Wie richtig tätowieren bei spalterbigen Farbschlägen

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  • Hallo Anna.


    Deine Auslegung der Vorgabe aus dem Standard (Dein Beitrag Nr. 17) ist sehr freihändig, wenn nicht gar hemdsärmelig.


    Du widerlegst Dich eigentlich selbst. Blaugrau ist keine spalterbige Farbe, daher auch keine spalterbige Rasse. Daher kann Dein Verweis auf diesen Passus im Standard nicht zutreffen.


    Bei den aufgeführten Würfen handelt es sich nicht um spalterbige Tiere, sondern einfach nur um Bastarde! Allerdings nicht um im Zuchtverlauf erwünschte Bastarde; zb. das Endprodukt einer Züchtung in Form eines F1-Ergebnisses.


    Ein kleiner, aber feiner Unterschied!


    Gruß
    Karl


    PS
    Spitz gefragt: Ist der ZDRK mit seinen Untergliederungen überhaupt noch ein Zuchtverband?
    Mir ist sonst kein Zuchtverband bekannt, in dem jeder ungestraft wursteln kann wie er will (und wo die Verantwortlichen neben beiden Augen auch noch die Hühneraugen zudrücken).

  • Zusammengefasst die Tiere hätten nicht als blau ausgestellt und verkauft werden dürfen im laufen Zuchtjahr. Die "spaltprodukte" werden bei mir nicht zur Zucht genommen. Wie schon gesagt hab ich dann ja prozentual wahrscheinlich noch mehr fehlfarbige. Verkaufe die Tiere auch nur an Halter zum schlachten.
    Aber danke schon mal zur Aufklãrung. Dann kann ich das dem Zuchtfreund so mitteilen.
    @Karl ich begreifs auch nicht warum sowas geduldet wird vom Verband. Ist ja bald so wie in der Rassegeflügelstrecke wo gekreuzt wird was das Zeug hält nur um Farbschlag oder Rasse zu verbessern. Kann auch niemand nachvollziehen. Da wird der Ring raufgezogen und gilt damit als reinrassig.

  • Hallo Grit,


    dein letztes Mail ist etwas verwirrend, nachmals 2 Dinge:


    1. Fehlfarben aus nichtspalterbigen Rassen und Farbenschlägen dürfen auch im Folgejahr nicht ausgestellt werden bzw. zur Zucht eingesetzt werden, dies gilt nicht für reinerbige Rassen sondern nur für Spalterbige.


    2. Bei Rassegeflügel sind Kreuzungen erlaubt, teilweise sogar erwünscht, das ist mit der Rassekaninchenzucht in diesem Falle nicht zu vergleichen.


    Unterm Strich ist immer die Ehrlichkeit der ZüchterInnen entscheidend, auch der ZDRK kann Mißbräuche nicht ausschließen, er könnte sie allerdings verringern, wenn.....


    mfg Peter

  • Hi!


    Zitat

    Fehlfarben aus nichtspalterbigen Rassen und Farbenschlägen dürfen auch im Folgejahr nicht ausgestellt werden bzw. zur Zucht eingesetzt werden, dies gilt nicht für reinerbige Rassen sondern nur für Spalterbige.


    und


    Zitat

    Sollten bei den abweichenden Farben solche sein, die im ZDRK als Farbenschlag anerkannt sind, dann darf mit diesen im darauffolgenden Zuchtjahr gezüchtet werden. Im laufenden Zuchtjahr dürfen sie jedoch nicht ausgestellt werden - anders als neuerdings z.B. bei den homozygoten Einfarbigen aus Mantelschecken, die schon im laufenden Zuchtjahr ausgestellt werden dürfen, allerdings als Einzeltiere, natürlich nur sofern als Rasse bzw. Farbenschlag anerkannt.


    Irgend etwas stimmt da nicht, oder ich schaff's heute gedanklich nicht mehr! *kopfkratz*


    MfG Manfred

  • Hallo Manfred.


    Eine beliebte Entschuldigung ist oftmals: aus dem Zusammenhang gerissen
    oder auch mal
    falsch zitiert.


    In § 4 auf Seite 8 der AAB steht dick und fett:
    Tiere aus Kreuzungen dürfen auf keinen Fall ausgestellt werden.


    Man kann nun diesen Satz als Grundlage nehmen oder sich die entsprechenden Passagen bei den spalterbigen Rassen raussuchen; wenn die einem besser zusagen. Die Zuchtgrundsätze beim ZDRK scheinen ja für die meisten sehr gestaltungsfähig zu sein und sehr viele wenden sie nach ihrer eigenen Definition an. Auf gut deutsch: jeder macht was er will.


    Gruß
    Karl

  • Hallo.


    Noch eine Erweiterung zum vorhergehenden Beitrag:


    Wenn 50 oder gar 100 Jahre nach einem Kriterium selektiert wird, dann habe ich ganz sicher eine eigenständige Rasse. Andernfalls haben die Züchter etwas falsch gemacht.


    Eine seit 100 Jahren bestehende Scheckenrasse ist eigenständig. Auch die daraus fallenden einfarbigen Tiere können nicht rassegleich sein mit der seit genau derselben Zeit gezüchteten farbreinen Tiere der scheinbar identischen Rasse. Da sind hier im Forum die Züchter solcher Rassen sogar mal einer Meinung.


    Außerdem verstößt das zweite Zitat in Manfred Beitrag gegen Rechtsgrundsätze. Warum werden da die Züchter z. B. der Riesenschecken benachteiligt? Also wenn die verqueren Aussagen zu den spalterbigen Rassen Bestand haben sollen, dann müssen noch heute die entsprechenden einfarbigen Rassen für die Riesenscheckenzüchter anerkannt werden.


    Und außerdem, wieviele Züchter verstehen diese Änderung? Warum wird hierzu laufend nachgefragt?


    Gruß
    Karl

  • Hallo,

    Auch die daraus fallenden einfarbigen Tiere können nicht rassegleich sein mit der seit genau derselben Zeit gezüchteten farbreinen Tiere der scheinbar identischen Rasse.


    Genauso sehe ich es auch.

    Da sind hier im Forum die Züchter solcher Rassen sogar mal einer Meinung.


    Nicht immer. Denn:

    Hubert das mit den weiß, weil die Tiere aus blau-weiß fallen ist auch eher Thekenparolen.


    Gruß,
    Hubert

  • Guten Morgen,


    ich bin immer wieder überrascht, wie einfache Dinge so kompliziert werden können.


    Entscheidend ist die Aussage - danke Karl -, dass Tiere aus Kreuzungen auf keinen Fall ausgestellt werden dürfen ( §4 AAB).Von daher erübrigt sich die Diskussion mit reinerbigen Rassen wie z.B. auch bei Rex blaugrau. Das heißt aber auch, dass bunte Würfe aus Elterntieren, die phänotypisch die gleiche Farbe aufweisen, nicht tätoviert werden, da sie Bastarde sind, auch die können es sein, die die farbe der Eltern haben.


    Die Sonderregelung für Spalterbige Rassen ist ebenfalls eindeutig, wobei dabei zu unterschieiden ist zwischen Punkt - und Mantelschecken:


    einfarbige Tiere aus Punktscheckungszuchten haben keinen einfarbigen Rassepedanten und können deshalb auch nicht ausgestellt werden, allerdings sehr wohl zur Zucht eigesetzt werden - ebenso betrifft es die wenigen anderen spalterbigen Rassen.


    Einfarbige Tiere aus Mantelscheckungszuchten haben meist einen einfarbigen Pedanten - MSch nicht, Widder sehr wohl - und können deshalb auch als Einfarbige ausgestellt werden; ob dies sinnvoll ist ist eine ganz andere Frage.


    Ein Satz zu Riesenschecken: Ich glaube nicht , dass die einfarbigen Deutsche Riesenschecke benachteiligt ist, nimmt man das "Schecke " bleibt doch der "Deutsche Riese" - und diese wiederum sind in den Farben der DRSch anerkannt :) - selbstverständlich bleibt dabei immer die Sinnfrage !!!


    Wenn man die ganze Frage der Rassekaninchenzucht nicht nur sinnvoll sondern auch genetisch korrekt angehen wollte, müssten alle Kreuzungen strickt verboten werden bzw. nur mit Genhmigung erlaubt sein, die P- Generation gleicher Farbe mit Jungen unterschiedlicher Farben aussortiert oder zumindest getestet werden.


    Bei allen spalterbigen Rassen müssen alle Jungtiere auch ausstellungsfähig sein, nur so vermeidet man Mißbrauch bzw. sorgt für eine korrekte Rassekaninchenzucht.


    Unklare Bestimmungen führen zu unklaren Zuchtmethoden, im Trüben lässt sich für manche einfach gut fischen.......




    mfg Peter

  • Hallo,
    ich möchte eigentlich nicht, dass dieses Thema zu weit von der eigentlichen Frage abweicht.
    Auch fehlt mir ein wenig die Zeit für längere Antworten,
    Trotzdem möchte ich doch ein wenig darauf eingehen.


    Wir hatten früher schon einmal das Thema und Peter hat es auch schon angedeutet.


    Also gehen wir von dem Idealfall aus:
    Ich züchte meine DklW blau-weiß und achte darauf, dass ich nur Tiere mit sauberer Zeichnungsfarbe (blau) einsetze.
    In diesem Fall werden die einfarbig fallenden Tiere auch keine weiße Durchsetzung haben und keine Probleme mit der Krallenfarbe.
    Natürlich haben blau-weiße Tiere farblose Krallen, dies liegt aber daran, dass die Läufe weiß sind und deshalb dann dort die Krallen weiß sein müssen.
    Sollte ich einen farbigen Punkt im Vorderlauf haben, wäre dort auch wohl die Kralle farbig.
    Sollte ein Tier Träger von farblosen Krallen sein, würde dies bei den Mantelschecken nicht auffallen.
    Der Fall ist bei mir noch nie unter gekommen.


    Achtet ein Züchter ob nun von blau-weißen, als auch bei einfarbig blauen Tiere nicht auf die Reinheit der blauen Farbe, ist dies natürlich etwas anderes.


    Warum ich manchmal blau Tiere ausstelle möchte ich auch klar beantworten:
    Für mich sind diese Tiere meist nebensächlich.
    Wenn ich aber nicht viele schöne Mantelschecken auf den Stall habe, kann ich diese nicht auf allen Schauen ausstellen, wo ich mich verpflichtet fühle.
    Öfter sind es dann die blauen Tier, die dann eben als "Notlösung" herhalten müssen, um dieser Verpflichtung nachzukommen.


    Ich mache nie einen Hehl daraus, wo diese Tier her stammen. Wie ich auch bei allen anderen unserer Tiere den Käufer auch über deren Nachteile aufkläre!


    Bestimmt gibt er auch schwarze Schafe, wie auch in anderen Rassen. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man auf so jemanden stößt.
    Man sollte allerdings nicht alle über einen Kamm.


    Ich hoffe dass meine Worte deutlich machen, warum ich die Aussage von Mantelschecken und dessen einfarbige Nachkommen und die Verbindung von weißer Durchsetzung und farbloser Krallen so vehement ablehne.
    Dies sollten zwei verschiedene Paar Schuhe sein.
    Der Züchtern einfarbige Tiere, gebe ich einmal selbst mit der Zucht von Spalterbigen Tiere zu versuchen, vielleicht zeigen sie dann ein wenig mehr Verständnis.


    Um einmal wieder auf den Punkt zu kommen:
    Ich bin ein Freund der reinen Farbenzucht und halte nichts von Farbmischmasch!
    Bestimmt gibt es einige wenige Fälle, wo so etwas sinnvoll ist. Dann sollte man sich aber entsprechend mit der Farblehre auskennen und einen Kreuzungsantrag stellen!
    In den Fall der Blaugrauen Tiere, habe ich schon von Aussagen gehört, dann man ab und zu Kreutzen müsste um gute Tiere zu bekommen. In wie weit dies wirklich so ist, weiß ich nicht. Falls es so sein sollte.....war das Neuzuchtverfahren noch zu kurz???


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Peter w , ich hab das hier jetzt so rausgelesen das die fehlfarbenen auf blaugrau tätowiert werden und nicht ausgestellt werden dürfen als blau. Bin da jetz total verwirrt was denn nun richtig ist.
    Zur Rassegeflügelzucht war eigentlich auch nur gemeint das dort auch so einige Züchter nicht ehrlich sind was Kreuzungen betrifft. Ich habe auch eine Zwerghuhnrasse mit sehr seltenem Farbschlag und kreuze ebenfalls um Merkmale zu verbessern. Nur verkaufe ich solche Tiere nicht ohne gesagt zu haben was drin steckt. War vielleicht blöd formuliert.

  • Hallo Grit,


    hast Du leider falsch verstanden:


    Fallen aus der Verpaarung von blaugrau x blaugrau andersfarbige Jungtiere wird der ganze Wurf nicht tätoviert, da die Jungtiere Bastarde sind und sogar davon ausgegangen werden muss, dass nicht mal die blaugrauen - sowenig wie die Eltern- farbrein sind.


    Dass dies nicht getan wird weiß ich sehr wohl......


    aber eigentlich geht es um Rassekaninchenzucht und nicht um die Produktion von Ausstellungstieren.


    Lieber Kai,


    der Versuch, einfarbige Tiere aus Mantelscheckungen in den jeweiligen Farben ausstellen zu dürfen, ist meiner Meinung nach nicht genetisch/züchterisch überlegt sondern ein Entgegenkommen der AusstellerInnen.


    Genetisch ist ein einfarbiges Tier aus einer Scheckenzucht für mich solange nicht mit den Einfarbigen identisch, solange nicht geklärt ist, in wie weit bestimmte "Veranlagungen " für Scheckung nicht doch mitgegeben wird, neudeutsch bezeichnet man dies wohl als "Scheckenträgertier".



    mfg Peter

  • Die Verwirrung steckt glaube ich schon in der Ausgangsfragestellung. Die Überschrift lautet "richtig tätowieren bei spalterbigen Farbschlägen"...die Frage dreht sich aber um blaugraue Tiere. Daher ja auch meine Nachfrage in Beitrag 4 ob man überhaupt tätowieren dürfte.


    Blaugrau ist keine spalterbige Farbe (in dem Fall Rasse). Es müsste möglich sein, diese rein zu züchten. Wenn neben Blaugrau auch Blau und sogar Blaumarder fällt muss da ziemlich wild gekreuzt worden sein. Alle 3 Rassen sind bei den Rexen anerkannt, aber eben als einzelne Rassen und nur die Marder wären tatsächlich als spalterbige Rasse zu betrachten, wie sonstige Marderrassen auch. Wenn alles in einem Wurf auftritt müssen verschiedene Rassen gekreuzt worden sein und nach der Kreuzung wurde nicht lang genug weitergemacht um die Farben wieder rein zu bekommen (ich nehme an Blaugraue wurden mit Blaumardern gekreuzt denn so kommt auf einen Schlag sowohl der Marder als auch die Einfarbigkeit ins Spiel obwohl die Jungen erstmal blaugrau aussehen). Die Jungtiere können weiterhin alles mögliche verstecken, auch die blaugauen können weiterhin blau und marder tragen und die blauen können noch marder tragen (wenn ich die Gensymbole grade richtig vor Augen habe). Das als reinrassig auszustellen und gar noch zu verkaufen kann meiner Meinung nach nicht richtig sein. Und da fängt der Fahler beim tätowieren schon an, weil Fehlfarben gekennzeichnet werden, die es eigentlich nicht geben dürfte.


    Die einfließende Scheckendiskussion ist doch eine ganz andere, denn bei Schecken ist die Spalterbigkeit eben auch gesetzmäßig. Das hat mit der Blaugrauen Fragestellung erstmal nichts zu tun.


    Und Peter, die Farben könnten Riesenscheckenzüchtern schon zum Nachteil gereichen unabhängig davon, dass eine einfarbige Schecke nur schwer als DR durchgehen wird (vorallem wegen Gewicht und Ohrlänge) - was ist mit havanna? Das ist bei den DR nicht anerkannt wenn ich nicht irre und würde ein Drittel der Schecken aussen vor lassen.

  • Hallo Kai,

    Ich mache nie einen Hehl daraus, wo diese Tier her stammen. Wie ich auch bei allen anderen unserer Tiere den Käufer auch über deren Nachteile aufkläre!


    Der Züchtern einfarbige Tiere, gebe ich einmal selbst mit der Zucht von Spalterbigen Tiere zu versuchen, vielleicht zeigen sie dann ein wenig mehr Verständnis.


    Deine Ehrlichkeit in allen Ehren, doch es gibt genügend Züchter, die es anders machen. Ich weiß wie schwer, aber auch interessant, die Zucht Deiner Blau-Weißen ist. Auch ich hatte einige Jahre Zeichnungstiere im Stall. Trotzdem gibt es genügend Züchter, die farbunreine Tiere an ahnungslose Züchter verkaufen und somit einen Rattenschwanz auslösen. Wenn ich hier oft schon lese, was alles probiert wird farblich mit einzukreuzen, dann kann ich nur mit dem Kopf schütteln.


    Gruß,
    Hubert

  • Hi!


    Zitat

    Wenn man die ganze Frage der Rassekaninchenzucht nicht nur sinnvoll sondern auch genetisch korrekt angehen wollte, müssten alle Kreuzungen strickt verboten werden bzw. nur mit Genhmigung erlaubt sein, die P- Generation gleicher Farbe mit Jungen unterschiedlicher Farben aussortiert oder zumindest getestet werden.


    Wenn man es genetisch korrekt angehen wollte, müsste man als erstes wissen, welche Gene welchen Farben zuzuordnen sind. Da diese zum Großteil nicht bekannt sind, gibt's zumindest zwei Möglichkeiten: Beibehaltung des Status Quo als "Pseudoregelung" mit all seinen Schummeleien oder eine rigorose Kontrolle, wobei der Aufwand in keiner Relation zum Erfolg steht.


    MfG Manfred

  • Es ist doch streng genommen nur mit Genehmigung erlaubt...wozu gibt es denn das K-Täto? Wenn man es als Rasseverbesserung unbedingt machen will kann man es doch beantragen. Wenn man aber nur aus Spaß an der Freude kombiniert sollte man sich untätowiert daran erfreuen.


    Natürlich ist Kontrolle nicht immer einfach, vorallem wenn eben keine "bunten" Würfe vorgestellt werden. Aber wenn man schon 3 Farben auf der Wurfmeldung hat könnte man schon stutzig werden.

  • Hallo zusammen,


    nette Diskussion mit ernsthaftem Hintergrund !!!


    Carola, selbstverständlich sollen einfarbige DRSch nicht als farbige DR ausgestellt werden, dies ist nicht nur Unsinn sondern auch nicht statthaft, da es sich um "vermeintlich" eigenständige Rassen handelt - ich möchte allerdings nicht überprüfen, wie oft dies gemacht wird/wurde.


    Manfred, dass viele Fragen offen sind und noch etliches zu klären ist, ist doch eigentlich keine Frage, für "Anfängergenetiker" würde es aber doch zumindest mal reichen zu wissen, dass gleichfarbige farbreine Elterntiere keine bunten Würfe bringen und diese eben Bastade sind, die weder tätoviert noch ausgestellt werden - dass es Jungtiere aus diesen Würfen geben kann, die durchaus reinerbig sind, ist was ganz anderes, dafür kan man aber beim LV anmelden und die Tiere kennzeichnen.


    Ein großer Schritt wäre doch schon, wenn bei nichtspalterbige Rassen nur Würfe tätoviert werden würden, bei denen dieFfarben der Eltern und der Jungtiere alle übereinstimmen :)



    mfg Peter

  • Hi,


    in Erinnerung an die Diskussion, die wir letztes oder vorletztes Jahr schon mal hier im Forum in Verbindung mit "Eisengrau" geführt hatten, ist Phänotyp nicht gleich Genotyp. Daher gibt's leider keine Garantie, dass gleichfarbige, augenscheinlich farbreine Elterntiere keine bunten Würfe bringen.


    MfG Manfred

  • Hallo Manfred.


    Diesen Beitrag finde ich zwiespältig. Formal korrekt, aber nicht weiterführend.


    Ein gefälschter Geldschein kann zirkulieren, eventuell täglich mehrfach. Keiner merkt es, keiner macht sich strafbar.


    Aber sobald einer auf die Fälschung aufmerksam gemacht wird oder es selbst bemerkt und ihn dann trotzdem in Umlauf bringt, macht er sich strafbar. So einfach ist es auch mit den Kaninchen.


    Gruß
    Karl


    PS
    Wenn jemand den Geldschein selbst fälscht....
    Ich hoffe, da erübrigt sich ein weiterer Kommentar.

  • Hallo.


    Ich wünsche jedem Zuchtbuchführer den Durchblick und jedem Tätomeister die Kraft und Standhaftigkeit die Richtlinien des ZDRK durchzusetzen.


    Durchzusetzen gegenüber den Züchtern (ob Verursacher oder nicht) und der Gleichgültigkeit der übrigen Vereinsmitglieder.


    Gruß
    Karl

  • Hi Karl,


    so war's eigentlich nicht gedacht. Ich seh' das Problem im Erkennen der "Fälschung". Beim Geldschein gibt's Kriterien (Sicherheitsmerkmale), anhand derer ich die Fälschung erkennen kann. Wie sieht's hier beim Kaninchen aus? Nicht einmal Preisrichter waren in Karlsruhe in der Lage zu erkennen, ob die Sachsengold-Kaninchen den Wildfarbigkeitsfaktor "G" oder den Einfarbigkeitsfaktor "g" - man erinnere sich! - tragen. Und ... hat der Züchter überhaupt etwas falsch gemacht, wenn das Beurteilungskriterium keine Genformeln enthält. Dieses beschränkt sich nun mal auf den Phänotyp. Da würde ich eher an eine Überarbeitung der Richtlinien denken.


    MfG Manfred

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