Fehltätowierung

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  • Hallo,


    ich habe eine Häsin, welche ich im vergangenen Jahr gekauft habe, die im linken Ohr falsch tätowiert ist. Neben dem Abstammungsnachweis habe ich vom Verkäufer auch die
    "Bestätigung der Fehltätowierung ", unterschrieben vom Zuchtwart und dem Vereinsvorsitzenden, sowie der Angabe, wo im Zuchtbuch diese Fehltät. eingetragen ist. Kann ich auf Grund dieser Bescheinigung die Häsin zur Häsinnenleistungsschau bzw. zu Ausstellungen überhaupt , melden ?
    Ulrike

  • Hallo Ulrike,
    auch mit entsprechender Bescheinigung, dürfte dieses Tier nicht ausgestellt werden.
    Wenn es ein Jahr "zurück" tatowiert wäre, ginge es noch.
    Aber eine Jahreszahl in der Zukunft ist da nicht zugelassen. Wir haben uns da mal vor einiger Zeit einmal genau sachkundig gemacht.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

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