Farbenzwerge marderfarbig und neue AAB

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  • Hallo zusammen :rolleyes: ,


    ich hab grad mal ein wenig Zeit :hollyday: und habe das Forum durchgeschaut.
    Dabei fiel mir ein Link zur Änderung der AAB auf.
    Mir geht es als Farbenzwerge Züchter beim Farbenschlag der marderfarbigen um die "Dunkelmarder"!


    Zitat Entwurf AAB 2011:


    § 13
    Ausländische Rassen
    Tiere ausländischer Rassen können von im Ausland organisierten Züchtern auf Allge-meinen Schauen (vgl. § 2g) und in besonderen Fällen auf Vereinsschauen (vgl. § 2c), Clubschauen und Club-Vergleichsschauen (vgl. § 2h) ausgestellt werden. Es sind nur Ras-sen zugelassen, die laut offizieller Mitteilung der EE-Standardkommission in den Europa-Standard aufgenommen worden sind.
    Sie werden nach dem Europastandard bewertet, der am Bewertungstag vorzuliegen hat. Die Bewertung erfolgt entweder nach Prädikat (Jungtiere) oder nach Punkten (Alttiere).
    Tiere ausländischer Rassen, die im Europastandard anerkannt sind, können von Züchtern, die im ZDRK organisiert sind, unter den gleichen Bedingungen wie Neuzüchtungen und Nachzuchten zur Bewertung ausgestellt bzw. ohne Bewertung vorgestellt werden. Vor-aussetzung hierfür ist jedoch zwingend das Vorliegen der Genehmigung zur Neu-züchtung bzw. Nachzucht durch den betreffenden Landesverband in Absprache mit der Standard-Fachkommission des ZDRK (vgl. §§ 4 und 12).
    Nachzuchttiere ausländischer Rassen müssen vor dem Vereinskennzeichen ein "N" eintä-towiert haben.
    Die Bewertung der im Ursprungsland gekennzeichneten Tiere erfolgt nach dem Europa-standard; die Nachzuchttiere werden nach der genehmigten Musterbeschreibung bewertet. Für die Bewertung ist neben der entsprechenden Musterbeschreibung eine Kopie der Ge-nehmigung durch den Landesverband vorzulegen.


    Und im Europastandard 2003, Seite 266:


    "Zu 5. Bewertet werden alle reinen Farbenschläge der anerkannten Kaninchenrassen,
    sowie Weißgrannen marderfarbig. Die dazugehörigen
    Bestimmungen werden entsprechend angewandt. Augen- und Krallenfarbe
    sind ebenfalls nach diesen Bestimmungen zu bewerten. Bei
    marderfarbigen Zwergen werden Braun-, und Dunkelbraun, Blau- und
    Dunkelblau, Gelbmarder (Siamesen) anerkannt."


    Standard 2004:
    "Hinweis zur Kennzeichnung:
    Bei den spalterbigen Rassen sind die einfarbigen Tiere ebenfalls zu kennzeichnen; sie sind in
    der Bemerkungsspalte der Zuchtmeldung und im Vereinszuchtbuch mit der entsprechenden
    Farbangabe zu vermerken. Diese Tiere können bzw. - bei den Scheckenrassen - sollen zur
    Zucht eingesetzt werden, können aber im laufenden Zucht jahr nicht ausgestellt werden; im folgenden
    Zucht jahr können sie ausgestellt und bewertet werden, sofern sie im Standard als Rasse
    bzw. als Farbenschlag anerkannt sind."



    Nun mein Problem bzw. Frage:


    meine "Dunkelmarder" sind laut Europastandard zugelassen und und laut Standard 2004 darf ich die Dunklen auch ganz "Normal" Tätowieren.
    Laut § 13 Neufassung der AAB müsste ich die Tiere aber als Neuzüchtung anmelden :?:


    Wie seht Ihr das :?:


    Ist hier eine weitere Anpassung nötig :?:
    oder wurde mal wieder nicht richtig hingeschaut und zu Ende gedacht :no:
    Bin wie immer auf eure Meinung gespannt =6


    Michael

    "An kleinen Dingen muss man sich nicht stoßen, wenn man zu großen auf dem Weg ist."
    Friedrich Hebbel

  • Hallo Michael,



    was möchtest Du hören ???? - Finde deine Konstruktionen schon spannend :) :evil: :)


    Kurze Analyse aus meiner Sicht:


    1. Die Regelungen im EU-Standard zur Ausstellung in BRD gelten nur für ausländisch tätovierte Tiere, diese werden nach dem EUstandard bewertet.


    2. Dunkelmarder werden in BRD tätoviert, können zur Zucht eingesetzt werden aber nicht ausgestellt werden, da Dunkelmarder als Farbenschlag in BRD nicht anerkannt sind.Das heißt, nur mit ausländischem Täto als EU-Rasse möglich.


    3. Dunkelmarder aus deutscher Zucht können nur mit Genehmigung und entsprechender "N" Kennung in BRD ausgestellt werden.


    eigentlich doch alles klar, oder ????


    mfg Peter

  • Hallo Michael,


    wichtig ist hier der Satzteil "von im Ausland organisierten Züchtern". Wenn Du also in einem ausländischen Verein bist kannst Du die Tiere dort tätowieren lassen und wie beschrieben ausstellen.


    Bezüglich der Regelungen zur Kennzeichnung ist es eigentlich recht einfach. Willst Du die Tiere nur tätwieren lassen gilt ganz normal der Hinweis zur Kennzeichnung spalterbiger Rassen. Willst Du die Dunkelmarder zur Anerkennung bringen und ausstellen (als in D organisierter Züchter) musst Du die Neu-/Nachzucht beantragen und die Tiere werden mit N gekennzeichnet. Das Problem entsteht also erst dann wenn die Neuzüchtung genehmigt worden ist. Dann gäbe es Duneklmarder mit "normalem" Täto und mit N-Täto. Und ob die Neuzüchtung genehmigt würde lassen wir jetzt mal offen.


    Gruß Torsten


    Peter war schneller :D

  • Hallo Peter und Torsten,


    vielen dank für eure schnellen Antworten =5


    Also ist der Europastandard für den A....h :!: oder :?:


    Michael

    "An kleinen Dingen muss man sich nicht stoßen, wenn man zu großen auf dem Weg ist."
    Friedrich Hebbel

  • Hallo Michael,


    für was ist der Europastandard - wenn er bei uns nicht zur Anwendung kommt (für deutsche Züchter)?


    "oder wurde mal wieder nicht richtig hingeschaut und zu Ende gedacht"


    Rassen aus dem Europastandard werden auf Schauen in Deutschland zugelassen,
    aber nur für nicht deutsche Züchter!


    ich darf "Dunkelmarder" tätowieren, aber nicht ausstellen da ich deutscher Züchter bin!


    Es handelt sich ja auch nicht um eine Nachzucht, sondern um ein "noch Nebenprodukt" der Marderzucht.


    Für was dann die Änderungen in der AAB?

    "An kleinen Dingen muss man sich nicht stoßen, wenn man zu großen auf dem Weg ist."
    Friedrich Hebbel

  • Hallo

    § 13
    Ausländische Rassen
    Tiere ausländischer Rassen können von im Ausland organisierten Züchtern auf Allge-meinen Schauen (vgl. § 2g) und in besonderen Fällen auf Vereinsschauen (vgl. § 2c), Clubschauen und Club-Vergleichsschauen (vgl. § 2h) ausgestellt werden.


    Eindeutige Aussage


    Rassen aus dem Europastandard werden auf Schauen in Deutschland zugelassen,
    aber nur für nicht deutsche Züchter!


    Wenns anders wäre bräuchte man kein Neu/ Nachzuchtverfahren.


    für was ist der Europastandard - wenn er bei uns nicht zur Anwendung kommt (für deutsche Züchter)?


    zB für die EE Schau im Dezember, aber auch für den §13.


    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael,


    das bedeutet für mich, dass ich auf der Europaschau eine dort zugelassene Rasse/Farbenschlag nicht ausstellen kann
    nur weil ich den "sinnlosen Weg" einer Neu- oder Nachzucht gehen muß.


    Da wiehert "der deutsche Amtsschimmel" mal wieder :horse:


    Gruß Michael

    "An kleinen Dingen muss man sich nicht stoßen, wenn man zu großen auf dem Weg ist."
    Friedrich Hebbel

  • Hallo Michael (sepi),


    manche Begründungen mögen nicht nachvollziehbar sein, zu schimpfen bringt nichts, da muss man daran arbeiten und versuchen zu verändern - obwohl der ZDRK sicher andere Probleme denn den EU-Standard hat.


    Für dich als deutscher Züchter bleiben jedoch 2 Möglichkeiten, willst Du die Dunkelmarder ausstellen:


    1. Du kannst einem ausländischen Verein beitreten, die Dunkelmarder müssen dort anerkannt sein und somit tätoviert werden dürfen. Frankreich ist nicht weit :evil: :D


    2. Du kannst mit dem normalen deutschen Täto deine Dunkelmarder im Ausland ausstellen, sofern dort die Farbe zugelassen ist - Einschränkungen müssten in den jeweiligen Ländern abzufragen sein.


    Beim ZDRK wäre ich manchmal froh, ein Amtsschimmel würde wiehern.........anstatt nichts!!



    mfg Peter

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