Zuchtgemeinschaften?

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  • Hoffe das meine Frage hier richtig aufgehoben ist.


    Was bedeutet eigendlich wenn sich 2 Personen zusammen tun bei einer Zuchtgemeinschaft?


    Hat da jeder seine eigenen Tiere trotzdem oder gehören beiden Personen alle Tiere?


    Wenn beiden die Tiere gehören, muß auf jeden Formular beide Namen auftauchen, wie Tätoschein und bei Ausstellungen?


    Woraus werden Zuchtgemeinschaften gebilset, nur Ehepaare oder auch Freunde, oder auch Erwachsene + Jugendliche?

  • Zuchtgeimschaften kann jeder führen. Ich führe eine zusammen mit zwei Bekannten. Einer davon ist auch Mitglied bei uns im Verein. Wir treffen uns gegenseitig um uns über unser Hobby auszutauschen und tauschen auch Tiere unseres Farbenschlags aus. Jeder hat seine eignen Tiere und züchtet für sich. Jedoch arbeitet man zusammen. Das hat den Vorteil dass man mit mehr Buchten und gemeinsam viel schneller Erfolg sehen kann. Ausserdem macht es zusammen viel mehr Spass, zu diskutieren und die passenden Tiere für die Zucht auszuwählen. Nur auf Ausstellungen sind wir faire Konkurenten, ansonsten ZuchtPartner :)

  • Hallo,
    das ist so nicht richtig.


    Bei Altzüchtern dürften nur zwei Personen eine ZG bilden, bei Jungzüchtern 2-3 Personen.
    Alle müssen im Verein sein.


    Und Auf dem Papier züchten sie gemeinsam.
    Gemeldet werden Tiere, als ob es sich um eine Person handelt. Sowohl bei Zuchtmeldungen, als auch bei Ausstellungen.


    Zuchtgemeinschaften müssen vom Verein an der KV gemeldet werden.


    Wenn eine ZG in einen Club eintreten will, müssen da auch alle Personen der ZG Mitglied werden.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo,
    Zuchtgemeinschaften im ZDRK kann eigentlich jeder beantragen.
    Es müssen nicht Ehepartner sein, es können auch Freunde/Bekannte in einer Zuchtgemeinschaft zusammen arbeiten.
    Es ist dann allerdings so das man auch alle Rassen die die "Mitglieder" dieser Zgm. im Stall haben auch unter dem Namen der Zgm. ins Zuchtbuch eingetragen wird bzw. die Zgm. zu einem Aussteller wird.
    Es geht also nicht das ich eine Rasse z.B. Holländer in der Zgm. Züchte uns z.B. Marder als alleiniger Züchter.
    Was allerdings nicht geht ist eine Zgm. zwischen Alt-, und Jungzüchtern.
    Was vieleicht auch noch Interresant ist, wenn ich Teil einer Zgm. bin muss ich auch in dem selben Verein sein wie der rest der Zgm.!
    Ebenso verhält es sich, wenn es um Clubmitgliedschaften geht. Auch dann muss die gesammte Zgm. in dem Club Mitglied sein.


    Nur auf Ausstellungen sind wir faire Konkurenten,


    Das geht eigentlich nicht!!
    Wenn Zuchtgemeinschaft dann auch auf Ausstellungen.
    Wenn ich einer Zgm. angehöre, kann ich nicht mit anderen aus dieser Zgm. auf Ausstellungen konkurieren.
    Da wir dann sozusagen nur ein Aussteller sind.

  • Hallo,
    die Bestimmungen:
    http://www.kaninchen-bayern.de/_html/main.htm
    MfG
    Karl
    Falls der Link nicht funktioniert:
    Bestimmungen für Zuchtgemeinschaften
    Die Zulassung einer Zuchtgemeinschaft muss über den Ortsverein, Kreisverband – ggf. Bezirksverband
    beim Landesverband beantragt werden.
    Eine Zuchtgemeinschaft kann bei Aktivzüchtern maximal nur aus 2 Personen bestehen.
    Sie kann auf 3 Personen erweitert werden, wenn sie aus maximal 3 Familienmitgliedern
    ( z.B. Vater, Mutter, Sohn oder Tochter, oder 2. Beispiel - Vater oder Mutter mit Sohn und Tochter –
    oder auch 2 Söhne u. s. w.) bestehen
    Eine Zuchtgemeinschaft darf nicht aus Aktiv- und Jugendzüchtern bestehen (wegen dem
    differenzierten Täto)
    Auch Jugendzüchter haben die Möglichkeit eine Zuchtgemeinschaft zu bilden. Hier können bis zu 5
    Jungzüchter aufgenommen werden.
    Für alle Zuchtgemeinschaften gilt: Alle beteiligten Züchter müssen in einem Verein sein
    und die Tiere müssen im rechten Ohr eine einheitliche Kennzeichnung haben.
    Das Züchten und Ausstellen als Einzelzüchter ( auch mit einer anderen Rasse) ist erst
    dann wieder möglich, wenn der Betroffene aus der Zuchtgemeinschaft ordentlich
    ausgetreten ist.
    Eine Zuchtgemeinschaft kann auch Mitglied in einem Club werden, bei mehreren Rassen auch in
    verschiedenen Clubs, Voraussetzung ist: Alle Züchter der Zuchtgemeinschaft müssen in den
    betreffenden Club eintreten und sind auch beitragspflichtig.
    Bei Antragstellung zur Zulassung einer Zuchtgemeinschaft ist folgendes zu beachten:
    1. Name und Anschrift der Personen die der Zuchtgemeinschaft angehören.
    2. Vollständige Anschrift des Ansprechpartners.
    3. Welche Rasse/n gezüchtet werden.
    4. Das schriftliche Einverständnis aller beteiligten Personen der Zuchtgemeinschaft.
    5. Bei Jugendlichen das schriftliche Einverständnis der oder des Erziehungsberechtigten.
    Der Ansprechpartner trägt alle Rechte und Pflichten der angehörenden Zuchtgemeinschaft. Er haftet
    für die ordnungsgemäßen Meldungen und für die Erfüllung der vorgegebenen Bestimmungen der zu
    beschickenden Ausstellungen
    Eine zivilrechtliche und gesamtschuldnerische Haftung aller Personen der Zuchtgemeinschaft bleibt
    davon unberührt.
    Bei Feststellung unstatthafter Maßnahmen sind alle Mitglieder der Zuchtgemeinschaft gleichermaßen
    verantwortlich.
    Veränderungen müssen unverzüglich über den Verein, Kreisverband, ggf. Bezirksverband
    an den Landesverband gemeldet werden.
    Der Landesverband kann bei Verstößen dieser Bestimmungen die Genehmigung fristlos
    außer Kraft setzen.

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Hallo Jan,
    wenn z. B. zwei Züchter wenig Platz haben ist es vielleicht ganz sinnvoll, gemeinsam in einer Zuchtgemeinschaft zu züchten.
    Bei Geschwistern, Ehepartner oder Lebensgemeinschaften wo man sich in einer Stallanlage die Arbeit teilt, ist es bestimmt in vielen Fällen auch sinnvoll.


    Was geregelt sein muss:
    Bei einer Zuchtgemeinschaft müssen immer Alle, einem Verein oder Club (wohl auch Herdbuch) angehören!!!!!
    Zuchtgemeinschaften müssen vom Verein an den KV,ect. gemeldet sein!
    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • DANKESCHÖN Karl und Kai!,


    also ich bin dieses Jahr das letzte Jahr als Jungzüchter unterwegs und werde nächstes Jahr "aufsteigen", da meine Mutter mir mit den Tieren manchmal aushilft, habe ich darüber schoneinmal nachgedacht eine Zuchtgemeinschaft mit ihr zu starten. Dankeschön



    Grüße Jan

  • Hi!
    Also wir (Mein Mann und ich) sind auch eine Zuchtgemeinschaft.
    Ich finde es bei der ZGM wichtig, dass zum Beispiel Ausstellungserfolge auf ZGM laufen. Wäre nur einer angemeldet, dann stünde immer nur der Name des einen da. So erscheinen wir aber immer beide. Ansonsten kann ich auch keine Großen Vorteile finden.
    Nachteilig sind nun Dinge wie die Tierzahlbegrenzung auf der Bundesschau: Wir können nur 4 Tiere ausstellen, obwohl wir 2 Personen sind.


    Außerdem kann ich die Aussage von Auriel nicht verstehen, dass sie eine ZGM wären. Scheinbar züchtet sie doch im Verein. Steht zumindest im Profil. Aber wenn sie eine ernsthafte ZGM wären, hätte diese beantragt werden müssen. Wir haben ein Dokument bekommen, über die Zulassung einer ZGM. Dann wären bei schon beim Antrag Probleme aufgetreten, denn wie schon geschrieben von Kai u.a.: es können bei Altzüchtern nur 2 Personen in eine ZGM eintreten. Und nicht 3. Darüber müsste sie eigentlich vom 1. Vorsitzenden aufgeklärt werden.


    Grüße

  • Guten Morgen,



    ich habe seit ca. 25 Jahren eine ZGM mit meinem Bruder, war bei der großen anzahl der Tier, die wir zusammen hatten und ausgestelt haben, einfach praktischer und unkomplizierter, alle standen auf dem gemeinsamen Namen, gemeinsame Erfolge sind einfach schöner zu feiern, gemeinsame Niederlagen besser zu diskutieren ohne Schuldzuweisung.


    Ich persönlich finde ZGM hervorragend auch im Hinblick auf die Aufgabenteilung, jede/r hat so seine speziellen Fähigkeiten, die dann gezielt eingesetzt werden können, auch sind Zeitabsprachen bei Urlaub usw. kein Problem bei der Versorgung der Tiere.


    Leider wohnt mein Bruder seit über 15 Jahren nicht mehr direkt am Ort, trotzdem gibt es viele Verbindungen und Austausch.


    Was Auriel meint sind Züchtergemeinschaften, lose Verbindungen von ZuchtfreundInnen, die sich gegenseitig bei offenen Fragen und auch ganz direkt bei der Versorgung der Tiere unterstützen können - dies sollte eigentlich selbstverständlich sein und wird in gut funktionierenden Vereinen auch innerhalb der Mitglieder gepflegt.



    mfg Peter

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