Hallo zusammen,
ich kenne zwar weder den Züchter persönlich, noch den genauen Sachverhalt.
Eine Kennzeichnung im linken Ohr, um eine Verwechslung der Tiere im eigenen Bestand auszuschließen, stellt ja auch für die meisten kein Problem da, wie ich beim durchlesen der Beiträge feststellen konnte.
Wenn man davon ausgeht dass die Tiere nur tätowiert wurden um sie auseinander zu halten bzw. um im eigenen Bestand einen möglichst genauen Überblick zu behalten,
dann sehe ich auch in der Tätowierung im rechten Ohr kein schweres Vergehen. (Natürlich nur wenn die Tiere nicht in ein offizielle Vereinszuchtbuch eingetragen wurden)
Meiner Meinung nach sind Initialien im rechten Ohr, bei diesen außerhalb des ZDRK gezüchteten Kaninchen kein Grund zum Vorwuf.
Besteht in Deutschland (außerhalb des ZDRK) ein "Copyrigth" für bestimmte Zahlen-/Buchstabenabfolgen in Kaninchenohren...??? Ich denke nicht.
Möchte ich meine Kaninchen einfach nur kennzeichnen um sie nicht zu verwechseln, ohne die Absicht die Tiere irgendwo auf ZDRK-Ebene einzutragen oder auszustellen, kann ich doch tätowieren was ich will, egal ob rechtes oder linkes Ohr!
Dass das Täto im rechten Ohr, welches dann ein privates "Wunschtäto" des Züchters ist (z.B. Initialien), sich mit der Vereinsnummer eines offiziellen im ZDRK organisierten Vereins identisch ist kann dann ja reiner Zufall sein
Solange diese Tiere nicht in ein dem Verband untergeordnetem Zuchtbuch eingetragen werden macht sich der Züchter doch nicht strafbar, auch wenn er zusätzlich eine offizielle Rasse nach ZDRK-Regularien züchtet und ausstellt.