RKZ-Quiz 361 - Kaninchenkauf

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Kaninchen-Auktion

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  • Durch den Verkauf bzw. den Kauf eines Kaninchens auf einer Ausstellung entstehen Rechte und Pflichten. 49

    1. Der Käufer hat nur den Verkaufspreis zu bezahlen. (26) 53%
    2. Der Verkäufer hat keine Verpflichtung gegenüber dem Käufer. (12) 24%
    3. Der Käufer soll sich beim Verkäufer melden, damit der Informationsaustausch über die Zuchtbestände erhalten bleibt. (10) 20%
    4. Der Verkäufer muss dem Käufer einen Abstammungsnachweis auf amtlichem Formular liefern. (28) 57%

    :?:



    :!: In diesen Fall sind mehre Antworten anzuklicken auf einmal möglich :!:

  • Hallo,


    naja, ich habe nur die vierte Antwort gewählt, weil die erste Antwort so nicht richtig ist. Ausnahmslos braucht der Verkäufer keinen Abstammungsnachweis ausstellen, sondern nur auf besonderen Wunsch und Verlangen des Käufers. ;) Und warum soll denn die dritte Antwort richtig sein?


    Gruß,
    Hubert

  • Hallo Hubert,


    für den Anfang schon mal ganz gut. Der Käufer hat, so steht es auch im § 15, einen Anspruch auf einen Abstammungsnachweis.


    Aber, ich würde sagen, die erste Antwort ist auch in dieser Form richtig.
    Dein Einwohnermeldeamt muss Dir auch einen Pass ausstellen*), aber zuerst mußt Du Dich mit denen in Verbindung setzten und den entsprechenden Antrag stellen. Neben den Kosten, die Du noch dazu abdrücken mußt. Auch hier mußt Du Deinen Wunsch und Dein Verlangen zum Ausdruck bringen und bekommst nicht so mir nichts Dir nichts Deinen Pass. Nach deutschen Recht darfst Du eigentlich niemand (ohne Geschäftsverbindung) unverlangt und/oder ohne Rücksprache etwas zusenden; wenn ich es recht in Erinnerung habe. Unaufgefordert wird es auch nicht möglich sein, da der Verkäufer normalerweise keine Daten über den Käufer erhält.


    Wichtig ist, daß der Käufer eines Kaninchens auf einer Ausstellung den Rechtsanspruch auf einen Zuchtnachweis oder eine Abstammungsurkunde hat. Im Gegensatz zu sonstigen Kaninchenkäufen, wie Du ja selbst erfahren musstest.


    Die dritte Antwort ist richtig, weil sie fast wortwörtlich so im entsprechenden Paragraphen steht. Der Käufer wird dazu ganz konkret aufgefordert, das zu tun.


    Gruß
    Karl



    *) sofern dem nicht sonst etwas dagegen steht. Hoffen wir, daß es bei Dir so ist!

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