Frage zu Farbenzwergen Rhönfarbig

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  • Hallo,


    Ich habe eine Frage zur Vererbungslehre bzw. zum thema tätowieren.


    Ich wollte anfangen Farbenzwerge rhönfarbig zu züchten.Ich hatte mir sogar Tiere von der Nordsee schicken lassen was allerdings sehr teuer war.(2 Häsinen und ein Rammler)Mir wurde allerdings vor ein paar Monaten der Rammler geklaut. Ich hatte nach einen neuen Rammler gesucht aber keinen gefunden.


    Ich war das letzte Wochenende auf einer Kaninchenausstellung und habe da in der Tombola einen Farbenzwergrammler chinchillafarbig gewonnen.(der hat sogar ein gutes Fell und guten Körperbau).


    Jetzt ist meine Frage darf man offiziell die FBZ- Rhön mit den chinfbg. verpaaren und die Jungen tätowieren?


    Das wäre doch eigentlich eine Art rückzüchtung, da die FBZ. rhön ja von den chinfbg. abstammen.



    Könnt ihr mir das mal ein bisschen genauer erklären.



    LG Marie b_3

  • Hallo Marie,


    bin gespannt was der Zuchtfreund dir sagt,


    nach AAB des ZDRK dürfen Farbenschläge ( außer spalterbig und gescheckt ) nur farbrein gezogen werden bzw. es muss die Genehmigung des Landesverbandes für Kreuzungen vorliegen.


    Und da rhönfarbig farbrein gezogen werden kann.....


    mfg Peter

  • Hallo,
    nun wollen wir doch mal bei einer Starterin etwas deutlicher werden.


    Jetzt ist meine Frage darf man offiziell die FBZ- Rhön mit den chinfbg. verpaaren und die Jungen tätowieren?


    Offiziell darf du es NICHT, zumindest nicht ohne eine Kreuzungsgenehmigung zu beantragen.
    Genetisch sind sich Rhön und chin recht nahe. Es soll auch Rhönzüchter geben haben, die Chin einkreuzten, mit der Begründung damit die Krallenfarbe zu verbessern.


    Ob es genetisch sinnvoll wäre, können dir bestimmt hier andere theoretisch beantworten.
    Die Genformeln sind bis auf bj bei den Rhön und B bei den Chin identisch.
    Also müsste in der F1 nur mit chinfarbenen Jungtieren zu rechnen sein.
    Also wäre es wohl sinniger auch weiter weg nach einem rhönfarbigen Rammler zu suchen.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Züchtest du noch Farbenzwerge rhönfarbig?


    Ich selbst züchte diese schöne Rasse seit dem Zuchtjahr 2006. Es war bzw. ist ein sehr steiniger und langer Weg. Ich selbst habe immer auf reine Farbenzwerge rhönfarbig vertraut. Es wurde mir sehr oft der Rat erteilt mit andersfarbigen Tieren zu ziehen um Verbesserungen zu erzielen. Wie bereits erwähnt ich ziehe immer mit reinen Farbenzwergen rhönfarbig. Auch nur mit Typ Zwergen und nicht mit Langohren.


    Anfangs hatte ich Probleme um aufs Gewicht zu kommen, dann machte mir die Krallenfarbe Große Probleme. Derzeit beschäftige ich mich mit der Stirnbreite und dem Fell.


    Anfangs kam ich fast nicht auf 380 P., dann kamen Ergebnisse 381 bis 383 P., im Zuchtjahr 2012 kam ich bei der Rhönkaninchen und Schwarzgrannenschau in Bad Orb auf 385,5 P. (2.Rassemeister) und bei der Bayerischen Landeskaninchenschau in Straubing waren es 384,0 P. (Landesmeister).


    So und nun läuft das Zuchtjahr 2013, es sind bereits die ersten 15 Jungtiere da. Zwei von den sieben Dezember Tieren sind Langohren, bei den Tieren vom Januar und Februar muss man mal abwarten. Aber farblich und Zeichnungsmäßig schauen die Tiere gut aus.


    Mal schauen wie es in Karlsruhe läuft!

  • Hallo kraxel,


    das Verpaaren von Typzwergen ist laut Tierschutzgesetzt als Qualzucht verboten !!


    Zwerge darf man nur in Kombination von Typ x Langohr züchten - auf bestimmte probleme gehe ich nicht ein,


    so ist lediglich die Gesetzteslage.


    mfg Peter

  • Danke Peter, warst schneller.


    Kleine weitere Erläuterung. Bei der Verpaarung zweier Typenzwerge dw/dw kommt es bei den Jungen teilweise zur Ausprägung des Letalfaktors, d.h. diese sind nicht überlebensfähig. Daher ist diese Verpaarung verboten. Wer diese Verpaarung durchführt macht sich also strafbar.


    Dies in aller Kürze - ist natürlich noch vielschichtiger.


    Gruß Torsten

  • Hallo Peter und Torsten


    Das so etwas geplant ist war mir bekannt, aber das es schon Gesetz ist ist mir nicht bekannt.


    Habe gearade versucht die Stelle im Tierschutzgesetz zu suchen, aber leider nicht gefunden.


    Könnt ihr mir die Quelle nennen wo ihr das ganze her habt!


    mfg Kraxel

  • Hallo,


    ich benutze für die Zucht auch keine Typzwerg-Häsinnen, sondern nur Langohren. Das habe ich, als ich noch Hermelin hatte, bereits so gehandhabt und mache es nun auch bei den FbZw so. Auch aus den genannten Gründen des Letalfaktors und den sog. "Kümmerlingen".
    DIe Langohrhäsinnen sind meiner Meinung nach ohnehin eher für die Zucht geeignet, da sie
    1. oftmals mehr Junge werfen als die Typzwerghäsinnen, die wohl nur 1-2 im Durchschnitt werfen ?! und
    2. bessere Mütter sind, da die Typzwerghäsinnen wegen ihrer übermäßigen "männlichen" Merkmale oft die Junge nicht säugen, verwerfen, (an)fressen oder weiß der Teufel (siehe auch "Farbenzwerge" von Lothar Thormann, Oertel & Spörer; Auflage: 5., überarbeitete und ergänzte Auflage (29. November 2012)).
    Das nur in aller Kürze.


    Dass die Verpaarung sogar gesetzlich untersagt ist, wusste ich garnicht, mich würde auch die Quelle interessieren.


    Vielen Dank vorab.


    PS.: Für den Laien:


    (_B1 = Typzwerg


    (_B2 = Langohr



    :):):)

  • Hallo Kraxel,


    Quelle ist § 11 b des Tierschutzgesetzes und die Handlungsempfehlung des ZDRKs - nachzulesen in diversen Lehrschriften.


    Der ZDRK hat ja unter anderem auch das Höchstgewicht der He und Fbzw genau aus diesem Grunde auf 1,35 kg angehoben. In anderen Ländern ist man diesen Weg nicht mitgegangen. Ähnlich verhält es sich ja mit Schecken (dort ist es noch viel expliziter durch den ZDRK verboten zwei Typ-Punktschecken miteinander zu verpaaren) - hier die Chaplins betreffend.


    Schade eigentlich, dass Walter Hornung, der ja prädestiniert dafür wäre :) sich nicht an den Diskussionen hier im Forum beteiligen kann/will. Er könnte es sicher noch treffender darstellen als ich.


    Gruß Torsten

  • OK, hab es gefunden im Tierschutzgesetz.


    Aber dennoch wird hier von Seiten des ZDRK ein Unterschied zwischen Punktschecken und Farbenzwergen, Rexzwergen und Zwergsatin gemacht. Punktscheckenzüchter mussten über fünf Jahre im Zuchtbuch bestätigen, dass sie mit einfarbigen Tieren gezüchtet haben!


    Gruß kraxel

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