Johanniskrautfütterung

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  • Hallo,


    kann es sein, dass Kaninchen nach dem Verzehr von Johanniskrautpflanzen irgendwie apathischer werden? Gestern war mein Rammler noch munter und normal wie immer, zwischen seiner Wiese war auch Johanniskraut, heute früh sitzt er einfach nur da. Sehr merkwürdig. Das Kraut hat ja schon eine beruhigende Wirkung, aber so sehr? Oder hat er vielleicht einfach zu viel davon gefressen?


    Bin gespannt, wie er sich heute Abend verhält. Kann natürlich auch ein Anzeichen für sonstige Krankheit sein. Die Johanniskrautfütterung war nur mein erster Gedanke.


    Viele Grüße
    Angela

  • Hallo Angela,


    hm, es wirkt aber ja nicht nur beruhigend, sondern hat eine positive Wirkung bei depressiven Zuständen.
    Dein Rammler müßte schon einiges gefressen haben, dass solche Nebenwirkungen auftreten würden.
    Selbst der gute, alte Pahlow schreibt nichts von Nebenwirkungen bzw. einer Überdosierung.


    Oder sitzt er möglicherweise in der Sonne? Auch wenn die Photosensibilität eher auf die Haut bezogen ist, kann es auch die Netzhaut beeinträchtigen.

    Ich rede nicht schlecht hinter dem Rücken anderer Menschen. Von vorn kann man ihre Reaktionen viel besser erkennen.

  • Hallo,


    nein, in der Sonne sitzt er nicht. Er hatte dann gestern Abend auch seine Kräuter alle gefressen, bin einmal durch meinen Kräutergarten marschiert und hatte ihm das alles hingelegt.
    War zwar immer noch reichlich träge, aber insgesamt besser zuwege. Hatte gestern Abend dann eine Wiese gesucht, auf der ganz viel Wiesenbärenklau wächst und das hat er sofort gefressen, hat sich das herausgefischt. Heute früh war er wieder fit. War wohl doch eine andere Ursache als die Johanniskrautvertilgung. Er ist auch schon 6 Jahre alt, aber muss deshalb ja nicht krank werden.


    Viele Grüße
    Angela

  • Oh nein, hat diverse Heilwirkungen, man kann Öl zubereiten und Tinktur, hab grad beides angesetzt und hab dann einen feinen Wintervorrat für diverse Wehwehchen. Tipp:
    das Büchlein: Kaninchenapotheke von U. Glauser!


    Viele Grüße
    Angela

  • Johanniskraut hat neben einer stärkenden und schützenden Wirkung auf Gehirn und Rückenmark vor allem eine Hemmwirkung auf Clostridien, die ja bei Enterocolitis eine Rolle spielen. Johanniskraut hemmt diese Übeltäter in der Dosis, die wir einem Tier verfüttern können (oder im Krankheitsfall mit Johannisöl eingeben können). Keine theoretische in-vitro Wirkung im Labor, sondern ganz praktisch im Kaninchenstall anwendbar.

  • huhu,


    wenn ihr Johanniskraut verarbeitet, dann schaut aber, dass ihr das "echte Johanniskraut" erwischt. In dem Neophyt ist zwar der Rotefarbstoff enthalten, aber viel Wirkstoffe hat es nicht.


    Unterscheidungen, wären z.B. die Form der Blätter, sowie die Anzahl der enthaltenen Ölzellen(sie sehen gegen das Licht gehalten wie kleine Löcher aus); die Form des Stiels, das echte Jk. hat einen breiteren und flacheren Stiel, der andere ist kantiger; das echte Jk. ist zarter und kleiner im Wuchs.


    So nun wünsche ich viel Spaß beim Sammeln und zubereiten. Dieses Jahr wächst es üpiger als letztes Jahr.


    Gruß,


    Moni


    PS: Angela, freue mich riesig auf "Klein- Giesbert"! Seine neue Wiese wächst schön, so dass er gleich sein neues Revier abstecken kann. - dem "Alten Hasen" weiterhin gute Besserung!

  • Da ab und an immer wieder Entercolitis auftritt und das obwohl ich sehr auf Sauberkeit in den Boxen achte und auch die Ernährung meiner Kaninchen sehr abwechslungsreich ist. würde mich interessieren wie man das Johanniskraut verfüttert... täglich ? frisch oder auch in getrocknetem Zustand... vorbeugend oder nur wenn Tiere erkrankt sind und vor allem in welcher Menge.
    Würd mich über Info freuen .
    Lg Susan

  • Hallo Susan,


    ich pflücke täglich einen kräuterstraus, immer wieder abwechselnd unterschiedliche kräuter - eben die, die soweit zum Ernten sind- und verfüttere sie. Johanniskraut ist auch dabei, alledings wird es nicht unbedingt gerne gefressen, eher so bischen rumgezupft.


    Gezielt gegen Clostridien würde ich eher das Öl einsetzten, aber da können Dir die fachfrauen sicher noch genauere Tipps geben.



    Gottseidank habe ich mit Eneropathien keine Probleme



    mfg Peter

  • Bei erkrankten Tieren gibst du Johannisöl ein, wenn sie nicht mehr fressen. Ca. 2-3 ml pro Tag, jeweils etwa 1 ml aufs Mal. Bei gefährdeten Tieren (also zB Wurfgeschwister) kannst du Johanniskraut verfüttern, das ich noch kombinieren würde mit Dost und Nelkenwurz. Vielleicht 10 cm Stengellänge pro Kraut und Tier als ungefähre Mengenangabe.
    Hast du denn akut Probleme damit?

  • Hallo Moni.


    Deine Hinweise sind mir zu ungenau.


    Je nach Zählweise gibt es 8 oder auch 16 "Echte" Johanniskraut in Deutschland.


    Sicher meinst Du mit dem "Echten" das Tüpfel-Hartheu (Hypericum perforatum). Ich meine, da ist sogar der deutsche Namen ganz eindeutig.


    Der einzige diesbezügliche Neophyt (Hypericum majus) kann noch nicht sehr verbreitet sein. Mir war er noch nicht bekannt und auch in "Flora von Deutschland" von Schmeil-Fitschen, 91. Ausgabe von 2000, wird er noch nicht erwähnt.


    Gruß
    Karl

  • Hallo Karl,


    stimmt mit dem "Echten" meinte ich das Tüpfel-Hartheu.


    die Neophyten sind in der Tat noch nicht so lange hier. Aber, leider auf dem Vormarsch. Also bei uns in der Gegend sind sich schon aufgetaucht. Besonders das "Straßenbegleitgrün" ist des öfteren damit belastet. Naja, da sollte man ja sowieso nicht sammeln. Eingeschleppt werden sie in den Samenmischungen die für den Bewuchs an den Straßenrändern ausgebracht wird. Da sie aus dem Ausland billiger zu bekommen sind, werden die einheimischen Mischungen nicht verwendet.


    Erst gestern war ich Teilnemer eines "Essbare Blüten"- Events. Unteranderem haben wir auch das Johanniskraut unter die Lupe genommen. Es war spannend bis zum Schluß.


    Gruß,


    Moni

  • Eingeschleppt werden sie in den Samenmischungen die für den Bewuchs an den Straßenrändern ausgebracht wird. Da sie aus dem Ausland billiger zu bekommen sind, werden die einheimischen Mischungen nicht verwendet.


    Hallo Moni.


    Das wäre in der Tat ein Unding. Straßen werden i. Allg. nicht von Otto Normalverbraucher geplant und gebaut, sondern von kommunalen oder staatlichen Stellen oder Ämtern und die Verwendung von nicht standortgerechtem Saatgut würde eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen. Da solltest Du mal den BUND oder andere Naturschutzverbände aufmerksam machen.


    Gruß
    Karl

  • Hallo Karl,



    dein Beitrag macht mich sehr nachdenklich, muss standortgerechtes Saatgut tatsächlich auch von dem Standort kommen oder gibt es dazu auch Pauschallösungen - also z.B es muss zwar Johanniskraut sein, die Samen können aber auch von Spanien, Italien oder sonstwo stammen.


    Wir haben gerade eine recht große Fläche mit Wildkräutersamen ausgebracht, die Herkunft der Samen war nirgends vermerkt- Saatgut wurde gespendet und von daher waren wir einfach froh, es überhaupt zu haben.


    mfg Peter

  • Hallo Peter,


    google mal nach "autochthon" , "autochthones saatgut" autochthone Pflanzen".


    Zwei ausgesuchte Seiten wären:


    http://www.lfu.bayern.de/natur…hthones_saatgut/index.htm


    (bitte auch Link ganz unten mit den ebenfalls folgenden Links im Infokasten anklicken)


    oder speziell zum Straßenbegleitgrün


    http://www.ufz.de/data/Disk_Papiere_2004-102442.pdf


    Hoffe, das hilft Dir erst mal weiter.


    Gruß
    Karl


    PS
    Bawü wollen wir nicht abseits stehen lassen:


    http://ezg-bw.de/pdf/EZG_Broschuere.pdf

  • Hallo Peter.


    Nun habe ich den Begriff autochthon doch verwendet, obwohl meine Frau und andere Seiten mich davor gewarnt hatten. Erstmal, weil ihn keine Sau (das war jetzt halt mal original schwäbisch), außer ein paar Fachleuten, kennt und er nicht ganz eindeutig ist und auch juristisch angreifbar.


    Hier nun noch als Nachtrag § 44 der Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg:



    Naturschutzgesetz
    Sechster Abschnitt - Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten (§§ 41 - 48)
    § 44
    Ausbringen und Ansiedeln von Tieren und Pflanzen
    (1) Tiere oder gebietsfremde Pflanzen dürfen nur mit Erlaubnis der Naturschutzbehörde in der freien Landschaft ausgebracht oder angesiedelt werden. Als gebietsfremd nach Satz 1 gelten auch Pflanzen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets. Satz 1 und 2 gilt nicht für


    1. den Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
    2. das Einsetzen von anderen Organismen
    a) nicht gebietsfremder Arten,
    b) gebietsfremder Arten, sofern das Einsetzen einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
    zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
    3. das Ansiedeln von dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegenden Tieren nicht gebietsfremder Arten.
    (2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die Gefahr einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten oder eine Gefährdung des Bestands oder der Verbreitung wild lebender Tier- und Pflanzenarten der Mitgliedstaaten oder von Populationen solcher Arten nicht auszuschließen ist oder andere Rechtsvorschriften dem Aussetzen von Tieren entgegenstehen. Artikel 22 der Richtlinie 92/43/EWG, Artikel 11 der Richtlinie 79/409/EWG sowie Artikel 8 Buchst. h des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vom 5. Juni 1992 (BGBl. II 1993 S. 1741) sind zu beachten.


    (3) Soweit es aus Gründen des Artenschutzes erforderlich ist, kann die Naturschutzbehörde anordnen, dass ohne Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 ausgebrachte oder angesiedelte Pflanzen und Tiere und deren Nachkommen wieder zu beseitigen oder behördliche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Tiere und Pflanzen zu dulden sind.

  • Hallo Karl,


    Danke Dir, dass Du meine Behauptung nicht einfach so im Raum stehen gelassen hast! :yes:


    Bin ganz drüber weg gekommen es noch zu schreiben: Ich meinte nicht den H.major als Neophyten der hier sich breit macht. Da werde ich aber noch nachhaken um welches Johanniskraut es sich handelt.


    Gruß,


    Moni


    PS: Danke für´s "Vorgoogeln"!

  • Hallo.


    Für diejenigen, die nicht gerne viel lesen oder sich nicht gleich umfassend informieren wollen, am Schluß noch die Zusammenfassung und den Ausblick aus diesem
    http://www.ufz.de/data/Disk_Papiere_2004-102442.pdf
    Link.


    Der aufmerksame Leser kann da auch wieder einen Brückenschlag zur Reinerbigkeit in der Kaninchenzucht finden.


    Gruß
    Karl



    F. Zusammenfassung und Ausblick
    Der Erhalt der biologischen Vielfalt – wozu auch die innerartliche (genetische) Vielfalt zählt− ist eines der wichtigsten Ziele des Naturschutzes. Die Beschränkung auf autochthones Saat- und Pflanzgut bei Begrünungsmaßnahmen in der freien Natur ist ein geeignetes Mittel um die innerartliche Vielfalt zu erhalten. Obwohl zu den Auswirkungen gebietsfremder Populationen auf die gebietseigene Flora und Fauna noch erheblicher Forschungsbedarf besteht, reichen die Erkenntnisse aus, um aus naturschutzfachlicher Sicht die Verwendung von gebietseigenem Pflanzmaterial für angebracht, wenn nicht sogar für geboten zu halten. In rechtlicher Hinsicht schreibt § 41 Abs. 2 BNatSchG –in Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der CBD– eine Genehmigungspflicht für das Ausbringen gebietsfremder Populationen vor. Bisher wurde dieser Verpflichtung in der Praxis wenig Beachtung geschenkt. Ein Grund dafür ist im Fehlen praktikabler Ansätze der Risikoanalyse im Bereich gebietsfremder Arten zu sehen. Solange die Auswirkungen der Verwendung gebietsfremden Saat- und Pflanzgutes noch nicht abschließend geklärt sind, ist der Schutz der innerartlichen Vielfalt durch Anwendung des Vorsorgeprinzips, wie es in der CBD und dem Bundesnaturschutzgesetz Ausdruck findet, zu gewährleisten. Insbesondere die Naturschutzbehörden der Länder haben die Aufgabe durch untergesetzliche Normen die bundes- und landesrechtlichen Verpflichtungen zu konkretisie- ren. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt umfassend bei Begrünungsmaßnahmen berücksichtigt wird.

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