Infos und Hinweise zur Kennzeichnung fehlfarbiger Tiere, Neuzüchtungen und Kreuzungen

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  • Infos und Hinweise zur Kennzeichnung fehlfarbiger Tiere


    Infos und Hinweise zur Kennzeichnung
    fehlfarbiger Tiere, Neuzüchtungen und Kreuzungen

    Liebe User,
    immer wieder wird in unserem Forum nachgefragt, wie man mit fehlfarbigen Tieren in der Zucht umzugehen hat.
    Hier haben wir euch ein paar Tipps zusammengefasst.

    Wir möchten aber nicht, dass diese als Ermutigung angesehen werden, entgegen den Bestimmungen des ZDRK Rassen und Farbenschlägen zu vermischen und gehen weiter unten auf die entsprechenden Bestimmungen ein.




    1. Es ist erlaubt auch Tiere aus anderen europäischen Verbänden zur Zucht einzusetzen, soweit diese im deutschen Standard vertreten sind und laut EE-Standard mit der entsprechenden deutschen Rasse gleichgestellt sind.Hier ein Beispiel: Zwergwidder, weißgrannen-havannafarbig aus deutscher Zucht können mit Nederlandse Hangoor-Dwerg (NHD), weißgrannen-havannafarbig verpaart werden. Diese Verpaarung ist natürlich erlaubt. Für die Verpaarung verschiedener Farbenschläge müsste eine Kreuzungsgenehmigung beantragt werden.

    2. Alle Nachkommen des Wurfes, wie auch immer sie aussehen, sind normal zu kennzeichnen, und ggf. abweichende Farben sind mit den entsprechenden Bemerkungen in der Zuchtmeldung und im Vereinszuchtbuch zu vermelden.

    3. Wie bunt auch immer der Wurf ausgefallen ist, die havannafarbigen WG-Nachzuchttiere dürfen ausgestellt und zur Zucht eingesetzt werden.

    4. Sollten bei den abweichenden Farben solche sein, die im ZDRK als Farbenschlag anerkannt sind, dann darf mit diesen im darauffolgenden Zuchtjahr gezüchtet werden. Im laufenden Zuchtjahr dürfen sie jedoch nicht ausgestellt werden - anders als neuerdings z.B. bei den homozygoten Einfarbigen aus Mantelschecken, die schon im laufenden Zuchtjahr ausgestellt werden dürfen,
    allerdings als Einzeltiere, natürlich nur sofern als Rasse bzw. Farbenschlag anerkannt.

    Die Zuchtmeldung hat in folgender Form ausgefüllt zu werden und die Daten müssen entsprechend in das Vereinszuchtbuch eingetragen werden:
    Hinweis auf Sinn und Unsinn der Verwendung andersfarbiger Tiere in der Zucht:
    Auch wenn wie oben beschrieben, die Verwendung der Tiere zur Zucht im darauf folgenden Jahr statthaft ist, möchten wir euch davon in den meisten Fällen abraten!!!
    Da in der Regel nach den Mendelschen Gesetzen abweichend nur rezessive Farben herausfallen, dürfen diese - sofern anerkannt - nur mit dem gleichen Farbenschlag verpaart werden, d.h. in unserem Beispiel die <<weißgrannenfarbig-havannafarbigen>> nur mit <<wg-hav>>.

    Die oben im Deckschein aufgeführten Tiere der Farbe WG-schwarz, könnten auch verdeckt Träger der Fellfarbe WG hav. sein. Es könnten noch Generationen später andersfarbige Tiere fallen, wenn beide Elterntiere Träger dieser rezessiven Anlage ist!
    Als Züchter haben wir eine Verantwortung für den Fortbestand unserer Rassen und sollten den vorhandenen Genpool durch Reinzucht von Rassen und Farbenschlägen auch für die Zukunft erhalten.

    Hinweis zur Kreuzung verschiedener Farbenschläge und Rassen:
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Kreuzung nicht gestattet ist, ohne eine entsprechende Genehmigung des betreffenden Landesverbandes!
    Der LV kann nur nach Rücksprache mit der Redaktion der ZDRK-Fachkommission die Genehmigung aussprechen.
    Die entsprechenden Bestimmungen sind in §12 der Allgemeinen Ausstellungs- Bestimmungen (AAB) geregelt.
    Der Züchter muss einen entsprechenden Antrag über den Dienstweg (über Verein, an den KV, weiter an den LV) stellen.
    Er muss begründen, warum er zur Verbesserung einer bestehenden Rasse eine Kreuzung vornehmen möchte.
    Wenn eine entsprechende Genehmigung erteilt wird, müssen die gezüchteten Tiere mit einem "K" vor dem Vereinstäto gekennzeichnet werden.
    Mit "K" tätowierte Tiere dürfen nicht ausgestellt werden.
    Sobald die Reinerbigkeit der Kreuzungsgenerationen wieder erreicht wurde, muss sie wieder angezeigt werden und die folgenden Tiere dürfen wieder mit normaler Tätowierung versehen werden.


    Neuzüchtungen und Nachzüchtungen ehemaliger und ausländischer Rassen:
    Auch dieses ist in §12 der AAB geregelt :

    Wie bei Kreuzungsversuchen, muss erst ein entsprechender Antrag an die Standardkommission gestellt werden.

    Damit eine Neuzucht genehmigt wird, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden:
    Neben dem Antrag muss eine Musterbeschreibung der geplanten Neuzucht zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.
    Der Züchter muss mindestens 5 Jahre erfolgreich in einem Mitgliedsverein des ZDRK Kaninchenzucht betreiben.
    Es müssen mindestens 5 Züchter aus mindestens 3 Landesverbänden die Neuzucht einer Rasse beantragen, damit diese zugelassen wird.

    Neuzüchtungen werden nur auf Bundesschauen, Bundesrammlerschauen, Landesschauen- und Landesrammlerschauen bewertet.

    Die Verbreitung einer Neuzucht und die Erreichung des Zuchtzieles sind die vordringlichen Ziele, die erreicht werden müssen bevor eine Neuzucht, von der Standardkommission als Rasse in den Standard aufgenommen wird.
    Als Faustformel muss dazu folgende Verbreitung erreicht werden:
    400 Nachzuchttiere je Zuchtjahr, von mindestens 10 Zuchten in 5 Landesverbänden.
    Hierbei hat der Tierschutzgedanke Pate gestanden um Inzuchtdeformationen durch zu geringe Verbreitung vorzubeugen.
    Auch müssen die Neuzuchten in entsprechender Anzahl auf Bundes- und Bundesrammlerschauen ausgestellt werden.
    Durch diese Ausstellungen hat die Standardkommission einen Überblick über das erreichte Zuchtziel einer Neuzucht.

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