Neue Tierverordnung

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  • Hallo Atze,


    eigentlich soll diese Verordnung nur für die gewerbliche Kaninchenhaltung gelten.
    Ich befürchte aber auch, dass wenn so eine Verordnung mal existiert, die Behörden (Amtsvet etc.) dies auch als Vorlage für nicht-gewerbliche Tierhaltung nehmen werden.
    Wer kann als normaler Kaninchenzüchter diese Vorgaben schon alle einhalten? Da sehe ich wirklich Probleme auf uns zukommen.


    Viele Grüsse, Claudia

  • Es hat mich schon gewundert, dass hier niemand das Thema anspricht, denn ich denke, dass dies auch "Halter", und damit auch die organisierten RKZ betrifft. Siehe besonders §§ 34 ff.


    Falls dem so ist, und umgesetzt wird, dann wird das erhebliche Konsequenzen für die Organisation haben.


    Viele Grüße Manfred

  • 2. Was sagt und unternimmt die ZDRK-Führungsspitze dagegen ?


    Hallo,


    das ZDRK hat dazu (wie auch andere Verbände) eine umfangreiche Stellungnahme abgeben und dem zuständigen Ministerium zukommen lassen.


    Sowohl der ZDRK als auch die Landesverbände sind zu diesem Thema bereits tätig.


    Wir sollten in Ruhe abwarten und wie sich diese Sache entwickelt.



    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Wir sollten in Ruhe abwarten und wie sich diese Sache entwickelt.



    Hallo Kai,


    daß sehe ich nicht so wie du,da müssen wir Mitglieder jetzt dagegen etwas tun... =1 =1 =1


    Sonst wird wie bei der Tierzahlbegrenzung in Erfurt entschieden und dann ist der Zug wieder abgefahren.


    MfG Atze

  • Hallo..


    Ich habe mir den Artikel mal durchgelesen. Selbst wenn so eine Verordnung zu uns Rassekaninchenzüchtern kommt so ist diese weitgehend auch von uns einhaltbar.
    Es würde ja schon reichen die Buchtengrößen anzuheben, den Kaninchen ein Sitzbrett zur Verfügung zu stellen und die Ställe so aufzubauen dass Sichtkontakt zu anderen Kaninchen gegeben ist.
    Eine andere Möglichkeit wäre die Gehegehaltung, für die Leute die etwas Grün zur Verfügung haben. Einen Bezirk abtrennen indem die Häsin mit dem Rammler bis zum Wurf drin wohnt, oder zwi Häsinnen und ein Rammler. Kurz vor dem Werfen wird das Gehege getrennt und jeede der Häsinnen wirft separat. Die Jungtiere der beiden Häsinnen werden dann mit einem Punkt im Ohr markiert.

  • Hallo Evelyn,


    ich persönlich kenne keinen Züchter von Klein- oder Zwergrassen, bei dem Zuchttiere in Buchten mit 80 cm Höhe und einer Fläche von 6.000 cm2 oder mehr gehalten werden. Das wird aber hier gefordert, da es nur eine Unterteilung in "unter 5kg" und "über 5kg" gibt. Der Nestraum kommt zu der genannten Fläche ja noch obenauf.
    Selbst meine Buchten (Mittelrassen) haben "nur" 60cm Höhe.


    Wenn diese Verordnung auch auf Rassekaninchenzüchter angewendet wird, müssen wir wohl ALLE neue Ställe bauen.
    Und ich denke, auch wenn es eigentlich für Gewerbe gedacht ist, werden die Behörden das auch auf private Züchter übertragen. Wenn es eine Kontrolle gibt, wird der Kontrolleur nach dem Beurteilen, was es eben gibt. Und diese Verordnung gibt es dann eben und wird sicher auch herangezogen.


    Viele Grüsse, Claudia

  • Also ich denke, wir müssen jetzt erst einmal abwarten. Als einzelner können wir eh nix tun, d.h. wir müssen uns auf unseren Veband verlassen, der die organisierten RKZ logischer Weise in diesem Falle vertritt.


    Für mich sind die im Raume stehenden Forderungen nicht machbar, was heißt, ich würde die Kaninchenzucht aufgeben müssen. Besonders ärgerlich, da ich in den letzten 3 Jahren alle meine alten Ställe ersetzt hatte, und mit viel Zeit- und Materialaufwand neue Ställe in m.M. hervorragender Qualität gebaut habe.


    Ich kann mir allerdings nicht ganz vorstellen, dass die im Raume stehenden Forderungen durchgesetzt werden können/sollen. Dann müsste jeder Züchter/Halter regelmäßig kontrolliert werden. Klar wäre auch, dass der ZDRK sicherlich in seiner Existenz gefährdet wäre.


    Ich persönlich sehe der Sache erst mal recht gelassen entgegen.


    Gruß Manfred

  • Hallo..


    Ich habe mir den Artikel mal durchgelesen. Selbst wenn so eine Verordnung zu uns Rassekaninchenzüchtern kommt so ist diese weitgehend auch von uns einhaltbar.
    Es würde ja schon reichen die Buchtengrößen anzuheben, den Kaninchen ein Sitzbrett zur Verfügung zu stellen und die Ställe so aufzubauen dass Sichtkontakt zu anderen Kaninchen gegeben ist.
    Eine andere Möglichkeit wäre die Gehegehaltung, für die Leute die etwas Grün zur Verfügung haben. Einen Bezirk abtrennen indem die Häsin mit dem Rammler bis zum Wurf drin wohnt, oder zwi Häsinnen und ein Rammler. Kurz vor dem Werfen wird das Gehege getrennt und jeede der Häsinnen wirft separat. Die Jungtiere der beiden Häsinnen werden dann mit einem Punkt im Ohr markiert.


    Huhu...


    Waren die 80 cm nicht für die Breite der Bucht angelegt in dem Artikel und 60 cm Höhe? Dann hab ich villeicht auch falsch gelesen.

  • Seite 8:


    Wer Zuchtkaninchen hält, hat sicherzustellen, dass
    1. für jedes Tier eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche nach folgender Tabelle zur Verfügung steht:
    Durchschnittsgewicht in Kilogramm
    Fläche in Quadratzentimetern
    bis 5,0 6.000
    über 5,0 6.800
    und
    2. die lichte Höhe der Haltungseinrichtung über mindestens 70 Prozent der Bodenfläche mindestens 80 Zentimeter und an keiner Stelle weniger als 60 Zentimeter beträgt


    Viele Grüsse, Claudia

  • Hallo zusammen!


    Nachdem bei uns (Ö) die Stallgrößen abhängig von Gewicht und Rasse bereits reglementiert sind, in unserem Nachbarland der Schweiz dürfte es ähnlich sein, sollte man sich auch in D an den Umstand gewöhnen, dass 60 x 50 cm für ein Hermelin-Kaninchen, einen Farbenzwerg oder einen Zwergfuchs in Zukunft nicht mehr reichen werden. Wer das bei den derzeitigen Aktivitäten der Tierschutzverbände und deren Lobby noch glaubt, muss sich von mir den Vorwurf der Naivität gefallen lassen. Abgesehen davon halte ich es beim derzeitigen Erkenntnisstand der wissenschaftlichen Forschung weder für zweckmässig noch für angebracht, Kaninchen auf derart kleinem Raum zu ziehen. Sie haben besseres sprich größeres verdient. Ich nehm' mich da gar nicht aus; derartige Verordnungsentwürfe regen zum Nachdenken an.


    MfG Manfred

  • Hallo Manfred,


    ich denke es ist klar, dass es immer besser ist, wenn die Tiere mehr Platz haben. Die gesetzlichen Vorgaben sind ja immer Mindestanforderungen, die jeder nach Belieben überschreiten kann.
    Ich persönlich habe mit 80 x 70 cm + Sitzbrett im Vergleich zu allen mir persönlich bekannten und besichtigten Ställe die größten Buchten. Trotzdem ist das für eine MIttelrasse nicht üppig. So es mir möglich ist, öffne ich den Durchgang der Doppelbucht, so dass die doppelte Fläche zur Verfügung steht.
    Besonders die Höhe wird problematisch, bei 80 cm wird keine 3. Etage mehr gehen. Und ich kenne einen Zwergenzüchter der baut gerade 5-stöckig...


    Viele Grüsse, Claudia

  • Das sind doch auch alles sehr gute Ansätzte wie ich finde, wenn man bedenkt dass Kaninchen in der Natur mehrere Hektar zur Verfügung haben und Verhaltensweisen wie buddeln, Höhlenbau, Wettrennen usw ausübn möchten. Das können STallkaninchen ja alles nicht. Somit ist es dch ein guter Ansatz da mal zu überlegen wie man das Leben unserer Hauskaninchen verbessern könnte. Man sollte aber auch überlegen wie man dies Züchter ausführen lassen kann die nicht so viel Platzkapazität haben wie andere.


    Meine Tiere Zwergwidder leben zur Zeit in 1 Meter x 0,70 x 0,50 großen Buchten und die Satinkaninchen haben eweils ein Aussengehege zur Verfügung. Nun aber dies kann auch nicht jedr Züchter so handhaben.


    Jedoch ist es so dass unter Haltern zb die 2 -3 QM Regelung pro Kaninchen gilt und ich denke mit so einer Verordnung wird es auch bald so sein dass unsere Rassekaninchen genauso gehalten werdenn müssen. Pro Zwerg 2 QM und pro große Rasse 3 QM. Bei 3 oder 4 Kaninchen wären es etwa 5 bis 6 QM da edes Tier die ganze Fläche nicht aufeinmal für sich nutzt. Dennoch würde so sehr viel mehr Platz zustande kommen den di meisten Kaninchenzüchter so nicht haben. Doch war ich aber auch schon bei Züchtern die den Platz gehabt hätten , dort aber die Kaninchen trotzdem nicht besser gehalten wurden bzw der Platz nicht als Fläche ausgenutzt wurde.


    So finde auch Ich sollte eine Kaninchenmutter mit ihren Jungtieren schon sobald die Jungen anfangen das NBest zu verlassen einen Stall mit auslauf haben wo die Fläche gesamt 2 QM beträgt,

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