Die Standardkommission informiert - Juni 2011

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    Die Standard-Fachkommission des ZDRK informiert

    Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 15. Juni 2011 anlässlich der ZDRK-Bundestagung in Bad Lauterberg Erläuterungen bzw. Ergänzungen zum Standard und zur AAB sowie Neuerungen bei den Neuzüchtungen beschlossen. Hier die wichtigsten Informationen:

    1. Klarstellung zu Zuchtgemeinschaften

    Eine Zuchtgemeinschaft ist als Einheit zu behandeln; sie ist, soweit es z.B. die Kennzeichnung von Rassekaninchen oder Neuzüchtungen betrifft, in allen Belangen dem Einzelzüchter gleichgestellt.

    2. Bewertungsbestimmungen der Rasse Weiße Neuseeländer

    Die Fachkommission weist aus gegebenen Anlass darauf hin, dass im Sinne der Zuchtlenkung und unter konsequenter Anwendung des derzeitigen Standardtextes (Standard 2004, Seite 108) bei der Bewertung darauf zu achten ist, dass „etwas lange Vorderläufe“, die eine hohe Stellung bewirken, sowie „keine angemessene Bodenfreiheit“ als leichte Fehler zu bewerten sind, da weder das eine, noch das andere rassetypisch ist.

    3. Bewertung der Farbbegrannung bei den Schwarzgrannen

    Im Sinne der Zuchtlenkung werden die leichten Fehler der Position 5 bei dieser Rasse folgendermaßen ergänzt: „ungleichmäßige, >schwach ausgeprägte< oder etwas dunkle Farbbegrannung“. In einigen Zuchten ist zu beobachten, dass die nach „Reinweiß“ tendierenden Rassevertreter aufgrund abweichender Fellhaarstruktur kaum noch eine Farbbegrannung als solche erkennen lassen.

    4. Zulassung von Neuzüchtungen

    Da die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, werden folgende neue Neuzüchtungen als zur Anerkennungsreife zu entwickelnde Rassen bzw. Farbenschläge zugelassen:

    ð Blaue Holicer

    ð Farbenzwerge, havannafarbig-weiß (mit Mantelzeichnung)

    ð Thüringer-Rexe

    ð Zwerg-Rexe, japanerfarbig

    ð Genter Bartkaninchen.

    Die entsprechenden Züchtungsgenehmigungen können durch die Landesverbände erteilt werden; die Kennzeichnungsgenehmigungen gelten rückwirkend für das laufende Zuchtjahr.

    Rassen, die noch nicht im Standard 2004 verzeichnet sind, erhalten die Rassebezeichnung des in der Erarbeitung befindlichen Europastandards. Die Musterbeschreibungen des EE-Standards werden, soweit möglich und mit der Systematik des ZDRK-Standards vereinbar, textidentisch übernommen.

    5. Anerkennungsverfahren bei den Satin-Rhön


    Bei den Satin-Rhön handelt es sich um eine Neuzüchtung mit einer der längsten Laufzeiten. Auf diesem Hintergrund wurde folgender Beschluss gefasst: Wenn die Sa-Rh auf der Bundes-Kaninchenschau in Erfurt - wie bereits auf der BRS in Rheinberg - eine positive Ausstellungsaktivität und Qualitätsentwicklung nachweisen und zugleich die Bedingungen hinsichtlich der Breitenentwicklung erfüllt haben (Zuchttierbestandserfassung 2010: 10 Zuchten, 5 Landesverbände, 400 Nachzuchttiere), werden sie in das Anerkennungsverfahren zwecks Anerkennung zum 1. Oktober 2012 aufgenommen.

    6. Streichung anerkannter Rassen

    Unter Anwendung von AAB § 4 sollen in jüngerer Zeit anerkannte Rassen bzw. Farbenschläge, die aufgrund nicht erfolgter weiterer Verbreitung stark gefährdet sind, in einer Bewährungszeit von 5 Jahren auf den Prüfstand gestellt und bei fehlender Weiterentwicklung gestrichen werden.



     

    7. Vergabe der Meisterschaften auf der Bundes-Kaninchenschau in Erfurt

    Auf dem Hintergrund der aktuellen Beschlusslage für die nächste Bundes-Kaninchenschau wird folgende Regelung zur Anwendung kommen:

    „Die Auszeichnung „Deutscher Meister“ kann wird vergeben, wenn mindestens 3 Zuchtgruppen von 3 Ausstellern innerhalb einer Rasse bzw. eines Farbenschlages vorgestellt werden. Die Auszeichnung „Deutscher Vizemeister“ wird vergeben, wenn mindestens 5 Zuchtgruppen von 5 Ausstellern innerhalb einer Rasse bzw. eines Farbenschlages vorgestellt werden. Die aus­gezeichneten Zuchtgruppen müssen mindestens 376 Bewertungspunkte erhalten. (…)

    Die Auszeichnung «Deutscher Jugendmeister» wird vergeben, wenn mindestens 2 Zuchtgruppen von 2 Jugendzüchtern innerhalb einer Rasse bzw. eines Farbenschlages vorgestellt werden; die Auszeichnung «Deutscher Jugend-Vizemeister» wird vergeben, wenn mindestens 4 Zuchtgruppen von 4 Jugendzüchtern innerhalb einer Rasse bzw. eines Farbenschlages vorgestellt werden. Die aus­gezeichneten Zuchtgruppen müssen mindestens 376 Bewertungspunkte erhalten.

    Rassen bzw. Farbenschläge mit geringerer Beschickung können zusammengelegt werden, wobei die Zugehörigkeit zur gleichen Zuchtgruppenklasse Voraussetzung ist.“

    Dieser von der Standard-Fachkommission und dem Erweiterten Präsidium einstimmig gefasste Beschluss bedeutet eine Besserstellung des Ausstellers in Bezug auf diese Auszeichnungen, zumal die Mindestanforderung an das Zuchtgruppenergebnis nicht erhöht worden ist.

    8. Einlegeblätter

    Die Ersatz- und Ergänzungsblätter zum Standard 2004 stehen zur Verfügung und können über die Drucksachenverteilerstellen zum Preis von 1,00 € erworben werden.

    Peter Mickmann, Vorsitzender der ZDRK-Standardkommission und Walter Hornung, Redaktion





    Tabelle: Neuzüchtungen im ZDRK, Stand: Juni 2011

    Lfd. Nr.

    Rasse/

    Farbenschlag

    zugel.

    seit

    Anz. der reg. Zuchten, LV

    Erläuterungen

    01

    Champagne-Silber

    2005

    07 05

    Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

    02

    Mecklenburger Schecken,

    thüringerfarbig-weiß

    1997

    15 09

    Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

    03

    Mecklenburger Schecken,
    eisengrau- und dunkelgrau-weiß

    2004

    08 05

    Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

    04

    Mecklenburger Schecken,
    wildfarben-weiß

    2004

    09 05

    Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

    05

    Große Marderkaninchen, blau

    2003

    17 08

    Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

    06

    Hasenkaninchen,
    lohfarbig schwarz

    2004

    98 15

    Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach unter Bedingung (Brustlohe) in der Allgemeinen Abteilung


    07

    Kleinschecken,

    wildfarben-weiß

    2011

    10 03

    NEU

    08

    Blaue Holicer

    2011

    07 03

    NEU

    09

    Zwergschecken,

    thüringerfarbig-weiß

    2004

    08 04

    Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

    10

    Farbenzwerge,

    wildfarben-weiß

    (Mantelzeichnung)

    2004

    12 07

    Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

    11

    Farbenzwerge,

    schwarz-weiß

    (Mantelzeichnung)

    2003

    35 13

    Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

    12

    Farbenzwerge,

    blau-weiß

    (Mantelzeichnung)

    2004

    25 10

    Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

    13

    Farbenzwerge,

    havannafarbig-weiß

    (Mantelzeichnung)

    2011

    05 03

    NEU


    14

    Satin-Rhön

    2000

    26 11

    Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert,

    eventuelle Verkürzung des Anerkennungsverfahrens

    15

    Zwerg-Satin,

    rot

    2000

    44 12

    Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2011, danach in der Allgemeinen Abteilung

    16

    Thüringer-Rexe

    2011

    06 03

    NEU

    17

    Schwarzgrannen-Rexe

    2003

    20 07

    Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

    18

    Zwerg-Rexe,

    japanerfarbig

    2011

    07 04

    NEU

    19

    Zwerg-Fuchskaninchen,

    gelb

    1998

    10 05

    Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

    20

    Genter Bartkaninchen,

    wildfarben

    2011

    09 08

    NEU

    21

    Löwenköpfchen,

    rhönfarbig

    2011

    08 05

    NEU

    Anmerkungen: Holländer, japanerfarbig blau-gelb-weiß und Farbenzwerge, thüringerfarbig-weiß sind ab Februar 2011 gestrichen;

    erteilte Züchtungsgenehmigungen erloschen.


    Das Copyright für den Text liegt bei dem ZDRK.
    Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, das die Bilder, Texte und Grafiken bestimmten Rechten unterliegen, und das wir Copyrightverletzungen strafrechtlich verfolgen lassen werden.

    (C) 2011 Rassekaninchenzuchtforum e.V.

  • Hallo Jens,
    ich wüsste nicht, dass es das bis jetzt gibt.
    Aber von welche Rasse interessiert dich das denn?
    Vielleicht finden wir ja jemanden, der die Rasse züchtet und die Beschreibung hat.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Zuchtfreunde aus meinem Verein interessieren sich für die Genter Bartkaninchen. Da würde mich schon eine entsprechende Musterrassebeschreibung reizen.


    P.S.: Ich für meinen Teil habe mit Neuzüchtung erstmal genug und bin froh, daß endlich die GrM blau anerkannt wurden.

  • Eine nun gültige Musterbeschreibung für die Genter Bartkaninchen wurde nicht einmal den Teilnehmern des Neuzuchtverfahrens zur Verfügung gestellt. Es wurden ja 2 geringfügig verschiedene eingereicht. Mehrere Neuzuchtantragsteller warten noch immer auf ihren Bescheid. Wir haben August und das ist mehr als eine Zumutung. Ich hätte gute Lust, die LV´s hier preiszugeben.


    Wer sich an die Österreichischen Standard hält, liegt nie verkehrt.
    Zu finden unter http://www.bartkaninchen.at


    Gruß Inge

  • Moin Zuchtfreunde


    Zur Fragestellung von Jens möchte ich einige Ausführungen machen.


    Die Zuchtfreunde und Halter des "Bartkaninchen Club Deutschland e.V." haben für die Zucht und die Nachzucht im ZDRK den österreichischen Standard eingereicht und züchten seit Jahren erfolgreich. Diese Musterbeschreibung ist für die Nachzucht der "Bartkaninchen" vorgesehen.( einfacher neutraler Name)
    Im ZDRK-Zulassungsverfahren, immer eine Neuzucht, gilt die Musterbeschreibung des Europäischen Standards- " Genter Bartkaninchen", aber im ZDRK werden nur wildfarbige "Genter Bartkaninchen" zugelassen.Doch eine kleine Abweichung....Ob nun der "BDK-Standard" für die ZDRK-Zulassung gilt, muß ich hiermit verneinen.
    Es gibt doch einige wesentliche Unterschiede in den Standards. Hier darf man ebend nicht die Geschichte der einzelnen Zuchten verschiedener Verbände außer Acht lassen.
    Das Ziel bleib immer das gleiche- Die Erhaltungszucht, einer vom Aussterben bedrohten Rasse. Weitere und tiefgreifende Beiträge gibt es im , (Leser eingeschrenktem), Bartkaninchen-Forum.
    Viel Spass beim lesen.........


    Nun wird der EE-Standard auch bald abgeändert, aber da sage ich ja nicht`s neues. 8o
    Im Jahre 2012 können wir es genauer nachlesen.
    Allen Neuzüchtern im ZDRK wünsche ich -Gut Zucht- man sieht sich im Dezember in Erfurt. =4

  • Hallo Susan,


    du kannst dich über den Admin für das Sonderforum Bartkaninchen freischalten lassen und dann auch diese Beitrage lesen. Wobei zu diesem Thema eigentlich auch dort nicht viel mehr akteulle Infos. zu finden sind.


    Ich möchte hier auch mal die Frage in den Raum stellen, ob es noch der aktuellen Situation entspricht, dass für dieses Sonderforum so verfahren wird. Die Genter Bartkaninchen sind auf den Weg zur Anerkennung und Infos. zu dieser Rasse sollten allen interessierten Lesern offen stehen.

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