Wie werden verschiedenfarbige Krallen bei den Japaner-Kaninchen bewertet? 51
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leichter Fehler (7) 14%
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sind zugelassen und sind kein Fehler (19) 37%
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nb (25) 49%
Das Fachforum der Rassekaninchenzucht
Hallo.
Mich verwundert, daß sich hier noch niemand zu Wort gemeldet hat.
Diese Frage kann in dieser Form nicht zufriedenstellend und eindeutig beantwortet werden.
Ein Kaninchen hat 18 Krallen. Sind bei dieser Frage nun alle gemeint, oder sind die Daumenkrallen außen vor?
Gruß
Karl
Hi,
ich gehe davon aus, dass alle gemeint sind. Ich wüsste auch nicht, warum die Daumenkralle hier unberücksichtigt bleiben sollte.
MfG Manfred
Hallo Karl,
aus meiner Sicht ist die Frage zu zu beantworten und ist in dieser Form auch hier zu lesen:
http://www.lv-westfalen.de/dl_…6444e38508c1ddb2d6740e295
(Seite 22, Frage 28).
An dieser Stelle ein Lob an die Personen des westfälischen Landesverband und Preisrichtervereinigung, die dieses Dokument erstellt und ins Netz gestellt haben.
Die richtige Antwort: Japaner dürfen Krallen dunkel- bis hellhornfarbig sein.
Dagegen ist eine pigmentlose Kralle ein Ausschlußfehler.
Also im beschriebenen Fall handelt es sich um keinen Fehler !
Gruß Kai
Hallo.
Mich verwundert, daß sich hier noch niemand zu Wort gemeldet hat.
Diese Frage kann in dieser Form nicht zufriedenstellend und eindeutig beantwortet werden.
Ein Kaninchen hat 18 Krallen. Sind bei dieser Frage nun alle gemeint, oder sind die Daumenkrallen außen vor?
Gruß
Karl
Die Daumenkralle ist doch generell außen vor...
Hier noch ein Zitat aus den Informationen der Standardfachkommision vom Juni 2012:
Zitatanfang
Hinweis zur Krallenfarbe der Rasse Satin-Rhön sowie der Japaner und Rhönkaninchen bzw. der rhönfarbigen Farbenschläge anderer Rassen
Aus aktuellem Anlass sei darauf hingewiesen, dass bei diesen Rassen/Farbenschlägen zweierlei Krallenfarbe weder ein leichter, noch ein schwerer Fehler ist, solange die Krallen pigmentiert sind; bereits eine pigmentlose Kralle ist jedoch ein schwerer Fehler.
Zitatende
Alles anzeigenHallo Karl,
aus meiner Sicht ist die Frage zu zu beantworten und ist in dieser Form auch hier zu lesen:
http://www.lv-westfalen.de/dl_…6444e38508c1ddb2d6740e295
(Seite 22, Frage 28).
An dieser Stelle ein Lob an die Personen des westfälischen Landesverband und Preisrichtervereinigung, die dieses Dokument erstellt und ins Netz gestellt haben.
Die richtige Antwort: Japaner dürfen Krallen dunkel- bis hellhornfarbig sein.
Dagegen ist eine pigmentlose Kralle ein Ausschlußfehler.
Also im beschriebenen Fall handelt es sich um keinen Fehler !
Gruß Kai
Hallo an uns Züchter
Ich möchte mich des Lobes anschliesen.
Leider nur 45 Download
MfG Viola
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