Hallo Karl,
mit welcher Begründung willst du die Tiere aus der Zucht ausschließen. Es sind ja nicht einmal die Tätonummern eindeutig zuordenbar, gibt es doch sowohl in Deutschland als auch in Österreich z.B. Vereine, welche als Vereinskennzeichen ein T11 oder ein T19 tragen.
Diese Forderung bzw. dein Lösungsvorschlag ist in der Sinnhaftigkeit genauso diskussionswürdig wie so manche EU-Entscheidung.
MfG Manfred