnungsamt und ähnliche Behörden). Außerdem frage ich mich ganz ernsthaft, warum man in einer Organisation ist, wenn man gar nicht gewillt ist, deren Satzung (und die hat man beim Eintritt als verbindlich akzeptiert) anzuerkennen und danach zu handeln. Apropos Satzung - diese wird z. B. bei Vereinsgründung oder bei Satzungsänderungen beim Amtsgericht vorgelegt. Ansonsten kann man nämlich das Thema Vereingründung u. ä. voll vergessen. Und da gerichtlich festgehalten hat diese schon einen gewissen rechtlichem Status. Man sollte also schon mal sich das eine oder andere zu Gemüte führen. Das man schnell mal übers Ziel hinausschießen kann ist emotional schon verständlich. Ich wünsche mir, dass ihr einige meiner Worte beherzigt und zukünftig vielleicht doch erst mal zu Ruhe kommt bevor ihr in die Tasten haut.


    In diesem Sinne wünsche ich euch allen einen schönen Abend.
    Volkmar

  • Wenn man die Eingangspostings liest wird klar, dass es da mit dem Vorstand schwierig wird. Wenn betreffender Züchter in Personalunion Tätomeister und Zuchtwart ist, bleiben nicht mehr viele zum kontrollieren. Da bleibt eigentlich nur die spannende Frage, ob da Zuchtmeldungen an den Zuchtbuchführer gehen oder nicht...


    Wenn nicht, woher soll die Kontrolle kommen? Er züchtet sie, er hat die "Kontrollfunktion", er hat die nötigen Dinge zum tätowieren. Wenn dann der Rest des Vereins nicht wirklich Netzaktiv ist (und da gibt es genug die vom Internet nichts wissen wollen oder schlicht keinen Zugang haben) und mit der Nase auf die Seite gestoßen wird, wirds schwierig.

  • Jetzt lass aber mal die Kirche im Dorf, hier geht es nur um ein Hobby.

    Ja genau darum geht es, um ein Hobby!! Und da müssen manche bescheißen auf Teufel komm raus - entschuldigt den Ausdruck, aber ein harmloserer Ausdruck trifft die Tatsache nicht! Ich schreibe hier bewusst nicht, was ich noch alles auf den Tisch bringen könnte!
    Wie kann man sich nur über einen Gewinn oder eine gute Bewertung freuen, wenn der Weg dahin einzig und allein auf Betrug beruht! Da von keiner Seite her etwas unternommen wird außer einem ständigen Gejammer darüber in diversen Foren, fühlen sich solche Leute in ihrem Tun auch noch bestärkt nach der Devise "es kontrolliert ja ohnehin keiner". Na bravo, wenn dann diejenigen zurechtgewiesen werden, "es sei ja alles nicht so tragisch - wozu die Aufregung" - die diese Praktiken so nicht hinnehmen wollen.



    Gruß Inge X( :thumbdown:

  • Hallo Volker


    Die Polizei braucht einen richterlichen Beschluß um in mein Haus zu kommen und das Ordnungsamt kann einfach so rein? Interessant.


    Bei meinem Eintritt in den RKZ- Verein (Wortwahl besser?) habe ich alle meine bürgerlichen Rechte aufgegeben, jo ist schon recht.


    Inge, jetzt hast Du es dem Panscher aber besorgt, nun ist die Welt wieder etwas besser geworden, Danke. :thumbsup:




    Gruß


    Ranie

  • Hallo zusammen,


    eins vorweg: Die Handlungsweise dieses "Züchters" ist für jeden halbwegs ehrlichen Rassekaninchenzüchter nicht akzeptabel, aber ein paar Kommentare habe ich mal rausgesucht, um das ein oder andere richtig zu stellen.


    Im hier geschilderten Fall gibt es möglicherweise aber noch eine strafrechtliche Komponente, fürchte ich, insbesondere, wenn Tiere veräußert worden wären.


    Es wurde ja schon mal angemerkt; die Tätos sind in D nicht geschützt. Ich könnte also völlig ohne strafrechtliche Konsequenzen alles Mögliche mit meinem Vereinstäto oder sonst was tätowieren (tierschutzrechtliche Aspekte hierbei mal außen vor).


    Dem ZDRK Präsidium melden mit Namen und Verein.Das müsste eine Sperre oder gar Ausschluß aus dem Verband bedeuten.


    Das ZDRK Präsidium kann nichts und niemanden sperren, da es im ZDRK keine Einzelmitglieder gibt, eine Sperre kann -je nach Satzung- nur durch Verein, KV oder LV ausgesprochen werden. Das hier geschilderte Verhalten wird aber wohl nicht für eine Sperre ausreichen - zumindest würde jeder auch nur halbwegs begabte und im Vereinsrecht bewanderte Rechtsanwalt das zu verhindern wissen.


    Tiere mit einem ZDRK Täto zu tätowieren obwohl die Rasse gar nicht anerkannt ist, ist m.M. nach kriminell.


    Siehe oben, das Verhalten ist nach moralischen, züchterischen oder sonstigen Vorstellungen zu verurteilen - aber kriminell ist das halt nicht.


    Wo leben wir denn, dass ein Karnickelverband auch wenn er ZDRK heißt einfach bei mir rein spazieren kann.
    Unser Zuchtwart meinte einmal er habe das Recht jeden Stall im Verein zu kontrollieren. Er bekam von mir die Antwort das er das Recht hat bei mir zu klingen, aber mehr nicht.
    Ich weis in den Richtlinien unseres Vereins steht das mit der Kontrolle so drin, aber wenn ich es nicht zulasse wer will das denn wie und wo einklagen.


    Völlig richtige Einstellung. Aber in vielen Satzungen steht das drin und wenn ich mich der Satzung durch meine Mitgliedschaft unterwerfe, dann hab ich mich dran zu halten. Einklagbar ist das Recht auf diese Kontrolle damit immer noch nicht, aber es könnte ein Satzungsverstoß festgestellt werden, der (wie auch immer) geahndet werden kann.


    Gruß Torsten

  • Wäre das Vereinstäto tatsächlich auch im Falle eines Tierverkaufs strafrechtlich irrelevant? Oder käme es auf die Begleitumstände an (Hinweis auf nicht anerkannte Rasse ja/nein)?


    Egal ob geschützt oder nicht...mit dem Täto geht doch bei einem Käufer eine Erwartungshaltung einher (die jeder Rassezüchter kennt und schwerlich abstreiten kann). Würde nun nicht darüber aufgeklärt kommt das den Voraussetzungen für Betrug doch ziemlich nahe oder?


    @ Kai: Natürlich fällt es irgendwann auf, sieht man ja an dieser Diskussion. Mein Einwand bezog sich eher auf die Postings im Bezug auf die Kontrollfunktionen der Vereinsvorstandsschaft. Die wird halt ziemlich ausgehebelt umso mehr Ämter auf einer Person vereinigt werden und das ist ja ziemlich üblich leider, weil die Vereine eher kleiner denn größer werden. Das es mehr als dreist ist, nicht nur wie beschrieben zu handeln, sondern es auch noch an die große Glocke zu hängen steht wohl ausser Frage.

  • die Tätos sind in D nicht geschützt. Ich könnte also völlig ohne strafrechtliche Konsequenzen alles Mögliche mit meinem Vereinstäto oder sonst was tätowieren


    Hallo


    Das wusste ich so auch noch nicht. Ich könnte also theoretisch wenn ich 40 Jungtiere habe, jeweils 10 Stück mit 131 132 133 und 134 tätowiren. Ins Zuchtbuch werden nur die vier Tiere (ein Wurf) eingetragen, der Rest ist ein persönliches Erkennungstäto für meine Tiere. :D Dann kann man ja eigentlich die ZG.3 gleich wieder abschaffen. :rolleyes:


    Gruß Franz

  • Hallo Franz,


    es ging um die strafrechtlichen Konsequenzen, die hättest du tatsächlich nicht zu fürchten. Anders sieht das da schon mit der Verbandsgerichtsbarkeit aus denn durch den Vereinseintritt hast du dich der Satzung des Vereins usw. unterworfen und dazu verpflichtet die Regularien zu beachten.


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten,


    es mag sein, dass Tätös als solche nicht geschützt sind. Doch kaufe ich auf einer Ausstellung ein tätowiertes Tier (was auch sonst für eines), dann gehe ich doch zumindest von einer genau definierten Rasse aus, die ich da erwerbe, was mir ja auch mit dem Kauf bescheinigt wird. Wenn sich aber im Nachhinein herausstellt, dass ein Züchter ausgesprochen kreativ beim Tätowieren gewesen ist und es mit der bescheinigten "Rasse" meines Kaufs nicht weit her ist, dann entfaltet dieses fälschlich vorgenommene Täto durchaus eine strafrechtliche Relevanz, dann reden wir nämlich über Betrug!


    Von den Folgewirkungen wie Vertrauensverlust in die Kennzeichnung von Rassekaninchen und dem Ansehensverlust des Herkunftsvereines des Tieres mal ganz abgesehen.


    Unterm Strich ist das Täto nichts anderes als eine fleischgewordene Urkunde, auf die sich Züchterkollegen, Käufer und der Verband verlassen können müssen. In der Folge können und sollten wir keinesfalls lässig oder gar verständnisvoll mit dergleichen Fehlverhalten umgehen.


    Nur meine Meinung!


    Thomas

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