Hallo zusammen,
angeregt durch die Kreuzungsdiskussion zum Thema korrekte Kennzeichnung habe ich mir Gedanken gemacht, wie man nun eine Kreuzung korrekt kennzeichnet. Ich mache dazu mal ein eigenes Thema auf.
Angenommen wir hätten folgenden Sachverhalt - zugegebenermassen nicht vollständig konstruiert ;-):
Es gibt einen anerkannten Farbenschlag der momentan nicht oder nur in ganz geringem Umfang gezüchtet wird, in der TGRDEU also mit 0 oder weniger als 10 Tieren je Jahr vermerkt. Diesen möchte ich nun wiederbeleben und finde im Ausland ein Tier, dass den Standardanforderungen im Großen und Ganzen entspricht und ich erwerbe dieses Tier. Leider finde ich kein zweites Tier desselben Farbenschlags (bzw. ich möchte die Zucht auf eine größere Basis stellen). Nun bleibt mir ja nichts anderes übrig, als ein Tier des gewünschten Farbenschlags mit einem anderen Farbenschlag derselben Rasse zu kreuzen.
Dazu muss ich nun einen Antrag stellen. Ich nehme an beim ZDRK oder bei meinem Landesverband. Gibt es dazu Voraussetzungen? Gibt es dazu einen Vordruck oder ist das formlos? Ich nehme an, die Genehmigung muss vor der Verpaarung eingeholt werden. Wie lange muss man rechnen bis die Genehmigung erteilt wird?
So, nun habe ich also endlich die Genehmigung und kann loslegen. Wir gehen der Einfachheit halber mal davon aus, dass die Wunschfarbe rezessiv ist. In der 1. Generation (F1) fallen nun Mischlinge, die die dominante Farbe tragen und die Wunschfarbe versteckt. Diese werden nun mit K gekennzeichnet.
Nun verpaare ich diese Mischlinge auf die Wunschfarbe zurück. In dieser 2. Generation (F2) fallen nun rechnerisch 50% Mischlinge in der dominanten Farbe und 50% Tiere in der Wunschfarbe. Wie werden nun diese Tiere gekennzeichnet?
In der 3. Generation verpaare ich nun die Tiere der Wunschfarbe untereinander. Kann ich nun wieder ohne K tätowieren lassen?
Eine Menge Fragen. Ein Dank an alle die bis hierher durchgehalten haben. Ich hoffe ihr Experten könnt mir die Fragen beantworten.
Viele Grüsse, Claudia