Hallo zusammen ,
ich hab grad mal ein wenig Zeit :hollyday: und habe das Forum durchgeschaut.
Dabei fiel mir ein Link zur Änderung der AAB auf.
Mir geht es als Farbenzwerge Züchter beim Farbenschlag der marderfarbigen um die "Dunkelmarder"!
Zitat Entwurf AAB 2011:
§ 13
Ausländische Rassen
Tiere ausländischer Rassen können von im Ausland organisierten Züchtern auf Allge-meinen Schauen (vgl. § 2g) und in besonderen Fällen auf Vereinsschauen (vgl. § 2c), Clubschauen und Club-Vergleichsschauen (vgl. § 2h) ausgestellt werden. Es sind nur Ras-sen zugelassen, die laut offizieller Mitteilung der EE-Standardkommission in den Europa-Standard aufgenommen worden sind.
Sie werden nach dem Europastandard bewertet, der am Bewertungstag vorzuliegen hat. Die Bewertung erfolgt entweder nach Prädikat (Jungtiere) oder nach Punkten (Alttiere).
Tiere ausländischer Rassen, die im Europastandard anerkannt sind, können von Züchtern, die im ZDRK organisiert sind, unter den gleichen Bedingungen wie Neuzüchtungen und Nachzuchten zur Bewertung ausgestellt bzw. ohne Bewertung vorgestellt werden. Vor-aussetzung hierfür ist jedoch zwingend das Vorliegen der Genehmigung zur Neu-züchtung bzw. Nachzucht durch den betreffenden Landesverband in Absprache mit der Standard-Fachkommission des ZDRK (vgl. §§ 4 und 12).
Nachzuchttiere ausländischer Rassen müssen vor dem Vereinskennzeichen ein "N" eintä-towiert haben.
Die Bewertung der im Ursprungsland gekennzeichneten Tiere erfolgt nach dem Europa-standard; die Nachzuchttiere werden nach der genehmigten Musterbeschreibung bewertet. Für die Bewertung ist neben der entsprechenden Musterbeschreibung eine Kopie der Ge-nehmigung durch den Landesverband vorzulegen.
Und im Europastandard 2003, Seite 266:
"Zu 5. Bewertet werden alle reinen Farbenschläge der anerkannten Kaninchenrassen,
sowie Weißgrannen marderfarbig. Die dazugehörigen
Bestimmungen werden entsprechend angewandt. Augen- und Krallenfarbe
sind ebenfalls nach diesen Bestimmungen zu bewerten. Bei
marderfarbigen Zwergen werden Braun-, und Dunkelbraun, Blau- und
Dunkelblau, Gelbmarder (Siamesen) anerkannt."
Standard 2004:
"Hinweis zur Kennzeichnung:
Bei den spalterbigen Rassen sind die einfarbigen Tiere ebenfalls zu kennzeichnen; sie sind in
der Bemerkungsspalte der Zuchtmeldung und im Vereinszuchtbuch mit der entsprechenden
Farbangabe zu vermerken. Diese Tiere können bzw. - bei den Scheckenrassen - sollen zur
Zucht eingesetzt werden, können aber im laufenden Zucht jahr nicht ausgestellt werden; im folgenden
Zucht jahr können sie ausgestellt und bewertet werden, sofern sie im Standard als Rasse
bzw. als Farbenschlag anerkannt sind."
Nun mein Problem bzw. Frage:
meine "Dunkelmarder" sind laut Europastandard zugelassen und und laut Standard 2004 darf ich die Dunklen auch ganz "Normal" Tätowieren.
Laut § 13 Neufassung der AAB müsste ich die Tiere aber als Neuzüchtung anmelden
Wie seht Ihr das
Ist hier eine weitere Anpassung nötig
oder wurde mal wieder nicht richtig hingeschaut und zu Ende gedacht :no:
Bin wie immer auf eure Meinung gespannt =6
Michael